Die Rechtsprechung des EuGH der letzten Monate verschärft das Risiko, für Datenschutzverletzungen zu haften. Unternehmen können solche Schadenersatzforderungen versichern. Allerdings ist der Versicherungsmarkt schwierig. Als Fach-Versicherungsmakler sorgt die Berliner acant.service GmbH für optimalen Schutz vor ruinösen Schadenersatzklagen aufgrund von Datenschutzverletzungen.
Schadenersatz für Datenschutzverstöße: neue Rechtsprechung steigert das Risiko
Der Europäische Gerichtshof hat in den letzten Monaten mehrere Entscheidungen zur DSGVO und zum Datenschutzrecht getroffen. In der Summe steigern sie das Risiko von Unternehmen, für Datenschutzverletzungen haften zu müssen, beträchtlich.
So können bereits „gefühlsmäßige Beeinträchtigungen“ durch eine Datenschutzverletzung Schadenersatzansprüche begründen. Mehr noch: allein schon die Befürchtung eines möglichen Missbrauchs personenbezogener Daten kann Schadenersatz rechtfertigen.
Angesichts dieser Entwicklung wird die Möglichkeit, das Unternehmen durch eine Cyberversicherung auch gegen DSGVO-Verstöße zu versichern, immer wichtiger. Gleichzeitig wird der Versicherungsmarkt zunehmend schwierig. Der Berliner Makler acant.service GmbH hilft Unternehmen dabei, individuell passenden Versicherungsschutz zu gestalten.
Der EuGH und die Schadenersatzpflicht für DSGVO-Verstöße
Der Europäische Gerichtshof hat sich in den letzten Monaten in einer ganzen Reihe von Urteilen zur Haftung für Datenschutzverstöße geäußert. Einige der Entscheidungen sind bemerkenswert:
- Zwar reicht ein DSGVO-Verstoß für sich genommen nicht, um Schadenersatz zu fordern. Dafür genügen jedoch bereits kleine und auch immaterielle Schäden, beispielsweise „vorübergehende gefühlsmäßige Beeinträchtigungen“ durch den Datenmissbrauch. Eine Bagatellgrenze gibt es nicht. Dieses Fazit aus EuGH, 04.05.2023 – C-300/21 ist besonders dann fatal, wenn Daten einer großen Zahl von Personen missbraucht oder gestohlen werden: diese können dann grundsätzlich alle eine jeweils kleine, in der Summe aber sehr umfangreiche Entschädigung fordern. In dem Fall klagte ein Mann, dem die österreichische Post ohne Einwilligung eine hohe Affinität zu einer bestimmten Partei zugeordnet hatte. Er machte „großes Ärgernis“, einen „Vertrauensverlust“ und ein „Gefühl der Bloßstellung“ als Schaden geltend und forderte 1.000 Euro.
- Unbefugter Zugriff auf personenbezogene Daten bedeutet zwar nicht automatisch, dass die Datenschutzmaßnahmen unzureichend waren. Allerdings ist das Unternehmen in der Beweispflicht, bei dem sich das Datenleck ereignet hat. Es muss nachweisen, dass es „in keinerlei Hinsicht“ verantwortlich ist. Und wenn eine betroffene Person den Missbrauch ihrer Daten auch nur befürchtet, kann das einen immateriellen Schaden darstellen, der zu Schadenersatz berechtigt. So kann man EuGH, 14.12.2023 – C-340/21 zusammenfassen. Die Klage drehte sich um einen Cyberangriff auf die IT-Systeme der bulgarischen Steuerverwaltung.
- Datenschutzrechtlich Verantwortliche, also etwa Unternehmen, haften zwar nur dann für Missbrauch der von ihnen gespeicherten personenbezogenen Daten, wenn ihnen ein Verschulden anzulasten ist. Die Höhe der Entschädigung ist jedoch nicht an den Grad des Verschuldens gekoppelt. Damit sind selbst bei geringem Verschulden hohe Entschädigungen möglich, wenn der Datenverlust oder -missbrauch bei den Betroffenen zu hohen Schäden führt. Das Urteil EuGH, 21.12.2023 – C-667/21 kam zustande, nachdem der Angestellte des Medizinischen Dienstes einer Krankenkasse gegen seinen Arbeitgeber klagte.
Auf seiner Grundlage werden jedoch auch hohe Schadenersatzpflichten begründbar, falls kleine technische Versäumnisse, von einfallsreichen Hackern für großangelegten Datendiebstahl genutzt werden. - Um Schadenersatzforderungen zu begründen, müssen Hacker gestohlene Daten nicht zum Identitätsdiebstahl genutzt haben. Ein entsprechender, immaterieller Schaden kann bereits dann bestehen, wenn Daten gestohlen wurden, die die Betroffenen identifizierbar machen. Das ergibt sich aus dem Schlussantrag des Generalanwalts zu den Fällen EuGH – C-182/22 und EuGH – C-189/22, die sich auf eine Datensicherheitsverletzung bei dem Broker Scalable Capital beziehen. Der EuGH hat noch nicht entschieden, folgt aber häufig dem Schlussantrag der Generalanwaltschaft.
Cyberversicherungen und Rechtsschutzversicherungen schützen
Das Risiko datenschutzrechtlicher Haftung wird für Unternehmen kontinuierlich brisanter. Dafür sorgen einerseits immer neue und raffinierte Angriffsmethoden von Cyber-Kriminellen. Andererseits setzt der europäische Gerichtshof einen Rechtsprechungsrahmen, der Schadenersatzforderungen gegen Unternehmen aufgrund von DSGVO-Verstößen in vielen Fällen begünstigt.
Ein Teil der notwendigen Reaktion sind professionelle IT-Sicherheit und Datenschutzvorkehrungen. Doch das genügt nicht. Solche Vorkehrungen gewährleisten nie komplette Sicherheit. Umso wichtiger ist Versicherungsschutz als Ergänzung:
- Die finanziellen Folgen von Datenschutzverletzungen sind im Standardumfang von Cyber-Versicherungen abgedeckt. Eine Versicherungspolice fängt in der Regel die DSGVO-Schadenersatzpflichten nach einem erfolgreichen Hackerangriff auf.
- Eine Rechtsschutzversicherung verhindert, dass Rechtsstreitigkeiten nach einem Datenverlust das betroffene Unternehmen ruinieren.
Als Fachmakler hilft acant dabei, den richtigen Versicherungsschutz zu erhalten
Allerdings ist der Markt für Cyber-Versicherungen in den letzten Jahren deutlich schwieriger geworden. Grund sind die massiv gestiegenen Schadensfälle durch erfolgreiche Angriffe auf Unternehmen. Die Versicherer bestehen auf umfangreichen Auflagen und Prüfungen. Außerdem haben sich die Versicherungsbedingungen vieler Angebote klar verschlechtert. Es wird schwieriger, individuell passende Policen zu finden bzw. auszuhandeln.
Umso wichtiger ist die Unterstützung und Beratung durch einen Fachmakler für Cyberversicherungen. Die acant.service GmbH hat 2013 als einer der ersten Versicherungsmakler in Deutschland die Vermittlung von Cyberpolicen begonnen. Inzwischen blickt das Berliner Unternehmen auf mehr als zehnjährige Erfahrung zurück: es kennt den Markt genau, hat direkte Kontakte zu den einschlägigen Versicherern und weiß, wie man auch in einem herausforderungsvollen Markt optimalen Cyber-Versicherungsschutz und individuelle Lösungen gewährleistet.
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