IHK München zu IT-Versicherungen: Im Zweifel lieber einen Versicherungsmakler

„Jeder Firmenchef müsse zuerst dafür sorgen, dass die Infrastruktur sicher und zuverlässig laufe, um Schäden der IT zu vermeiden. Zudem sei es notwendig, sich gegenüber den Providern oder Dienstleistern absichern. „Dabei gilt es aufzupassen, dass diese ihre Gewährleistung oder Haftung nicht ausschließen“, so Karger. Dann erst kämen die Versicherungen ins Spiel. Allerdings gestalte sich häufig schon die vorgelagerte detaillierte Risikoanalyse als äußerst schwierig, weil vielen Unternehmern das entsprechende IT- und Versicherungswissen fehle. Er rät daher, im Zweifelsfall lieber einen Versicherungsmakler oder -berater zu konsultieren, der Firmenchefs durch den Dschungel der Versicherungsprodukte geleitet.

So zitiert ein Fachbeitrag der IHK München den Münchner Fachanwalt für Informationstechnologierecht Dr. Michael Karger. Kernpunkt des Artikels: Versicherungen sind nur ein Baustein beim Risikomanagement für IT-Unternehmen und  IT-Abteilungen, aber eben ein wichtiger. Daneben spielen weitere Gesichtspunkte für die IT-Risikominimierung eine wichtige Rolle, etwa technische Schutzmaßnahmen und die haftungsrechtlich günstige Gestaltung von Verträgen. Die Autorin, Eva Müller-Tauber, gibt in ihrem Beitrag außerdem einen Überblick über die wichtigsten IT-Versicherungen wie Elektronikversicherung, Datenträgerversicherung und Mehrkostenversicherung (diese deckt betriebliche Zusatzkosten ab, die bei einem eingetretenen Sachschaden notwendig werden, um eine Betriebsunterbrechung oder Beeinträchtigung der Betrieblichsabläufe zu verhindern).  Daneben nennt sie auch Beispiele, wie individuelle Anpassungen aussehen können, etwa eine Neugeräte-Klausel oder eine Allgefahren-Police, die auch Schäden absichert, die nicht durch Feuer, Wasser oder Einbruch, sondern beispielsweise durch falsche Bedienung oder Überspannung entstehen.

Haftpflichtversicherung als Kundenvorteil

Durch eine umfassende Haftpflichtversicherung geschützt zu sein, das ist für IT-Unternehmen auch ein Marketing-Argument. Für den Kunden ist es schließlich ein greifbarer Vorteil, wenn er im Falle eines Falles nicht auf seinem Vermögensschaden sitzen bleibt.

Es erfordert sicher Fingerspitzengefühl, die Haftpflichtversicherung als Argument zu vermitteln. Als IT-Dienstleister oder -Hersteller wollen Sie mögliche Kunden nicht aktiv dazu bringen, über all das nachzudenken, was schief gehen könnte. Der Hinweis taugt nicht für einen offensiven Umgang.

Aber Sie können damit wirkungsvoll parieren, wenn der Kunde von sich aus mögliche Fehler, Ausfälle, Beanstandungen oder Mängel anspricht. „Und was ist, wenn der Shopanbindung doch einmal ausfällt? Dann fällt ja sofort der ganze Umsatz weg.” Nun werden Sie – oder Ihre Vertriebler – vermutlich das Qualitätsmanagement, die Sicherheits-Policies und das Handling von Reklamations- und Kulanzfällen erläutern. Aber erst das Schlussargument „… und selbstverständlich sind wir außerdem umfassend haftpflichtversichert, unsere Vermögensschadenhaftpflicht hat eine Deckungssumme von … Euro.” macht die Antwort rund. Damit zeigen Sie, dass Sie wirklich professionell aufgestellt sind.

Angenommen, Sie müssten sich operieren lassen: Dann denken Sie bestimmt nicht gerne daran, dass die OP auch schiefgehen könnte. Hauptsache ist doch, dass der Operateur ein erfahrener Spezialist ist. Wenn er jedoch zusätzlich zu seiner Erfahrung auch über eine Haftpflichtversicherung mit hoher Deckungssumme verfügt, das spricht doch nicht gegen ihn, oder? Eher im Gegenteil.

Nicht ausreichend versichert? Geschäftsführer haften auch persönlich.

Als GmbH-Geschäftsführer hat man einen recht riskanten Job – das ist den meisten Geschäftsführern durchaus klar. Zahlungsunfähigkeit nicht rechtzeitig erkannt? Steuer- oder Sozialversicherungsschulden? Schon können Sie ganz schnell persönlich „dran” sein.

Weniger bekannt ist: Der Geschäftsführer haftet auch für mangelnde Risikovorsorge. Das fällt bei IT-Unternehmen besonders in Gewicht.

Datenverlust bei der von Ihnen erstellten Datenbank? Schadsoftware in dem von Ihrem Unternehmen betreuten System? Verlust von Nutzerdaten beim Kunden? Ein Softwarefehler führt zu Personenschäden? Die Folge in jedem dieser Fälle: Der Kunde verlangt Schadenersatz – auch für die Folgeschäden wie Umsatzausfall etc.

Sie müssen dann nachweisen können, dass Sie …

  1. sich um Vorsorgemaßnahmen wie Datensicherung etc. gekümmert haben, z. B. durch sorgfältig archivierte Protokolle und Anweisungen.
  2. das Nötige getan haben, um die Folgen absehbarer Risiken für Ihr Unternehmen aufzufangen – z. B. durch Versicherungen.

Sonst steht ganz schnell die Frage nach Ihrer persönlichen Haftung im Raum.

Ein guter Grund, sich persönlich darum zu kümmern, dass Ihr Unternehmen die richtigen Versicherungspolicen hat. Ein noch besserer Grund, dafür zu sorgen, dass Sie selbst abgesichert sind – durch eine gute Berufshaftpflichtversicherung oder eine angemessene D&O-Police (Directors- and Officers- bzw. Manager-Haftpflichtversicherung).