Praxisausfallversicherung für Ärzte und Heilberufe - Foto: DanielCubas via Pixabay

Heilberufe und Ärzte: Praxisausfall und Cyber-Attacken – beides versichert?

Praxisausfallversicherung für Heilberufe

Ob als Arzt, Zahnärztin, Physiotherapeut oder in irgendeinem anderen Heilberuf: Wer sein Geld mit einer eigenen Praxis verdient, ist darauf angewiesen, dass der Praxisbetrieb läuft.

Trotzdem kann es natürlich immer passieren, dass die Praxis aufgrund widriger Umstände vorübergehend schließen muss. Damit brechen auch Umsätze und Einnahmen weg. Vor diesen finanziellen Folgen schützt eine Praxisausfallversicherung.

Schutz vor Praxisausfall hat zwei Grundkomponenten:

  • Die eigentliche Praxisausfallversicherung zahlt, wenn der Arzt, die Therapeutin, der Logopäde oder die Zahnärztin nicht arbeitsfähig sind und deshalb sämtliche Termine verschoben werden müssen.
     
  • Das zweite Element ist eine Versicherung gegen Praxisbetriebsunterbrechung. Sie ersetzt den Verdienstausfall, wenn die Praxisräume oder wichtige Geräte nicht mehr genutzt und deshalb keine Behandlungen stattfinden können, beispielsweise durch einen Wasserschaden, einen Brand, einen Einbruchs oder andere Sachschäden .

Fragen Sie uns!

Wir von acant vermitteln diesen Versicherungsschutz natürlich – und wir beantworten Fragen dazu, selbstverständlich kostenlos: 030 863 926 990.

In vielen (nicht allen) Fällen empfehlen wir diese Deckung, weil sie das Unternehmen hinter der Praxis wirtschaftlich absichert.

Und wenn alle Computer und Daten weg sind? Auch dafür muss vorgesorgt sein

Allerdings bleibt eine Deckungslücke, selbst wenn Praxisausfall und Betriebsunterbrechung versichert sind. Sie betrifft Cyber-Schäden: Schäden an den Computersystemen oder Daten. Diese haben die Versicherungsgesellschaften bei der Deckung von Praxisausfallversicherungen nicht eingeschlossen.

Dabei kann ein Computer-Angriff oder ein Computerschaden die Praxis ganz besonders effektiv lahmlegen. Etwa dann, wenn ein Verschlüsselungstrojaner den Terminkalender unlesbar macht oder die Karten nicht mehr eingelesen werden können.

Falls gar die Patientendaten gestohlen werden, ist das ein GAU. In dem Fall droht nicht nur wirtschaftlicher Schaden durch die Praxisschließung. Dann haben die Patienten auch Schadenersatzansprüche, die sie gegenüber dem Arzt oder der Therapeutin geltend machen können.

Die Lösung ist eine Cyber-Versicherung speziell für Ärzte, für Heilberufe und Heilnebenberufe. Dieser Versicherungsschutz für die eigene Praxis sollte genauso selbstverständlich sein wie Impfschutz für Kinder. Welche Police am besten zu Ihnen und Ihrer Praxis passt, können wir für Sie und mit klären. Wir beraten Sie gern.