Datendiebstahl und Schadenersatz - Symbolbild von Kris / TheDigitalWay via Pixabay

EuGH zu Datendiebstahl durch Hacker: kein Schadenersatz „einfach so“, ohne Schaden

Ist Datendiebstahl stets ein Schaden? Genügt der Diebstahl persönlicher Daten, damit Betroffene vom Betreiber einer gehackten Trading App Schadenersatz fordern können? Oder müssen sie dafür konkrete Schäden nachweisen, zum Beispiel Identitätsdiebstahl? Dazu hat sich vor kurzem der Europäische Gerichtshof geäußert. Das Urteil ist für alle Unternehmen wichtig, die Daten von Kunden oder Interessenten speichern, wie E-Commerce-Anbieter und Shop-Betreiber.

Gleichzeitig ist die Frage nach der Haftpflicht für Datenschutzverletzungen nur ein Aspekt des Cyber-Risikos. Bei Online-Angriffen drohen auch immense Eigenschäden durch Betriebsunterbrechung und Neuinstallation. Zum Glück können beide Schadensarten versichert werden: durch Haftpflicht- und Cyber-Versicherungen.

Diebstahl persönlicher Daten als immaterieller Schaden?

Die Artikel 82 der Datenschutz-Grundverordnung ist eindeutig: Wer für einen Datenschutzverstoß verantwortlich ist, muss den Betroffenen Schadenersatz leisten. Das gilt für materielle Schäden, etwa durch Einkäufe mit gestohlener Identität. Es betrifft außerdem immaterielle Schäden wie Verletzungen des Persönlichkeitsrechts durch Veröffentlichung von Privatinformationen. Zahlen müssen nicht nur die Cyber-Kriminellen, die ohnehin selten gefasst werden. Auch die Betreiber gehackter Plattformen haften für mangelnde Sicherheitsmaßnahmen.

Ein Streitpunkt war lange, ob bereits der Datendiebstahl selbst zu einem immateriellen Schaden führt, weil die Besitzer der Daten in Sorge vor möglichem Missbrauch leben müssen. Das machten zwei Nutzer der Trading-App von Scalable Capital geltend, nachdem Hacker sich 2020 bei dem Online-Broker Zugriff auf viele Tausend Datensätze verschafft hatten. Zwei der Betroffenen klagten vor dem Amtsgericht München. Das Amtsgericht hatte Fragen zu dem Fall, die es dem Europäischen Gerichtshof vorlegte.

Schadenersatz nach einem Online-Angriff: Der EuGH nimmt Stellung

Der EuGH entschied, dass der Schadenersatz keine Straffunktion hat. Ausmaß und möglicher Vorsatz bei Datenschutzversäumnissen spielen für die Schadenersatzhöhe keine Rolle. Zwar wiegt der immaterielle Schaden durch Datendiebstahl per se nicht weniger schwer als etwa eine Körperverletzung. Allerdings genügt laut EuGH bei einem geringfügigen Schaden bereits ein symbolischer Schadenersatz. Und ein Identitätsdiebstahl, der eine entsprechende größere Schädigung belegen würde, liegt erst vor, wenn die gestohlenen Personendaten tatsächlich missbraucht werden.

Das Urteil stärkt einerseits die Rechte der Opfer von Datendiebstahl: auch ihre immateriellen Schäden müssen ersetzt werden und können zu Schmerzensgeld berechtigen. Andererseits liefert es keine Grundlage, um schon beim reinen Abfluss personenbezogener Daten Schadenersatz zu fordern. Dafür muss eine materielle oder immaterielle Schädigung belegt werden (EuGH, 20.06.2024 – C-182/22 und C-189/22).

In einem anderen Verfahren hatte das Landgericht München I einem Kunden von Scalable aufgrund des Diebstahls seiner Daten 2.500 Euro Schmerzensgeld zugesprochen. Inzwischen ist dieser Fall beim Oberlandesgericht anhängig (OLG München – 36 U 138/22).

Datenschutz-Haftung nach einem Datendiebstahl ist nur ein Aspekt: Was ist mit den Eigenschäden?

Die EuGH-Urteil findet medial große Beachtung. Die Haftung für gestohlene Daten gilt zurecht als brisant. Trotzdem kämpfen Unternehmen, die Opfer von Hackern werden, regelmäßig mit einem weiteren, mindestens ebenso großen Problem: den Eigenschäden durch wochenlange Betriebsunterbrechung, Image-Verlust, nicht erfüllte Verträge und teurer Neuinstallation der betrieblichen IT.

Viele Unternehmen sind gegen Schadenersatzpflichten durch Haftpflichtversicherungen ausreichend geschützt – dem Risiko, dass der EuGH in Bezug auf DSGVO-Verstöße ein Stück weit begrenzt hat. Gleichzeitig haben zahlreiche Betriebe weiterhin keine Cyber-Versicherung – und damit keine Deckung für die Eigenschäden, die ihnen durch Online-Kriminelle jederzeit entstehen können.

Im Berlin Capital Club: Business-Talk-Frühstück mit dem Ethical Hacker Immanuel Bär

Im Berlin Capital Club findet am Dienstag, den 10. September 2024  von 09:00 bis 10:30 ein Business-Talk-Frühstück mit Immanuel Bär statt. Der Mitgründer der Prosec GmbH prüft durch Sicherheits-Scans und Penetration Testing, ob die IT-Systeme von Unternehmen möglichen Angreifern standhalten. Die Tests im Kundenauftrag sind realistisch, aber gefahrlos.

Gemeinsam mit Frank Schwandt, Berliner Fachmakler für Cyber-Versicherungsschutz, stellt Immanuel Bär beim Business-Talk-Frühstück seine Arbeit vor. Er wird zeigen, wie Cyber-Sicherheit in der Praxis möglich ist. Und er wird auf das persönliche Haftungsrisiko eingehen, das die EU-Richtlinie zur Cyber-Sicherheit (NIS2) für Geschäftsführer bedeutet: sie haften persönlich für eine angemessene IT-Sicherheit.

Die Anmeldung zum Business-Talk-Frühstück mit Immanuel Bär und acant-Geschäftsführer Frank Schwandt ist unter events@berlincapitalclub.de oder unter +49 30 2062976 möglich.

Business-Talk-Frühstück mit einem Hacker am 10.09.2024 in Berlin - Symbolbild: Eric Njoroge / AlamaCreative via Pixabay

Frühstück mit einem Ethical Hacker: Business-Talk im Berlin Capital Club mit Immanuel Bär und Frank Schwandt

Am 10. September 2024 erklärt Immanuel Bär, was Unternehmer für ihre Cyber-Sicherheit tun können

Business-Talk-Frühstück zu Praxisthemen der IT-Sicherheit: Am Dienstag, den 10. September 2024 von 9 Uhr bis 10:30 Uhr erklärt Ethical Hacker und IT-Sicherheitsexperte Immanuel Bär, wie die Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer von Unternehmen ganz praktisch für ein entscheidendes Plus an Cyber-Sicherheit sorgen können. Der Rahmen dafür ist ein Business-Talk-Frühstück im Berlin Capital Club. Bär ist Mitgründer des IT-Sicherheitsdienstleisters ProSec GmbH.

Es gibt keinen Grund, vor den Cyber-Kriminellen die Waffen zu strecken

Angesichts der massiven, aber schwer einschätzbaren Bedrohung durch Cyber-Angriffe sind nicht wenige Unternehmensverantwortliche ratlos. Genau an diesem Punkt setzt Immanuel Bär im Business-Talk-Frühstück an. Er sieht keinen Grund, die Flinte ins Korn zu werfen. „Gegen alle Cyber-Angriffe existiert ein Gegengift,“ lautet seine Devise, „wer eigene Schwachstellen erkennt, kann sie beseitigen!

Bär kennt die Denkweise von Cyber-Kriminellen. Beim Business-Talk-Frühstück wird er erklären, wie diese Kriminellen ein Unternehmen sehen, und wann man ein lohnendes Ziel darstellt. Außerdem erläutert er, was Unternehmen tun können, um solche Angriffe von vornherein abzuwehren.

Der Chef braucht keine IT-Spezialkenntnisse. Aber er sollte den Gefährdungsstatus seines Unternehmens kennen.

In den meisten Unternehmen ist die hauseigene IT-Abteilung oder ein externer Dienstleister für die IT-Sicherheit zuständig. Die Geschäftsführung ist dazu verdammt, diesen Experten zu vertrauen. Sicher, sie hat die Verantwortlichen sorgfältig ausgewählt. Aber ein Restrisiko bleibt. Und dieses Risiko trägt die Geschäftsleitung selbst. Die Haftung für Versäumnisse in der IT-Sicherheit kann sie nicht abgeben.

Umso wichtiger ist es, den Stand der Sicherheitsmaßnahmen im eigenen Unternehmen unabhängig zu überprüfen. An diesem Punkt kommt Immanuel Bär ins Spiel. Als sogenannter „White Hat Hacker“ kennt er die Methoden und Ziele der Cyber-Kriminelle – er setzt sie ja selbst ein. Allerdings ist seine Motivation untadelig. Sein Ziel ist es, die Sicherheit von Unternehmen zu optimieren.

White Hat Hacker wie Bär testen, wie gut die Sicherheitsmaßnahmen in einem Unternehmensnetzwerk sind, welche Lücken es aufweist und wie leicht sich die Schutzvorkehrungen überwinden lassen. Seine Sicherheitsüberprüfungen gibt es in verschiedenen Stufen, vom einfachen Scan bis zur realistischen Simulation eines Angriffs im Rahmen von Penetration Testing. Dabei werden Resilienz und Leistungsfähigkeit der IT-Sicherheit auf Herz und Nieren geprüft.

Business-Talk-Frühstück mit Praxistipps vom IT-Sicherheitsfachmann

Immanuel Bär berät seit langer Zeit Unternehmen bei der Abwehr von Cyber-Gefahren. Ihm ist klar, dass seine Sicherheitsanalysen nur dann etwas nützen, wenn Nicht-Fachleute sie verstehen. Diese Einstellung zeigt sich, wenn er über seine Arbeit und die Risiken der digitalen Gegenwart spricht. Seine Zuhörer benötigen kein Informatikstudium, um spannende Einsichten zu erhalten.

Bär hat viel zu erzählen: nach vielen Jahren in der IT-Security weiß er, worauf es ankommt, damit Angreifer es so schwer wie möglich haben. Er versteht, wie Cyber-Kriminelle arbeiten, welche Versäumnisse es ihnen leicht machen und welchen Schaden sie anrichten können. Dabei setzt er auf praktische, umsetzbare Informationen. Es lohnt sich, ihm zuzuhören.

Save the date: Business-Talk-Frühstück im Berlin Capital Club mit Immanuel Bär

Termin: 10. September 2024 von 09:00 bis 10:30. Die Anmeldung  ist unter events@berlincapitalclub.de oder unter +49 30 2062976 möglich.

Moderiert wird der Business Talk von Frank Schwandt, dem Geschäftsführer des Fachmaklers für Cyber-Versicherungen acant.service GmbH.

IT-Chaos, falsch dargestellte IT-Sicherheit, keine Cyber-Versicherungsschutz, Symbolfoto von PawinG via Pixabay

IT-Chaos verschwiegen – Cyber-Versicherung muss nicht zahlen

Keine Versicherungsleistung nach Hacker-Angriff: falsche Antworten zur IT-Sicherheit wegen Chaos in der Abteilung rächen sich. Geschäftsführer haften für IT-Sicherheitsversäumnisse.

400.000 Euro Schaden durch Hacker – die Cyber-Versicherung zahlt nicht

Eine Cyberversicherung schützt Unternehmen vor Schäden durch Hacker und Trojaner. Wird bei Vertragsabschluss jedoch der Stand der IT-Sicherheit falsch dargestellt, muss die Versicherung im Ernstfall nicht zahlen. Das bestätigt eine Entscheidung des Landgerichts Kiel. Ein Großhändler aus Schleswig-Holstein blieb deshalb nach einem Trojanerangriff auf rund 400.000 Euro Schaden sitzen. So viel kostete die komplette Neuinstallation der Firmen-Systeme, nachdem dort ein Backdoor installiert worden war.

Anders als gegenüber dem Versicherer dargestellt, war die IT-Sicherheit des Großhändlers mangelhaft. So lief der Datenbank-Server des Online-Shops ohne Firewall, mehrere Rechner hatten keinen Virenscanner. Einige Server wurden mit längst veralteter Software wie Windows 2003 betrieben. Im Unternehmen gab es nicht weniger als 77 Nutzerkonten mit Administrationsrechten. Ihnen waren teilweise einfachste Passwörter wie „anna“ zugeordnet, obwohl eine Passwort-Richtlinie komplexere Passphrasen verlangte.

Chaos in der IT-Abteilung ist genauso schlimm wie böser Wille

Die falschen Angaben bei Versicherungsabschluss wertete das Gericht als arglistige Täuschung. Damit war der Versicherungsvertrag nichtig (LG Kiel 23.05.2024 – 5 O 128/21). Hinter den Fehlinformationen verbarg sich offenbar eher internes Chaos als böse Absicht. Der für IT-Sicherheit zuständige Mitarbeiter war schwer erkrankt und dann verstorben, ein externer Dienstleister hatte nicht genug Einblick, dasselbe galt für den Leiter der IT-Abteilung, der die Risikofragen des Versicherers beantwortet hatte. Abgeschlossen wurde der Vertrag zwischen einem Makler und einem Assekuradeur, die die wahren Gegebenheiten vor Ort wohl nicht weiter prüften.

Für Versäumnisse in der IT-Sicherheit haftet die Unternehmensleitung

Das Fehlen einer bösen Absicht änderte nichts am Schaden. Und spätestens seit Inkrafttreten der EU-Cybersicherheits-Richtlinie NIS2 führen solche Versäumnisse für die Geschäftsführung schnell in die Haftung. Vor diesem Hintergrund wird es wichtig, sich als Chef ein objektives Bild der IT-Sicherheitslage im eigenen Haus zu verschaffen. Spezielle Dienstleister simulieren realistische Angriffe und decken damit mögliche Schwachstellen auf, bevor Cyber-Kriminelle dies tun. Der auf Cyber-Versicherungen spezialisierte Spezialmakler acant vermittelt seinen Kunden diesen Service.

Geschäftsführer haben damit einen objektiven Maßstab für die eigene „preparedness“. Mehr noch: Kommt es zu einer Auseinandersetzung mit der Cyber-Versicherung wie im beschriebenen Fall, wird der erfolgreich absolvierte IT-Sicherheitstest durch einen unabhängigen Experten vor Gericht zum wichtigen Argument. Er zeigt, dass die IT-Sicherheit nicht vernachlässigt wurde.

Im Berlin Capital Club: Business-Talk-Frühstück mit dem Ethical Hacker Immanuel Bär

Im Berlin Capital Club findet am Dienstag, den 10. September 2024  von 09:00 bis 10:30 ein Business-Talk-Frühstück mit Immanuel Bär statt, Mitgründer der Prosec GmbH. Als Experte für Sicherheits-Scans und Penetration Testing prüft er auf realistische, aber gefahrlose Art, ob die IT-Systeme eines Unternehmens Angreifern gewachsen sind. acant, Berliner Fachmakler für Cyber-Versicherungsschutz, arbeitet regelmäßig mit Prosec zusammen, um bei den Kunden mögliche Schwachstellen aufzudecken und ein optimales Sicherheitsniveau  zu gewährleisten.

Beim Business-Talk-Frühstück wird Bär seine Arbeit vorstellen und auf die besondere Herausforderung eingehen, die sich für Geschäftsführer aus der EU-Richlinie zur Cyber-Sicherheit NIS2 ergibt: Sie schreibt die persönliche Haftung der Geschäftsleitung für eine angemessene IT-Sicherheit fest.

Die Anmeldung zum Business-Talk-Frühstück mit Immanuel Bär und acant-Geschäftsführer Frank Schwandt ist unter events@berlincapitalclub.de oder unter +49 30 2062976 möglich.

Fragen zur Cyber-Versicherung beantworten Frank Schwandt und seine Mitarbeiter unter info@acant.de oder unter 030 863 926 990.

Versicherungsbedingungen bei der Cyber-Versicherung Symbolfoto: Arek Socha via Pixabay

Versicherungsschutz bei mobilem Zugriff und für Cloud-Speicher – aber nicht bei staatlichen Cyberattacken

Neue Musterbedingungen zur Cyber-Versicherung

Der GDV, Verband der deutschen Versicherer, hat neue Musterbedingungen zur Cyber-Versicherer vorgelegt. Als Fachmakler für Cyber-Versicherungen begrüßen wir von acant viele der neuen Regelungen. Allerdings sind damit längst nicht alle Stolperfallen beseitigt. Entscheidend bleibt die genaue Prüfung der Versicherungsverträge.

Die neuen Musterbedingungen zur Cyber-Versicherung sind ein Fortschritt – aber nicht verbindlich

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) veröffentlicht Musterbedingungen zu zahlreichen Versicherungsarten. Musterbedingungen zur Cyber-Versicherung wurden 2017 erstmals publiziert. Nun hat der Verband sie in wichtigen Punkten überarbeitet und erweitert.

Als Cyberversicherungs-Fachmakler sehen wir die Neuauflage insgesamt positiv. So sind nun Fälle von Datendiebstahl, der mobile Datenzugriff und Cloud-Speicher bei Drittanbietern in den Versicherungsschutz einbezogen. Andererseits gelten strengere Ansprüche an die IT-Sicherheit des versicherten Unternehmens.

Vor allem sind die Musterklauseln des Verbands nur eine Empfehlung. Alle namhaften Cyberversicherer haben eigene Deckungskonzepte, so Cyberversicherungs-Experte Schwandt. Diese müssen genau geprüft werden:

Die neuen Musterbedingungen zeigen, wohin die Entwicklung der Cyber-Versicherung geht. An ihnen lassen sich die Versicherungsbedingungen der Versicherer messen. Die konkrete Prüfung der Verträge bleibt dabei unverzichtbar: Der Schutz einer Cyber-Versicherung ist nur so gut, wie das Kleingedruckte im Vertrag.

Wichtige Klarstellungen und verschärfte Anforderungen

Die neuen Musterbedingungen dehnen den Cyber-Versicherungsschutz auf Fälle aus, die viele Unternehmen betreffen. Doch nicht alle der Neuerungen sind für die Versicherungsnehmer positiv.

Vorteilhaft sind zum Beispiel diese Ergänzungen der Musterbedingungen:

  • Auch der mobile Zugriff auf die Firmensysteme ist versichert. Der Trojaner befällt die Firmennetze über einen Mitarbeiter im Homeoffice oder im Außendienst? Dann ist der Schaden durch die Cyber-Versicherung gedeckt.
  • Der Schaden ereignet sich bei einem externen Cloud-Speicher, Provider oder Dienstleister? Eine wichtige Neuerung: die Versicherung leistet auch für zerstörte, verschlüsselte oder gestohlene Daten, die auf angemietetem Cloud-Speicher oder bei einem anderen Dienstleister lagen.
  • Schadenersatz nach DSGVO-Verstößen ist ebenfalls gedeckt. Datenschutzverstöße begründen Schadenersatzansprüche der Betroffenen. Wenn ein Hacker viele Tausend Datensätze stiehlt, kommen schnell gewaltige Summen zusammen. Deshalb ist diese Klarstellung von großer Bedeutung.

Dagegen machen andere Neuerungen es den Unternehmen nicht leichter:

  • Zur „Gewährleistung der IT-Sicherheit“ sind konkrete Maßnahmen gefordert. Vorbei ist die Zeit, in der die Ansprüche an die IT-Sicherheitsmaßnahmen der Unternehmen lax oder vage ausfielen. Nun enthalten die Musterbedingungen konkrete Maßnahmen wie professionelles Patch-Management, systematische Datensicherung, abgestufte Zugriffsberechtigungen, 2-Faktor-Authorisierung bei Servern, Diebstahlsicherung von Mobilgeräten und ähnliches mehr.
  • Schäden durch staatliche Akteure sind nicht gedeckt. Wenn Hacks oder Malware auf nordkoreanische Cyberkriminelle, russische Hacker im Regierungsauftrag oder chinesische Geheimdienste zurückgehen, bleibt das Unternehmen auf seinem Schaden sitzen. Solche Aktivitäten werden immer häufiger aufgedeckt.

Entscheidend sind die Versicherungsbedingungen der Versicherer, nicht die Musterbedingungen

Die Musterbedingungen des GDV sind eine nützliche Messlatte, um die konkreten Versicherungsbedingungen der verschiedenen Cyberversicherungs-Angebote zu prüfen. Dieser Blick ins Kleingedruckte ist unerlässlich, damit eine Cyber-Versicherung Unternehmen und Organisationen im Fall von Cyber-Angriffen, IT-Havarien und Datendiebstählen wirklich schützt.

Allerdings erfordert die Analyse der Versicherungsverträge mehr als den Vergleich mit den Musterbedingungen. Dafür sind Fachwissen und Marktkenntnisse notwendig. Deshalb zahlt sich die Beratung durch einen Fachmakler wie die Berliner acant.service GmbH für Versicherungsnehmer in jedem Fall aus. acant vermittelt Unternehmen seit mehr als zehn Jahren Cyber-, IT-, Elektronik- und Technikversicherungen und weiß, wovon wirksamer, betriebswirtschaftlich sinnvoller Versicherungsschutz abhängt. Wir verhelfen auch Ihnen zur passenden Cyberversicherung – rufen Sie uns einfach an: 0176 1031 8791.

Urteil - Cyberversicherung muss zahlen trotz veralteter Serversysteme, Symbolfoto: dokumol via Pixabay

Software-Updates versäumt, Cyber-Versicherung muss nach Hackerangriff trotzdem zahlen

Urteil zur Cyber-Versicherung: Leistungspflicht trotz veralteter Server-Betriebssysteme

Ein Unternehmen wird Opfer eines Hacker-Angriffs mit Ransomware. Die Betriebsunterbrechung verursacht Millionenschäden. Manche Server des Betriebs liefen mit längst veralteten Betriebssystem-Versionen. Trotzdem wurde die Cyber-Versicherung dazu verurteilt, den Schaden zu übernehmen.

Das Urteil gibt Versicherern noch mehr Anlass, auf die IT-Sicherheit ihrer Versicherungsnehmern zu achten. Unternehmen sollten den Abschluss einer Cyber-Versicherung und die Optimierung ihrer Sicherheitsmaßnahmen aufeinander abstimmen.

Cyber-Versicherung abgeschlossen – und gleich Opfer eines Cyber-Angriffs

Bei einem Unternehmen aus Baden-Württemberg hatten nur 10 von 21 Servern aktuelle Betriebssystem-Versionen. Andere liefen selbst 2020 noch mit „Windows Server 2003“. Für dieses Betriebssystem gab es seit 2015 keine Updates mehr.

Trotzdem konnte der Betrieb eine Cyber-Versicherung abschließen. Die kam zum richtigen Zeitpunkt: Zwei Monate später verschlüsselte ein Ransomware-Angriff die Daten im gesamten Firmennetzwerk. Eine fünfmonatige Betriebsunterbrechung war die Folge. Sie führte zu Ausfällen in Millionenhöhe.

Die Versicherungsgesellschaft weigerte sich, den Schaden zu übernehmen. Sie verwies auf die fehlenden Software-Updates und darauf, dass das Unternehmen weder Zwei-Faktor-Authentifizierung noch ein Monitoring-System installiert hatte. Außerdem habe es Kontrollfragen zur Unternehmens-IT falsch beantwortet, die ihm vor Vertragsabschluss vorgelegt wurden.

Keine „Kausalität“, keine „Arglist“: die Versicherung muss bezahlen.

Das Landgericht Tübingen verurteilte den Versicherer trotzdem zur Zahlung. Er musste Schäden von mehr als 2,8 Millionen Euro übernehmen. Allein die Betriebsunterbrechung schlug mit rund 2,5 Millionen Euro zu Buche.

Das Unternehmen hatte einem Vertreter der Versicherungsgesellschaft vor Vertragsunterzeichnung mitgeteilt, dass es noch „Windows Server 2003“ und „Windows Server 2008“ einsetzte. Selbst wenn die – unklar formulierten – Risikofragen falsch beantwortet wurden, lag für das Gericht somit keine Arglist vor.

Außerdem war der Trojaner durch eine Phishing-Mail auf das Notebook eines Administrators gelangt. Von dort verbreitete er sich als Pass-the-Hash-Angriff weiter. Die veraltete Server-Software war deshalb nach Ansicht des Gerichts nicht kausal für den erfolgreichen Ransomware-Angriff.

Wichtig für die Richter: die Unternehmensvertreter hatten den Eindruck gewonnen, der Versicherer stelle keine hohen Anforderungen an die IT-Sicherheit. Sein Repräsentant hatte erklärt, dass „jede Fritzbox“ als Firewall ausreichen würde (AZ: LG Tübingen, 26.05.2023 – 4 O 193/21).

Das Urteil macht es den Unternehmen nicht leichter: Sie sollten IT-Sicherheit und Versicherungsschutz klug kombinieren

Noch vor einigen Jahren verlangten Versicherer zum Abschluss einer Cyber-Versicherung kaum mehr als die symbolische Bestätigung, dass dem Betrieb die Cyber-Risiken bewusst waren. Das hat sich in wenigen Jahren grundlegend geändert. Die Zahl der Cyber-Angriffe und die Höhe der Schäden sind explodiert. Besonders Betriebsunterbrechungen und Schadenersatzforderungen verursachen hohe Kosten. Deshalb sind Cyberversicherungen inzwischen deutlich teurer – und wesentlich schwerer zu bekommen. Die Versicherer schauen mittlerweile genauer hin, wie es um die IT-Sicherheit bei Versicherungsnehmern bestellt ist.

Für die Unternehmen wird es wichtig, zwei Aufgaben aufeinander abzustimmen. Die eine besteht darin, ein professionelles IT-Sicherheitsniveau zu erreichen. Die andere Aufgabe ist es, das Risikomanagement durch eine belastbare Cyber-Police zu ergänzen. Die Geschäftsführung ist gefordert: Nur Investitionen in die IT-Sicherheit ermöglichen adäquaten Versicherungsschutz. Umgekehrt gilt es, die Cyberversicherung präzise auf die Bedrohungslage des Unternehmens auszurichten.

Entscheidend ist dafür die Unterstützung durch einen erfahrenen Fachmakler. Wir von acant haben 2013 als einer der ersten Versicherungsmakler in Deutschland die Vermittlung von Cyberpolicen begonnen. Inzwischen haben wir mehr als zehn Jahre Erfahrung damit. Wir kennen den Markt für Cyberversicherungs-Produkte, haben direkte Kontakte zu den einschlägigen Versicherern und wissen wie man auch in einem schwierigen Markt optimalen Cyber-Versicherungsschutz und individuelle Lösungen sicherstellt. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine Nachricht!

Inflation - Versicherungssumme prüfen, Symbolfoto: annca via Pixabay

Inflation bedeutet: Versicherungssummen überprüfen!

Krieg, Kostenexplosion, Inflation: die Lage ist nicht rosig

Der russische Überfall auf die Ukraine hat eine wirtschaftliche Kettenreaktion ausgelöst: Energiekrise, unterbrochene Liefer- und Versorgungsketten, Unsicherheit, enorme Kostensteigerungen, Inflation.

Dadurch steigen die Risiken, und zwar ganz besonders für Versicherungsfälle der Cyber-Versicherung und bei der Manager-Haftpflicht (D&O-Versicherungen).

  • Parallel zum Kriegsgeschehen begann eine Flut von Cyber-Angriffen auf Institutionen und Unternehmen im Westen. Außerdem steigt die Zahl der Online-Betrugsversuche. Dazu kommen Lieferausfälle bei IT-Equipment, an denen unter anderem die Halbleiter-Krise schuld ist. Bei Hardware-Havarien wird es schwieriger, Ersatz zu beschaffen.
  • Steigende Insolvenzrisiken und wachsender Druck auf Geschäftspartner führen automatisch dazu, dass Geschäftsführerinnen und Geschäftsführern schuldhafte Verletzung ihrer Pflichten vorgeworfen wird. Viele Unternehmen drohen durch explodierende Energiepreise und deren Folgen wie erhöhte Rohstoff- und Transportkosten ins Minus zu rutschen. Oft fehlt es an alternativen Beschaffungsoptionen oder den Mitteln, um den Kostenanstieg zu kompensieren. Vor diesem Hintergrund stellen Gesellschafter und Insolvenzverwalter schnell die Frage nach persönlicher Verantwortung aufgrund mangelnder Vorsorge. Dazu kommt das mit jeder wirtschaftlichen Flaute verbundene persönliche Haftungsrisiko, etwa durch Zahlungen trotz drohender Überschuldung. Die Folge ist schnell die Haftung mit dem gesamten Privatvermögen.

Im Gegenzug verringert die Inflation nicht nur die Kaufkraft der Bestände an liquiden Mitteln. Sie frisst auch am Deckungspotenzial bestehender Versicherungssummen.

Wir prüfen für Sie Versicherungsbedingungen und Versicherungssummen

acant befasst sich mit Cyberversicherungen, seit es dieses Produkt auf dem Versicherungsmarkt gibt. Die Absicherung der Managerhaftung durch D&O-Versicherungen ist unser zweiter Schwerpunkt. Wir prüfen mit Ihnen gemeinsam, ob Ihre Versicherungssummen und Versicherungsbedingungen angemessen sind. Dabei kontrollieren wir auch, ob Ihre Deckung wirklich Ihrem Risikoprofil entspricht oder ob Sie durch Überdeckungen Geld verlieren oder durch offene Deckungslücken Risiken ausgesetzt sind.

Wenn Verträge angepasst werden müssen, übernehmen wir für Sie die Kommunikation mit den Versicherern. Der Versicherungsmarkt wird angesichts der Wirtschaftslage enger. Versicherungsbedingungen werden verschärft, Versicherungsnehmer zunehmend kritischer ausgewählt. Wir kennen die Ansprechpartner auf Seiten der Versicherungsgesellschaften persönlich, wir wissen um die Marktlage und wie man auch unter den gegenwärtigen Bedingungen marktgerechte Versicherungsangebote aushandelt.

acant kann Ihnen helfen, sich bei den betrieblichen und persönlichen Versicherungen optimal aufzustellen. Das ist ein wichtiger Teil der Vorsorge in der gegenwärtigen Lage. Rufen Sie uns an – wir beraten Sie gern: 030 863 926 990.

Cyberversicherung mit Rechtsschutz-Baustein, Symbolbild: Emil Lija via Pixabay

Cyber-Versicherung mit Rechtsschutz für den Manager

Cyber-Versicherung mit Rechtsschutzbaustein: gute Idee

Ein neuer Baustein für die Cyberversicherung von Cogitanda umfasst Rechtsschutz für Manager und Führungskräfte. Diese erweiterte Deckung ist für Geschäftsführer, Vorstände, Aufsichtsräte und Beiräte eine sinnvolle Sache. Der Grund ist einfach: Schäden durch Cyberangriffe können für die Verantwortlichen des betroffenen Unternehmens schnell zum Vorwurf von Versäumnissen und darüber in die persönliche Haftung führen – und ebenso zu langwierigen wie kostspieligen juristischen Auseinandersetzungen.

Der Baustein umfasst Vermögensschaden-Rechtsschutz, Anstellungsvertrags-Rechtsschutz sowie Strafrechtsschutz. Pro Schadensfall reicht die Deckung bis zu einer Million Euro. Das bedeutet: Rechtskosten für Streit um Schadenersatzforderungen sind ebenso abgedeckt wie Anwalts- und Gerichtskosten bei einer Auseinandersetzung um die Kündigung bzw. Vertragsauflösung sowie die Rechtskosten im Fall strafrechtlicher Vorwürfe.

Drei wichtige Versicherungen: Cyber-Versicherung, D&O-Police, persönlicher Rechtsschutz

2016 haben wir von acant uns das erste Mal mit diesem Haftungsrisiko auseinandergesetzt. Das war in den Beiträgen IT-Compliance und persönliche Haftung und Persönliche Manager-Haftung für IT-Sicherheitsmängel.

Damals hatte noch kaum jemand die persönliche Haftung nach Cybervorfälle als Thema auf dem Schirm. Aber wir haben Recht behalten. Inzwischen hat die Flut der Cyberattacken und der damit verbundenen Betriebsunterbrechungen und Folgeschäden das Thema der persönlichen Haftung von Managern für Versäumnisse in der IT-Sicherheit ganz klar ins Zentrum gerückt.

Zum Glück lässt sich ein großer Teil des Risikos durch Versicherungen auffangen.

  • Zum einen benötigt das Unternehmen – jedes Unternehmen! – eine Cyberversicherung, um Schäden durch Trojaner-Angriffe, Datendiebe und Hacker aufzufangen.
  • Außerdem benötigt die Geschäftsleitung eine D&O-Versicherung, die sie vor den Schadenersatzforderungen im Fall persönlicher Haftung schützt. Sonst haftet sie mit ihrem persönlichen Vermögen für Sorgfaltspflichtverletzungen, etwa problematische Zahlungen bei Insolvenzgefahr oder eben fehlende Vorkehrungen gegen Hackerangriffe.
  • Rechtsschutz ist die dritte Komponente: Was nützt es, wenn man zwar von der Haftung freigestellt wurde, dafür jedoch mit ruinösen Rechtskosten konfrontiert ist.

Wo in Ihrem Fall bereits Versicherungsschutz vorliegt und wo zusätzliche Deckungen für Sie sinnvoll sind, dazu können die Fachleute von acant Sie beraten. Schreiben Sie uns, oder rufen Sie an: 030 863 926 990.

IT-Dienstleister hat die Zugangsdaten: Datenschutzverstoss - Symbolbild: Photo Mix via Pixabay

Datenklau mit Zugangsdaten des IT-Dienstleisters: Schadenersatz

Wer hat eigentlich Zugangsdaten zu Ihren IT-Systemen?

Nicht gelöschte Zugangsdaten werden schnell zum teuren Risiko. Zur IT-Sicherheit im Unternehmen gehört es, Zugänge von Mitarbeitern und Dienstleistern regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf zu löschen.

Wenn ein Unternehmen die Zugangsdaten früherer Mitarbeiter und Dienstleister nicht deaktiviert und Unbefugte damit Daten stehlen, drohen Schadenersatzansprüche – und die können ohne Versicherung existenzbedrohend werden.

All das zeigt ein Fall, über den das Landgericht München I vor kurzem entschieden hat (LG München, 09.12.2021 – 31 O 16606/20). Das Urteil unterstreicht, warum Unternehmen unbedingt ihre Haftung für Datenschutzverstöße versichern sollten.

Haftung für Kundendaten, die über den Zugang eines Dienstleisters gestohlen wurden

Das Gericht sprach einem früheren Kunden des Finanzdienstleisters Scalable Capital 2.500 Euro Schadenersatz und einen zusätzlichen Anspruch auf Ersatz aller noch entstehenden Schäden zu.

Der Mann hatte bei dem Online-Broker ein Depotkonto eingerichtet und dazu viele personenbezogene Daten übermittelt. Diese fielen unbekannten Datendieben in die Hände: von der Post- und E-Mail-Adresse sowie der Handynummer über das Geburtsdatum und die Steuer-ID bis zu Wertpapierabrechnungen und der IBAN des Referenzkontos. Auch eine Ausweiskopie und das Porträtfoto fürs Post-Ident-Verfahren wurden entwendet.

Ausgangspunkt waren Zugangsdaten von CodeShip Inc., ein früherer Cloud- bzw. SaaS-Dienstleister von Scalable Capital („Software as a Service“, Cloud-Hosting von Anwendungen). Obwohl die Geschäftsbeziehung schon 2015 geendet hatte, funktionierte der CodeShip-Zugang zur IT von Scalable Jahre später noch immer. Mit diesen Zugangsdaten unternahmen Unbekannte drei großen Daten-Raubzüge: im April, im August und im Oktober 2020 wurden 389.000 Datensätze von insgesamt 33.200 Scalable-Kunden ausgelesen. Die Informationen wurden später für versuchten Kreditbetrug genutzt und im Darknet zum Verkauf angeboten.

Zugangsdaten beim Dienstleister, Haftung beim Auftraggeber

Scalable muss also zahlen, obwohl für den Hack bei CodeShip hinterlegte Zugangsdaten missbraucht wurden. Dabei befasste sich das Gericht gar nicht erst mit der möglichen Verantwortlichkeit von Scalable für Sicherheitsmängel beim früheren Dienstleister. Es sah entscheidende Versäumnisse bei dem Online-Broker selbst: Der hätte den Zugang des ehemaligen Geschäftspartners längst deaktivieren bzw. die Löschung des Zugangs überprüfen müssen.

Stattdessen verließ er sich fahrlässigerweise darauf, dass der frühere Geschäftspartner die Zugangsdaten schon löschen würde. In diesem Versäumnis sahen die Richter einen Datenschutzverstoß. Dieser führte zur Haftung des Finanzunternehmens. Es nützte ihm wenig, dass er nach dem Vorfall sofort Gegenmaßnahmen getroffen hatte und dem betroffenen Kunden noch kein konkreter materieller Schaden entstanden war.

Dem Unternehmen droht eine Klagewelle

Die 2.500 Euro plus Zinsen, die dem klagenden Kunden zugesprochen wurden, sollte man nicht unterschätzen. Von der Datenschutzverletzung waren wie erwähnt mehr als dreißigtausend Kunden betroffen. Sollte sich eine größere Anzahl von ihnen zur Klage entschließen, können schnell gewaltige Summen zusammenkommen.

Das Risiko von Datenschutzverletzungen lässt sich versichern!

  • Immer häufiger gestehen die Gerichte den Betroffenen einer Datenschutzverletzung Anspruch auf Schadenersatz zu.
  • Ein konkreter finanzieller Schaden muss dafür nicht vorliegen. Auch Nichtvermögensschäden begründen Entschädigungsansprüche, etwa Identitätsdiebstahl, Rufschädigung, gesellschaftliche Nachteile oder der Verlust der Vertraulichkeit (LG München I, 02.09.2021 – 23 O 10931/20).
  • Dazu kommen Bußgelder. Die sind bei Verstößen gegen die Datenschutzvorschriften oft von empfindlicher Höhe.

  • Der Verweis auf das hohe IT-Sicherheitsniveau nützte Scalable Capital vor Gericht gar nichts. Ja, die IT-Infrastruktur war gemäß ISO 27001 zertifiziert. Entscheidend war jedoch der nicht gelöschte Zugang. Das bestätigt wieder einmal: Selbst aktuelle Technik und Zertifizierungen garantieren keine IT-Sicherheit. Genau deshalb sind Versicherungen sinnvoll.

  • Die gute Nachricht: Die Haftung aus Datenschutzverstößen lässt sich versichern, solange sie nicht gerade vorsätzlich begangen werden. Auch für das Risiko der Unternehmensleitung, für solche Vorfälle persönlich zu haften, gibt es Versicherungsschutz. Das Gleiche gilt für Eigenschäden aus einer Cyber-Attacke.

acant hilft Ihnen beim Risikomanagement

Wir von acant sind Spezialversicherungsmakler für technische Unternehmensrisiken, Cyber-Bedrohungen und Manager-Haftung. Wir beraten Sie gerne dazu, wie sich das Risiko der Datenschutzhaftung in Ihrem Unternehmen betriebswirtschaftlich sinnvoll versichern lässt. Rufen Sie uns an (030 863 926 990) oder schreiben Sie uns!

Cyber-Versicherung oder Cyber-Sicherheit? Falsche Frage! Symbolbild: Andreas Lischka via Pixabay

Cyber-Versicherung oder IT-Sicherheit? Falsche Frage!

Entweder oder? So einfach ist es nicht

Vor kurzem bin ich in einem Fachbeitrag über folgende Passage gestolpert:

Eine gute Cybersecurity, die den Hackern eine aufmerksame und wirksame Verteidigung entgegenstellt, und eine Versicherung schließen sich nicht aus. Im Gegenteil: Häufig ist ein Mindestmaß an Security Voraussetzung für Versicherungen. Doch die Kosten für beides gleichzeitig sind oft sehr hoch und nicht von jedem Unternehmen zu stemmen. In diesem Fall muss ein Unternehmen besonders kosteneffizient handeln. Dabei lässt sich festhalten, dass ein Euro in eine gute Sicherheitsstruktur hier fast immer besser angelegt ist als in eine Versicherung. Sie verhindert, dass der Schaden überhaupt erst entsteht.

Frank Kölmel, „Was Cyberversicherungen leisten können – und was nicht“, Security-Insider.de

Wo sollten kluge Geschäftsleute ihr Geld besser investieren – in eine Cyber-Versicherung oder in technische IT-Sicherheitsmaßnahmen? Diese Frage, die der Autor anspricht, liegt mir am Herzen, seit ich mit Cyber-Versicherungen beschäftigte. (Und das sind mittlerweile fast zehn Jahre. acant war einer der ersten Makler in Deutschland, der sich auf Cyber-Risiken spezialisierte.)

Allerdings glaube ich nicht, dass die Frage „Cyber-Versicherung oder Cyber-Sicherheitstechnik?“ wirklich Sinn ergibt. Wer so fragt, hat ein Grundprinzip im Risikomanagement nicht verstanden.

Ganz einfach: Es braucht beides, Cyber-Versicherung und Cyber-Sicherheit

Bestimmte Maßnahmen verringern die Wahrscheinlichkeit, dass ein Schadensereignis wie die Betriebsunterbrechung durch Ransomware eintritt. Zu diesen Maßnahmen gehören technische Sicherheitsmaßnahmen, aber auch organisatorische Vorkehrungen wie Schulungen und strikt durchgesetzte Verhaltensregeln. Wenn die Kosten solcher Maßnahmen die geringere Schadenswahrscheinlichkeit rechtfertigen, ergeben sie betriebswirtschaftlich Sinn.

Diese Maßnahmen können Schäden aber nicht vollkommen ausschließen bzw. verhindern. Auch das ist schlicht eine Frage der Wahrscheinlichkeit. Schulungen können Leichtsinn nicht unterbinden. Technik kann Störungen erleiden, falsch verwendet oder bewusst missbraucht werden. Sabotage ist immer möglich.

Und deshalb erfordert ein vernünftiges IT-Sicherheitskonzept auch Versicherungen. Die können, wie Frank Kölmel richtig anmerkt, den Schadenseintritt nicht verhindern. Das ist auch nicht ihr Sinn. Sie können dafür etwas, was die Technololgie nicht schafft: Sie kompensieren den Schaden, wenn es doch zur Sicherheitsverletzung kommt.

Wer sich keine Cyber-Versicherung leisten kann, kann sich keine IT leisten

So könnte man es etwas überspitzt formulieren. Eine fachgerecht administrierte Unternehmens-IT hält das Risiko erfolgreicher Cyber-Angriffe in einem beherrschbaren Rahmen. Es sinkt aber keineswegs auf Null. Auch wenn mittlerweile jeder die Aussage kennt: Die Frage ist nicht, ob es zur IT-Sicherheitsverletzung kommt, sondern wann sie sich ereignet. Aufgabe der IT-Fachleute ist es, dieses „wann“ möglichst hinauszuzögern.

Wenn der Schaden dann doch eintritt, wird die Cyber-Versicherung wichtig. Die Versicherungsprämien, die das Unternehmen über die Jahre hinweg überwiesen (und als Betriebsausgaben geltend gemacht) hat, haben die Kosten des Cyber-Angriffs oder der Datenschutz-Panne schon im Voraus in planbarer Form bezahlt. Jetzt übernimmt die Versicherung die Kosten. Das Schadenereignis reißt also kein Loch in die Bilanz. Ebenso unvorhergesehene wie unvermeidbare Ausgaben wurden auf einen langen Zeitraum verteilt und betriebswirtschaftlich sinnvoll minimiert.

Es geht auch weniger abstrakt

Eine Cyber-Versicherung leistet viel mehr, als nur Schäden zu begleichen. Die meisten Versicherer leisten Akut-Hilfe direkt nach einer Attacke. Sie helfen bei der forensischen Analyse und dem Beseitigen der aufgetretenen Sicherheitslücke. In der Deckung sind nicht nur Eigenschäden eingeschlossen, sondern auch Schadenersatzansprüche anderer Unternehmen und Personen.

Cyberangriffe sind längst ein Teil der Unternehmensrealität. Technik und organisatorische Vorkehrungen mildern das Risiko ab. Versicherungen machen das Restrisiko betriebswirtschaftlich tragbar. Unternehmen können sich längst nicht mehr leisten, auf eine der beiden Komponenten zu verzichten.

Genauso wenig wie auf Beratung. So wie die Netzwerksicherheitslösung zum Firmennetz passen muss, hilft die Cyber-Versicherung nur, wenn sie auf das Unternehmen abgestimmt wurde. Dafür zu sorgen, ist unser Geschäftsfeld. Wir von acant sind auf Cyber-Versicherungen spezialisiert. Sie erreichen uns unter 030 863 926 990 oder über das Kontaktformular!

Cloud-Ausfall versichern, Symbolfoto: ImaArtist via Pixabay

Versicherung gegen den Ausfall der Cloud

Hängt Ihr Betrieb davon ab, dass bei Dritten die Server laufen?

Nutzt Ihr Unternehmen Cloud-Speicher oder Hosted-Service-Angebote wie SaaS, PaaS oder Iaas („Software as a Service“, „Platform as a Service“, „Infrastructure as a Service“)? Wickeln Sie zum Beispiel Payment, Downloads, Logistiksteuerung oder andere Prozesse über die Server von Dritten ab?

Dann teilen sie das Downtime-Risiko Ihrer Dienstleister: Wenn deren Server ausfallen, schmieren Ihre Geschäftsprozesse ebenfalls ab. Fällt die gemietete Cloud aus, stockt Ihr Geschäftsablauf. Das ist ärgerlich

Und noch brisanter ist das Ausfallrisiko, wenn Sie Ihren eigenen Kunden Zugang zu Dateien, Software oder Service Levels zusagen, die vom Plattform- oder Cloud-Provider abhängen. Natürlich können Sie den Anbieter in Haftung nehmen, wenn es zu einer Downtime kommt. Aber das ist umständlich und langwierig. Zunächst sind immer einmal Sie selbst mit den unzufriedenen Kunden, mit Schadenersatzforderungen, Umsatzverlusten und Betriebsunterbrechungen konfrontiert.

Cloud-Ausfallversicherung zahlt pro Downtime-Stunde

Nun gibt es ein neues Versicherungsprodukt, das genau auf diese Art Risiko ausgerichtet ist. Die Cloud-Ausfallversicherung fängt den Schaden durch die Betriebsunterbrechung nach einem Ausfall beim Dienstleister auf.

Das Ganze funktioniert so: Der Versicherungskunde gibt an, welcher Cloud-Server bzw. welcher Dienst für ihn wichtig ist. Der Versicherer überwacht den Server mit einem eigenen Monitoring-Dienst. Kommt es zu einem Ausfall, wird die Länge der Downtime automatisch erfasst und für jede Stunde Nicht-Verfügbarkeit eine vorher festgelegte Summe ausgezahlt.

Zwei positive Aspekte der Cloud-Versicherung

Die Versicherungsleistung erfolgt unabhängig von der Ausfallursache. Das ist ein klarer Vorteil: Schließlich ist es dem Shop-Betreiber egal, warum Angreifer, fehlende Wartung, Sabotage oder schlichtes Pech zu der Havarie beim Fulfillment-Partner führten. Er muss sich damit herumschlagen, dass seine Bestellungen stocken oder die Kunden ihre Downloads nicht durchführen können.

Ein weiterer Vorteil: Der Kunde muss die Downtime bei seinem Dienstleister dem Versicherer gegenüber nicht nachweisen. Durch die feste Ausfallentschädigung ist auch kein aufwändiger Nachweis seines finanziellen Schadens notwendig.

Fazit

Alle Risiken sind mit der Cloud-Ausfallversicherung nicht vom Tisch. Eine pauschale Versicherungsleistung ist schwierig, wenn die Höhe des eigenen Schadens durch den Ausfall der Cloud stark variieren kann. In manchen Fällen wird es sinnvoller sein, die Service Levels aufzustocken und sich eine höhere Uptime zusichern zu lassen.


Für Unternehmen, die kritische Daten oder Dienste hosten lassen, ist die Cloud-Ausfallversicherung aber eine gute Zusatzabsicherung. Eine große Havarie kann schließlich die Existenz des Hosting-Anbieters gefährden. Oder es gibt Streit um Haftung und Schadenersatzpflicht. Dann ist es ein Segen, wenn der Versicherer davon unabhängig die Betriebsunterbrechung zuverlässig auffängt.

Versichern Sie Ihr Risiko durch IT-Ausfälle bei Dritten: Wir beraten Sie

IT-Ausfälle beim Dienstleister als eigenes Geschäftsrisiko: Als Spezial-Versicherungsmakler für sämtliche IT-Risiken kennen wir von acant dieses Problem. Mit uns können Sie besprechen, wie Versicherungen Sie vor Betriebsunterbrechungen, Schadenersatzforderungen oder Umsatzeinbrüchen schützen, die Ausfälle bei Dritten verursacht haben. Fragen Sie uns zu Ihren Möglichkeiten!