DSGVO-Bußgelder berechnen – und versichern

Konzept für die Bußgeldhöhe bei Datenschutzverstöße durch Unternehmen

Vor kurzem haben die zur „deutschen Datenschutzkonferenz“ zusammengefassten Datenschutzbeauftragten ein Konzept vorgestellt, nach dem sie Bußgelder bei DSGVO-Verstößen berechnen wollen.

Die Kalkulation ist durchaus kompliziert und einzelfallabhängig. Eines lässt sich aber direkt sagen: Es kann sehr schnell sehr teuer werden.

Drei Schritte zum DSGVO-Bußgeld

Grundsätzlich wird ein DSGVO-Bußgeld dem Konzept zufolge in drei Stufen ermittelt:

  1. Ausgangspunkt ist ein „Grundwert“, der vom Jahresumsatz abhängt. Der niedrigste Grundwert (bis 750.000 Euro Jahresumsatz) ist 972 Euro. Liegt der Jahresumsatz bei zwei Mio. Euro, gilt ein Grundwert von 4.722 Euro. Bei 12. Mio. Euro Jahresumsatz sind es schon 38.194 Euro.
  2. Dann kommt ein sogenannter „Faktor“ ins Spiel, mit dem der Grundwert multipliziert wird. Er soll der Schwere des Datenschutzverstoßes entsprechen: wie lange hat der Verstoß gedauert, gab es frühere Vorfälle, wie schwer sind die Folgen für die Betroffenen, … ? Solche Aspekte entscheiden darüber, ob der Grundwert mit einem Faktor von bis zu 12 oder mehr multipliziert wird.
  3. Schließlich gibt es noch eine Korrekturmöglichkeit, um das Bußgeld je nach Einzelfall noch abzumildern, wenn besondere Umstände vorliegen – etwa dann, wenn andernfalls die Insolvenz droht.

Hausnummer: 5.000 Euro Bußgeld für ein Kleinunternehmen bei fehlender Einwilligung

Was dieses Konzept für die Praxis bedeutet, hat Rechtsanwalt Thomas Helbing aus Berlin zusammengefasst. Zitat: „Bei einem mittleren Verstoß gegen materielle Datenschutzvorschriften (z.B. Verarbeitung ohne Rechtsgrundlage) wird der Betrag mit dem Faktor 6 multipliziert. Da kommen bei einem KMU mit einstelligem Millionenumsatz schnell € 50.000,- zusammen und bei einem Freiberufler mit minimalem Umsatz immerhin € 5.000.

Mit anderen Worten: Wenn ein kleines Unternehmen von nicht mehr als einer halben Mio. Euro Jahresumsatz die Daten eines Kunden speichert, ohne dass dessen Genehmigung nachgewiesen werden kann, droht ihm nach Anwalt Helbings Einschätzung bereits ein Bußgeld von rund 5.000 Euro.

Versichern hilft – auch gegen die Kosten von Datenschutzverstößen

Angesichts solcher Summen sollte man juristische Gegenmaßnahmen ausloten, wenn es zum Bußgeldverfahren kommt. Zum Glück lässt sich auch vorher schon etwas tun: Sie können Ihr Unternehmen klug versichern, auch gegen das DSGVO-Risiko:

  • Es gibt Cyber-Versicherungen, die eine Deckung für Bußgelder wegen Datenschutzverstößen umfassen. Ein typisches Beispiel: Sublimit für DSGVO-Bußgelder von 500.000 Euro pro Schadensfall.
  • Präventiven Schutz bietet zudem der Abschluss einer D&O-Versicherung für die Geschäftsführung oder den Vorstand. Ist ein Datenschutzverstoß durch den Manager oder Geschäftsführer verschuldet worden, kann sich das Unternehmen an dessen Haftpflichtversicherung halten (und gleichzeitig ist er selbst vor dem Ruin geschützt).
  • Zudem können Betriebshaftpflicht- und betriebliche Rechtsschutzversicherungen Teile der Kosten abdecken.

Kostenlose Beratung und Prüfung Ihrer Versicherungspolicen

Was Ihre bestehenden betrieblichen Versicherungen im Fall von Datenschutzverstößen bereits abdecken, und wo es Lücken gibt, die Sie schließen sollten, das erfahren Sie von uns: Wir von acant prüfen Ihre Versicherungsverträge und beraten Sie ausführlich. Natürlich ohne, dass Kosten für Sie anfallen.

Interesse? Rufen Sie uns an (030 863 926 990) oder schreiben Sie uns eine Nachricht.

Solche Bußgelder werden bereits laufend verhängt

Übrigens werden die Bußgelder, die bei Datenschutzverstößen verhängt werden, von vielen Geschäftsleuten unterschätzt. Auf der Seite Enforcementtracker.com können Sie sich anschauen, was in verschiedenen Ländern Europas laufend gefordert wird. Das sind mal ein paar Tausend Euros für die unerlaubte Videoaufzeichnung im Döner-Laden, aber auch eine sechsstellige Summe für nicht gelöschte Datensätze vergangener Kunden beim Essenslieferanten Delivery Hero.

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