Nicht jeder, der Drohnen fliegen lässt, macht das nur zum Spaß. Inzwischen gibt es mehr als genug Drohnen, die kommerziell eingesetzt werden: zum Überprüfen von Leitungen, Gebäudeteilen oder Grundstücken beispielsweise, oder als flankierende Maßnahme im Sicherheitsbereich.
Deshalb ist auch die „VdS Schadensverhütung“ aktiv geworden: Die Dienstleistungstochter des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) bietet Drohnenführerschein-Kurse an.
Schließlich braucht in Deutschland jeder, der eine Drohne von mehr als 2 KG Gesamtgewicht fliegt, einen „Kenntnisnachweis gemäß § 21d LuftVO“. Der VdS-Lehrgang zum „Drohnen-Operator“ bietet zusätzlich zur Theorie-Schulung auch individuelles Flugtraining am Quadrocopter oder Octocopter.
Der Anbieter hofft, dass die Weiterbildung vor Ort bis zu den Terminen im September wieder möglich ist. Auf der VdS-Website gibt es weitere Infos.