Kurzfristige Haftpflichtversicherung für IT-Projekte?

Bei IT-Projekten ab einer bestimmten Größe (Honorarumsatz ab einer Million Euro – Daumenregel) lohnt es sich, über eine spezielle IT-Projektversicherung nachzudenken. Diese deckt – je nach individueller Ausgestaltung –  typische Projektrisiken:

  • Vertragsstrafen (überzogene Fristen, Verstoß gegen Datenschutz oder Vertraulichkeit),
  • außerordentliche Kündigung oder Rücktritt des Auftraggebers
  • … und natürlich projektbezogene Haftpflichten z. B. bei Mängeln oder Schäden.

Solche Projektversicherungen bieten dem Auftragnehmer Schutz  – etwa einem kleineren IT-Dienstleister, der einen großen Auftrag an Land zieht, dafür aber auch mit Personal und Hardware in Vorleistung gehen muss. Zweitens ist ein versichertes Projekt aber auch für den Finanzierer weniger riskant – deshalb lässt es sich im Bankgespräch leichter „verkaufen“.

Vielleicht liegt es an diesem Gesichtspunkt, dass ich immer wieder einmal nach kurzfristigen Projektversicherungen gefragt werde. Das macht aber ohne Betriebs- und Vermögensschadenhaftpflichtversicherung keinen Sinn. Denn diese endet nicht, wenn das Projekt abgeschlossen ist. Ein Schaden kann auch später entstehen und geltend gemacht werden. Deshalb sollte Ihre Versicherungsschutz eine ausreichende Nachhaftung umfassen. Dann sind Sie auch auf der sicheren Seite, wenn ein Programmierfehler oder ein Hardwareschaden erst nach zwei Jahren zuschlägt.

Haben Sie Fragen zum Versichern von IT-Projekten?

Ich beantworte sie gerne.

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