Manager-Haftpflicht versichern

Eine D&O-Versicherung oder Manager-Haftpflichtversicherung schützt Ihre private Existenz

Als Geschäftsführer oder Vorstand einer Kapitalgesellschaft tragen Sie nicht einfach nur das wirtschaftliche Risiko, das zum Unternehmerdasein dazu gehört. Dazu kommt ein beträchtliches rechtliches Risiko, das von vielen Managern und Geschäftsführern völlig unterschätzt wird: persönliche Haftung.

Für eine lange Reihe von Pflichtverletzungen haften Sie auch persönlich – und zwar nach außen (gegenüber Dritten) und nach innen (gegenüber der Gesellschaft selbst). Für diese Haftung exisitiert grundsätzlich keine Obergrenze. Deshalb ist es unerlässlich, dieses Risiko zu versichern.

Geschäftsführer und Vorstände haften nicht nur für eigenes, aktives Fehlverhalten, sondern auch für Verletzungen ihrer zahlreichen Aufsichts- und Sorgfaltspflichten. Das bedeutet in der Praxis: Sie können sehr schnell für die Fehler von Mitarbeitern oder Mit-Geschäftsführeren in Haftung genommen werden, auch wenn Sie gar nichts davon wussten. Eine Verletzung ihrer Sorgfaltspflicht („das hätten Sie vorhersehen und verhindern müssen“) kann Sie Ihre gesamte private Existenz kosten. Es sei denn, Sie haben ihre Manager-Haftpflicht versichert.

Was leistet eine D&O-Versicherung?

Eine D&O-Versicherung (Directors and Officers liabilty insurance) schützt Geschäftsführer und Vorstände, d. h. die Organe einer Kapitalgesellschaft ebenso wie leitende Angestellte vor Schadenersatzforderungen aufgrund von Pflichtverletzungen.

Eine D&0-Versicherung bzw. Managerhaftpflichtversicherung springt ein, wenn der versicherte Geschäftsführer, Vorstand oder leitende Angestellte zur Zahlung von Schadenersatz an die Gesellschaft oder an Dritte verurteilt wird.

Sie zahlt sich aber auch schon vorher aus, denn sie dient auch zur Abwehr von Ansprüchen und Forderungen gegen den Versicherten. Die Versicherung übernimmt es, Schadenersatzforderungen abzuwehren.

Diese Berufshaftpflichtversicherung für Manager wird meistens von der Gesellschaft abgeschlossen. Die Führungskraft kann sie aber auch selbst abschließen.

 

acant: Versicherungsmakler mit D&O-Expertise​

Der Markt an Produkten im Bereich Manager- und Organhaftpflichtversicherungen ist groß und sehr unübersichtlich. Gleichzeitig kann gerade diese Police über das persönliche Schicksal entscheiden und den Unterschied zwischen einer schwierigen Erfahrung und dem privaten Ruin bedeuten.

acant ist ein Versicherungsmakler, der Ihnen vor diesem Hintergrund mehr bietet:

  • Besondere Sachkenntnis: Wir kennen den Markt, wissen, was im Kleingedruckten steht und worauf es wirklich ankommt.
  • Die nötige Zeit und das Engagement, Sie zu beraten: Ohne diesen Schritt sind die Changen groß, dass Ihre Unternehmensleiter-Haftpflicht im Ernstfall doch nicht versichert ist, weil die gewählte Police nicht auf Ihre individuelle Situation zugeschnitten ist. acant vermittelt Versicherungen nur, wenn auch klar ist, welche Risiken relevant sind und welche nicht.

Wer kann durch eine D&O-Police versichert werden?

Versichert werden können mit D&O-Policen Mitglieder des Vorstandes, des Aufsichtsrats oder Verwaltungsrats sowie Geschäftsführer, außerdem Prokuristen, Bevollmächtigte und leitende Angestellte mit eigenem Haftungsrisiko (etwa ein Compliance Officer).

Die Deckung betrifft nicht nur die aktuellen Inhaber der Geschäftsleiter-Positionen, auch zukünftige und frühere Geschäftsführer oder Vorstände können versichert sein. In D&O-Versicherung kann eine Rückwärtsdeckung von Schäden eingeschlossen werden, die aus der Haftung für Ereignisse oder Handlungen vor Versicherungsbeginn herrührt. Umgekehrt können – je nach Police – auch Schäden nachgemeldet werden, die erst nach Ende der Versicherungszeit geltend gemacht werden.

Solche Deckungserweiterungen kosten zusätzlich, sie können aber individuell sehr sinnvoll sein, etwa wenn das Risiko besteht, dass erst nach Jahren Schadenersatz für jetzige Geschäftsführungsentscheidungen gefordert wird, oder wenn Haftung aus bereits zurückliegenden Zeiten droht.

D&O-Versicherung über das Unternehmen oder eine eigene Manager-Berufshaftpflicht abschließen?

In den meisten Fällen versichert das Unternehmen die berufliche Vermögenschaden-Haftpflicht von Vorständen, Geschäftsführern und leitenden Angestellten.

Es gibt aber auch die Möglichkeit, sich als Organ der Gesellschaft selbst zu versichern. Dann etwa, wenn die Gesellschafter oder Aktionäre den Abschluss einer D&O-Police verweigern oder dessen Deckung nicht ausreicht. Sprechen Sie mit uns – wir finden eine Lösung, die zu Ihrem individuellen Absicherungsbedarf passt.

Die vielen Knackpunkte und Stellschrauben einer Managerhaftpflicht-Versicherung

Bei acant wird Ihnen nicht nur eine Versicherung vermittelt. Wir klären mit Ihnen gemeinsam Punkt für Punkt, welcher Versicherungsschutz benötigt bzw. gewünscht wird und welche Haftungsrisiken tatsächlich bestehen.

Es geht auch anders: Selbst eine D&O-Versicherung kann man inzwischen innerhalb weniger Minuten über ein Online-Formular beantragen. Der Haken an der Sache: Sie erhalten ein Versicherungsprodukt in Einheitsausführung, das die individuellen Besonderheiten Ihrer Situation nicht angemessen berücksichtigt.

Die folgende Liste soll Ihnen zeigen, wie viele Aspekte im Auge behalten werden müssen. Jeder dieser Punkt will beachtet sein, damit die Versicherung auf Ihren Fall hin optimiert ist, keine unnötigen Kosten verursacht und im Ernstfall tatsächlich leistet.

  • Welche Deckungssummen sind nötig, welche Kosten darf die Versicherung verursachen? Passt die Deckungssumme in der Höhe zum Haftungsrisiko des Versicherten?
  • Welche Teildeckungen und Sublimits weist welches D&O-Produkt am Markt auf, welches Verteilung passt zum konkret vorliegenden Haftungsrisiko?
  • Welche Leistungsausschlüsse weist ein bestimmtes D&O-Produkt auf (etwa für das operativer Geschäft)? Sind diese akzeptabel?
  • Sollen auch der Ehepartner oder Erben mitversichert sein, wenn Ansprüche abzuwehren sind?
  • Welche Rechtsform hat Ihr Unternehmen, welche Verantwortung ergibt sich aus dem Gesellschaftsvertrag oder der Satzung?
  • Handelt es sich vielleicht um eine gemeinnützige Körperschaft, z. B. eine gGmbH?
  • Gehört Ihr Unternehmen zu einer Branche, bei der das Haftungsrisiko für Geschäftsleiter erhöht ist? Gibt es besondere Branchenprodukte speziell für Ihre Branche?
  • Soll auch die Haftung im Insolvenzfall mitversichert werden?
  • Soll die Versicherung nur für Deutschland gelten oder ergeben sich Haftungsrisiken aus internationalen Geschäften?
  • Wie entwickelt sich die Versicherungsprämie bei welchem Produkt, worauf muss man sich einstellen?
  • Welche Änderungen in der Gesellschaft müssen Sie als Gefahrerhöhungen melden, wann führt das zu höheren Versicherungskosten?
  • Existieren mehrere Unternehmen? Muss die Geschäftsführung in weiteren  Zusammenhängen mitversichert werden, etwa in Tochtergesellschaften oder in unternehmensübergreifenden Projekten (Outside Directorship  – ODL-Deckung)? Gibt es zusätzliche Aufsichtsratsmandate?
  • Sind auch die Haftungsquoten des Versicherten an Allokationsschäden mitversichert?  (D. h. bei Haftung aus Pflichtverletzungen, die gleichzeitig einen Nichtversicherten treffen, der ebenfalls haftet, etwa den Geschäftsführer eines Zulieferers).
  • Sollen Nachmeldefristen vereinbart sein, so dass die Versicherung auch greift, wenn der Schadenersatz erst nach Ausscheiden aus der Position und dem Versicherungsende gefordert wird? Wann soll die Nachmeldemöglichkeit verfallen?
  • Sollen deckungswahrende, vorsorgliche Umstandsmeldungen möglich sein: absehbare Forderungen aus Haftung, die aber noch nicht geltend gemacht wurden, etwa kurz vor dem Ausscheiden aus der Position und dem Ende der Laufzeit der Versicherung?
  •  Welches Ausmaß an Fahrlässigkeit ist versichert? Übernimmt die Versicherung auch dann die Abwehr von Schadenersatzansprüchen, wenn der Vorwurf auf vorsätzliche Pflichtverletzung lautet?
  • Besteht freie Wahl des Anwalts?
  • Gibt es eine Zurechnungsklausel: Können Kenntnis, Verhalten oder Verschulden des versicherten Organs dem Unternehmen als Versicherungsnehmer zugerechnet werden? (Ein scheinbar abstrakter Punkt, der sich sehr konkret auf die Leistungspflicht des Versicherers auswirken kann.)
  • Besteht bei der Haftung im Innenverhältnis eine Deckungsbegrenzung durch eine Eigenschadenklausel? Wird nur der Anteil der restlichen Gesellschafter versichert?
  • Übernimmt die Versicherung strafrechtliche und zivilrechtliche Kautionen?
  • Übernimmt die Versicherung die Zahlung der Bezüge, wenn die Gesellschaft sie gegen behauptete Schäden aufrechnet?
  • Übernimmt die Versicherung anfallende Anwaltshonorare und Gerichtskosten? Schließt dies Sachverständigengutachten ein?
  • Wie steht es um Wirtschaftsprüferhonorare?
  • Übernimmt die Versicherung die Kosten für Maßnahmen zur Schadenminderung und Schadenermittlung?
  • Sind Maßnahmen zur Behebung oder Vermeidung von Reputationsschäden mitversichert? Übernimmt die Versicherung die Kosten für Krisen-PR?
  • Sind Persönlichkeitsrechtsverletzungen mitversichert?
  • Werden anwaltliche oder sonstige Notfallkosten ersetzt, d. h. die Beauftragung ohne vorherige Schadensmeldung, etwa weil umgehend eine einstweilige Verfügung erwirkt werden muss?

Wir als spezialisierte Versicherungsvermittler haben diese Punkte im Auge!

Vorstand einer Aktiengesellschaft: Selbstbehalt

Als Vorstand einer Aktiengesellschaft müssen Sie beim Abschluss einer D&O-Versicherung einen Selbstbehalt übernehmen, und zwar mindestens in Höhe von 10 Prozent der Schadenssumme. Das ist gesetzliche Vorschrift.

Sie können den Selbstbehalt allerdingsin einer zusätzlichen, eigenen Versicherung abdecken.