3D-Druck: Desaster von Plastik-Spaghetti bis zum juristischen GAU

Dass 3D-Druck nicht immer nur Freude bereitet, weiß vermutlich jeder, der irgendwann  zusehen durfte, wie stundenlange Arbeit am Ende zu einem undefinierbaren Etwas aus der 3D-Druck-Hölle führt. Es gibt sogar eine eigene (englischsprachige) Flickr-Gruppe, die sich solchen 3D-Druck-Desastern widmet: The Art of 3D Print Failure.

Dort gibt es nicht nur wunderschöne Fotos völlig verkorkster 3D-Drucke, man diskutiert auch darüber, wie sich solche Probleme vermeiden lassen.

Unternehmen, deren Geschäftsmodell mit 3D-Druck zu tun hat, müssen sich aber auch auf ganz andere Scherereien einstellen – auf Probleme juristischer Art.

Das bedeutet nicht, dass jeder Druck vom Anwalt begutachtet werden müsste, aber StartUps im 3D-Druck-Bereich sollten über die juristischen Fallstricke informiert sein. In meinem Leitfaden steht, wo die Probleme lauern: Es geht um Haftungsfragen, Urheberrecht, Marken- und Geschmacksmusterschutz, Produkthaftungsfragen (im 3D-Umfeld besonders kompliziert) und nicht zuletzt auch um Strafrecht – all das kann zum Stolperstein werden.

Link: „3D-Druck als Massenmarkt: Was Start-ups über Recht, Risiken und Versicherungen wissen sollten”

Ob IT oder Versicherungen: Kopfschmerzen sollte man auslagern

Eigentlich gleicht das, was ich als Versicherungsmakler für IT-Unternehmen anbiete, in vielem dem Service, den externe IT-Dienstleister für Ihre Kunden erbringen. Ich übernehme als Experte für Versicherungen die Verantwortung für einen Bereich, der …

  • eigenes Know-how erfordert,
  • fortlaufend im Auge behalten werden muss
  • für das Unternehmen von großer Bedeutung ist, aber nicht unbedingt etwas mit dem Kerngeschäft zu tun hat.

So erspare ich Ihnen, eigenes Know-how für Versicherungen aufzubauen, also für ein  Themengebiet, das Sie ansonsten nicht benötigen, das aber sehr komplex ist.

Betriebliche Versicherungen benötigen genau wie IT-Strukturen ständige Pflege. Das betrifft im IT-Bereich Aktualisierungen, Upgrades, Patches sowie neue technische Entwicklungen und Anforderungen. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit, sich ständig auf dem Laufenden zu halten. Bei mir im Versicherungsbereich ist das nicht anders. Auch Versicherungen müssen fortlaufend angepasst werden – an Veränderungen bei der Ausstattung oder dem Geräteinventar, an neue Kunden (mit anderen Haftungsrisiken) und neue Verträge, an Veränderungen bei den Mitarbeitern, an Gesetzesänderungen (die neue Haftungsrisiken bringen können) und an die Marktlage in der Versicherungsbranche, bei der ständig Angebote und Produkte hinzukommen oder wegfallen.

Dabei nebenher den Überblick zu behalten – das ist nicht zu schaffen. Der Versicherungsbereich setzt genau wie der IT-Bereich umfangreiche, hochspezialisierte Fachkenntnisse voraus – praktische Erfahrung sollte ebenfalls dazukommen. Dieses Know-how in Form einer eigenen Position im Unternehmen zu schaffen ist teuer und für ein mittelständisches Unternehmen meistens überdimensioniert. Als externer Berater und Vermittler liefere ich Versicherungs-Branchenwissen „on demand”.

Gerade weil ich nicht nur Ihr Unternehmen kenne, sondern die Versicherungsbelange und Versicherungsfälle vieler Unternehmen vergleichen kann, weiß ich, wie sich die spezifischen Risiken Ihres Unternehmens analysieren und in passende Policen „übersetzen” lassen – so wie ein Systemhaus oder ein Ausrüster die Erfahrungen aus all den früheren Aufträgen einsetzt, um bei einem neuen Kunden den IT-Bedarf zu bestimmen und konkrete Systeme als Lösung zu konzipieren.

Als Versicherungsmakler bin ich nicht nur dafür da, Ihnen einmalig einen oder mehrere Versicherungsverträge zu besorgen, die dann irgendwo im Safe liegen wie der Mietvertrag oder der Gesellschaftsvertrag. Vielmehr ist es Teil meiner Arbeit, darauf zu achten, dass Ihr Versicherungsschutz aktuell bleibt, mit dem Unternehmen mitwächst und neuen Herausforderungen gerecht wird. Oder anders gesagt: Meine Aufgabe ist es, Ihnen zumindest diese Kopfschmerzen zu ersparen.

IHK München zu IT-Versicherungen: Im Zweifel lieber einen Versicherungsmakler

„Jeder Firmenchef müsse zuerst dafür sorgen, dass die Infrastruktur sicher und zuverlässig laufe, um Schäden der IT zu vermeiden. Zudem sei es notwendig, sich gegenüber den Providern oder Dienstleistern absichern. „Dabei gilt es aufzupassen, dass diese ihre Gewährleistung oder Haftung nicht ausschließen“, so Karger. Dann erst kämen die Versicherungen ins Spiel. Allerdings gestalte sich häufig schon die vorgelagerte detaillierte Risikoanalyse als äußerst schwierig, weil vielen Unternehmern das entsprechende IT- und Versicherungswissen fehle. Er rät daher, im Zweifelsfall lieber einen Versicherungsmakler oder -berater zu konsultieren, der Firmenchefs durch den Dschungel der Versicherungsprodukte geleitet.

So zitiert ein Fachbeitrag der IHK München den Münchner Fachanwalt für Informationstechnologierecht Dr. Michael Karger. Kernpunkt des Artikels: Versicherungen sind nur ein Baustein beim Risikomanagement für IT-Unternehmen und  IT-Abteilungen, aber eben ein wichtiger. Daneben spielen weitere Gesichtspunkte für die IT-Risikominimierung eine wichtige Rolle, etwa technische Schutzmaßnahmen und die haftungsrechtlich günstige Gestaltung von Verträgen. Die Autorin, Eva Müller-Tauber, gibt in ihrem Beitrag außerdem einen Überblick über die wichtigsten IT-Versicherungen wie Elektronikversicherung, Datenträgerversicherung und Mehrkostenversicherung (diese deckt betriebliche Zusatzkosten ab, die bei einem eingetretenen Sachschaden notwendig werden, um eine Betriebsunterbrechung oder Beeinträchtigung der Betrieblichsabläufe zu verhindern).  Daneben nennt sie auch Beispiele, wie individuelle Anpassungen aussehen können, etwa eine Neugeräte-Klausel oder eine Allgefahren-Police, die auch Schäden absichert, die nicht durch Feuer, Wasser oder Einbruch, sondern beispielsweise durch falsche Bedienung oder Überspannung entstehen.

Wie gefällt Ihnen der neue Webauftritt?

Diese Website wurde gerade frisch überarbeitet: Neue Inhalte, neues Aussehen, auch dieses Weblog ist ganz neu.

Unser Webauftritt hat folgendes Ziel: Klarstellen, dass acant zwar Versicherungen vermittelt, aber nichts mit dem üblichen Klischee des Versicherungsvertreters zu tun hat, weil bei mir Beratung, Anpassung und Kundenorientierung im Zentrum stehen und nicht der schnelle Abschluss.

Weblog

Wichtig war mir auch dieses neue Weblog – schließlich sollten Sie als Leser die Möglichkeit bekommen, Ihre eigene Perspektive einzubringen und Ihre Meinung zu dem zu sagen, was hier so geschrieben wird.

Bei so einem „Stapellauf” interessiert man sich als Website-Betreiber natürlich brennend dafür, wie das Endergebnis bei den Besucherinnen und Besuchern ankommt. Wie finden Sie die Seite? Lassen Sie es mich wissen. Vielen Dank!

Haftpflichtversicherung als Kundenvorteil

Durch eine umfassende Haftpflichtversicherung geschützt zu sein, das ist für IT-Unternehmen auch ein Marketing-Argument. Für den Kunden ist es schließlich ein greifbarer Vorteil, wenn er im Falle eines Falles nicht auf seinem Vermögensschaden sitzen bleibt.

Es erfordert sicher Fingerspitzengefühl, die Haftpflichtversicherung als Argument zu vermitteln. Als IT-Dienstleister oder -Hersteller wollen Sie mögliche Kunden nicht aktiv dazu bringen, über all das nachzudenken, was schief gehen könnte. Der Hinweis taugt nicht für einen offensiven Umgang.

Aber Sie können damit wirkungsvoll parieren, wenn der Kunde von sich aus mögliche Fehler, Ausfälle, Beanstandungen oder Mängel anspricht. „Und was ist, wenn der Shopanbindung doch einmal ausfällt? Dann fällt ja sofort der ganze Umsatz weg.” Nun werden Sie – oder Ihre Vertriebler – vermutlich das Qualitätsmanagement, die Sicherheits-Policies und das Handling von Reklamations- und Kulanzfällen erläutern. Aber erst das Schlussargument „… und selbstverständlich sind wir außerdem umfassend haftpflichtversichert, unsere Vermögensschadenhaftpflicht hat eine Deckungssumme von … Euro.” macht die Antwort rund. Damit zeigen Sie, dass Sie wirklich professionell aufgestellt sind.

Angenommen, Sie müssten sich operieren lassen: Dann denken Sie bestimmt nicht gerne daran, dass die OP auch schiefgehen könnte. Hauptsache ist doch, dass der Operateur ein erfahrener Spezialist ist. Wenn er jedoch zusätzlich zu seiner Erfahrung auch über eine Haftpflichtversicherung mit hoher Deckungssumme verfügt, das spricht doch nicht gegen ihn, oder? Eher im Gegenteil.

Nicht ausreichend versichert? Geschäftsführer haften auch persönlich.

Als GmbH-Geschäftsführer hat man einen recht riskanten Job – das ist den meisten Geschäftsführern durchaus klar. Zahlungsunfähigkeit nicht rechtzeitig erkannt? Steuer- oder Sozialversicherungsschulden? Schon können Sie ganz schnell persönlich „dran” sein.

Weniger bekannt ist: Der Geschäftsführer haftet auch für mangelnde Risikovorsorge. Das fällt bei IT-Unternehmen besonders in Gewicht.

Datenverlust bei der von Ihnen erstellten Datenbank? Schadsoftware in dem von Ihrem Unternehmen betreuten System? Verlust von Nutzerdaten beim Kunden? Ein Softwarefehler führt zu Personenschäden? Die Folge in jedem dieser Fälle: Der Kunde verlangt Schadenersatz – auch für die Folgeschäden wie Umsatzausfall etc.

Sie müssen dann nachweisen können, dass Sie …

  1. sich um Vorsorgemaßnahmen wie Datensicherung etc. gekümmert haben, z. B. durch sorgfältig archivierte Protokolle und Anweisungen.
  2. das Nötige getan haben, um die Folgen absehbarer Risiken für Ihr Unternehmen aufzufangen – z. B. durch Versicherungen.

Sonst steht ganz schnell die Frage nach Ihrer persönlichen Haftung im Raum.

Ein guter Grund, sich persönlich darum zu kümmern, dass Ihr Unternehmen die richtigen Versicherungspolicen hat. Ein noch besserer Grund, dafür zu sorgen, dass Sie selbst abgesichert sind – durch eine gute Berufshaftpflichtversicherung oder eine angemessene D&O-Police (Directors- and Officers- bzw. Manager-Haftpflichtversicherung).