Versicherer kündigt Cyber-Versicherung oder erhöht Prämien? Symbolbild: OpenClipart-Vectors via Pixabay

Cyberversicherung: Was tun, wenn der Versicherer mehr Prämie will oder kündigt?

Wie verhindert man, dass der Versicherer die Cyber-Police kündigt? Wie reagieren, wenn er die Prämien anhebt, oder die Versicherungsbedingungen schlechter werden?

Die Situation am Cyber-Versicherungsmarkt: mehr Nachfrage, mehr Schäden = steigende Prämien

Die meisten Unternehmen sind sich des Kostenrisikos von Cyber-Angriffen, Hackern oder Datenschutzverletzungen mittlerweile bewusst. Dass eine Cyberversicherung ebenso zur betrieblichen Grundausstattung gehört wie die Feuerversicherung der Firmenimmobilie, wird von immer mehr Unternehmen akzeptiert.

Gleichzeitig werden die Versicherer zunehmend knausriger. Viele zwacken an der Deckung, während sie die Prämien anheben. Der Grund: Die Schadensfälle nehmen zu, weil Unternehmen laufend Opfer von Hackern werden (besonders von Ransomware, mit besonders teuren Folgen). Corona-Krise und Home-Office erhöhen die Risiken. Dazu kommt, dass Datenschutzverstöße konsequenter geahndet werden.

Und wenn die Schadensleistungen steigen, dann steigen auch die Prämien, das ist ein Naturgesetz auf dem Versicherungsmarkt. Was bedeutet das für die Versicherungskunden?

Je früher der Abschluss der Cyber-Versicherung, umso besser die Bedingungen

Bei Bestandsverträgen scheuen die Versicherungsgesellschaften einen sprunghaften Anstieg der Prämien oder harte Einschnitte bei der Deckung. Bei Neukunden haben sie dagegen kein Problem damit, die Daumenschrauben anzuziehen.

Diese Daumenregel (wenn man so will) gilt für alle Versicherungssparten, bei denen die Versicherer skeptischer und teurer werden: bei Cyber-Versicherungen, bei D&O-Versicherungen und generell bei Gewerbe- und Industrie-Versicherungen. Je länger man als Kunde wartet, desto ungünstiger fallen die Versicherungsbedingungen und Versicherungskosten aus.

Ein Versicherungsmakler schützt davor, den Preisanstieg über die Versicherungsbedingungen untergejubelt zu bekommen

Das Prinzip kennt man aus dem Supermarkt: Statt den Preis für die Packung Kekse zu erhöhen, packt man einfach weniger Kekse rein. Die Verpackung lässt man natürlich gleich groß. Das funktioniert auch bei betrieblichen Versicherungen: Die Prämie bleibt gleich, dafür bringt man ein paar Haftungsausschlüsse und Sublimits im Kleingedruckten unter. Kunden, die nur über den Preis kaufen, greifen trotzdem zu. Wer einen Versicherungsmakler hat, der den Markt (und das Kleingedruckte) genau im Auge behält, bekommt die Änderung mit und kann die Angebote sinnvoll vergleichen.

Die Gefahr dass der Versicherer kündigt, steigt

Wenn es zum Versicherungsfall kommt, haben beide Seiten ein Sonderkündigungsrecht. Selbst wenn der Versicherer das nicht gleich ausnutzt, wird er möglicherweise nach einem Schadensfall darauf hinweisen, dass man bei der Vertragsverlängerung doch die Prämie ein wenig anpassen sollte. Der Markt habe sich schließlich verändert. Solchen Anfragen sollte man natürlich nicht einfach nachgeben. Wer die Ohren jedoch komplett verschließt, muss unter Umständen damit rechnen, dass der Versicherer doch noch kündigt bzw. nicht mehr verlängert.

Gekündigt zu werden ist deshalb ein Problem, weil andere Versicherer ein vom Wettbewerber gekündigtes Unternehmen ebenfalls nicht gern versichern. Sie misstrauen dem Risiko. Im schlimmsten Fall steht man deshalb ganz ohne Versicherungsschutz dar.
Übrigens: Auch da helfen wir als Versicherungsmakler. Wir können Sie dazu beraten, ob es sinnvoll ist, nach einem Schaden einer maßvollen Prämien-Anhebung zuzustimmen. Alternativ suchen wir proaktiv und vor einer Kündigung eine andere Versicherungsgesellschaft. Das ist viel besser, als nach einer Kündigung suchen zu müssen.

Je enger der Versicherungsmarkt, umso wichtiger ist ein verlässlicher Versicherungsmakler

Der Markt für Cyber-Versicherungen wird enger, aber mit einem Makler wie acant befinden Sie sich trotzdem auf Augenhöhe mit den Versicherern. Wir wissen, welche Prämien angemessen sind, wie weit der Deckungsumfang jedes Versicherungsangebots wirklich reicht, und wir verhandeln für Sie mit den Versicherungsgesellschaften.

Rufen Sie einfach an – dann schauen wir gemeinsam, was wir für Ihr Unternehmen tun können: 030 863 926 990.

Cyberversicherung, Elektronikversicherung, Maschinenversicherung - Symbolfoto: Michal Jarmoluk via Pixabay

All in one: Cyber-Versicherung, Maschinenversicherung, Elektronikversicherung

… und dazu eine Deckung für die Betriebsunterbrechung im Schadensfall

Für Unternehmen, die sich „in einem Aufwasch“ gegen Schäden …

  • durch einen Cyberangriff
  • an ihrer Elektronik
  • an ihren Maschinen

versichern wollen, gibt es mittlerweile Cyber-Policen mit entsprechender Deckungserweiterung für das elektronische Betriebsvermögen und die Maschinen des Betriebs.

Aus Sicht des Versicherungsexperten gibt es an dem Angebot mehrere positive Details:

  • Die Deckungserweiterungen betreffen je eine pauschale Maschinenversicherung und Elektronikversicherung.
  • Mitversichert ist auch eine Betriebsunterbrechung, die sich durch Maschinen- oder Elektronikschäden ergibt. Das ist ein wichtiger Punkt, denn was nützt der Schadenersatz für das kaputte Gerät, wenn der zweiwöchige Umsatzausfall dem Unternehmen das Genick bricht?
  • Es besteht keine Gefahr, dass eine Unterversicherung zur Kürzung der Versicherungsleistung führt. Bei anderen Sachpolicen kann es passieren, dass der Versicherer nach der Schadensmeldung erst einmal den Versicherungswert ermittelt, dann eine Unterversicherung moniert und deshalb nur einen Teil des Schadens ersetzt. Bei diesen Bausteinen handelt es sich dagegen um eine Versicherung „auf erstes Risiko“ mit Auszahlung der vollen Versicherungssumme. Und zwar unabhängig davon, ob der Versicherungswert der Versicherungssumme entspricht.
    Dieser Punkt ist bei Schadensfällen in der Praxis wichtig, denn es ist gar nicht so einfach, den Wert von Maschinen sowie elektronischen Anlagen und Geräten sauber zu bestimmen. Außerdem spart man sich den Aufwand, ständig aktuelle Inventar-Listen mit den aktuellen Versicherungswerten aller Maschinen und Anlagen zu führen.
  • Dadurch, dass sowohl Elektronik wie Maschinen versichert sind, spart man sich die Abgrenzung zwischen den beiden Versicherungsarten. Das ist keineswegs banal. Bei der Überprüfung der Bestandsversicherungen von Neukunden erleben wir immer wieder, dass eine elektronische Anlage als Maschine versichert ist, oder umgekehrt. Das kann im Schadensfall den Versicherungsschutz kosten. Wenn sowieso beides versichert ist, sind solche Probleme ausgeschlossen.

Cyber-, Elektronik- und Maschinenversicherung: Lohnt sich die Drei-in-eins-Police?

Brauchen Sie denn für Ihr Unternehmen eine Versicherungspolice, die erstens vor Verletzungen Ihrer IT-Sicherheit durch Hackerangriffe schützt, zweitens eine Maschinenversicherung umfasst und drittens auch Ihre Elektronik abdeckt? Sind diese Deckungen vielleicht schon vorhanden, vielleicht als Teil anderer Versicherungen wie einer Inhaltsversicherung?

Ob die Drei-in-eins-Police sinnvoll ist, lässt sich nicht pauschal sagen. Das Versicherungsangebot besitzt klare Vorteile, aber natürlich haben jeder Baustein und jede Deckungserweiterung ihren Preis.

Wie teuer, wie wichtig und wie gefährdet sind die Maschinen in Ihrem Unternehmen? Für welche davon ist eine Maschinenversicherung sinnvoll und notwendig? Wie steht es um die elektronischen Anlagen?

Solche Fragen können wir nur im konkreten Fall beantworten. Aber wir können Sie beantworten, und zwar kompetent. Versicherungen sind unser Metier, Cyber- und andere technische Risiken sind unser Schwerpunkt.

Rufen Sie uns an. 030 863 926 990. Oder schreiben Sie uns eine Nachricht. Wir nehmen uns Zeit für Ihre Fragen. Und wir prüfen gern und kostenlos Ihre bestehenden Versicherungen. Vielleicht können Sie für weniger Geld deutlich besseren Schutz bekommen?

Online-Shop Versicherung Symbolbild: Jürgen Jester via Pixabay

Den Online-Shop versichern – weil der Online-Vertrieb zentral wird

Online-Shops verkaufen auch in Zeiten der Quarantäne

Den Online-Shop versichern: Auch das ist ein Thema für die Corona-Krise.

Der Online-Vertrieb ist für viele Unternehmen besonders wichtig geworden. Das gilt sowohl für den Absatz an Verbraucher wie für den Vertrieb an Unternehmenskunden. Schließlich gilt nach wie vor das Kontaktverbot. Die meisten stationären Points of Sale sind geschlossen, viele Vertriebler im Home Office.

Und auch nach Ende der Epidemie-Maßnahmen wird der Online-Vertriebsweg wichtig bleiben.

Den Online-Shop versichern – den Vertriebsweg schützen

Den Online-Shop versichern bedeutet, den eigenen Absatz abzusichern. Es gilt, die Gefahr einer möglichen „Krise innerhalb der Krise“ durch einen Ausfall dieses Vertriebswegs auszuschließen.

Schließlich haben Onlineshops ihre eigenen Risiken. Eine Auswahl:

  • Die klassischen Cyber-Risiken bedrohen Online-Shops besonders: Hackerangriffe, Daten-Diebstahl mit anschließendem Missbrauch von Zahlungsinformationen, versehentliches Verbreiten von Schadsoftware und so weiter.
    Solche Vorfälle erreichen schnell existenzgefährdende Ausmaße. Den besten Schutz bietet – neben den technischen Maßnahmen – eine Cyber-Versicherung. Sie hilft auch dann noch, wenn die Technik versagt.
  • Wenn Sie Ihren Online-Shop versichern, sollte Ihre Cyber-Versicherung bestimmte Deckungselemente umfassen.
    Ganz wichtig sind beispielsweise Kreditkarten-Risiken und andere Payment-Formen.
    Zentral sind außerdem Dienstleistungen Dritter (Rückwirkungsschäden). Sonst reißt ein Ausfall beim Hosting-Anbieter oder Payment-Dienstleister den Shop-Betreiber gleich mit in die Krise.
  • Für Shop-Betreiber ist individuell passender Rechtsschutz von Bedeutung. Sie werden besonders häufig zur Zielscheibe von Abmahnungen und Klagen. Beim Verkauf an Verbraucher sorgt das Fernabsatzrecht schnell für juristischen Ärger. Dazu kommen mögliche Probleme mit Marken- und Wettbewerbsrecht sowie der DSGVO, auch beim Verkauf an Unternehmenskunden.
  • Grundsätzlich ist auch die Produkthaftpflicht ein Thema. Diese Versicherung ist nicht cyber-spezifisch. Hersteller und Händler haften generell für von ihnen in Verkehr gebrachte Waren.
  • Wer im Internet verkauft, ist von seinem guten Ruf besonders abhängig. Deshalb sind Reputationsschäden, etwa durch gezielt ausgestreute Negativbewertungen, eine echte Gefahr. Auch solche Risiken sind versicherbar, z. B. durch eigene Reputationsschutzbriefe oder durch entsprechende Versicherungsbausteine in der Cyber-Versicherung.
  • Von einer Versicherung gegen Vertrauensschäden profitieren Shop-Besitzer ebenfalls. Sie deckt Schäden durch Betrug, Sabotage und ähnliches ab, wenn die Drahtzieher im eigenen Haus sitzen. Auch der Vertrauensbruch durch Kunden und Geschäftspartner ist versicherbar.

Onlineshop-Versicherung: Von der Stange ist oft für die Tonne

Es gibt zwar immer mehr Branchen-Angebote für eine Cyber-Versicherung. Längst sind auch spezielle Online-Shop-Versicherungen auf dem Markt. Sie bündeln Deckung für Cyberrisiken, die Produkthaftpflicht, eine Sachversicherung für das Warenlager und Rechtsschutz.

Trotzdem: Wer seinen Online-Shop ohne Beratung und „von der Stange“ versichert, zahlt mit großer Wahrscheinlichkeit entweder zu viel – oder er bekommt zu wenig für sein Geld.

  • Die Cyber-Versicherung ist nach wie vor kein standardisiertes Produkt. Die verschiedenen Angebote unterscheiden sich teilweise sehr.
  • Das wird man allerdings erst bemerken, wenn man „unter die Haube“ schaut. Wer allein nach Preis kauft, kauft blind. Das gilt auch bei Cyber-Versicherungen.
  • Weil eine Cyberversicherung und erst recht eine spezielle Shop-Versicherung unterschiedliche Deckungen zusammenschnürt, hat man bestimmte Risiken schnell doppelt versichert. So entstehen unnötige Kosten. Vielleicht ist das Warenlager schon in der Inhaltsversicherung des Betriebs eingeschlossen?
  • Die Auswahl passender Versicherungsangebote setzt voraus, dass man deren Deckung, den eigenen Versicherungsbedarf und die bestehenden Versicherungen des Unternehmens genau analysiert. Das ist exakt unsere Arbeit als Versicherungsmakler.

Den Online-Shop versichern: Mit uns finden Sie die optimale Versicherung

Wir von acant sind Profis und kennen den Versicherungsmarkt. Übrigens sind wir auch Profis im Beraten. Natürlich kostet Sie die Beratung nichts.

Lassen Sie sich unterstützen, bevor Sie mit irgendeiner Police aus dem Internet scheinbar Geld sparen, die im Ernstfall nicht weiterhilft. Sie erreichen uns unter 030 863 926 990 oder unter info@acant.de.

Cyber-Risiko Home Office, Symbolfoto von Free-Photos from Pixabay

Cyberrisiko Home Office – Versicherungsschutz für das Unternehmen?

Aktualisierung (24. 04. 2020)

Drei wichtige zusätzliche Hinweise zum unten Gesagten:

  • Unternehmen, die jetzt wegen Corona erstmals oder in stärkerem Maße Home-Office-Arbeit nutzen, müssen dies der Cyberversicherung melden.
    Das Mitteilen dieser sogenannten „Gefahrerhöhung“ ist Voraussetzung für den Versicherungsschutz – soweit der jeweilige Vesicherer das Home Office einschließt.
     
  • Inzwischen gibt es eine Cyber-Versicherungen, die die volle „Sachsubstanzdeckung“ für IT-Geräte ausdrücklich auch auf „ortunveränderliche Geräte“ im Home Office erweitert hat. Damit ist eine separate Außenversicherung nicht mehr nötig.
     
  • Allerdings gilt diese Deckung nicht für Mobilgeräte. Mobilgeräte sind jedoch in bestimmten Cyberversicherungsverträge ohnehin mitversichert. Bei anderen Versicherern müssen sie explizit als Sublimit mit in den Versicherungsvertrag aufgenommen werden.

Sie wollen wissen, ob in Ihren Versicherungsverträgen das Home Office eingeschlossen ist? Oder möchten Sie Ihrem Versicherer mitteilen, dass Ihre Mitarbeiter von zu Hause aus arbeiten? Wir kümmern uns darum: 030 863 926 990.

Cyberversicherung im Home-Office

Die Corona-Epidemie hat Millionen von Arbeitnehmern das Arbeiten im Home Office beschert. Und den Cyber-Kriminellen ganz neue Chancen. Was passiert, wenn die Wohnung der Mitarbeiter zum Einfallstor für Cyber-Gangster wird: Hat das Unternehmen dann Versicherungsschutz?

Dank der Pandemie sind plötzlich jede Menge gefälschter Corona-Informationen unterwegs. Die geheimen Infos über den Erreger? In Wirklichkeit Viren der digitalen Art. Die Bankfiliale hat epidemie-bedingt geschlossen, der Kunde soll sich online anmelden? Phishing zum Diebstahl der Zugangsdaten. Der Shop mit dem Wundermittel? Billiger Betrug.

Das Büro am Küchentisch als IT-Sicherheitsrisiko

Doch das ist nicht alles. Auch die Arbeit von zu Hause aus bringt neue Bedrohungen für die IT-Sicherheit.

  • Home Office erhöht grundsätzlich die Angriffsfläche des Unternehmens. Ganz besonders dann, wenn die Mitarbeiter private Laptops und Telefone verwenden. Bei denen sind weder regelmäßige Updates noch andere Schutzmaßnahmen gewährleistet. Oft stecken sie voller Spyware.
  • Selbst mit Geräten vom Arbeitgeber ist Home Office problematisch. Privates und Dienstliches geht schneller durcheinander. Wenn es IT-Sicherheitsvorschriften überhaupt gibt, werden sie gern missachtet. Die Kontrolle durch Kollegen entfällt.
  • Datenübermittlung, Fernzugriffe, Filesharing, Video-Konferenzen – alles zusätzliche Angriffspunkte.
  • Der durch Corona erforderliche Umzug ins Home Office kam überraschend. Die Mitarbeite musste in ihren Wohnzimmern schnell arbeitsfähig werden. Da fiel die IT-Sicherheit oft unter den Tisch.
  • Besonders gefährlich: Oft haben die Mitarbeiter sich in Eigeninitiative schnelle Lösungen gebastelt. Dateiaustausch über schlecht abgesicherte, kostenlose Cloud-Angebote beispielsweise. Angreifer freuen sich darüber.

Informationen und Tipps:

Zahlt die Versicherung bei einem Cyberangriff auf das Home Office?

Bleibt die Frage; Wie steht es um den Versicherungsschutz des Unternehmens, wenn Cyberattacken durch den Heimarbeitsplatz des Mitarbeiters erfolgen? Zahlt die Cyberversicherung, wenn Ransomware so das Firmennetz lahmlegt? Oder wenn die Kundendaten auf diesem Umweg ins Darknet abfließen?

Wenn der Arbeitgeber Versicherungsnehmer der Cyberversicherung ist, tritt diese für Schäden an Unternehmensdaten und -systemen ein, selbst wenn das Desaster in einem privaten Wohnzimmer ausgelöst wurde. Das gilt auch für die Haftung.

Bei Angriffen über das Home Office ist ähnlich wie bei für die Firma genutzten Privatgeräten (BYOD): Schäden an Firmengeräten durch den ins Büro mitgebrachten USB-Stick sind grundsätzlich gedeckt. Schäden fürs Unternehmensnetzwerk durch den in der heimischen Küche genutzten Firmen-Laptop ebenfalls.

Das gilt grundsätzlich sowohl für Cyber-Risiken wie für die Haftpflicht. Natürlich kommt es auf die genauen Versicherungsbedingungen an.

Außenversicherung

Nicht versichert sind dagegen die privaten Geräte der Mitarbeiter, sowie externe betriebliche Geräte. Letzteres gilt zumindest dann, wenn deren Standort im Wohnzimmer des Arbeitnehmers liegt und im Versicherungsvertrag nicht aufgeführt ist.

Abhilfe schaffen kann eine sogenannte Außenversicherung.

Oft lassen sich Versicherer mit sich reden. So konnten wir erreichen, dass die Deckung der Elektronikversicherung eines acant-Kunden von der stationären Computer-, Büro- und Kommunikationstechnik in den Büroräumen auf das Home Office der Mitarbeiter ausgedehnt wurde. Der Kunde erhielt also quasi eine Außenversicherung in Höhe der Versicherungssumme. Wohlgemerkt: ohne zusätzliche Prämie!

Was wir von acant jetzt für Sie tun können

  • Wir überprüfen für Sie, welchen Versicherungsschutz Ihr Unternehmen momentan hat. Sind Cyberangriffe auf Mitarbeiter gedeckt? Sie übermitteln uns Ihre Policen, wir geben Ihnen die Antwort. Kostenlos, versteht sich.
  • Außerdem loten wir mit Ihnen zusammen aus, wie Sie zu Cyber-Versicherungsschutz für Ihre Home-Office-Arbeiter kommen. Das kann durch Deckungserweiterung oder eine neue Police geschehen. Wir legen Ihnen sinnvolle und günstige Angebote vor, Sie wählen aus. Übrigens: acant vermittelt unabhängig von den Versicherern.

Interesse? Fragen? Sie erreichen uns unter 49 (0)30 863 926 990 oder per Kontaktformular.

Cyber-Versicherung - für wenn es brennt in der IT. Foto: Myriam Zilles via Pixabay

„Brauchen wir eine Cyber-Versicherung?“

Die Fragen hören wir oft. Doch die Fakten sprechen für sich.

„Braucht mein Unternehmen wirklich eine Cyber-Versicherung?“

Ja. Genau, wie jedes Holzhaus eine Feuerversicherung braucht.

 Dieser Vergleich ist nicht übertrieben. E-Mail, Buchhaltung, Warenwirtschaft, Steuerung – praktisch alles ist heute digital. Das schafft gewaltige Angriffsflächen, in so gut wie jedem Unternehmen. Ein Funke genügt, um das Holzhaus zu vernichten. Ein unvorsichtiger Klick eines Mitarbeiters, eine unentdeckte Sicherheitslücke genügt, um Ihr komplettes Unternehmen lahmzulegen.

  • Wie lange ist bei Ihnen der Betrieb unterbrochen, wenn sämtliche Daten im gesamten Unternehmen plötzlich verschlüsselt und nicht mehr lesbar sind? Alle E-Mails, alle Zahlungsvorgänge, alle Personaldaten, alle Kundenadressen etc. etc.? Wenn alle Informationen wiederbeschafft, alle Systeme neu installiert werden müssen?
  • Geraten personenbezogene Daten in die falschen Hände, muss jeder einzelne Betroffene benachrichtig werden – und jeder kann Schadenersatz fordern – ehemalige Kunden, Interessenten, frühere Geschäftspartner und Mitarbeiter, alle, deren Namen, Adressen oder Zahlungsdaten gestohlen wurden. Von Bußgeldern und dem Imageschaden haben wir da noch gar nicht gesprochen. Genauso wenig wie von den Kosten für IT-Notfallexperten, PR-Krisenberater und spezialisierten Anwälten.
  • Schließlich sind da noch die Eigenschäden nach IT-Fehlfunktionen und Cyberangriffen: Sachschäden durch Fehlsteuerung zum Beispiel oder Vertragsstrafen durch Software-Fehlfunktionen.

Diese Schäden lassen sich allesamt versichern. Angesichts des Risikos eine sehr sinnvolle Option.


„Schutz vor Cyber-Angriffen? Unsere IT-Leute sind da Experten“

Eine Brandschutzversicherung ist auch dann sinnvoll, wenn man Feuerlöscher hat (und umgekehrt).

Technische Schutzmaßnahmen (Virenschutz, Firewall, regelmäßige Aktualisierungen etc.) sind unverzichtbar. Aber Technik kann das Risiko nie auf null absenken – schon weil der Mensch bei vielen Cyberangriffen die entscheidende Schwachstelle darstellt. Im Gegenteil. Versicherung und konkrete Schutzmaßnahmen sind keine Alternativen, sie ergänzen sich gegenseitig.

Eine Cyber-Versicherung fängt das unvermeidliche Restrisiko auf.

„Gemessen am Risiko ist eine Cyber-Versicherung doch viel zu teuer“

Nein, im Gegenteil: Die Versicherungskosten liegen in der Regel bei maximal einem Promille des Jahresumsatzes.

Im Verhältnis zu den Versicherungskosten und dem Schadensrisiko ist es betriebswirtschaftlich absolut sinnvoll, Cyber-Risiken zu versichern. Es gibt unterschiedliche Policen mit unterschiedlichen Versicherungsbedingungen. Doch in aller Regel beträgt die Versicherungsprämie nicht mehr als maximal ein Promille des Jahresumsatzes. Nur bei Kleinunternehmen oder besonders gefährdeten Unternehmen liegen die Versicherungskosten regelmäßig etwas höher.

Im Gegenzug bietet die Cyber-Police einen breiten Querschnitt an Versicherungsleistungen: Sie deckt Personen- und Sachschäden ab, die durch IT-Sicherheitsverletzungen entstehen, aber auch die Schadenersatzpflicht, die daraus resultiert. Zudem ist in vielen Policen Rechtsschutz enthalten. Außerdem stellen die Versicherer im Schadensfall oft eine Art schnelle Eingreiftruppe bereit: IT-Experten, spezialisierte Rechtsanwälte und Leute für Krisen-PR, die dann sofort helfen.

Cyber-Versicherungsschutz ist nicht teuer. Jedenfalls dann nicht, wenn der Versicherungsvertrag zum Unternehmen passt.

„Wer sich gegen Cyber-Angriffe versichert, kümmert sich automatisch weniger um IT-Sicherheit, oder nicht?“

Wird ein Holzhausbesitzer mit Feuerversicherung automatisch nachlässiger im Umgang mit offenen Flammen?

Wer eine Cyber-Versicherung abschließt und dann die Vorsicht im Internet aufgibt, schadet vor allem sich selbst. Eine Cyber-Versicherung abschließen und dann auf vernünftige Passwörter verzichten, das ist wie die Haustür offen lassen, weil man gegen Einbruchschäden versichert ist. Die Versicherungsgesellschaft stört das weniger – sie leistet dann einfach nicht.

Der Abschluss einer Cyber-Versicherung zeigt gerade, dass man sich der digitalen Bedrohungen bewusst ist.

Die Cyber-Versicherung ist eine sinnvolle Antwort auf ein akutes Risiko

Die Bedrohung durch Hacker, Viren und Trojaner lässt sich nicht mehr ignorieren: Die Frage ist nicht ob, sondern wann ein Unternehmen betroffen ist.

Gleichzeitig werden Datenschutz- und Compliance-Anforderungen immer strenger.

Eine Cyber-Versicherung bietet in dieser Situation auf ähnliche Art Schutz wie eine Krankentagegeld-Versicherung für die Arbeitsfähigkeit von Selbstständigen: Sie kann den Ausfall nicht verhindern. Aber sie sorgt dafür, dass die wirtschaftlichen Folgen beherrschbar bleiben.

Wir von acant sind Experten für Cyber-Versicherungsschutz. Rufen Sie uns an: Wir beantworten Ihre Fragen. Kostenlos und ausführlich.

Sachschadendeckung für die IT - Image by andreas160578 from Pixabay

Sachschäden durch Bedienfehler und unbefugte IT-Nutzung der eigenen Leute? Auch dafür gibt es eine Cyber-Deckung

Klassischerweise deckt eine Cyberversicherung drei Arten von Schäden:

  • Sie übernimmt Kosten, die nach einer Cyber-Angriff entstehen, etwa für die Feststellung des Tathergang, für die schnelle Wiederherstellung der Systeme und Daten sowie für den Soforteinsatz spezialisierter Rechtsanwälten und Notfall-PR-Berater.
     
  • Sie übernimmt den Schadenersatz an Dritte, etwa weil Hacker Personendaten Dritter bei Ihnen gestohlen haben, oder weil Sie nach einer Trojanerattacke Lieferfristen nicht einhalten konnten.
     
  • Sie bezahlt für Schäden, die durch solche Betriebsunterbrechungen entstehen.

Und wenn der Schaden hausgemacht ist?

Allerdings bleibt eine weitere Art Schaden dabei außen vor: Sachschäden, die auf nicht autorisierter oder sachgerechter IT-Nutzung beruhen und deren Verursacher im eigenen Haus sitzen. Dazu gehören Saboteure aus den eigenen Reihen (ein beträchtliches Risiko!), aber auch überforderte und schusselige Mitarbeiter (ebenfalls eine handfeste Gefahr).

Fragen Sie sich selbst: Welche Sachschäden kann Ihnen durch einen bösartigen oder tollpatschigen Arbeitnehmer entstehen? Und wie leicht könnte es dazu kommen?

Cyber-Versicherung umfasst Sachschäden durch Bedienfehler und unbefugte IT-Nutzung

Bislang waren solche Eigenschäden wenn überhaupt, dann nur in der Deckung einer Elektronik- oder Maschinenversicherung enthalten. Neuerdings gibt es auch die Möglichkeit, sie als Teil einer Cyberversicherung zu versichern.

Versichert sind dabei nicht nur Sachschäden an digitalen Geräten und Maschinen selbst, die durch falsche oder unbefugte Nutzung der IT-Systeme entstehen. Dieses Schadensrisiko ist besonders hoch: Sensible digitale Technologie verträgt nicht viel an grober Fehlbedienung.

Aber der Schaden kann noch größer sein. Ganze Maschinen, Lager voller Waren oder sogar das gesamte Betriebsgebäude können beschädigt werden. Dafür genügen bereits ein falsch programmiertes Klimasystem, das zu Schimmelbildung führt, oder der dilettantische Umgang mit der Steuerung der Sprinkler-Anlage samt anschließendem Wasserschaden. Auch solche Schäden sind in der neuen Deckung grundsätzlich enthalten.

Beispiele für versicherte Cyber-Sachschäden

  • Ein Bedienfehler des zuständigen Ingenieurs legt die Systeme zur Luftreinhaltung in den Produktionsräumen lahm. Das führt zu einem Ausfall der sensiblen, extrem staubempfindlichen Maschinen.
  • Eine von Administrator falsch installierte Software bewirkt eine Fehlsteuerung der automatisierten Fertigungsanlage. Die so erzeugten Produkte sind unbrauchbar, die Maschine selbst muss aufwendig repariert werden.
  • Ein neuer Mitarbeiter ändert eigenmächtig die Einstellungen der CNC-Fräsmaschine. Prompt werden drei Tage lange Aluminiumprofile mit falschen Bohrungen versehen, bis der Fehler auffällt. Die Profile sind damit Ausschuss.

In solchen Fällen kann sich das versicherte Unternehmen die Kosten für das Material, die Neuproduktion und die Reparaturen erstatten lassen.

„Lohnt sich das für uns?“ Das lässt sich nur individuell beantworten

Ob dieses neue Cyberversicherungs-Angebot eines namhaften Versicherers für Ihr Unternehmen attraktiv ist, oder ob Sie das Risiko besser anders versichern (etwa durch eine Maschinenversicherung oder eine Elektronikversicherung), das kläre ich gern mit Ihnen gemeinsam. Vielleicht macht es für Sie auch schlicht keinen Sinn, dafür Geld auszugeben. Das hängt von Ihrem Unternehmen, Ihrer Geschäftstätigkeit und den bestehenden Versicherungen ab.

Rufen Sie mich einfach an – das kostet Sie nichts, denn als Versicherungsmakler bekomme ich erst Geld, wenn Sie sich eine Versicherung vermitteln lassen. Und dann bezahlt in der Regel der Versicherer meine Courtage.

Cyber-Versicherung als Schutz vor Internetgefahren - Foto dokumo via Pixabay

Was versichert eine Cyber-Versicherung eigentlich?

Für welche Art Schaden bezahlt eine Cyber-Versicherung eigentlich?

Konkrete Beispiele zeigen am besten, wovor eine Cyber-Versicherung Schutz bietet. (Die Details hängen vom konkreten Versicherungsprodukt ab. Nicht jede Police bietet jede Deckung der folgenden Beispiele. Man muss die verschiedenen Produkte genau ansehen und vergleichen. Genau dafür ist übrigens ein Versicherungsmakler da.)

Ganz wichtig: Die Service- und Assistance-Angebote

Eine klassische Versicherung beschränkt sich auf Geldzahlungen, wenn der Schaden eintritt. Bei Cyber-Versicherungen ist das anders. Sie bieten auch Dienstleistungen zur Prävention und zur Soforthilfe an. (Die Versicherer machen das nicht aus Freundlichkeit, sondern um den Schaden – den sie ja bezahlen müssen – zu vermeiden oder zumindest zu verringern.)

  • Vorab bieten viele Cyber-Versicherer Maßnahmen zur Prävention an – beispielsweise Mitarbeiter-Schulungen und Unterstützung bei der Ausarbeitung von Notfallplänen.
  • Wenn es zu einer IT-Sicherheitsverletzung gekommen ist, schicken Cyber-Versicherer Notfallteams mit IT-Spezialisten zur Datenrettung, System-Wiederherstellung und zur Aufklärung des Vorfalls. Dazu kommen bei Bedarf spezialisierte Rechtsanwälte und PR-Fachleute, um die Folgen der Krise in den Griff zu bekommen.

Typische Beispiele: In solchen Fällen sorgt eine Cyber-Versicherung für Schutz

  • Einer Ihrer Mitarbeiter öffnet gedankenlos einen E-Mail-Anhang. Der enthält einen Virus, der Ihr Firmennetz und die Rechner mehrerer Geschäftspartner befällt. Die Systeme müssen aufwendig desinfiziert werden. Ihre Cyber-Versicherung übernimmt die Kosten, und auch die Rechnung für die Umsatzeinbußen, die Ihre Kunden Ihnen in Rechnung stellen.
     
  • Vielleicht enthält der Mail-Anhang auch einen Trojaner. Der verschlüsselt sämtliche Datenträger im Netzwerk. Sie zahlen das geforderte Lösegeld, erhalten jedoch trotzdem keinen Schlüssel. Ihr Unternehmen ist für Tage außer Gefecht, außerdem sind wertvolle Daten unwiederbringlich dahin. Den gesamten Schaden – sogar die Bitcoins für das Lösegeld – übernimmt Ihre Cyber-Versicherung.
     
  • Ihr Unternehmen hat einen größeren Auftrag übernommen. Ein Hardware-Schaden sorgt dafür, dass Sie neue Computer-Technik benötigen. Schlimmer noch: Sie können die vereinbarten Lieferfristen nicht halten, die Vertragsstrafe frisst Ihre Gewinnmarge komplett auf. Ein Glück, dass die Cyber-Versicherung Ihnen den Wiederanschaffungswert (nicht nur den Zeitwert!) und die Vertragsstrafe ersetzt.
     
  • Eine Softwarefehler in der Steuerung Ihrer Maschinen sorgt dafür, dass Ihrem Kunden ein größerer Schaden entsteht – und Sie keine Rechnung stellen können. Für beide Schäden kommt Ihre Cyber-Versicherung auf.
     
  • Ein Hacker dringt in Ihre Datenbank ein und nimmt die Datensätze zu sämtlichen Kunden mit. Die Folge sind schlechte Presse, teure Informationspflichten gegenüber den Betroffenen, die im Gegenzug Schadenersatzforderungen stellen. Die Cyber-Versicherung übernimmt nicht nur die Kosten für die Aufklärung der betroffenen Kunden. Sie schickt vor allem umgehend ein Team an forensischen IT-Experten, die sich um die Aufklärung des Falls kümmern, an PR-Fachleuten, die sie bei der Außendarstellung beraten, und auf Online-Recht spezialisierte Anwälte, die sich um die juristische Seite kümmern. Dieser Notfallservice gehört mit zu den Versicherungsleistungen Ihrer Cyber-Versicherung.
     
  • Ihr Unternehmen schätzt eine Vorschrift der DSGVO falsch ein. Ein Wettbewerber geht mit einer datenschutzrechtlichen Abmahnung gegen Ihre Datenschutzerklärung vor und erhält vor Gericht recht. Die Cyber-Versicherung übernimmt auch diese Kosten.
     
  • Ein Konkurrent setzt miese Tricks ein und startet eine Mobbing-Kampagne gegen Ihr Unternehmen: Er lässt erfundene Horrorstories von angeblichen Kunden im Netz verbreiten und überzieht Ihre Website mit Negativ-Kommentaren unter falschem Namen. Die Cyber-Versicherung stellt auch in diesem Fall ein Experten-Team zur Verfügung, dass die Sache aufklärt, und kommt für Ihren Schaden auf.

Eine Cyber-Versicherung kostet vergleichsweise wenig

Eine Cyber-Versicherung kostet – außer in Sonderfällen und für sehr kleine Unternehmen – nur wenige Promille des Jahresumsatzes.

Damit ist sie gemessen an ihrem Potenzial zur Schadensbegrenzung ausgesprochen günstig: Schließlich vereinigt sie in einem Produkt Leistungen einer Sachversicherung, Rechtsschutzversicherung, Haftpflichtversicherung, Vertrauensschadenversicherung und Vermögensschadenversicherung.

Wenn Sie unverbindlich wissen wollen, was eine Cyber-Versicherung für Ihr Unternehmen kostet, dann rufen Sie uns einfach an: 030 863 926 990.

Cyberversicherung auswählen- Image by Pete Linforth from Pixabay

Cyber-Versicherung: Versichern Sie nur die vorhandenen Risiken

Cyber-Versicherung: Schnell abschließen, und fertig?

Dass eine Cyber-Versicherung für Unternehmen sinnvoll ist, um Versicherungsschutz gegen Trojaner, Datenpannen, Cyber-Erpressungen und ähnliche Bedrohungen zu haben, das liegt auf der Hand. Solche digitalen Katastrophen können schließlich richtig teuer werden: Betriebsunterbrechung, Umsatzeinbußen, vergraulte Kunden, die Wiederherstellung der Technik, möglicherweise Bußgelder oder Schadenersatz für gestohlene personenbezogene Daten, das alles kann sich summieren.

Kein Problem: Mittlerweile werden viele verschiedene Cyber-Versicherungspolicen für Unternehmen angeboten. Auch für kleine und mittlere Betriebe. Also los zur nächsten Vergleichsplattform, die billigste Police raussuchen, und fertig?

Ein Risikoprofil spart Versicherungskosten – und sorgt für bessere Deckung

Das kann man so machen. Aber man darf sich dann nicht wundern, wenn man unterm Strich draufzahlt. Denn auf der Vergleichsplattform gibt es nur Standard-Versicherungen von der Stange. Und die dann strikt nach Kostengesichtspunkten ausgewählt – ohne Blick dafür, ob die Versicherungsbedingungen zum eigenen Risiko passen? Da versichert man sich dann blind – mit entsprechenden Resultaten.

Das Risikoprofil des eigenen Unternehmens ist auch in Bezug auf Cyber-Gefahren ganz entscheidend dafür, welchen Versicherungsschutz man braucht – und welchen nicht. Ein wichtiger Teil meines Job als Versicherungsmakler besteht darin, das Risikoprofil für jeden Kunden festzustellen. Erst dann suche ich die passenden Cyberversicherungsprodukte heraus. Schließlich weiß ich vorher gar nicht, was genau versichert werden muss!

Das Risikoprofil bestimmen Fragen wie diese:

  • Fallen besonders sensible personenbezogene Daten nach DSGVO in dem Unternehmen an, etwa zur Gesundheit, zu den persönlichen Finanzen, zu religiösen und politischen Einstellungen ? Ein Steuerberaterbüro, ein Heilpraktiker, eine Apotheker, ein Optiker, eine Arztpraxis oder ein Marktforschungsinstitut haben in Sachen Datenschutz besondere Risiken. Ein Schreinerei-Betrieb, ein Werkzeugverleih oder ein Fahrradspezialist vermutlich nicht. (Das muss man aber prüfen.)
     
  • Welche Investitionen in Technik wurden gemacht, wie gefährdet ist diese Technik und wie wichtig ist sie für den Geschäftsbetrieb? Ein Online-Händler, für den sein Online-Shop samt Warenwirtschaft und Payment-Abwicklung unerlässlich sind, hat ein hohes Risiko. Das gilt genauso für einen Industriebetrieb, dessen zentrale Produktionsmaschinen Telemetrie-Funktionen besitzen (und damit eine Angriffsfläche bieten) oder für ein Logistik-Unternehmen, der für seine Disposition GPS-Daten und Pläne mit den Fahrzeugen austauscht.
     
  • Wie ist der aktuelle Sicherheitsstandard im Unternehmen? Ist klar definiert, wer Zugang zu bestimmten Daten, Geräten etc. hat? Gibt es Regeln zum Einsatz eigener Geräte? Gibt es Vorgaben für Geschäftspartner, vor allem solche, mit denen Daten ausgetauscht werden? Kümmern sich Fachkräfte um die IT-Sicherheit? Kurz gesagt: Hat sich das Unternehmen für seine Größe und sein Geschäftsfeld ausreichend mit Sicherheitsfragen befasst, organisatorisch und technisch?
     
  • Welche Risiken sind bereits versichert? Eine Cyber-Versicherung ist eine Querschnittsversicherung, die Haftpflicht, Eigenschäden und oft auch Rechtsschutz enthält. Manche dieser Risiken sind allerdings oft schon im Deckungsumfang von bereits bestehenden Versicherungen enthalten. Damit besteht das Risiko der Überversicherung – und das ist verlorenes Geld. DIeser Punkt wird oft vergessen, er ist aber ganz entscheidend.

Beratung spart Geld – auch beim Versichern

Natürlich kommen für kleine und mittlere Unternehmen nur fertige Versicherungsangebote in Frage. Aber auch ein kleines Unternehmen kann sicherstellen, dass die gewählte Cyberpolice passt. Zum einen, indem das richtige Proukt gewählt wird. Zum anderen lassen sich Teildeckungen durchaus auch bei „fertigen“ Cyberversicherungen anpassen, dazu buchen oder ausschließen.

Für die richtige Wahl muss man sowohl die Versicherungsbedingungen kennen wie das individuelle Risikoprofil des Kunden. Beides gehört zu meiner Aufgabe als Spezialmakler. Rufen Sie mich an, wenn Sie über eine Cyber-Versicherung für Ihr Unternehmen nachdenken. Ich sorge dafür, dass Ihre Versicherung zu Ihrer Branche, Ihrer Betriebsgröße, Ihren bestehenden Versicherungen und Ihrer Risikobereitschaft als Unternehmer passt.

Übrigens kostet Sie weder die Vermittlung noch die Beratung eigenes Geld: Meine Courtage zahlt der Versicherer, für den Sie sich entscheiden. Rufen Sie mich einfach an: 0176 10318791.

DDoS-Risiko und Haftpflicht-Falle

In den letzten Wochen waren DDoS-Angriffe aus dem Internet der Dinge (Internet of Things, IoT) ein großes Thema. Über Versicherungen hat dabei keiner gesprochen. Dabei wird Versicherungsschutz vor dem Hintergrund immer wichtiger. Zum einen wird man selbst leicht zum Angriffsziel. Und wenn Mittelständler und IT-Unternehmen selbst mit internetfähigen Steuerungen und embedded systems arbeiten, liefern sie schnell ungewollt neue Robotersoldaten für solche Attacken.

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IT-Compliance, Teil 2: Persönliche Manager-Haftung für IT-Sicherheitsmängel

Wie fehlende IT-Compliance zu Schadenersatzforderungen gegen die Geschäftsleitung führen kann.

  • Im ersten Teil ging es um Compliance generell, und warum Compliance-Verstöße schnell zur persönlichen Haftung aus Geschäftsleiterverantwortung führen können.
  • In dieser Folge wollen wir uns speziell mit IT-Compliance als Risiko für persönliche Schadenersatzansprüche befassen.

Zur Compliance gehört die IT-Sicherheit des Unternehmens

Maßnahmen, die IT-Sicherheitsstandards und Datenschutz-Vorschriften im Unternehmen verankern, sind für die Compliance genauso wichtig wie Abläufe, die eine korrekte Buchführung garantieren oder Bestechung verhindern. Ohne solide, professionelle IT-Security lässt sich weder das vom Gesetzgeber vorgeschriebene Risikomanagement betreiben noch das von Investoren und Kapitalgebern erwartete Niveau an Corporate Governance erreichen.

Ein großer Teil der Werte des Unternehmens ist digital: Ohne Daten, Hardware, Netzwerke und Systeme sind weder Produktion noch Rechnungswesen, Vertrieb oder Marketing denkbar. Datenbestände bilden das Wissen eines Betriebs ab. Selbst so schwer fassbare Dinge wie das Vertrauen der Kunden in die Datensicherheit und das Prestige der Marke in den sozialen Netzwerken sind digital assets. Sie müssen geschützt werden, weil jede Beschädigung immer auch ein finanzieller Schaden ist.

Diese digitalen Werte sind ein Teil des Kapitals, das der Unternehmensleitung anvertraut wurde. Sie ist rechenschaftspflichtig: Der Vorstand oder die Geschäftsführer müssen ihren verantwortungsvollen Umgang nachweisen. Ein wichtiger Teil davon sind angemessene Vorsorgemaßnahmen zum Schutz und zur Erhaltung dieser Werte. All das gehört zu den Geschäftsführungspflichten.

Die Aufgaben lassen sich delegieren – die Haftung nicht

Dass bedeutet nicht, dass sich das Management selbst um technische Maßnahmen wie die Installation von Datensicherungsroutinen kümmern muss oder persönlich den Verschlüsselungsgrad des Cloud-Anbieters überprüfen sollte. Natürlich werden die fachlichen Aufgaben in aller Regel delegiert – an die IT-Abteilung, andere Fachabteilungen oder auch an externe Dienstleister. Aber die Geschäftsleitung muss Sorge tragen, dass alle Maßnahmen, die zur Herstellung von IT-Compliance nötig sind, von qualifizierten Kräften erledigt werden. Und in jedem Fall bleibt die Geschäftsleitung dafür verantwortlich, dass sie die Beauftragten sinnvoll auswählt und die Ausführung angemessen überwacht. Diese Pflicht selbst lässt sich nicht delegieren, genauso wenig wie die Haftung für Versäumnisse, die daraus folgt.

Es geht auch keineswegs nur um technische Lösungen. IT-Compliance schließt die betrieblichen Prozesse ein. Schließlich nützt die Technik wenig, wenn dann ein von Sorglosigkeit oder Unwissen geprägter Umgang damit Sicherheitslücken aufreißt. Deshalb müssen zur technischen Ausstattung und Überwachung entsprechende betriebsorganisatorische Maßnahmen kommen: Angefangen von der Fortbildung der Mitarbeiter über genau abgestufte Zugriffsmöglichkeiten bis zu klaren, arbeitsrechtlich verbindlichen Regeln zur IT-Nutzung: Dürfen Mitarbeiter das Internet auch für private Zwecke nutzen? Können private Geräte für Arbeitszwecke gebraucht werden? Wer ist für Passwortsicherheit verantwortlich? Wer hat Zutritt zum Serverraum? Was muss wie archiviert werden? Nur wenn auch solche Punkte verbindlich geregelt sind, und alle Mitarbeiter wissen, dass diese Regeln durchgesetzt werden, kann man von IT-Compliance sprechen.

Im Umkehrschluss bedeutet das: Wenn die Geschäftsleitung es versäumt hat, für ausreichende technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen zu sorgen, dann kann ihr das als Pflichtverletzung ausgelegt werden – und dann drohen Regressansprüche im Schadensfall.

Ein wichtiger Teil der Risikomanagements: IT-Risiken versichern

IT-Risiken lassen sich wie andere betriebliche Risiken in vielen Fällen durch eine Versicherung in den Griff bekommen. Soweit Rechner, Software und Daten betroffen sind, schützen Cyber-Versicherungen vor den finanziellen Folgen von Angriffen, Computer-Sabotage, mangelnder Vorsicht oder Havarien. Weitere einschlägige Versicherungen sind Maschinen- und Elektronikversicherungen. Cyber-Versicherungen bieten den Vorteil, dass sie nicht nur den Wert der betroffenen Geräten und Daten selbst in der Deckung enthalten, sondern auch Bausteine für andere Schadensfolgen wie Ansprüche von Geschädigten, Lieferverzögerungen, Rechtskosten und Kosten für Notfall- und Aufklärungsmaßnahmen.

Vor allem machen Versicherungen das Risiko bilanziell beherrschbar. Anstatt im Schadensfall schlagartig und unvorhergesehen den gesamten Schaden finanzieren zu müssen, lassen sich die Kosten des Schadens in planbare Prämien umwandeln – die zudem als Betriebsausgaben die Steuerlast senken. Ohne Versicherung muss der Schaden dagegen aus dem – versteuerten – Eigenkapital bezahlt oder teuer durch Fremdkapitalaufnahme finanziert werden.

Sinnvoller, angepasster Versicherungsschutz ist ein wichtiger Baustein für IT-Compliance.

Ein Haftungsrisiko: Datenschutzrecht

Datenschutzbestimmungen können besonders leicht zur Stolperfalle für Führungskräfte werden und zu persönlicher Haftung führen. In vielen Fällen übertragen die Gesetze die Verantwortung für die Einhaltung sogar explizit an die Geschäftsführung. Allerdings gibt es viele Regelungen: Einschlägig sind Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) , das Telemediengesetz (TMG) , das Telekommunikationsgesetz (TKG) das Signaturgesetz (SigG) und das IT-Sicherheitsgesetz samt der zugehörigen KRITIS-Verordnung, die die Bereiche Energie, Informationstechnik, Telekommunikation, Wasser und Ernährung betrifft. Für 2017 steht die KRITIS-Regelung der Bereiche Finanzen, Transport, Verkehr und Gesundheit an. Und ab 2018 wird die europäische Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) zur Anwendung kommen.

Die Strafen, mit denen Unternehmen bei Datenschutzverstößen belegt werden können, haben es in sich. Das BDSG sieht Geldbußen von bis 50.000 Euro vor, für schwere Verstöße bis 300.000 Euro. Das IT-Sicherheitsgesetz ermöglicht Bußgelder bis zu 100.000 Euro. Die EU-DSGVO legt sogar Bußgelder von bis zu 10 Millionen Euro oder bis zu zwei Prozent des weltweiten Jahresumsatzes fest.

Ein Kostentreiber neben Bußgeldern ist die gesetzliche Pflicht, nach einem Datenschutzverstoß alle Betroffenen zu informieren. Das muss, rasch, individuell und in rechtlich angemessener Form geschehen – und führt zu entsprechenden Ausgaben. Kopiert hat ein Hacker die Daten von zehntausend Kunden und Interessenten schnell. An jeden ein juristisch stichhaltiges Schreiben aufzusetzen, kostet dagegen viel Zeit und noch mehr Geld.

Und da die Verantwortung für die Einhaltung der Datenschutzvorschriften bei der Geschäftsführung liegt, können aus den Kosten von Versäumnissen sehr schnell Schadenersatzforderungen gegen das Führungspersonal werden.

Ein weiteres Haftungsrisiko: Digitale Buchhaltung

Buchführungspflichten waren schon immer mit Haftungsrisiken belastet. Seitdem die Bücher elektronisch geführt werden, gilt das noch mehr. Zum einen stellt das Handelsgesetzbuch Anforderungen an digitale Handelsbücher (§§ 238, 239, 257 HGB). Zum anderen hat das Bundesfinanzministerium die GoBD veröffentlicht, Grundsätze zur Führung und Aufbewahrung von Unterlagen in elektronischer Form. Sie verlangen, dass digital geführte Bücher vollständig, richtig, übersichtlich und zeitgerecht sein müssen. Jede nachträgliche Änderung, etwa nach einer Fehlbuchung, muss erkennbar sein. Für jede Buchung müssen Belege existieren. Außerdem gilt die Pflicht zur Archivierung: sämtliche Dokumente, auch E-Mails, müssen abrufbereit vorgehalten werden, solange für sie die gesetzliche Aufbewahrungsfrist gilt.

Versäumnisse können sogar ein Straftatbestand sein (§ 283b StGB). In jedem Fall drohen jedoch teure Folgen, denn wenn das Finanzamt Grund hat, an dem Aufzeichnung zu zweifeln oder keine mehr vorliegen, dann wird die steuerliche Bemessungsgrundlage einfach geschätzt.

Noch ein Haftungsrisiko: Vertragsvereinbarungen

Inzwischen sind Vereinbarungen zur IT-Sicherheit und zum Datenschutz Teil vieler Verträge, direkt oder über Liefer- und Geschäftsbedingungen. Der Lieferant kann etwa dazu verpflichtet werden, die IT-Sicherheitsnorm ISO 27001 oder einen BSI-Grundschutzlevel einzuhalten. An Verstöße gegen diese Pflicht kann eine Vertragsstrafe gebunden sein. In anderen Fällen führt das Fehlen oder der Verlust der Zertifizierung zu einer außerordentlichen Kündigung. Auch hier können die resultierenden Einbußen wiederum die persönliche Haftung eines verantwortlichen Geschäftsführers oder Vorstands aktivieren.

Die möglichen Folgen von IT-Sicherheitslücken

Eine mangelhafte oder komplett versäumte IT-Compliance hat teure Folgen. Neben rein wirtschaftlichen Folgen wie Reputationsverlust und entgangenen Aufträgen etwa:

  • Den verantwortlichen Organmitgliedern drohen wegen Organisationsverschulden Bußgelder, im Extremfall sogar Freiheitsstrafen.
  • Dem Unternehmen stehen Schadenersatzforderungen gegen die Organe zu (§§ 91, 93, 116 AktG).
  • Im Raum steht die Abschöpfung des „gesamten wirtschaftlichen Vorteils“ durch Verfall, § 73 StGB, § 29a OWiG
  • Schmerzhaft können Schadenersatzansprüche von Wettbewerbern gemäß § 33 GWB werden.
  • Von Seiten des Finanzamts drohen ein Abzugsverbot, eine Schätzung und die Weiterleitung des Vorgangs an die Staatsanwaltschaft.
  • Gefährdet ist auch das Unternehmens-Rating.
  • Für öffentliche Aufträge kann national eine Sperre die Folge von Compliance-Verstößen sein, international droht die Aufnahme in die „Black List“.