Feuergefahr durch E-Autos und Ladestationen in Tiefgaragen: zahlt die Gebäudeversicherung?

Die Gebäudeversicherung und die Gefahr brennender E-Fahrzeuge: Viele Fragen

Zahlt die Gebäudeversicherung den Schaden, wenn ein E-Auto in der Tiefgarage brennt? Wie ist es mit der Feuerversicherung, wenn in der Tiefgarage oder direkt am Gebäude eine Ladestation eingerichtet wird? Steigen die Versicherungskosten?

Diese Fragen sind zurzeit sehr aktuell. Inzwischen haben erste Tiefgaragen die Zufahrt für E-Autos einschließlich von Hybridfahrzeugen gesperrt, so im fränkischen Kulmbach und im schwäbischen Leonberg. Die Begründung: Brandschutz.

Nach dem Brand eines E-Autos in der Tiefgarage kann das Gebäude abbruchreif sein

Stromer bzw. Hybridfahrzeuge geraten nicht häufiger in Brand als Autos mit Verbrennungsmotor. Das sagen zumindest die Statistiken, auch wenn für wirklich tragfähige Aussagen noch zu wenig Zahlen vorliegen.

Aber: Wenn es passiert, dann bringt sie am ehesten ein technischer Defekt beim Ladevorgang zum Brennen. Lithium-Ionen-Akkus sind gefährdet, wenn sie überladen werden oder Temperaturen von 180 Grad Celsius oder mehr ausgesetzt sind. Brennt die Batterie erst einmal, dann dauert der Autobrand in der Regel viel länger als bei herkömmlich angetriebenen Fahrzeugen.

Wenn der Akku Feuer fängt, hat die Feuerwehr ein Problem – der Immobilieneigentümer ebenfalls

Wenn der Akku eines E-Autos brennt, kann die Feuerwehr mit normalem Löschschaum nicht mehr viel ausrichten. In der Regel bleibt nur, den Wagen ausbrennen zu lassen – was mehrere Tage dauern kann. Viele Tiefgaragen sind zu niedrig und verwinkelt, um brennende E-Fahrzeuge mit dem nötigen Sicherheitsabstand ins Freie ziehen zu können. Außerdem entwickeln sich je nach Batterietyp giftige Gase.

Wenn das Brandgeschehen sich über Tage hinzieht und Stahlträger, tragende Wände und andere bauliche Elementen lange Zeit sehr hohen Temperaturen ausgesetzt sind, kann das die Bausubstanz komplett schädigen. Schlimmstenfalls ist die Statik des Gebäudes bedroht, der Abriss oder die Komplettsanierung die zwingende Folge.

Die Alternative: Große Mengen an Löschwasser

Als Alternative kann die Feuerwehr ganze Schwimmbecken an Löschwasser einsetzen, um die Batteriezellen zu kühlen, wenn der Zugang möglich ist. Das hat aber ebenfalls Folgen. Wenn Tausende von Litern Wasser durch die Tiefgarage fließen, sind ebenfalls Schäden vorprogrammiert.

Immerhin gibt es bereits Brandbekämpfungsmittel, die speziell für brennende Akkus entwickelt wurden: Löschlanzen werden in den Akku gerammt und sorgen dafür, dass das Wasser direkt die betroffenen Zellen kühlt. Das verringert den Wasserverbrauch erheblich. Es ist aber keinesfalls immer einfach, die Fahrzeugbatterie eines brennenden Wagens mit einer solchen Löschlanze zu erreichen.

Anforderungen der Sachversicherer

Bisher halten sich die Anforderungen der Sachversicherer noch im Rahmen. Die Versicherungsgesellschaften decken das Risiko der Akku-Brände in der Gebäudeversicherung bzw. Feuerversicherung mit ab. Eigene Deckungen oder Zusatzbausteine sind nicht erforderlich. Ladeeinrichtungen, ihre Umgebung und der bauliche Zustand müssen allerdings in Ordnung sein.

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft hat seine Anforderungen zu „Ladestationen für Elektrostraßenfahrzeuge“ im Merkblatt 3471 zusammengestellt. Es befasst sich sowohl mit Ladesäulen wie mit Wallboxen bzw. dem Laden über Haushaltsstrom, für E-Autos, Elektroroller und E-Bikes.

Überraschendes enthält das Merkblatt nicht. Selbst für Ladestationen in Mittel- und Großgaragen werden die Ladebetriebsart 4 (mit fest installierten Säulen) sowie ein angemessener zusätzlicher Überspannungsschutz nur empfohlen. Solange es bei Installation und Betrieb der Ladesäulen sachgerecht zugeht, wird die Versicherung Brandschäden wohl übernehmen müssen.

Wichtig: Gefahrenhöhung dem Versicherer melden

Neu eingerichtete Ladestationen sollten Sie dem Versicherer als Gefahrerhöhung melden. Sonst verweigert der womöglich später die Regulierung von Schäden. Ein Anruf bei acant genügt: Wir kümmern uns um die Kommunikation mit der Versicherungsgesellschaft.

Die Versicherer sehen, dass das Risiko wächst

E-Autos waren lang genug reine Exoten. Inzwischen steigen die Zahlen rasant, es gibt immer mehr Hybrid- und E-Fahrzeuge. Gleichzeitig entwickelt sich die Batterietechnik weiter, der Ladevorgang wird schneller. Der gerade vorgestellte Hyundai Ioniq 5 hat eine Batteriespannung von 800 Volt und soll in 10 Minuten auf 80 Prozent laden.

Umgekehrt kann der Eigentümer des Gebäudes kaum kontrollieren, ob an der Ladestation auf dem Parkdeck oder direkt vor der Tür nur Fahrzeuge in einwandfreiem technischem Zustand aufgeladen werden. Derzeit kommt noch dazu, dass in vielen Gebäudeobjekten wegen Corona weniger Betrieb ist und ein Brand vielleicht später bemerkt wird.

Gebäudeversicherung: Probleme für Eigentümer sind absehbar

Der Problemkomplex „E-Autos/Ladestationen/Brandrisiko/Versicherung“ dürfte weiter aktuell bleiben. Immobilieneigentümer, Eigentümergemeinschaften, Hausverwaltungen und Gewerbemieter sollten die Lage im Auge zu behalten.

  • In Eigentümergemeinschaften droht Konfliktpotential. Zum einen haben Eigentümer seit Dezember 2020 einen Anspruch darauf, auf eigene Kosten eine Ladevorrichtung einzubauen (§ 20 WEG). Andererseits kann das schnell zu Streit führen, wenn Miteigentümer ein erhöhtes Brandschaden-Risiko ins Feld führen, oder deshalb später einmal die Versicherungsprämien steigen. Außerdem kann die WEG zwar nicht verhindern, dass eine Ladestation eingebaut wird, sie kann aber über die Ausführung der Baumaßnahme bestimmen. Die E-Mobilität könnte also ein Streitpunkt bei der nächsten Eigentümerversammlung werden.
  • Für Vermieter gilt ähnliches: Mieter einschließlich von Gewerbemietern haben einen Anspruch darauf, auf eigene Kosten Ladestationen für E-Autos einzurichten (§ 554 BGB). In dem Fall muss der Vermieter schauen, dass der Versicherungsschutz das Brandrisiko angemessen abdeckt.
  • Wo es machbar ist, gehören Ladestationen ins Freie, in angemessener Distanz zum Gebäude und allem, was im Brandfall für teure Schäden gut ist. Im Moment ist das Versichern von Ladestationen zwar noch kein Problem. Doch in einigen Jahren kann es sich mit Blick auf die Versicherungsprämien auszahlen, wenn man jetzt schon vorausdenkt.

Wir von acant werden das Thema auf jeden Fall weiter verfolgen. Schließlich sind wir Spezial-Versicherungsmakler für technische Risiken. Wenn Sie Fragen oder Anmerkungen dazu haben, freuen wir uns über Ihre Rückmeldung: 030 863 926 990.

8 Gedanken zu „Feuergefahr durch E-Autos und Ladestationen in Tiefgaragen: zahlt die Gebäudeversicherung?“

  1. Spannender Aspekt der Problematik brennender oder explodierender Lithium-Akkus. Beim Feuer entsteht ja dann fortlaufend elementarer Sauerstoff, der dann wunderbar die Reaktion aufrecht erhält, außer man kühlt fortlaufend mit einem Kühlmittel wie Wasser.

    Was Lithium-Akkus explosiv macht
    Neues Modell erklärt Dendritenwachstum in Batterien
    https://www.chemie.de/news/1169993/was-lithium-akkus-explosiv-macht.html Das Risiko entsteht aus der Dendritenbildung von Lithium unter hohen Ladeströmen.

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  2. Obiger Artikel ist ein wunderbares Beispiel für „Click-Bait“, wenn ein unbedarfter Mensch aus Vorsicht sich informieren möchte, ob Gefahren durch Elektromobilität bestehen.
    1. Die KFZ-Haftpflicht deckt Forderungen an den KFZ-Halter ab.
    2. Eine Vollkasko deckt ggf. den eigenen Schaden ab.
    3. Verbrenner brennen häufiger als E-Fahrzeuge.
    4. Im häuslichen Bereich (Laden an der privaten Wallbox mit max 11kW) ist das nicht schlimmer als der Anschluß eines Elektroherdes.
    5. Für die Gebäudeversicherung ist eine Wallbox risiko-irrelevant.

    Seit Tagen muß ich einer übernervösen Nachbarin erklären, daß wir keine fahrende Bombe haben werden.

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    • Hallo Tom,
      danke für Deine Anmerkungen. Ich befürchte aber, Du hast den Beitrag missverstanden. Dort steht doch ausdrücklich „Stromer bzw. Hybridfahrzeuge geraten nicht häufiger in Brand als Autos mit Verbrennungsmotor.“

      Für den Eigentümer eines E-Autos ist es gut, wenn die Kasko-Versicherung den eigenen Brandschaden am Fahrzeug übernimmt. Für Immobilienbesitzer ist es dagegen entscheidend, ob der Einbau einer Ladestation z. B. in der Tiefgarage eine Gefahrerhöhung für die Gebäudeversicherung darstellt, die gemeldet werden muss – oder ob sogar eine Zusatzdeckung fällig wird.

      Du hast recht: Eine Wallbox in der Garage des Einfamilienhauses ist unproblematisch, wenn sie fachgerecht montiert wurde. Aber das ist ja nicht das einzige Szenario.

      mit freundlichen Grüßen
      Frank Schwandt
      acant Service GmbH

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  3. Immer wieder schön zu sehen, wie locker irgendwelche Gläubigen ganz handfeste Risiken für Leib, Leben, Wohnung und Eigentum negieren, weil sie sich in ihrem Glauben beeinträchtigt oder angegriffen wähnen.
    Als Eigentümer ist man allen(!) Mietern gegenüber verantwortlich – und zwar zunächst einmal die Sicherheit ihrer Leben und ihrer Wohnungen betreffend.
    Dann kommt die Versicherung gegen unvermeidliche oder von Gerichten zugemutete Gefahren.
    Die statistische Brandhäufigkeit ist vollkommen unerheblich, wenn ein BEV viel länger brennt und nicht gelöscht werden kann. Fürderartige Szenarien sind Häuser und TH weder brandtechnisch, noch statisch, entlüftungstechnisch oder den Zugangsmöglichkeiten für die Feuerbekämpfung her ausgestattet. Noch, Spoiler, werden sie in der Masse dahingehend nachgerüstet werden können.
    Mit ist übrigens bereits ein PHEV-Besitzer untergekommen, der das Problem einer fehlenden eigenen Steckdose mittels Zugriff auf den Gemeinschaftsstrom mittels Mehrfachsteckdosenkaskade löste.
    Das alles sind für Vermieter ganz handfeste Kopfschmerzen, die ganz realen Problemen geschuldet sind – und mit auf Glaube beruhender Schikane nicht das Geringste zu tun haben.
    Ausdrücklich vielen Dank, Herr Schwandt.

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  4. Ich teile die Ansicht von Herrn Boeger nicht. Ja, es kann in einem Extremfall zu einem Riesenschaden kommen – aber man muss da mal die Kirche im Dorf lassen: Bei hunderttausenden E-Fahrzeugen finde ich im Netz nur zwei Brände in Garagen + einen Fall von Brandstiftung. Das ist kein erhöhtes Risiko als die üblichen allgegenwärtigen Gefahren. Entsprechend sieht auch der Feuerwehrverband in einer Stellungnahme vom Februar 2022 Elektroautos nicht als erhöhtes Problem in Tiefgaragen ein – sofern die Garagen den üblichen Sicherheitsanforderungen genügen:
    https://www.feuerwehrverband.de/keine-erhoehte-brandgefahr-durch-in-tiefgaragen-abgestellte-elektrofahrzeuge/
    Daher sehr ich es Bedenken auch eher als Ausdruck der Skepsis vor einer neuen Technik an.
    Außerdem kann man davon ausgehen, dass auch die Sicherheitsauflagen für die autohersteller anziehen werden, so dass in den mächsten Generationen noch sichere Akkus verbaut werden. Schon heute sind erste Fahrzeuge mit Litium-Eisenphosphat-Akkus ausgestattet sind, die nicht entzündlich sind und sicherer als jeder Benziner.

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  5. Es wird ja sogar empfohlen bei Laden von Elektroartikeln mit Akku immer acht zu geben und sie z.B. auszustecken, wenn man nicht vor Ort ist oder schläft.
    Könnte man das bei Mehrparteienhäusern zum Beispiel verbindlich zum Laden vorschreiben um das Brandrisiko zu mindern?

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  6. Der Gesetzgeber hat die Haftung für Schäden im Grunde genommen auf die KFZ- u. Brandversicherung abgeschoben, um das einst ausgelobte Merkelsche 1 Mio – E-Fahrzeuge Ziel endlich Wahrheit werden zu lassen.
    Anfragen an die Brandversicherer bzgl. Haftung bleiben eher schwammig und ich erahne, daß sollte es in Zukunft höhere Haftungsfälle für die Brandversicherung geben die Prämien allgemein massiv steigen werden. Hausschäden die bis zu Abriss/Neubau wegen Statikproblemen führen können gehen schnell ins Geld. Die ganze Thematik ist vor dem Hintergrund der Feuerwehrbegehungen von Garagen sehr interessant. Denn die Feuerwehr rät bzw. verlangt erstmal grundsätzlich alles brennbare Material wie Reifen, Holzregale oder Freizeitartikel aus den Tiefgaragen zu entfernen. Es sollte in jedem Fall darauf geachtet werden, daß bei Hausgemeinschaften die Betreiber einer Wallbox auch auf Ihre Pflichten bzgl. der Bedienung hingewiesen werden, da Versicherungen im allgemeinen immer versuchen Haftung abzuwenden Aufgrund irgendwelcher nicht sachgerechten Bedienungsfehler oder Manipulation. Die Wohnanlage sollte mit dem Versorger in jedem Fall eine eigenen speziell für E-Fahrzeugladung gedachten Strom-Hausanschluss vereinbaren. In keinem Fall sollte die Beladung über einen primären Hausanschluss laufen. Ob Strom nun die letzte Lösung für unser Mobilitätsthema wird oder E-Fuels zukünftig doch das kleine Stromabenteuer wieder in die Erfinderkiste drücken ist noch nicht gewiss, aber im Moment will der Gesetzgeber bzw. die Staatsführung die E-Mobilität auch gegen den Widerstand von Haus-Gemeinschaften, deshalb ja nun diese Möglichkeit per Gesetz. Egal wer am Schluss oder im möglichen Einzelfall die Zeche dafür zahlt. Traurig ist in dieser Sache daß Versicherungen hier keine klaren Aussagen machen und sich herausreden das im Schadens-Einzelfall bewerten zu müssen. Neu installierte Solaranlagen müssen auch gemeldet werden und führen, obgleich die nicht Reihenweise abbrennen zu erhöhten Policen-Preisen. Das ist jetzt nur eine Vermutung.: Ich glaube, daß die Versicherungen jetzt aktuell leisetreten und sich nicht wirklich dazu äussern bis ein sehr hoher Grad von E-Fahrzeugen im Umlauf ist, um uns als Gemeinschaften letztlich zur Aufzahlung des speziellen Risikos zu pressen. Wenn erstmal 50 % der Garage mit E-Autos voll ist, lässt sich eine erhöhte Prämie leichter durchsetzen.
    Aussage unserer Hausverwaltung zur aktuellen Entwicklung.: Dies ist politisch gewollt !

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  7. Ich kann den Kommentar von Georg nur unterstützen. Die Verantwortung der Regierung für nicht ausreichend gebaute Stromtankstellen werden den privaten Eigentümern von Wohnhäusern mit Tiefgaragen aufgebürdet. Aus meiner Sicht ist damit die Grenze des Zumutbaren überschritten, wobei hinzukommt, dass sogar Investoren , die weder zur Eigentümergemeinschaft gehören noch dort wohnen, einen Rechtsanspruch haben, Tiefgaragenstellplätze zu kaufen und zu vermieten, unabhängig davon, dass damit nicht nur das Eigentum sondern auch das Leben der Bewohner in den darüber liegenden Häusern gefährdet wird. Unsere Tiefgarage ist ebenfalls sehr flach, sodass große Feuerwehrfahrzeuge gar nicht hineinfahren können und die Plätze liegen in einer vom Eingang weit entfernten Ecke, aus der niemand ein brennendes Fahrzeug entfernen kann. Die Eigentümer haben keine Rechte, Ihren Besitz und ihre körperliche Unversehrtheit zu schützen.

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