Gewährleistungs- oder Erfüllungsbürgschaft für IT-Projekte? Gibt’s auch beim Versicherungsmakler

Ihr Versicherungsmakler vermittelt Projektbürgschaften

Sie brauchen eine Gewährleistungsbürgschaft oder Erfüllungsbürgschaft für ein IT-Projekt? Die bekommen Sie nicht nur bei Ihrer Bank. Als Versicherungsmakler vermittle ich Ihnen auch Vertragserfüllungs- und Gewährleistungsbürgschaften für Ihre Projekte.

Kunden sind immer wieder überrascht, wenn Sie hören, dass die Projektversicherung für ein IT-Projekt nicht nur allgemeine Haftung umfasst, sondern dass Versicherungen auch Kautionsversicherungen anbieten und damit die Gewährleistung bzw. die Vertragserfüllung absichern.

Der Weg über die Versicherer hat zwei große Vorteile

  • Die Gebühren bzw. die Prämie sind zwar nicht günstiger als bei Bankprodukten – aber Versicherungsunternehmen begnügen sich mit geringeren Sicherheiten. Das schont die Liquidität des Bürgschaftsnehmers.Banken verlangen meist eine verpfändete Bareinlage in stattlicher Höhe – in der Regel 50 Prozent der Bürgschaftssumme, typischerweise als Abtretung eines Kontoguthabens. Versicherer sind da meistens deutlich bescheidener und verzichten bei Kunden mit guter Bonität mitunter ganz auf diese Sicherheit.Mit anderen Worten: Die Bürgschaft vom Versicherer schont die eigene Bilanz!
  • Im Bankgespräch sitzt der Unternehmer der Gegenseite alleine gegenüber. Bei den Verhandlungen mit den Versicherungen bin ich dagegen beteiligt – und zwar als Sachwalter des Kundeninteresses. Der Bürgschaftsnehmer hat mich an seiner Seite.Dazu bin ich als Makler nicht nur durch mein berufliches Selbstverständnis, sondern auch von Gesetzes wegen verpflichtet. Die Beratung ist ein nicht zu unterschätzender Vorteil – ganz besonders dann, wenn ein Unternehmen mit der Gewährleistungsbürgschaft oder Erfüllungsbürgschaft noch keine große Erfahrung hat.

Gewährleistungsbürgschaften können tückisch sein

Wie wichtig der genaue Blick auf die Versicherungsbedingungen (bzw. die AGB der Banken oder anderer Bürgschaftsgeber ist, zeigt diese Warnung des Münchener Rechtsanwalts Steven Heym zum Immobilienbereich. Wer seine Gewährleistungsbürgschaft oder Erfüllungsbürgschaft zu sorglos abschließt, steht im Ernstfall oft plötzlich vor dem Nichts – die vermeintliche Absicherung löst sich in Luft auf.

Fragen zu Projektbürgschaften, Projektsicherheiten oder Projektversicherungen? Ich gebe Ihnen gerne Auskunft: 030 863 926 990 oder info@acant.de.