Wer mit Kassen-EDV bzw. Registrierkassen zu tun hat, muss sich auf neue Herausforderungen einstellen. Und auch sonst kann man hier etwas lernen, und zwar: Wenn eine Software oder ein System für einen haftungskritischen Bereich gedacht ist, verringert selbst ein Zertifikat das eigene Haftungsrisiko nicht unbedingt.
Doch der Reihe nach …
Kassensysteme bald nur noch mit BSI-Zertifikat?
Das Bundesfinanzministerium möchte durch neue gesetzliche Vorschriften verhindern, dass in Bargeld-Branchen wie der Gastronomie manipulierte Kassensysteme den Staat um Steuereinnahmen bringen. Es will deshalb verschiedene Dinge ändern:
- Steuerprüfer sollen jederzeit eine „Kassen-Nachschau” durchführen können, und der Einsatz fehlerhafter Kassensysteme oder fehlende Kassendaten können bis zu 25.000 Euro Bußgeld kosten.
- Außerdem sollen Kassensysteme manipulationssicher sein und alle relevanten Kassen- und Transaktionsdaten für Berechtigte – wie den Prüfer vom Finanzamt – digital abfragbar machen. Eine „technische Sicherheitseinrichtung” wird Pflicht, bestehend aus einem Sicherheitsmodul, einem Speicher für Kassendaten und einer digitalen Schnittstelle. Und das Ganze muss ein BSI-Zertifikat besitzen.
So steht es im Entwurf zum geplanten „Kassengesetz“. Leider bringt das den Betreibern und Einrichtern von Kassensystemen wohl kaum mehr Rechtssicherheit. Im Gegenteil, es erscheint schwer umsetzbar.
Zertifikat gleich ordnungsgemäß? Von wegen.
Diese Kritik an dem Projekt formuliert ein interessanter Kommentar zu dem Gesetzentwurf von Gerhard Schmidt, Diplom-Informatiker und Chefredakteur beim Forum Elektronische Steuerprüfung.
Schmidt wundert sich über die geplante Einführung vorgeschriebener Positiv-Zertifikate. Ein kurzer Seitenblick auf Buchhaltungssoftware zeigt, warum. Bislang hat die Finanzverwaltung es nämlich rundheraus abgelehnt, für Buchführungssoftware eine belastbare Positiv-Zertifizierung auszustellen, etwa in Form einer so genannten verbindlichen Auskunft. Eine solche Zertifizierung würde dem Betreiber des Programms bescheinigen, dass sein System ordnungsgemäß arbeitet, und ihn damit im Effekt von der Haftung freistellen, wenn es dann doch zu Beanstandungen kommt. Diesen Schutz will das Finanzamt aber nicht gewähren.
Statt solcher Positiv-Zertifikate der Finanzverwaltung gibt es bisher nur „Negativ-Negativ-Zertifikate” der Hersteller von Buchhaltungssoftware: So nennt Schmidt Bescheinigungen der Software-Anbieter, dass mit ihrem Programm etwa GoBD-konform gearbeitet werden kann – was aber nicht ausschließt, dass auch missbräuchliche Anwendungsweisen möglich sind. Es liegt auf der Hand, dass solche Dokumente im Zweifelsfall das Unternehmen kaum vor Ordnungswidrigkeitsverfahren und die Verantwortlichen nicht vor der persönlichen Haftung schützen (Motto: „Sie haben nicht für eine ordnungsgemäße Buchführung in Ihrem Unternehmen gesorgt, Sie haften!”).
Zurück zu den Kassensystemen: Ein BSI-Zertifikat macht bei ihnen nur Sinn, wenn es sich um ein Positiv-Zertifikat handelt, demzufolge das zertifizierte System gar nicht missbräuchlich benutzt werden kann. Diese Prüfung wäre aber praktisch kaum machbar, zumal dann nicht nur ein bestimmtes Produkt, sondern auch jede einzelne Installation überprüft oder geeicht werden müsste. Und ob das BSI für von ihm begutachtete Systeme die volle Haftung übernehmen würde? Daran meldet Schmidt Zweifel an – mit Recht.
Die Haftung wird da bleiben, wo sie jetzt schon ist … bei Ihnen
Im Endeffekt wird bei digitalen Kassensystemen zumindest aus Sicht der Haftungsfrage wohl alles so bleiben, wie es ist: Dafür, dass die Kassen ordnungsgemäß betrieben werden, haftet das Unternehmen und im Durchgriff auch dessen Organe, sprich Geschäftsführer oder Vorstände. Dafür, dass die Kassen ordnungsgemäß funktionieren und nicht beispielsweise von außen manipuliert werden, haftet aber natürlich auch derjenige, der die Systeme herstellt, plant, liefert und /oder einrichtet – und im Zweifel auch dessen Führungspersonal.
Deshalb bleibt Absicherung der Haftung weiterhin zentral. Vor Schadenersatzforderungen und Haftung schützen Elektronik- und Maschinenversicherungen, Cyber-Policen, D&O-Versicherungen (Managerhaftpflicht) sowie persönliche und betriebliche Rechtsschutzversicherungen.
Welche dieser Elemente in welcher Form für Ihren Fall relevant sind und auf welche Sie verzichten können, erfahren Sie vom Versicherungsmakler Ihres Vertrauens. Zum Beispiel von uns – rufen Sie uns an unter 30 863 926 990.