Schwachstelle Fenster Versicherungsfall - - Foto von Анастасия Гепп via Pixabay

Ausgesperrt? Aber nicht lange …

Ausgesperrt – und der Schlüssel ist in der Wohnung? Eine vertrackte Situation. All oft leichter lösen lässt als gedacht – zu leicht, aus Sicht der Versicherungsbedingungen.

Und schon ist man drin

Sie gehen aus der Wohnung und ziehen die Tür zu. Dann fällt es Ihnen ein: Der Schlüssel ist noch drin. Ärgerlich, nicht wahr?
Aber vielleicht haben sie ja Glück, und irgendwo ist ein Fenster oder die Balkontür gekippt. Das reicht schon:

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Oder Sie ersparen sich die Kletterei. Wenn Sie nicht gerade eine selbstverriegelnde Tür haben, reicht in der Regel eine Fahrradspeiche, ein fester Draht, oder ein krummes, aber festes Stück Plastik, z. B. von einer Cola-Flasche. Damit kriegt man eine Tür auf, die nur zugezogen wurde. Sehen Sie selbst:

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Und wo ist das Problem?

Das Problem besteht darin, dass auf die Art auch Einbrecher schnell drin sind. Und wenn Sie es denen zu einfach machen, dann droht doppelter Schaden: Dann kommt die Versicherung nicht für die Einbruchsschäden auf. Wegen Fahrlässigkeit. Das gilt auch für die altbekannte Sache mit dem Schlüssel unter dem Fußabtreter oder unter dem Blumentopf neben der Tür.

Und am Rechner?

Aussperren kann man sich bekanntlich auch vom Computer, oder Smartphone, oder aus der Banking-App, oder all den anderen digitalen Dingen, für die man ein Passwort oder eine PIN braucht. Deshalb gibt es dort das Gegenstück zum Schlüssel unterm Blumentopf: den Klebezettels am Schreibtisch.

Aber damit ist im Falle eines Falles der Versicherungsschutz ebenfalls dahin.

Lieber einmal fürs Öffnen zahlen als auf dem Einbruchsschaden sitzen bleiben

  • Mit den Tipps oben sparen Sie sich den Schlüsseldienst. Wenn Sie jedoch beim Gehen Fenster gekippt lassen und die Tür nur zuziehen, sparen Sie Ihrer Versicherungsgesellschaft Geld. Die muss ja dann nicht leisten, falls jemand einbricht.
  • Ganz ähnlich ist es mit Passwörtern, die auf PostIt-Zetteln notiert neben dem Gerät kleben. Weg damit!
  • Und schließlich: Solche Fahrlässigkeit ist auch bei Unternehmensversicherungen nicht gedeckt. Deshalb: Sind Sie sicher, dass niemand von Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern leichtsinnig ist?

Übrigens: Wenn Sie wissen wollen, was Ihre Versicherungsbedingungen sonst noch ein- bzw. ausschließen, dann fragen Sie uns. Wir von acant verstehen das Kleingedruckte, und übersetzen es gern für Sie in normales Deutsch.