Video-Call mit Deepfake-Gesprächspartner, Symbolbild: Tumisu via Pixabay

Video-Call mit Fake-Gesprächspartner? Lassen Sie sich den Vogel zeigen

Deepfake: Digital manipulierte Filmbilder

Deepfake-Videos sind eine besonders virulente Form digitaler Manipulation: Künstliche Intelligenz lernt, ein Porträt so zu animieren, dass Mimik und Gestik echt wirken. Damit kann jemand im Film das Gesicht einer anderen Person bekommen. Oder man schiebt ihm beliebige Aussagen und Handlungen unter. In diesem Beispiel wird ein Bundeswehrgeneral zu Mr. Bean:

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Video-Call mit einem Fake-Gesprächspartner

Das diese Technologie für böswillige Zwecke eingesetzt werden kann, liegt auf der Hand. Vor einiger Zeit rief ein falscher Vitali Klitschko, Bürgermeister von Kyjiw, bei Franziska Giffey in Berlin und weiteren Amtskollegen in Westeuropa an. Ob die Urheber den Fake-Klitschko wirklich durch KI oder mit konventionellen Videoausschnitten erzeugt haben, ist umstritten. Jedenfalls ließ sich die Regierende Bürgermeisterin von Berlin offenbar eine halbe Stunde lang täuschen.

In einem anderen Fall wurde das Hologramm des Managers einer Krypto-Börse entwendet. Der nutzte sein virtuelles Abbild für Video-Calls, die Diebe verwendeten es stattdessen für Scheingeschäfte. Der Schaden wird auf 32 Millionen Dollar geschätzt. Und in der britischen Tochter eines deutschen Energiekonzerns fiel man auf ein Audio-Deepfake herein, das scheinbar mit der Stimme des deutschen Konzernchefs die sofortige Überweisung von 220.000 Euro an einen Lieferanten anordnete – das Geld war anschließend verschwunden.

Fakes beim Video-Call erkennen? Vogel zeigen lassen, sagt der Verfassungsschutz

Auch das Bundesamt für Verfassungsschutz macht sich Sorgen um das Schadenspotenzial durch Deepfakes und andere Formen des Social Engineering, der gezielten Manipulation menschlicher Ansprechpartner. In seinem Magazin „SPOC“ gibt der Bereich „Wirtschaftsschutz“ der Verfassungsschützer deshalb folgenden Tipp:

„Wer in Live-Videos gegenüber seiner Kontaktperson misstrauisch ist, kann auch darum bitten, dass diese sich kurz an Nase oder Wange tippt. Die KI ist bis dato selbst in ihrer besten Form nicht in der Lage, diese Animation darzustellen. Das Bild würde sichtlich verzerrt werden.“

Außerdem helfen gesunder Menschenverstand, Aufmerksamkeit und große Bildschirme, um Betrügereien beim Video-Call zu entdecken.

Eine Cyber-Versicherung deckt auch Schäden durch Social Engineering ab!

Zum Schluss: Wer eine Cyber-Versicherung abschließt, ist nicht nur vor Schäden durch klassische Hacker und Trojaner geschützt. Auch die Folgen von Social Engineering im digitalen Bereich sind bei den meisten Cyber-Versicherungen „mit drin“. Wenn sich einer Ihrer Mitarbeiter beim Video-Call von einem Fake-Gesprächspartner täuschen lässt, ist der Schaden mit der richtigen Cyber-Police also gedeckt.

Interesse am Versicherungsschutz gegen Cyber-Manipulationen? Rufen Sie uns unter 030 863 926 990 an oder schreiben Sie uns eine Nachricht!

Telematik-Versicherung mit Unfallerkennung, Symbolbild: donations welcome via Pixabay

Telematik-Versicherung: Automatische Unfallerkennung samt Schadensmeldung

Telematikversicherung: Daten gegen Ersparnis

Telematik-Tarife sind schon seit vielen Jahren ein besonderes Angebot der Kfz-Versicherer. Der Fahrzeughalter erklärt sich bereit, mithilfe einer kleinen Telematik-Box oder einer Telematik-App auf dem Handy den Fahrstil automatisch auswerten zu lassen. Grundlage sind eine GPS-Ortungsfunktion und eine Mobilfunkverbindung. Der Versicherer bekommt so Positionsdaten, dazu Fahrdaten zur Geschwindigkeit, dem Beschleunigungs- und dem Bremsverhalten.

Im Gegenzug zur Datenbereitstellung erhalten Versicherungsnehmer eine Kfz-Versicherung zu besonders günstigen Bedingungen. Das ist vor allem für Fahranfänger interessant. Voraussetzung für die Ersparnis ist natürlich, dass die Telematik-Daten einen risikoarmen Fahrstil belegen.

Telematik-Tarif wird um automatische Unfallerkennung erweitert

Nun hat die HUK-Coburg ihren Telematik-Tarif um eine interessante Neuerung erweitert. Die Algorithmen, die die Fahrdaten laufend auswerten, sind offenbar in der Lage, einen Unfall aus der Ferne zu erkennen.

Ist das der Fall, erhalten die Fahrzeughalter bzw Versicherungsnehmer automatisch eine Push-Nachricht des Versicherers auf ihr Smartphone. Dabei werden eine Schadensnummer samt Kontaktdaten des Versicherers an die Telematik-App auf dem Smartphone des Fahrers übertragen. Dieser kann sie z. B. per E-Mail oder WhatsApp mit anderen Unfallbeteiligten teilen.

Erkennt das System einen Unfall, bei dem mit Personenschäden zu rechnen ist, meldet sich ein Dienstleister per Telefon und benachrichtigt bei Bedarf die Rettungskräfte.

Das Internet der Dinge prägt Versicherungsprodukte

Die neue Funktion hat ein auf Telematiklösungen spezialisiertes Unternehmen für die HUK Coburg entwickelt. Tests erfolgten in Kooperation mit der Dekra. Die Innovation zeigt, wie das Internet der Dinge die Versicherungslandschaft verändert. Bereits die Telematik-Tarife selbst sorgten für etwas Neues: Neben den Rahmendaten zum Fahrzeug und zum Fahrzeughalter fließen damit plötzlich laufende Nutzungswerte in den Tarif ein, der entsprechend flexibel gestaltet ist. Der Versicherer kann sein Risiko ganz konkret und aus der Nähe nachzeichnen.

Nun kommt ein weiteres neues Element dazu: Auch im Schadensservice erfolgt über die digitale Verbindung eine direkte, automatische Reaktion. Dazu kommt die Möglichkeit, schwere Personenschäden durch schnelle Notrufe abzumildern. Das ist natürlich für die Unfallbeteiligten ein Segen, es beeinflusst aber auch die Höhe des Schadens für den Versicherer positiv.

Man kann davon ausgehen, dass die Versicherungsgesellschaften solche individuellen, automatisierten Reaktionen auch für andere Versicherungsarten entwickeln. Der Versicherungsmarkt bleibt spannend. Was ist Ihre Meinung? Oder habe Sie Interesse an Telematik-basierten Versicherungsangeboten? Schreiben Sie uns!

E-Autos und Ladestationen versichern - Symbolbild: andreas160578 via Pixabay

E-Autos, Wallboxen, Ladestationen: Sicherheitshinweise der Versicherer

Sicherheitsvorgaben für Ladeeinrichtungen in geschlossenen Gebäuden

Bei Elektroautos und bei Ladestationen gibt es ein paar Dinge zu beachten. Nur dann kann man im Fall von Sachschäden (einschließlich Brandschäden) darauf zählen, dass die Versicherung die oft recht beträchtliche Schadenssumme ersetzt. Welche Sicherungsvorkehrungen die Versicherer erwarten, hat der VdS in zwei kostenlosen PDF-Broschüren zusammengefasst.

  • Ladestationen für Elektrostraßenfahrzeuge: Diese Broschüre befasst sich mit dem sicheren Laden von E-Autos, E-Rollern oder Pedelecs, vom Laden mit Haushaltsstrom bis zu Ladeplätzen in Großgaragen.
  • Elektrofahrzeuge in geschlossenen Garagen – Sicherheitshinweise für die Wohnungswirtschaft: Die zweite Broschüre macht Vorgaben zum Einbau und Betrieb sicherer Ladestationen und ist für Immobilienverwalter, Eigentümer, Handwerksbetriebe und Dienstleister gedacht. Die Vorgaben reichen vom Laden mit 3 kW an der normalen Haushaltsteckdose bis zu „Normalladestationen“ mit 22 kW. Es gibt natürlich auch Schnellladesäulen mit bis zu 44 kW/50 kW und Hochleistungsladesäulen mit bis zu 450 kW. Diese sind aber nicht Thema.

Der VdS, eine Tochter des Versicherer-Verbandes, befasst sich als Institut mit Vorgaben und Fortbildungen zur Vermeidung von Sachschäden und Versicherungsfällen.

Ausführliche technische Informationen bietet auch der PDF-Leitfaden zur Ladeinfrastruktur Elektromobilität vom VDE.

Was gilt für die Gebäude- oder Hausratsversicherung?

Noch ist die Versicherungslage rund um Ladeeinrichtungen und Wallboxen unklar. Doch allmählich lichtet sich der Nebel etwas. Ganz klar: Für Ihre Ladestation brauchen Sie eine Sachversicherung etwa gegen Brandschäden am Gebäude. Entscheidend ist außerdem, dass Ihre Haftung für die Ladestation versichert ist, etwa bei Personenschäden oder bei Schäden an einem fremden Fahrzeug. Voraussetzung für die Deckung ist natürlich, dass die oben genannten technischen Anforderungen und Sicherheitsvorgaben erfüllt sind.

Eigentlich sollte Ihre Ladestation – zumindest im Bereich des Normalladens bis 22 kW – mit in Ihrer Gebäudeversicherung, Inhaltsversicherung, Hausratsversicherung und/oder Haftpflichtstation versicherbar sein. Falls Ihr Versicherer sich quer stellen sollte, kennen wir Versicherungsgesellschaften, die dieses Thema kulanter handhaben. Der Versicherungsschutz Ihrer Ladestation muss aber mit Ihrem Versicherer abgeklärt werden. Außerdem kann eine Mitteilung zur Gefahrerhöhung notwendig sein. Vielleicht müssen Sie auch den Versicherungsvertrag erweitern und die Ladestation darin ausdrücklich als mitversichert aufführen.

Wenn das alles nicht geht, bleiben zwei Möglichkeiten: Sie können entweder für die Wallbox oder die Ladestation eine eigene Elektronikversicherung abschließen. Oder Ihre Wallbox wird per Zusatzbaustein über die Kfz-Versicherung mit abgedeckt. E-Auto-Tarife schließen diese Deckung zum Teil bereits ein.

Wir von acant kümmern uns gern darum und nehmen für Sie Kontakt zu Ihrem Versicherer auf: Rufen Sie uns an (030 863 926 990) oder schreiben Sie uns eine Nachricht.

E-Auto optimal versichern

Die Versicherung für Ihr Elektroauto sollte wie bereits gesagt auch Wallbox, Ladekabel und Adapter umfassen und Überspannungsschäden abdecken.

Das ist aber nicht alles. Andere Punkte: Bleibt der Schadenfreiheitsrabatt vom Benziner beim Umstieg auf das Elektroauto erhalten? Ist der Akku mit drin, wenn er z. B. bei einem Unfall oder nach einem Marder-Biss beschädigt wird? Übernimmt die Versicherung Abschleppkosten und Ersatzfahrzeug, wenn das E-Auto mit leerem Akku liegen bleibt? Was ist mit den Entsorgungskosten für eine defekte Batterie?

Übrigens gibt es inzwischen E-Auto-Versicherungen, die selbst Schäden durch Cyber-Angriffe auf das Fahrzeug einschließen. Auch bei der Kfz-Versicherung fürs E-Auto gilt: Wir beraten Sie gern!

Überschwemmungsschaden am Auto Symbolbild: Nick_H via Pixabay

Classic Car voll Wasser? Soforthilfe bei Überschwemmungsschäden am Auto

Oldtimer im Hochwasser: ein absoluter Alptraum

Ein Alptraum für alle, die Oldtimer, Youngtimer, Classic Cars oder andere besondere Autos lieben: der Wagen steht vermeintlich sicher in der Garage. Dann kommt eine Flutwelle wie aus dem Nichts, überschwemmt Garage und Auto, das Wasser steigt bis zum Dachhimmel. Vor einigen Wochen wurde dieser Alptraum für viele Oldtimer-Freunde in Deutschland Wirklichkeit.

Tipps für „oldtimer-rettende Sofortmaßnahmen“

Diplom-Ingenieurin Laura Kukuk und TÜV-Sachverständiger Norbert Schroeder sind Experten für Oldtimer-Fahrzeugtechnik. Sie wissen, was Oldtimer-Besitzer am Tag nach der Überschwemmung tun sollten – und was nicht.

Wenn Innenraum und Motor mit nassem Schlamm verkrustet sind und in jedem Winkel und in jedem Kabel modrige Nässe sitzt, kann überstürztes Handeln den Schaden verschlimmern. Deshalb nicht einfach Spannung anlegen, Sitzpolster abbürsten oder gar versuchen, den Wagen anzulassen. Besser:

  • sämtliche Schäden auf Fotos bzw. per Video ausführlich dokumentieren
  • Batterie abklemmen
  • das Auto aus der feuchten Umgebung herausholen, wenn es in einer durchnässten Garage oder Werkstatt steht. Die Luftfeuchtigkeit sorgt sonst für weitere Schäden. Aber Vorsicht bei der Bergung des Wagens!
  • einen Gutachter beauftragen, der sich mit Oldtimern bzw. Classic Cars auskennt und auch die Schäden feststellt, die nicht sofort ins Auge stechen.

Ausführliche Hinweise finden sich in dem Interview mit den beiden Experten, den unser auf die Versicherung von Classic Cars spezialisierte acant-Kooperationspartner OCC veröffentlicht hat: „Totalschaden nach Flutkatastrophe? Gutachter: So retten Sie Ihren Oldtimer“

Doch Vorsicht: Die Bilder in dem Artikel sind nichts für schwache Nerven …

Ist Ihr Classic Car richtig versichert?

Besitzen Sie selbst ein Auto, das finanziell wie emotional großen Wert hat? Dann lassen Sie es nicht unterversichert oder fehlversichert!

Wir von acant sorgen zusammen mit OCC dafür, dass Ihr Prunkstück eine oldtimer-gerechte Kfz-Versicherung bekommt. Rufen Sie uns einfach an, wir beraten Sie kostenlos und ausführlich: 0176 1031 8791

Bitcoin versichern - geht das? Symbolbild: Icons8_team via Pixabay

Bitcoin versichern, oder andere Kryptowährungen – geht das?

Kann man Bitcoin versichern, oder Guthaben in anderen Kryptowährungen? Dieser Frage hören wir bei acant inzwischen häufiger.

Guthaben in Kryptowährungen sind gefährdet

Gerade ist es mal wieder passiert: Ein Hacker stahl in den USA Kryptowährungen im Wert von rund 600 Millionen Dollar. Betroffen war die auf den Transfer bzw. den Tausch von Kryptowährungen spezialisierte Plattform Poly Network: Der Dieb hatte die Sicherheitssysteme geknackt und kaperte Guthaben der Kryptowährungen Ethereum, BSC (Binance) und Polygon. Später gab er die Guthaben wieder zurück – im Gegenzug wurde ihm eine Belohnung in Höhe von einer halben Million Dollar versprochen.

Gleiches ist auch schon oft genug mit Bitcoin passiert. In Nordkorea gibt es Medienberichten zufolge ganze Abteilungen staatlich kontrollierter Hacker, die sich auf illegale Blockchain-Operationen – sprich Diebstahl – spezialisiert haben. So tragen sie dazu bei, das Regime zu finanzieren.

Selbst ohne Diebe kann ein Bitcoin-Guthaben verloren gehen. Wenn die Schlüssel auf einer Festplatte liegen, drohen Hardware-Schäden oder unabsichtliches Überschreiben. Besonders spektakulär ist der Fall des virtuellen Bitcoin-Millionärs Stefan Thomas: Ihm gehört eine Festplatte mit Bitcoins im Wert eines neunstelligen Dollarbetrags. Was ihm fehlt, ist das Festplatten-Passwort, denn das hat er vergessen. Noch zwei Eingabeversuche erlaubt die Sicherungssoftware der Platte. Dann ist die Höchstzahl an Fehlversuchen erreicht, das Sicherheitsprogramm löscht die Daten auf der Festplatte.

Kann man Bitcoin versichern?

Die kurze Antwort lautet: Eine Sachversicherung für Bitcoin, die den Verlust oder Diebstahl ersetzt, gibt es derzeit nicht. Das liegt schon daran, dass die Versicherer das Risiko schlecht kalkulieren können. Schließlich hängt der von der Kursentwicklung ab. Der rechtliche Status und der offizielle Wert sind unklar, da Bitcoin, Ethereum & Co. keine offiziellen Zahlungsmittel sind und anders als Devisenguthaben oder Wertpapiere keinen Bilanzierungsvorschriften unterliegen. Aus Sicht eines Sachversicherers tauchen Bitcoin-Guthaben im zu versichernden Bestand, d. h. dem Vermögen des Unternehmens, nicht als bestimmter Wert auf.

Außerdem drohen im Fall eines Massendiebstahls wie bei Poly Network sehr umfangreiche Versicherungsfälle auf einen Schlag. Solche Risiken lassen Sachversicherer ebenfalls zurückschrecken.

Das Fazit: Es gab zwar frühere Ankündigungen von Bitcoin-Versicherungsprodukten. Entsprechende Angebote kamen nicht auf den Markt.

Eine Vertrauensschadenversicherung oder Cyberversicherung kann bei der Aufklärung helfen

Besser sind die Aussichten auf eine Deckung des Schadens bei dem Verdacht, dass eigene Mitarbeiter oder Beauftragte Bitcoin-Guthaben gestohlen oder veruntreut haben. Hat das Unternehmen eine Vertrauensschadenversicherung oder eine Cyber-Versicherung, kann der Versicherer die Kosten der forensische Aufklärung übernehmen. Experten für IT-Forensik können den Weg zu den Tätern weisen, von denen man die Guthaben mit etwas Glück zurückholen kann. Natürlich hängt der Anspruch von den Versicherungsbedingungen der Police ab.

Haben Sie Fragen zum Versicherungsschutz Ihrer digitalen Werte?

Wenn es um Versicherungen für digitale Werte und Versicherungsschutz vor digitalen Risiken geht, kennen wir von acant uns aus. Wir sind schließlich Spezialmakler für Cyberrisiken aller Art.

Fragen Sie uns einfach – wir beraten Sie gerne und kostenlos. Und wenn sich etwas nicht versichern lässt, wie zum Beispiel Bitcoin, dann sagen wir Ihnen das ganz klar.

Digitalprämie Berlin Symbolfoto: Alexas_Fotos via Pixabay

Digitalprämie Berlin: bis zu 17.000 Euro Zuschuss für die Digitalisierung Ihres Unternehmens

Die Digitalprämie: Geld für Digitalisierung

Sind Sie selbstständig oder haben Sie ein Unternehmen? Liegt der Sitz in Berlin? Dann können Sie je nach Größe einen nicht-rückzahlbaren Zuschuss von der Investitionsbank Berlin bekommen:

  • 7.000 Euro für Solo-Selbstständige und Betriebe bis 10 Mitarbeiter
  • 17.000 Euro für Unternehmen von 11 bis 249 Beschäftigten

Wofür kann der Zuschuss genutzt werden?

Das Geld lässt sich für Digitalisierungsvorhaben aller Art verwenden.

Ein guter Einsatzzweck ist professionelle IT-Sicherheit mit spezieller Hardware und Software, um das Unternehmensnetzwerk gegen unbefugte Zugriffe abzusichern. Oder Sie legen sich damit ein leistungsfähiges, verlässliches System zur Datensicherung zu, als Vorsorgemaßnahme gegen Ransomware-Attacken.

Sie können die Prämie aber auch für andere Digitalisierungsprojekte nutzen, zum Beispiel ein zeitgemäßes Kassensystem, ein Dokumentenmanagement-System, oder für eine neue Datenbanklösung.

Auch Beratungen etwa zur IT-Sicherheit, zur digitalen Strategie oder zur Begleitung von Digitalisierungsvorhaben sind förderfähig. Dagegen schließt die Förderung Betriebssysteme, Office-Software, Einzelplatz-Computer, normale Drucker und ähnliche allgemeine Hardware und Software aus.

Bei uns hat es problemlos funktioniert

Wir von acant haben den Zuschuss ebenfalls beantragt und anstandslos bekommen – die Sache ist empfehlenswert.

Falls Sie einen kompetenten IT-Dienstleister benötigen, um ein Förderprojekt im eigenen Haus umzusetzen: Wir empfehlen gern geeignete Anbieter, die wir persönlich kennen.

Weitere Informationen zur Digitalprämie gibt es bei der IBB Berlin. Dort kann man auch die genaue Förderrichtlinie herunterladen (PDF; 728 KB).

E-Auto braucht spezielle Kfz-Versicherung. Symbolbild: Markus Distelrath via Pixabay

Kfz-Versicherung fürs E-Auto: Eine spezielle Elektroautoversicherung ist wichtig

Ein Elektroauto braucht eine besondere Versicherung

Sind Sie gerade dabei, auf ein E-Auto umzusteigen? Dann lohnt es sich, bei der Kfz-Versicherung genauer hinzuschauen.

Eine sinnvolle Versicherung fürs Elektroauto deckt auf jeden Fall die besonderen Aspekte der Elektromobilität ab:

  • Versicherungsschutz für den Akku ist wichtig. Wenn die Batterie nach einem Unfall beschädigt ist, sollte die Versicherung das bezahlen.
  • Überspannungsschäden am Auto während des Ladevorgangs sollten versichert sein. (Die sollten zwar eigentlich nicht auftreten – aber Versicherungen braucht man ja genau für Dinge, die nicht auftreten sollten.)
  • Außerdem sollten das Ladekabel, Adapter, mobile Ladegeräte oder Wallboxen mitversichert sein.
  • Zu einer guten E-Auto-Versicherung gehört auch eine Cyber-Deckung, die Schäden durch Hacker-Angriffe aufs Auto übernimmt.
  • Sinnvoll ist gerade bei E-Autos Mobilitätsschutz (Schutzbrief). Damit bekommen Sie schnell Hilfe, wenn Sie mit einer Panne oder mit leerem Akku liegenbleiben.

Natürlich sollte die Elektroauto-Versicherung auch alle weiteren Punkte abdecken, die eine gute Kfz-Versicherung ausmachen: eine Allgefahrendeckung, Fahrerschutz (für Personenschäden des Fahrers), freie Werkstattwahl, den Selbstbehalt, den man möchte, und Ähnliches mehr.

acant vermittelt die perfekte Versicherungen für Ihr E-Auto oder Ihre elektrische Flotte

Wie immer: Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine Nachricht. Wir von acant kennen auch den Markt für E-Auto-Versicherungen und sorgen dafür, dass Sie genau die Kfz-Versicherung bekommen, die für Sie passt: mit optimalem Schutz, ohne dass Sie draufzahlen.

Brandgefahr durch E-Autos und Ladestationen versichern? Symbolfoto: Reinhard Thrainer via Pixabay

Feuergefahr durch E-Autos und Ladestationen in Tiefgaragen: zahlt die Gebäudeversicherung?

Die Gebäudeversicherung und die Gefahr brennender E-Fahrzeuge: Viele Fragen

Zahlt die Gebäudeversicherung den Schaden, wenn ein E-Auto in der Tiefgarage brennt? Wie ist es mit der Feuerversicherung, wenn in der Tiefgarage oder direkt am Gebäude eine Ladestation eingerichtet wird? Steigen die Versicherungskosten?

Diese Fragen sind zurzeit sehr aktuell. Inzwischen haben erste Tiefgaragen die Zufahrt für E-Autos einschließlich von Hybridfahrzeugen gesperrt, so im fränkischen Kulmbach und im schwäbischen Leonberg. Die Begründung: Brandschutz.

Nach dem Brand eines E-Autos in der Tiefgarage kann das Gebäude abbruchreif sein

Stromer bzw. Hybridfahrzeuge geraten nicht häufiger in Brand als Autos mit Verbrennungsmotor. Das sagen zumindest die Statistiken, auch wenn für wirklich tragfähige Aussagen noch zu wenig Zahlen vorliegen.

Aber: Wenn es passiert, dann bringt sie am ehesten ein technischer Defekt beim Ladevorgang zum Brennen. Lithium-Ionen-Akkus sind gefährdet, wenn sie überladen werden oder Temperaturen von 180 Grad Celsius oder mehr ausgesetzt sind. Brennt die Batterie erst einmal, dann dauert der Autobrand in der Regel viel länger als bei herkömmlich angetriebenen Fahrzeugen.

Wenn der Akku Feuer fängt, hat die Feuerwehr ein Problem – der Immobilieneigentümer ebenfalls

Wenn der Akku eines E-Autos brennt, kann die Feuerwehr mit normalem Löschschaum nicht mehr viel ausrichten. In der Regel bleibt nur, den Wagen ausbrennen zu lassen – was mehrere Tage dauern kann. Viele Tiefgaragen sind zu niedrig und verwinkelt, um brennende E-Fahrzeuge mit dem nötigen Sicherheitsabstand ins Freie ziehen zu können. Außerdem entwickeln sich je nach Batterietyp giftige Gase.

Wenn das Brandgeschehen sich über Tage hinzieht und Stahlträger, tragende Wände und andere bauliche Elementen lange Zeit sehr hohen Temperaturen ausgesetzt sind, kann das die Bausubstanz komplett schädigen. Schlimmstenfalls ist die Statik des Gebäudes bedroht, der Abriss oder die Komplettsanierung die zwingende Folge.

Die Alternative: Große Mengen an Löschwasser

Als Alternative kann die Feuerwehr ganze Schwimmbecken an Löschwasser einsetzen, um die Batteriezellen zu kühlen, wenn der Zugang möglich ist. Das hat aber ebenfalls Folgen. Wenn Tausende von Litern Wasser durch die Tiefgarage fließen, sind ebenfalls Schäden vorprogrammiert.

Immerhin gibt es bereits Brandbekämpfungsmittel, die speziell für brennende Akkus entwickelt wurden: Löschlanzen werden in den Akku gerammt und sorgen dafür, dass das Wasser direkt die betroffenen Zellen kühlt. Das verringert den Wasserverbrauch erheblich. Es ist aber keinesfalls immer einfach, die Fahrzeugbatterie eines brennenden Wagens mit einer solchen Löschlanze zu erreichen.

Anforderungen der Sachversicherer

Bisher halten sich die Anforderungen der Sachversicherer noch im Rahmen. Die Versicherungsgesellschaften decken das Risiko der Akku-Brände in der Gebäudeversicherung bzw. Feuerversicherung mit ab. Eigene Deckungen oder Zusatzbausteine sind nicht erforderlich. Ladeeinrichtungen, ihre Umgebung und der bauliche Zustand müssen allerdings in Ordnung sein.

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft hat seine Anforderungen zu „Ladestationen für Elektrostraßenfahrzeuge“ im Merkblatt 3471 zusammengestellt. Es befasst sich sowohl mit Ladesäulen wie mit Wallboxen bzw. dem Laden über Haushaltsstrom, für E-Autos, Elektroroller und E-Bikes.

Überraschendes enthält das Merkblatt nicht. Selbst für Ladestationen in Mittel- und Großgaragen werden die Ladebetriebsart 4 (mit fest installierten Säulen) sowie ein angemessener zusätzlicher Überspannungsschutz nur empfohlen. Solange es bei Installation und Betrieb der Ladesäulen sachgerecht zugeht, wird die Versicherung Brandschäden wohl übernehmen müssen.

Wichtig: Gefahrenhöhung dem Versicherer melden

Neu eingerichtete Ladestationen sollten Sie dem Versicherer als Gefahrerhöhung melden. Sonst verweigert der womöglich später die Regulierung von Schäden. Ein Anruf bei acant genügt: Wir kümmern uns um die Kommunikation mit der Versicherungsgesellschaft.

Die Versicherer sehen, dass das Risiko wächst

E-Autos waren lang genug reine Exoten. Inzwischen steigen die Zahlen rasant, es gibt immer mehr Hybrid- und E-Fahrzeuge. Gleichzeitig entwickelt sich die Batterietechnik weiter, der Ladevorgang wird schneller. Der gerade vorgestellte Hyundai Ioniq 5 hat eine Batteriespannung von 800 Volt und soll in 10 Minuten auf 80 Prozent laden.

Umgekehrt kann der Eigentümer des Gebäudes kaum kontrollieren, ob an der Ladestation auf dem Parkdeck oder direkt vor der Tür nur Fahrzeuge in einwandfreiem technischem Zustand aufgeladen werden. Derzeit kommt noch dazu, dass in vielen Gebäudeobjekten wegen Corona weniger Betrieb ist und ein Brand vielleicht später bemerkt wird.

Gebäudeversicherung: Probleme für Eigentümer sind absehbar

Der Problemkomplex „E-Autos/Ladestationen/Brandrisiko/Versicherung“ dürfte weiter aktuell bleiben. Immobilieneigentümer, Eigentümergemeinschaften, Hausverwaltungen und Gewerbemieter sollten die Lage im Auge zu behalten.

  • In Eigentümergemeinschaften droht Konfliktpotential. Zum einen haben Eigentümer seit Dezember 2020 einen Anspruch darauf, auf eigene Kosten eine Ladevorrichtung einzubauen (§ 20 WEG). Andererseits kann das schnell zu Streit führen, wenn Miteigentümer ein erhöhtes Brandschaden-Risiko ins Feld führen, oder deshalb später einmal die Versicherungsprämien steigen. Außerdem kann die WEG zwar nicht verhindern, dass eine Ladestation eingebaut wird, sie kann aber über die Ausführung der Baumaßnahme bestimmen. Die E-Mobilität könnte also ein Streitpunkt bei der nächsten Eigentümerversammlung werden.
  • Für Vermieter gilt ähnliches: Mieter einschließlich von Gewerbemietern haben einen Anspruch darauf, auf eigene Kosten Ladestationen für E-Autos einzurichten (§ 554 BGB). In dem Fall muss der Vermieter schauen, dass der Versicherungsschutz das Brandrisiko angemessen abdeckt.
  • Wo es machbar ist, gehören Ladestationen ins Freie, in angemessener Distanz zum Gebäude und allem, was im Brandfall für teure Schäden gut ist. Im Moment ist das Versichern von Ladestationen zwar noch kein Problem. Doch in einigen Jahren kann es sich mit Blick auf die Versicherungsprämien auszahlen, wenn man jetzt schon vorausdenkt.

Wir von acant werden das Thema auf jeden Fall weiter verfolgen. Schließlich sind wir Spezial-Versicherungsmakler für technische Risiken. Wenn Sie Fragen oder Anmerkungen dazu haben, freuen wir uns über Ihre Rückmeldung: 030 863 926 990.

Private Cyberversicherung, Symbolfoto: stokpic via Pixabay

Private Cyberversicherung: Schutz vor Cyber-Angriffen und Online-Abzocke im Privatbereich

Inzwischen gibt es auch die private Cyberversicherung. Für derzeit etwa 60 bis 120 Euro im Jahr schützten solche Versicherungen vor den Gefahren, die bei der privaten Internet-Nutzung drohen.

Davor schützt Sie eine private Cyberversicherung:

  • Abzocke beim Online-Shopping? Der Verkäufer schickt die Ware wird nicht, oder nur wertloses bzw. beschädigtes Zeug? Dann erstattet die Versicherung den Schaden.
  • Falscher Käufer, wenn Sie selbst etwas verkaufen? Der Käufer tritt mit gestohlener Identität auf, Sie versenden die Ware, aber die Bezahlung bleibt aus? Die private Cyberversicherung kommt dafür auf.
  • Kriminelle haben Ihren Bankzugang, Ihre Kreditkartendaten oder Ihr PayPal-Konto gekapert, zum Beispiel durch Phishing? Die Versicherung unterstützt sie bei der sofortigen Sperrung und übernimmt die Kosten für die Wiederbeschaffung der Karten bzw. Zugänge. Vor allem ersetzt sie Schäden durch den Missbrauch Ihrer Konten, Karten oder Zahlungszugänge.
  • Hacker attackieren bzw. Viren beschädigen Ihre Hardware, Software oder Smart-Home-Technik? Die Versicherung ersetzt den entstandenen Schaden.
  • Die Technik streikt oder es gibt eine Havarie? Eine 24-Stunden-Hotline bietet Support bei Hardware- und Software-Problemen an. Dabei helfen IT-Experten, indem sie auch durch Remote-Zugriff die Probleme direkt auf ihrem Rechner beheben.
  • Datenverlust durch Festplattenfehler oder andere Probleme? Die Versicherung zahlt Programme und Experten zur Wiederherstellung von Daten. Außerdem gehört zu den Versicherungsleistungen ein eigener Cloudspeicher zur Datensicherung. Im besten Fall macht er die Wiederherstellung überflüssig, Sie müssen nur das Backup einspielen.
  • Böse Post vom Anwalt, wegen unbefugter Nutzung fremder Fotos oder Texte? Die Forderung ist versicherbar, dafür gibt es einen Zusatzbaustein.
  • Schadenersatzforderungen, weil Sie unabsichtlich Viren oder Trojaner weitergeleitet haben? Auch für solche Ansprüche gegen Sie gibt es einen Versicherungsbaustein.
  • Identitätsdiebstahl und Rufschädigung? Jemand ist in Ihrem Namen online unterwegs und bringt Sie in Verruf? Die Versicherung kümmert sich um die Löschung oder Sperrung der Postings, Beiträge und Kommentare.
  • Cybermobbing und Belästigung übers Internet: Wenn Sie beschimpft oder belästigt werden oder böswillige Menschen sich für Sie ausgeben, ist das eine immense psychologische Belastung. Die Versicherung ermöglicht schnelle psychologische Beratung und eine Beratung vom Anwalt.

Wichtig:

Es gibt mehr als ein Angebot zur privaten Cyber-Versicherung, die Deckung und die Kosten sind unterschiedlich. Außerdem kann es sein, dass Sie für manche der Risiken bereits eine Versicherung haben, weil beispielsweise Ihre Haftpflichtversicherung oder Rechtsschutzversicherung solche Schäden abdeckt. Welches Versicherungsangebot für Sie passt, finden wir am besten gemeinsam heraus.

Zu teuer?

Als Versicherungsexperten empfehlen wir von acant die Versicherung gegen private Cyber-Gefahren.

Wenn Sie der Gedanke an die jährliche Versicherungsprämie von 60 bis 120 Euro zögern lässt: Denken Sie an die Kosten für eine einmalige Beratung beim Anwalt oder eine einmalige Unterstützung durch einen IT-Notfall-Experten. Der Schaden durch E-Commerce-Betrüger oder Passwortdiebe ist meist noch teurer. So gesehen ist das Geld schnell wieder drin.

Es geht um private Internetnutzung – nicht ums Home Office

Die Versicherung deckt nur Schäden, die im Rahmen der privaten Internetnutzung entstehen. Wenn Sie sich bei Arbeit im Home Office einen Trojaner einfangen, der dann das Firmen-Netzwerk infiziert, dann muss Ihr Arbeitgeber sich an seine Cyber-Versicherung wenden. (Hoffentlich hat er die auch.)

Fragen? Wir von acant haben Zeit für Sie

Wenn Sie Fragen zur privaten Cyber-Versicherung haben, oder wissen wollen, wie Versicherungsschutz fürs Home Office aussieht, dann nehmen wir uns gerne Zeit für Sie.

acant ist ein Versicherungsmakler speziell für Cyber-Risiken. Wir legen Wert auf ausführliche Beratung – ohne Fachchinesisch, direkt zu Ihrem Bedarf und Ihrer Situation. Rufen Sie uns an (030 863 926 990) oder schreiben Sie uns eine kurze Nachricht.

IT-Sicherheit im Home Office: Praxistipps

Home Office ist für Arbeitgeber nicht unproblematisch

Home Office heißt die Parole der Stunde. Die Corona-Situation ist nun einmal, wie sie ist. Allerdings sehen viele Arbeitgeber das mit gemischten Gefühlen. Ihre Skepsis betrifft nicht nur Mitarbeiter, die sich ohne den äußeren Rahmen schlecht motivieren und strukturieren. Ein mindestens ebenso großes Problem ist die Daten- und IT-Sicherheit.

Wenn die Mitarbeiter im Home Office arbeiten, steigt für den Betrieb das Risiko von IT-Sicherheitsverletzungen:

  • Ohne die soziale Kontrolle im Büro sinkt die Schwelle, neben der Arbeit mal eben auf zwielichtige Seiten zu gehen. Mit dem Risiko, sich dort Malware einfangen.
  • Ein isolierter Arbeitnehmer ist leichter angreifbar. Schließlich kann man bei Computerproblemen, unklaren E-Mail-Anhängen, verdächtigen Anfragen etc. im Büro die Kollegen um Rat fragen. Im Home Office liegt die Hürde höher.
  • Im privaten Umfeld können Außenstehende schnell Einblick oder Zugriff auf Hardware und Daten des Betriebs erhalten: beispielsweise Partner, Kinder, Besucher etc.
  • Wenn zuhause private Geräte oder das private WLAN genutzt werden, bedroht jede ihrer Sicherheitslücken das Firmennetz.

Weil auch wir von acant dazu immer wieder gefragt werden, haben wir hier einige hilfreiche Inhalte rund um „Sicherheit im Home Office“ zusammengestellt – Arbeitshilfen, kurze und lange Videos sowie Checklisten.

Mit am wichtigsten: Eine Cyber-Versicherung, die das Home Office abdeckt

Eine Cyber-Versicherung schützt vor den finanziellen Schäden durch Trojaner und Hacker, vor Datenschutzverstößen und IT-Sicherheitsverletzungen. Doch längst nicht jede Police deckt auch Schäden ab, die beim Arbeiten im heimischen Wohnzimmer entstanden sind.

Bei manchen Policen ist dieses Risiko mitversichert. Andere Versicherer verlangen zumindest eine Mitteilung über die Risikoerhöhung. Und wieder andere schließen IT-Sicherheitsverletzungen, die im Homeoffice entstehen, komplett aus der Deckung aus.

Wir von acant prüfen kostenlos, ob Home Office zum Deckungsumfang Ihrer Cyber-Versicherung gehört. Bei Bedarf kümmern wir uns auch um die Mitteilung an den Versicherer, um eine nötige Deckungserweiterung oder um eine bessere Police. Rufen Sie uns an (030 863 926 990) oder schreiben Sie uns (zum Kontaktformular).

Tipps für eine Sicherheitsrichtlinie zum Home Office

Die entscheidenden Punkte für eine betriebliche Sicherheitsrichtlinie zur Arbeit von zuhause aus hat das BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) zusammengefasst.

Die PDF-Broschüre umfasst vier Seiten: Regelungen für Telearbeiter / Sicherheitsrichtlinie für die Telearbeit.

IT-Sicherheit im Home Office: Webinar-Mitschnitt

Die IHK Oberbayern hat den Mitschnitt eines mehr als einstündigen Webinars zum Thema „IT-Sicherheit im Homeoffice“ bei Youtube eingestellt. Dozent ist der IT-Sicherheitsexperte Florian Hansemann. Dafür muss man sich natürlich Zeit nehmen. Im Gegenzug erhält einen umfassenden Einblick ins Thema.

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Weitere Tipps kann man in Florian Hansemanns Blog nachlesen: „3 x mehr Sicherheit im Home Office

Tipps vom Mittelstand-Kompetenzzentrum

Die „Mittelstand 4.0-Kompetenzzentren“ sollen die Digitalisierung in Deutschland voranbringen. Dafür gibt es 26 dieser Kompetenzzentren mit unterschiedlichen regionalen oder Branchen-Schwerpunkten. Viele bieten Tipps oder auch Seminare rund ums Heimbüro an. Hier einige Inhalte vom Berliner Mittelstand 4.0-Kompetenzzentrum „Gemeinsam Digital“: Arbeitsrecht und Home Office – in knapp vier Minuten die wichtigsten Grundlagen:

Tipps für Videokonferenzen prägnant zusammengefasst:

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Außerdem gibt es von Gemeinsam Digital zwei nützliche Checklisten:

Zum Schluss

Homeoffice-Arbeit erhöht objektiv das betriebliche Risiko. Deshalb ist betriebliches Risikomanagement gefordert. Kernstück sind Versicherungen: für Cyberschäden, Vertrauensschaden, Haftpflicht, Rechtsschutz etc.

Als Spezialmakler sorgen wir von acant dafür, dass Ihr Unternehmen den optimalen Schutz bei geringstmöglichen Kosten erhält: Sprechen Sie uns an.