Die Zeit der weihnachtlichen Betriebsfeiern, Vereinsfeste etc. bricht an.
Wenn der Veranstalter (z. B. das Unternehmen) dabei Fotos und Videos machen lässt und die vielleicht auch veröffentlichen will, sollte er die Rechtslage im Auge haben: Er muss die Teilnehmer, Mitarbeiter, Mitglieder oder Gäste vorher darauf hinweisen und sich deren Einverständnis sichern. Sonst droht ein Verstoß gegen Datenschutzvorschriften und Persönlichkeitsrechte.
Praktischerweise hat der Berliner Rechtsanwalt Thomas Schwenke einen Online-Gererator für Datenschutzhinweise zu Foto- und Videoaufnahmen bei Veranstaltungen parat: Datenschutzhinweise zu Foto- und Videoaufnahmen bei Veranstaltungen
In diesem Sinne: frohes Fest und schöne Bilder!