Als GmbH-Geschäftsführer hat man einen recht riskanten Job – das ist den meisten Geschäftsführern durchaus klar. Zahlungsunfähigkeit nicht rechtzeitig erkannt? Steuer- oder Sozialversicherungsschulden? Schon können Sie ganz schnell persönlich „dran” sein.
Weniger bekannt ist: Der Geschäftsführer haftet auch für mangelnde Risikovorsorge. Das fällt bei IT-Unternehmen besonders in Gewicht.
Datenverlust bei der von Ihnen erstellten Datenbank? Schadsoftware in dem von Ihrem Unternehmen betreuten System? Verlust von Nutzerdaten beim Kunden? Ein Softwarefehler führt zu Personenschäden? Die Folge in jedem dieser Fälle: Der Kunde verlangt Schadenersatz – auch für die Folgeschäden wie Umsatzausfall etc.
Sie müssen dann nachweisen können, dass Sie …
- sich um Vorsorgemaßnahmen wie Datensicherung etc. gekümmert haben, z. B. durch sorgfältig archivierte Protokolle und Anweisungen.
- das Nötige getan haben, um die Folgen absehbarer Risiken für Ihr Unternehmen aufzufangen – z. B. durch Versicherungen.
Sonst steht ganz schnell die Frage nach Ihrer persönlichen Haftung im Raum.
Ein guter Grund, sich persönlich darum zu kümmern, dass Ihr Unternehmen die richtigen Versicherungspolicen hat. Ein noch besserer Grund, dafür zu sorgen, dass Sie selbst abgesichert sind – durch eine gute Berufshaftpflichtversicherung oder eine angemessene D&O-Police (Directors- and Officers- bzw. Manager-Haftpflichtversicherung).