Gewährleistungs- oder Erfüllungsbürgschaft für IT-Projekte? Gibt’s auch beim Versicherungsmakler

Ihr Versicherungsmakler vermittelt Projektbürgschaften

Sie brauchen eine Gewährleistungsbürgschaft oder Erfüllungsbürgschaft für ein IT-Projekt? Die bekommen Sie nicht nur bei Ihrer Bank. Als Versicherungsmakler vermittle ich Ihnen auch Vertragserfüllungs- und Gewährleistungsbürgschaften für Ihre Projekte.

Kunden sind immer wieder überrascht, wenn Sie hören, dass die Projektversicherung für ein IT-Projekt nicht nur allgemeine Haftung umfasst, sondern dass Versicherungen auch Kautionsversicherungen anbieten und damit die Gewährleistung bzw. die Vertragserfüllung absichern.

Der Weg über die Versicherer hat zwei große Vorteile

  • Die Gebühren bzw. die Prämie sind zwar nicht günstiger als bei Bankprodukten – aber Versicherungsunternehmen begnügen sich mit geringeren Sicherheiten. Das schont die Liquidität des Bürgschaftsnehmers.Banken verlangen meist eine verpfändete Bareinlage in stattlicher Höhe – in der Regel 50 Prozent der Bürgschaftssumme, typischerweise als Abtretung eines Kontoguthabens. Versicherer sind da meistens deutlich bescheidener und verzichten bei Kunden mit guter Bonität mitunter ganz auf diese Sicherheit.Mit anderen Worten: Die Bürgschaft vom Versicherer schont die eigene Bilanz!
  • Im Bankgespräch sitzt der Unternehmer der Gegenseite alleine gegenüber. Bei den Verhandlungen mit den Versicherungen bin ich dagegen beteiligt – und zwar als Sachwalter des Kundeninteresses. Der Bürgschaftsnehmer hat mich an seiner Seite.Dazu bin ich als Makler nicht nur durch mein berufliches Selbstverständnis, sondern auch von Gesetzes wegen verpflichtet. Die Beratung ist ein nicht zu unterschätzender Vorteil – ganz besonders dann, wenn ein Unternehmen mit der Gewährleistungsbürgschaft oder Erfüllungsbürgschaft noch keine große Erfahrung hat.

Gewährleistungsbürgschaften können tückisch sein

Wie wichtig der genaue Blick auf die Versicherungsbedingungen (bzw. die AGB der Banken oder anderer Bürgschaftsgeber ist, zeigt diese Warnung des Münchener Rechtsanwalts Steven Heym zum Immobilienbereich. Wer seine Gewährleistungsbürgschaft oder Erfüllungsbürgschaft zu sorglos abschließt, steht im Ernstfall oft plötzlich vor dem Nichts – die vermeintliche Absicherung löst sich in Luft auf.

Fragen zu Projektbürgschaften, Projektsicherheiten oder Projektversicherungen? Ich gebe Ihnen gerne Auskunft: 030 863 926 990 oder info@acant.de.

IT-Projekt mit Freelancern als Subunternehmer: Wie versichern?

Folgende Konstellation tritt im IT-Projektgeschäft immer wieder auf: Eine IT-Firma übernimmt einen größeren Auftrag. Zur Abwicklung des Projekts heuert sie eine Reihe Freelancer oder kleinere Dienstleister an. Zum Beispiel, weil sie Personal und Ressourcen nicht dauerhaft aufstocken will. Oder weil für dieses konkrete Projekt besondere Services gebraucht werden, die man sich extern dazu holt.

Damit ist der Auftragnehmer des Kunden seinerseits Auftraggeber gegenüber den Subunternehmen. Juristisch wie versicherungstechnisch ist das oft knifflig.

Häufig besteht der Auftraggeber darauf, dass sein Auftragnehmer eine Projektversicherung aufweist. Eine Projektversicherung wird vor allem dann teuer, wenn es um ein kleines Projektvolumen geht – für die Versicherungen ist eine Million Euro das kleinste Projektvolumen, für das sie Policen verkaufen. Umfasst der tatsächliche Auftrag nur 100.000 Euro, sind die Kosten trotzdem gleich hoch. In diesem Fall muss man sich überlegen, ob man das Risiko nicht auf andere Art und Weise sinnvoller abdeckt – etwa durch eine Versicherung,  die das Unternehmen über das Projekt hinaus absichert und so mehr Schutz bei gleichen Kosten bietet.

Ein Hauptproblem für den „Mittelmann“ ist außerdem die oft unklare juristische Lage. Welchen rechtlichen Status hat das projektbezogen zusammengestellte Team eigentlich? Ist das möglicherweise eine GbR? (Das kann auch dann der Fall sein, wenn der Vertrag mit den Subunternehmern das explizit verneint!) Oder droht im Gegenteil die Einstufung der Freelancer als Scheinselbstständige? Was steht denn genau in den Projektverträgen und ist es auch belastbar?

Mit genau diesen Fragen muss ich mich automatisch befassen, wenn ich nach Versicherungen für das Projekt suche. Dass ich studierter Jurist bin, hilft eine Menge).  Ein positiver Nebeneffekt meiner Arbeit als Versicherungsmakler – denn die Position zwischen Baum und Borke, sprich zwischen Auftraggeber einerseits und Subunternehmern andererseits kann schnell recht ungemütlich werden.

Nicht nur, wenn der Auftraggeber nicht zahlt. Auch bei möglichen Haftungsfragen droht Ärger. Wer zahlt den Schaden – der Subunternehmer bzw. Freelancer, der ihn verursacht hat? Oder der Hauptauftragnehmer,mit dem der Kunde den Vertrag hat? Hat der Kunde womöglich sogar die Möglichkeit zur Durchgriffshaftung, eben weil das Konstrukt eine GbR darstellt, auch wenn das eigentlich niemand so wollte?

Gut, wenn man solche Fragen vorab schon mal durchgesprochen hat – und gleichzeitig eine Police vermittelt bekommt, die genau auf das Projekt und das eigene Risiko zugeschnitten ist.

Kurzfristige Haftpflichtversicherung für IT-Projekte?

Bei IT-Projekten ab einer bestimmten Größe (Honorarumsatz ab einer Million Euro – Daumenregel) lohnt es sich, über eine spezielle IT-Projektversicherung nachzudenken. Diese deckt – je nach individueller Ausgestaltung –  typische Projektrisiken:

  • Vertragsstrafen (überzogene Fristen, Verstoß gegen Datenschutz oder Vertraulichkeit),
  • außerordentliche Kündigung oder Rücktritt des Auftraggebers
  • … und natürlich projektbezogene Haftpflichten z. B. bei Mängeln oder Schäden.

Solche Projektversicherungen bieten dem Auftragnehmer Schutz  – etwa einem kleineren IT-Dienstleister, der einen großen Auftrag an Land zieht, dafür aber auch mit Personal und Hardware in Vorleistung gehen muss. Zweitens ist ein versichertes Projekt aber auch für den Finanzierer weniger riskant – deshalb lässt es sich im Bankgespräch leichter „verkaufen“.

Vielleicht liegt es an diesem Gesichtspunkt, dass ich immer wieder einmal nach kurzfristigen Projektversicherungen gefragt werde. Das macht aber ohne Betriebs- und Vermögensschadenhaftpflichtversicherung keinen Sinn. Denn diese endet nicht, wenn das Projekt abgeschlossen ist. Ein Schaden kann auch später entstehen und geltend gemacht werden. Deshalb sollte Ihre Versicherungsschutz eine ausreichende Nachhaftung umfassen. Dann sind Sie auch auf der sicheren Seite, wenn ein Programmierfehler oder ein Hardwareschaden erst nach zwei Jahren zuschlägt.

Haben Sie Fragen zum Versichern von IT-Projekten?

Ich beantworte sie gerne.