Der Fall hat zwar nichts mit IT oder der Versicherungsbranche zu tun, aber bei näherem Hinsehen wird schnell klar, warum die Sache wichtig ist – für alle.
Dieses Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH, 12.2.2014 – XII ZB 607/12) hat für großes Echo und viele Diskussionen gesorgt: Ein Sechzigjähriger muss für die Heimunterbringung seines Vaters 9.000 Euro an das Sozialamt Bremen erstatten – obwohl dieser nach der Scheidung der Eltern den Kontakt zu seinem Sohn abgebrochen, auf Kontaktversuche ablehnend reagiert und ihn dann auch so weit wie möglich enterbt hatte. Schon 2010 hatte der BGH (15.09.2010 – XII ZR 148/09) ähnlich entschieden: Ein Sohn, dessen an Schizophrenie erkrankte Mutter ihn mangelhaft betreute, seine Kleidung zerschnitt und ihn aus der Wohnung aussperrte, bevor der Kontakt abbrach, musste später dennoch 40.000 Euro Elternunterhalt für sie bezahlen.
Solche Urteile sorgen für große Aufregung. Die frappierende Entwicklung der Pflegekosten in Deutschland, die dahinter steht, wird jedoch von den meisten Leuten kaum zur Kenntnis genommen. Dabei öffnet sich die Schere zwischen den Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung und den tatsächlichen Pflegekosten immer weiter – diese Lücke ist in gerade mal zehn Jahren fast um 100% gewachsen. Ein Trend, der sich nicht so schnell umkehren wird.
Das bedeutet: Man muss keine Rabeneltern gehabt haben, um von Elternunterhalt und Pflegekostenrisiko betroffen zu sein. Der demographische Wandel lässt ambulante und stationäre Pflege immer teuer werden. Gleichzeitig reicht die gesetzliche Pflegeversicherung nicht mehr aus, um die Kosten zu decken. Deshalb versuchen die Träger der Sozialhilfe immer energischer, sich die Kosten wenn möglich von den Kindern erstatten zu lassen.
Es ist Zeit, sich von der Vorstellung zu verabschieden, dass der Staat es schon richten wird. Wirklich jeder Einzelne muss selbst rechtzeitig Vorsorge für seine Altersvorsorge und eine mögliche Pflegebedürftigkeit treffen: Durch eine Pflegerente, eine Pflegekostenversicherung oder eine Pflegetagegeldversicherung zum Beispiel. Zur Vorsorge gehört außerdem, beizeiten eine Vorsorgevollmacht und eine Patientenverfügung aufzusetzen.
Die Pflege-Vorsorge sollten wir also alle regeln – im eigenen Interesse. Haben Sie Fragen? Auch zu diesen Versicherungsfragen kann ich Sie gerne beraten.