Versicherung gegen den Diebstahl elektronischer Gelder und Wertpapiere

Der Markt für Cyberversicherungen ändert sich oft und rasch. Die Versicherer geben sich Mühe, den wahren Bedarf der Unternehmen und die tatsächliche Risikolandschaft genau zu analysieren und ihre Produkte entsprechend anzupassen.

Der Diebstahl elektronischer Gelder und Wertpapiere ist ein solcher Versicherungsbedarf, dem die bisherigen Versicherungspolicen gegen Cyber-Kriminalität nicht immer gerecht wurden. Das Sublimit in den Cyberversicherungen für diese Art Schaden betrug meistens 250.000 Euro. (Sublimit bedeutet: Im Schadensfall kann zwar insgesamt mehr ausbezahlt werden. Aber für den Diebstahl von elektronischen Geldern gibt es höchstens die im Sublimit festgelegte Summe.) In Zeiten, in denen Fälle von Bitcoin-Diebstahl im Wert von über 350 Mio. US-Dollar Schlagzeilen gemacht haben, war das zu wenig.

Jetzt hat ein großer Versicherer das Sublimit für seinen Versicherungs-Baustein Cyber-Diebstahl auf bis zu 50 % der Versicherungssumme und maximal 2,5 Mio. Euro hochgesetzt, Damit können Unternehmen Ihre digitalen Depots angemessen gegen Diebstahl absichern.

Wenn Sie Interesse an oder Fragen zu dieser Art Versicherung haben, dann rufen Sie uns doch einfach an (030 863 926 990 ) oder schicken Sie uns eine Nachricht.

Wer braucht eine Cyberversicherung und warum?

Was unterscheidet die Cyberversicherung von anderen Betriebsversicherungen?

  • Eine Cyberversicherung ist eine Querschnittslösung für alle Schäden, die sich in einem bestimmten Bereich ergeben.
  • Sie versichert ein breites Spektrum an Schadensereignissen. Damit die Cyberversicherung leistet, muss man nur eine Informationssicherheitsverletzung nachweisen und belegen, dass das Unternehmen dadurch wirtschaftliche Schäden hatte. Dagegen zahlt eine Maschinen- oder Elektronikversicherung nur, wenn ein Sachschaden eintritt. Bei einer Erpressung durch Hacker oder einem Denial-of-Service-Angriff, der die Server tagelang überlastet, gibt es aber keine Sachschäden. Eine Vertrauensschadenversicherung wiederum zahlt nur, wenn eine Vertrauensperson kriminell handelt. Ein Laptop mit wichtigen Daten kann aber auch ganz ohne Pflichtverletzung des Mitarbeiters gestohlen werden. Eine Betriebshaftpflichtversicherung bezahlt nicht, wenn auf der Website fremde Fotos oder Markenzeichen in guter Absicht, aber ohne Genehmigung verwendet werden.
  • Sie gilt weltweit.
  • Sie versichert sowohl Eigenschäden (Sachschäden, Umsatzausfall) wie auch Drittschäden (Schadenersatzansprüche).  Dabei sind viele verschiedene Kosten mitversichert, die ein Cyberangriff oder eine IT-Panne verursacht: Das Unternehmen muss feststellen, wie es dazu kam. Es muss Daten wiederherstellen und das System wieder in Betrieb nehmen. Es muss Krisen-PR betreiben, braucht Rechtsberatung und dergleichen mehr. Auch solche Kosten sind eingeschlossen oder versicherbar.

Für welche Unternehmen ist eine Cyberversicherung notwendig und sinnvoll?

Notwendig ist sie für alle. Und zwar um so mehr, je …

  • größer die Abhängigkeit von funktionierender IT für den Geschäftsbetrieb ist
  • größer die Vernetzung ist
  • wichtiger die Vertraulichkeit von Kunden- und Geschäftsdaten, Verfahren, Produktionsgeheimnissen ist

Ja, es gibt ausgefeilte technische Schutzmaßnahmen wie Firewall und Virenscanner. Diese sind auch unverzichtbar. Aber das Restrisiko lässt sich technisch nie weit genug reduzieren, um sorglos zu sein. Die Cyber-Versicherung ist der zweite, technisch nicht angreifbare Verteidigungsring um das Unternehmen. (Dafür wird sie umso günstiger, je bessere technische Vorkehrungen nachgewiesen werden können.)

Sinnvoll ist die Cyberversicherung als Bilanzschutz. Versicherungsausgaben sind Betriebsausgaben, wer ein unversichertes Schadensereignis finanziell abfangen muss, bezahlt das aus den Erträgen. Außerdem senkt die Vorsorge durch die Versicherung das Haftungsrisiko des Managements – und zwar erheblich.

Wie sollte man die passende Cyberversicherung auswählen?

Ganz einfach: Man nimmt das billigste Angebot für die benötigte Deckung. Herauszufinden, welche Risiken wirklich abgedeckt werden müssen, ist weniger einfach. Dafür braucht man eine solide Risikoanalyse. Ein guter erster Schritt ist die Selbstanalyse mit dem Quick-Check des Verbands der Sachversicherer.

Größere Unternehmen können individuelle Policen aushandeln. Für KMU sind kompakte Standard-Cyberpolicen die sinnvollste Lösung. Die Versicherer bringen zunehmend auch Branchenlösungen auf den Markt. Auch bei Standardversicherungen lassen sich zumindest Selbstbehalte und sogenannte Sublimits sinnvoll anpassen oder auswählen.

Abschließen sollte man nicht in Eigenregie. Dafür gibt es Versicherungsmakler. Die Maklergebühren zahlt die Versicherungsgesellschaft, trotzdem ist der Makler – schon gemäß gesetzlicher Verpflichtung – dem Interesse des Kunden verpflichtet.

Wie teuer sind die Versicherungsbeiträge für eine Cyberversicherung?

Das hängt natürlich von der konkreten Police, dem Deckungsumfang und Eigenbehalten ab. Bei Unternehmen mit Jahresumsätzen über 100.000 Euro liegen die Kosten jedoch im Promillebereich des Umsatzes.

Was ist im Schadensfall tun?

Rufen Sie bei Ihrem Versicherungsmakler an, der sich um das Weitere kümmert. Natürlich muss man auch Administratoren oder IT-Dienstleister informieren, wenn das noch nicht geschehen ist, und beim Verdacht auf Straftaten auch die Polizei (LKA).

Wo bekomme ich konkrete Auskünfte zum Thema Cyberversicherung?

Bei uns – wir sind einer der wenigen Fachmakler für Cyber- und IT-Risiken in Deutschland und kennen sowohl den Versicherungsmarkt wie die Risikolandschaft sehr gut. Rufen Sie uns an (030 863 926 990) oder schreiben Sie uns eine Nachricht.

Zertifizierungspflicht für Energieversorger – dafür günstigere Cyber-Versicherung

IT-Katalog, ISMS und Pflicht zur Zertifizierung für Energieversorger

Bis Januar 2018 haben Energieversorgungsunternehmen Zeit, um einen IT-Sicherheitskatalog einzuführen, ein  Informationssicherheits-Managementsystem (ISMS)  zu installieren und dies  zertifizieren zu lassen.  Einen Ansprechpartner für IT-Sicherheit müssen Sie sogar bis Ende November benennen. So will es die Bundesnetzagentur: Sie hat den Energieversorgern, d. h. allen Unternehmen und Einrichtungen, die ein Stromnetz oder Gasnetz betreiben, höhere Standards in der IT-Sicherheit verordnet.

Viel Zeit bleibt nicht

Die Frist bis 2018 sollten betroffene Unternehmen keinesfalls unterschätzen. Sie haben einiges zu tun, denn der IT-Sicherheitskatalog der Bundesnetzagentur hat durchaus umfassene Auswirkungen auf die betriebliche Abläufe – und auch nicht nur etwa die der IT-Abteilung. Zertifiziert wird beispielsweise auch die Einbindung der Geschäftsführung. Außerdem kann man damit rechnen, dass kurz vor Fristende die Zertifizierungsstellen ausgelastet sind – und zertifiziert wird nur, wer das ISMS bereits seit gewisser Zeit im Live-Betrieb hat.

Weitere Informationen

  • Bei der Bundesnetzagentur selbst gibt es ein FAQ zum IT-Sicherheitskatalog für Strom und Gasanbieter
  • Der IT-Branchenverband Bitkom und der Verband Kommunaler Unternehmen (VKU) haben einen ausführlichen Leitfaden samt Praxisbeispielen für Energieversorger veröffentlicht, der über Aufwand und die nötigen Maßnahmen informiert.

Vorteil: Schneller und günstiger zur Cyber-Versicherung

Noch liegt das Zertifikat noch gar nicht vor. Es wird, soviel steht schon fest, auf den Anforderungen der ISO 27001 und der ISO 27019 beruhen.

Immerhin hat die Zertifizierungspflicht neben der hoffentlich erhöhten Sicherheit noch einen weiteren positiven Nebeneffekt: Energieversorgungsunternehmen, die die Zertifizierung durchlaufen haben, haben damit auch ein sehr genaues Risikoprofil und einen klaren Nachweis solider Vorsorge gegen Cyber-Zwischenfälle. Und das sind beste Voraussetzungen, um ohne großen Aufwand an eine Cyber-Versicherung zu günstigen Konditionen zu kommen, die das unvermeidliche Restrisiko betriebswirtschaftlich sinnvoll auffängt.

Fragen? Anrufen!

Wir sind Experten für das Thema Cyber-Versicherung und IT-Risikomanagement. Sie erreichen uns unter 030 863 926 990 oder über das Kontaktformular.

Cyberversicherungen speziell für Immobilienunternehmen: acant im Interview

Das Grundeigentum“, Fachzeitschrift für Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft, hat mich für die neueste Ausgabe interviewt (Das Grundeigentum, 16/2015. S. 1013) . Natürlich habe ich mich über das Interesse sehr gefreut – Thema war „Versicherungsschutz gegen Cyber-Kriminalität“.

Auch für Immobilienunternehmen wird immer deutlicher, dass

  1. IT-Risiken und digitale Bedrohungen sehr real sind, und dass
  2. eine spezielle, maßgeschneiderte Versicherung für das einzelne Unternehmen der sinnvollste Weg ist, das Risiko  seriös abzufedern. Die Cyber-Versicherung ist aus Sicht der Bilanz die beste Lösung, und sie kann gleichzeitig die Gefahr persönlicher Haftungsansprüche von Geschäftsführern und Vorständen ausschließen.

Ob Asset Management, Projektentwicklung oder Hausverwaltung: Immobilienunternehmen haben es mit großen Projektvolumina zu tun, mit ständigen Geldströmen und mit sensiblen Daten von einer Vielzahl an Gewerbemietern, Wohneigentümern und Mietern. Da liegt es auf der Hand, dass man vorsorgen will für den Fall, dass ein Mitarbeiterfehler oder eine IT-Sicherheitspanne zu Datenbankausfällen, versiegenden Zahlungsströmen und teuren Schadenersatzforderungen führt.

Überhaupt ist das die Zukunft der Cyber-Versicherung: Spezielle Lösungen für die typische IT-Risiken bestimmter Branchen. Hier wird sich in den nächsten Monaten und Jahren noch einiges tun.

Wollen Sie wissen, wie Sie das digitale Branchenrisiko Ihres Unternehmens maßgeschneidert versichern können? Haben Sie Fragen zur Absicherung Ihres persönlichen Haftungsrisikos? Rufen Sie uns an ( 030 863 926 990) oder schreiben Sie uns eine kurze Nachricht, wir melden uns umgehend zurück.

Online-Dienst verkauft – Datenschutz-Debakel

Datenschutz-Bußgeld für Käufer und Verkäufer

Ein Online-Shop wird verkauft, zusammen mit der Kundendatei – schließlich ist der Kundenstamm einer der größten „Assets“ bei so einem Asset Deal. Und dann verhängt plötzlich der Landesdatenschutzbeauftrage ein Bußgeld in fünfstelliger Höhe – sowohl für den Käufer wie den Verkäufer. Der Stuttgarter Rechtsanwalt Clemens Pfitzer, der über diesen Fall berichtet, resümmiert: „Die bayerischen Datenschützer scheinen ernst zu machen.

Grund für das Bußgeld: Bei dem Geschäft wurden E-Mail-Adressen und andere persönliche Kundendaten ohne Einwilligung und ohne Widerspruchsmöglichkeit verkauft. Namen und Postadressen von Kunden können bei einer Betriebsübernahme relativ problemlos mit verkauft werden. Für E-Mail-Adressen,Telefonnummern, Kreditkarten- und Kontodaten sowie die Bestellhistorien der Kunden benötigt man jedoch eine – nachweisbare – Einwilligung (Opt-in). Zumindest aber müssen die Kunden von der Übertragung erfahren und ihr widersprechen können (Opt-out).

Auch dagegen kann man sich versichern!

Als Versicherungsmakler zählt für uns natürlich auch immer die Frage: Hätte man sich dagegen versichern können?

Klare Antwort: Ja! Eine so genannte W&I-Versicherung (Warranty and Indemnity Insurance) bezahlt, wenn ein Unternehmen ein Garantieversprechen im Rahmen einer Übernahme nicht einhalten kann.

Fragen zu Ihrer Absicherung?

Datenschutzvorschriften können schnell sehr teuer werden – nicht nur beim Asset Deal, auch im laufenden Geschäft oder aufgrund persönlicher Haftung. Haben Sie Fragen dazu, wie Sie sich und Ihr Unternehmen absichern können? Rufen Sie mich doch einfach an: 030 863 926 990.

Durchschnittskosten einer Datenschutzverletzung

Was Datenklau aktuell so kostet …

Schon seit zehn Jahren erstellt das Ponemon Institute Studien über die konkreten Kosten von Datenschutzverletzung. Die Statistiken gibt es sowohl global als auch für Einzelstaaten. Die Ausgabe „2015 Cost of Data Breach Study: Germany“ (auf Englisch, bei IBM als PDF) nennt konkrete Zahlen für Deutschland (bezogen auf Datenschutzverletzungen im Jahr 2014).

Was eine Datenschutzverletzung an Kosten verursacht

Die wichtigsten Werte:

  • Rund 3,2 Mio. € (3,52 Mio. $) beträgt der Gesamtschaden der Unternehmen durch Datenschutzverletzungen.
  • 139 € (152 $) steuert dazu jeder einzelne verlorene oder kompromittierte persönliche Datensatz (Daten zu einer Person) im Durchschnitt bei. Das ist eine Steigerung von mehr als acht Prozent gegenüber dem Vorjahr. Mehr als die Hälfte sind indirekte Folgekosten, etwa Umsatzeinbußen durch verlorene Kunden.
  • Die Kosten der gesetzlich vorgeschriebene) Information Betroffener liegen pro Fall bei durchschnittlich 219.000 € (240.000 $).
  • Besonders hohe Kosten durch Datenschutzverletzungen liefen im Finanzsektor, der Industrie und der Dienstleistungsbranche an, auch weil hier die Kunden am schnellsten vergrault werden. Einzelhandel, Logistik und öffentliche Hand hatten Schäden unter dem globalen Durchschnittswert.
  • Mehr als die Hälfte der Datenschutzverletzungen beruhten auf absichtlichen Angriffen mit kriminellem Hintergrund – diese Zwischenfälle sind auch teurer als Datenverluste durch technische oder menschliche Fehler.
  • Kommen Sicherheitsmaßnahmen wie Verschlüsselung zum Einsatz, liegen die Kosten im Durchschnitt niedriger.

Das Kostenrisiko ist real. Versichern ist gute Unternehmensführung

Fazit: Versichern macht Sinn.  Das Kostenrisiko ist real, durch eine Versicherung lässt es sich kontrolliert in die Bücher nehmen – und aus dem unversteuerten Gewinn bezahlen. Die Alternative – nichts tun – ist nicht nur riskant, sondern auch schlechte Unternehmensführung.

Eine Cyber-Versicherung bringt schon etwas, bevor eine Datenschutzverletzung eintritt, weil sie zu einer Analyse des individuellen Unternehmensrisikos führt. Tritt der Ernstfall ein, steht Ihnen eine „schnelle Eingreiftruppe“ aus IT-Spezialisten, Anwälten und PR-Leuten zur Verfügung. Und natürlich fängt die Cyber-Versicherung sowohl Ihre Haftung gegenüber Betroffenen als auch Ihre Eigenschäden auf.

Für weitere Informationen genügt ein Anruf bei Acant  (030 863 926 990) oder eine Nachricht an uns.

Cyber-Versichert – auch gegen die eigenen Mitarbeiter

Wer das Cyber-Risiko durch eigene Mitarbeiter versichern will, braucht eine Vertrauensschadenversicherung, die eine Computermissbrauchversicherung einschließt.

Beides ist in vielen gängigen Cyber-Policen enthalten und schützt Ihr Unternehmen vor Schäden durch unvorsichtige oder pflichtvergessene Mitarbeiter – ein Risiko, das sich grundsätzlich nicht ausschließen lässt.

Der Mitarbeiter als IT-Risiko

Das zeigt auch ein Posting vom Datenschutzblog29, das Schusseligkeit (unterwegs verlorene Laptops), schlechte Passwörter und Phisingmails beklagt. Natürlich kann man mit Mitteln der IT etwas dagegen tun.

  1. Man kann lange Passworte mit Sonderzeichen, Großbuchstaben und Zahlen erzwingen. Aber dann klebt das Ergebnis eben als gelbe Haftnotiz am Schreibtisch. (Kann sich ja keiner merken …)
  2. Man kann die Speicher sämtlicher Firmenlaptops verschlüsseln. Aber: siehe Punkt 1.
  3. Man kann und soll die Mitarbeiter über Phishing und Sicherheit informieren. Aber bleibt der E-Mail-Anhang von der jungen, charmanten, neuen Bekannten aus dem Branchenforum deshalb ungeöffnet? Eben.

Und das waren nur Sicherheitsverletzungen aus Dummheit. Ganz schwer kontrollierbar ist ein Mitarbeiter, der dem Unternehmen mit Absicht schaden will – ob aus Rachsucht oder zum eigenen Vorteil.

Die Grenzen der Technik … sind der Beginn des Versicherungsbedarfs

Fazit: Die IT-Administration kann gegen Sicherheitsverletzungen durch Mitarbeiter einiges ausrichten. Allein dadurch das Risiko unter Kontrolle zu halten, ist illusorisch. Das lässt sich jedoch durch speziellen Versicherungsschutz sicherstellen.

  • Eine Vertrauensschadenversicherung zahlt bei Schäden durch Veruntreuung, Unterschlagung, Diebstahl, Geheimnisverrat oder Betrug durch eigene Mitarbeiter – auch Straftaten Dritter lassen sich einschließen.
  • Die Computermissbrauchsversicherung erweitert diesen Schutz auf IT-bezogene Taten wie die Veränderung von Software, das unbefugte Kopieren oder Löschen von Daten oder das Zerstören von Datenspeichern.

Unvorsichtige oder böswillige Mitarbeiter mögen Laptops verlieren, die Firewall umgehen oder Ihre Daten klauen. Eine Versicherungspolice im Unternehmenssafe ist vor ihnen sicher.

Wie teuer ist eine Vertrauensschadenversicherung und/oder eine Computermissbrauchsversicherung speziell für Ihr Unternehmen? Für eine schnelle Auskunft schicken Sie mir eine kurze Nachricht oder rufen mich einfach an.

Druck auf das Kredit-Rating durch einen Cyber-Angriff

„Sollte ein Angriff so schwerwiegend sein, dass er sich etwa auf Umsätze und Rentabilität auswirkt und damit die Kreditkennzahlen beeinträchtigt, kann das Kreditrating des Unternehmens potenziell unter Druck geraten. Kosten infolge einer Cyber-Attacke können auf verschiedene Art und Weise auftreten. Umsatzeinbußen, Reparaturen, Ersatzansprüche, Strafzahlungen wegen regulatorischer Verstöße, Rechtsstreitigkeiten und zusätzliche Marketingkosten zur Wiederherstellung der Reputation sind nur Beispiele dafür. Daraus könnten gigantische Summen erwachsen, und sollten sich die Vorfälle häufen, würden sich die Kosten und die Reputationsprobleme zweifellos vervielfachen.“

Das schreibt Gareth Williams, Analyst bei der Rating-Agentur Standard & Poors, in einem (auch sonst lesenwerten) Gastbeitrag auf finanzen.net. Demgegenüber habe der Kostenaufwand für IT-Sicherheit und Cyber-Versicherung nach Einschätzung seines Hauses keine direkte Auswirkung das Kredit-Rating.

Das ist auch leicht einzusehen, denn Cyber-Versicherungen sind nicht teuer. Natürlich hängen die Kosten immer vom individuellen Unternehmensrisiko und vom konkreten Versicherungsvertrag ab, aber häufig bewegen sich die Prämien im Promillebereich des Jahresumsatzes, und auch kleine Unternehmen (Jahresumsatz < 1 Mio. € ) zahlen meist nicht mehr als ein halbes Prozent.

Deckungslücken aufspüren und stopfen

Ich prüfe Ihre Risiken, sichte Ihre vorhandenen Policen und sage Ihnen, wie viel es Sie kostet, mögliche Deckungslücken mit zu versichern.  Rufen Sie mich an: 030 863 926 990. Oder schreiben Sie mir eine Nachricht.

Eine Cyber-Versicherung schützt auch Ihre Bilanz

Vor knapp einem Jahr hat sich der Elektronik- und Technologiekonzern Bosch gegen Cyber-Angriffe versichert – mit einer Deckung in Höhe von 100 Mio. Euro. Damals, vor dem Sony-Hack und dem gekaperten Bundestagsnetzwerk, war das eine Schlagzeile wert. Inzwischen kann man davon ausgehen, dass sehr viele DAX-Unternehmen ähnliche Policen besitzen, in vergleichbarer Größenordnung.

Und zwar nicht einfach nur, weil das Cyber-Risiko mittlerweile  auch die Vorstandesetagen aufschreckt. Dahinter stehen Bilanzschutz und angewandtes Risikomanagement.

  • Planbarkeit: Ein Cyber-Angriff oder eine größere IT-Havarie ist ein nicht vorhersehbarer Schaden – mit riesigem Schadenspotenzial (von der unangenehmen Pflicht zu Ad-hoc-Meldungen ganz abgesehen). Die Versicherungsprämie ist dagegen eine feste, bekannte und kalkulierbare Größe. Sie wird normales Element der gesamten betrieblichen Planung, vom Cash Flow bis zur Ergebnisprognose.
  • Kostenvorteil: Ist das Unternehmen nicht versichert, muss es die Kosten für den Schaden nicht nur mit einem Schlag tragen, sondern auch aus dem bereits versteuerten Gewinn oder durch kurzfristig beschafftes Kapital finanzieren. Diese Aufwendungen sind damit sehr teuer. Wird der Schaden durch die Versicherungsprämien gewissermaßen vorfinanziert, stellen diese Kosten dagegen Betriebsausgaben dar. Allein das senkt den Aufwand grob veranschlagt um die Hälfte.

Deshalb ist eine Versicherung praktizierter Bilanzschutz. Sie macht das Risiko betriebswirtschaftlich beherrschbar und sorgt dafür, dass ein Schadensfall zwar vielleicht ihr Netzwerk, aber nicht die Bilanz zum Kippen bringt.

Dafür muss das tatsächliche Cyber-Risiko Ihres Unternehmens exakt ausgelotet und die Versicherungspolice genau auf Ihre Situation angepasst werden. Es sollte weder zu einer Über- noch zu einer Unterdeckung kommen. Sonst sind entweder die laufenden Kosten zu hoch – oder die Kosten im Schadensfall. Der Versicherungsmarkt bietet jedoch inzwischen die passenden Produkte. Und für Auswahl, Anpassung und Vermittlung Ihrer Cyber-Versicherung bin ich als Ihr Versicherungsmakler zuständig.

Warum Ihr Unternehmen eine Cyber-Police braucht

Ganz einfach: Ihr Unternehmen braucht eine Cyber-Police, damit bei einem Cyber-Angriff oder IT-Zwischenfall …

  1. Ihre Datenbestände versichert sind.
    Kunden-, Buchhaltungs- und Produktdaten sind, anders als Maschinen und Inventar, nicht in den klassischen betrieblichen Versicherungen enthalten.
  2. … Ansprüche Dritter an Sie versichert sind
    Ansprüche, die Kunden im Fall verlorener Kundendaten gegen Sie stellen, sind im Regelfall ohne Cyber-Police nicht abgedeckt. Schadenersatzforderungen aufgrund von im Internet verletzter Urheber- und Persönlichkeitsrechte auch nicht.
  3. … sämtliche Folgeschäden versichert sind
    Betriebsunterbrechung als Teil der Deckung klassischern Unternehmensversicherungen. Aber ohne Zusatz- und Folgekosten wie entgangener Umsatz, Datenrettungskosten, Aufwand für Krisen-PR, anwaltliche Beratung, Information aller Betroffener, Reputationsverlust, Rechtsstreitigkeiten etc.
  4. … Spezialisten für den Ernstfall bereitstehen, die Ihrem Unternehmen schnell helfen.
    Weil auch den Versicherungsgesellschaften daran gelegen ist, den Schaden gering zu halten, vermittelt man Ihnen im Schadensfall schnell Hilfe, z. B.  IT-Sicherheits- und Datenrettungsexperten, Anwälte und PR-Berater.

Übrigens: Der Zusatzgewinn an Unternehmens- und Planungssicherheit durch eine Cyber-Police kostet Ihr Unternehmen im Normalfall kaum ein Zehntel vom Jahresumsatz. Natürlich sind die konkreten Kosten abhängig vom Einzelfall. Aber selbst kleine Unternehmen mit weniger als einer Mio. Euro Jahresumsatz zahlen für die Cyber-Police nur sehr selten mehr als ein halbes Prozent davon.

Fragen?

Gerne – bitte an fs@acant-makler.de oder 030 863 926 990 oder per Kontaktformular