Vertrauensschäden versichern: Schutz vor krummen Touren von innen
Eine Vertrauensschadenversicherung deckt den Vertrauensbruch von innen ab. Genauer: Das Unternehmen versichert sich gegen Schäden aus unerlaubten Handlungen von Unternehmensangehörigen und anderen Vertrauensträgern und Vertretern.
Einige typische Beispiele:
- Ein Mitarbeiter späht die Zugangsdaten der Personalbuchhalterin aus und nutzt sie, um die Erstattung für seine Spesenabrechnungen zu manipulieren.
- Eine scheinbare Flirt-Bekanntschaft wird auf den Prokuristen angesetzt. Sie bringt ihn dazu, entgegen den Sicherheitsvorschriften Dateien von ihr auf seinem Firmen-Tablet zu öffnen. Kriminelle erhalten so Zugriff auf die Firmendaten.
- Als Reaktion auf seine Kündigung löscht ein IT-Administrator sämtliche Daten auf den Servern der Entwicklungsabteilung einschließlich der Backups. Die notwendigen Zugriffsrechte besitzt er.
- Ein Außendienstmitarbeiter auf Dienstreise lässt sich abends im Strip-Club den Firmen-Laptop mit sensiblen, wichtigen Daten stehlen.
Eine Vertrauensschadenversicherung schützt auch gegen IT-basierten Missbrauch
Eine Vertrauensschadenversicherung deckt digitale wie analoge Unterschlagungen, Sachbeschädigungen, Sabotagehandlungen und andere unerlaubte Handlungen von Unternehmensangehörigen und -vertretern ab, die das Unternehmen finanziell schädigen.
Da Unternehmen im Regelfall für Pflichtverletzungen ihrer Arbeitnehmer gegenüber Dritten haften, sind mit den Vertrauensschäden auch Schadenersatzforderungen von Außenstehenden gedeckt: beispielsweise die Ansprüche von Kunden, deren Daten von einem Mitarbeiter entwendet und anschließend missbraucht wurden.
Die Beispiele oben waren etwas tendenziös. Bei allen ging es um digitale Daten oder Hardware. Aber dieser Punkt ist wichtig: Vertrauensschadenversicherungen helfen bei Schäden, die zwar mit der Unternehmens-IT zu tun haben, in der es aber keinen unerlaubten Eingriff in die IT gab.
Der Mitarbeiter, der seinen eigenen Zugriff zum Firmennetz nutzt, um das Unternehmen zu schädigen, der sich sein Passwort stehlen lässt oder weitergibt, außerdem Fälle von CEO Fraud, all das wird eine Cyber-Versicherung nicht unbedingt decken. Es fällt in der Regel aber unter die Vertrauensschadenversicherung.
Vertrauensschadenversicherung: Schutz vor Wirtschaftskriminalität
Eine betriebliche Vertrauensschadenversicherung schützt vor vielen Fällen von Wirtschaftskriminalität. Und zwar auch dann, wenn bei der unerlaubten Handlung keine Hackerangriffe oder sabotiert wurden und auch keine IT-Fehlfunktion für Pannen sorgte.
Damit ist die Vertrauensschaden-Police eine wichtige Ergänzung zur Cyber-Versicherung. Allerdings muss man dabei genau hinschauen:
- darauf, welchen Risiken das Unternehmen tatsächlich ausgesetzt ist,
- auf das Kleingedruckte in den Versicherungsverträgen
- auf die effektiven Kosten für den gesamten Versicherungsschutz bzw. darauf, wie sich beide Versicherungstypen in konkreten Fall kostensparend kombinieren lassen
Als Spezialmakler für IT-Risiken können wir von acant Ihr Unternehmen dabei zielgerichtet und kompetent beraten. Ein Anruf genügt: 030 863 926 990