Dass 3D-Druck nicht immer nur Freude bereitet, weiß vermutlich jeder, der irgendwann zusehen durfte, wie stundenlange Arbeit am Ende zu einem undefinierbaren Etwas aus der 3D-Druck-Hölle führt. Es gibt sogar eine eigene (englischsprachige) Flickr-Gruppe, die sich solchen 3D-Druck-Desastern widmet: The Art of 3D Print Failure.
Dort gibt es nicht nur wunderschöne Fotos völlig verkorkster 3D-Drucke, man diskutiert auch darüber, wie sich solche Probleme vermeiden lassen.
Unternehmen, deren Geschäftsmodell mit 3D-Druck zu tun hat, müssen sich aber auch auf ganz andere Scherereien einstellen – auf Probleme juristischer Art.
Das bedeutet nicht, dass jeder Druck vom Anwalt begutachtet werden müsste, aber StartUps im 3D-Druck-Bereich sollten über die juristischen Fallstricke informiert sein. In meinem Leitfaden steht, wo die Probleme lauern: Es geht um Haftungsfragen, Urheberrecht, Marken- und Geschmacksmusterschutz, Produkthaftungsfragen (im 3D-Umfeld besonders kompliziert) und nicht zuletzt auch um Strafrecht – all das kann zum Stolperstein werden.
Link: „3D-Druck als Massenmarkt: Was Start-ups über Recht, Risiken und Versicherungen wissen sollten”