Autofahrer müssen sich auf Änderungen einstellen: Ein neues Punktesystem hat seit 1. Mai die bislang bekannten „Punkte in Flensburg” abgelöst. Nach dem neuen „Fahreignungs-Bewertungssystem” werden in Zukunft vor allem solche Verkehrsverstöße ins neue „Fahreignungs-Register” eingetragen, die die Sicherheit von Verkehrsteilnehmern gefährden.
Pro Verstoß kann man nun höchstens drei Punkte „sammeln”:
- Für „verkehrsbeeinträchtigende Ordnungswidrigkeiten”, die mindestens 60 € Bußgeld kosten, gibt es einen Punkt (z. B. Überholen im Überholverbot). Nach zwei Jahren und sechs Monaten wird er wieder gelöscht.
- Für Verstöße, mit denen man sich ein befristetes Fahrverbot bzw. ein Regelfahrvebot einhandelt, bekommt zwei Punkte (z. B. Fahren mit mehr als 0,5 Promille oder „Fahren bei Dunkelrot”); Löschung nach fünf Jahren.
- Verkehrsstraftaten, die zur Entzug der Fahrerlaubnis führen, bringen drei Punkte (z.B. Fahrerflucht, Fahren ohne Führerschein, „Vollrausch”), Löschung erst nach zehn Jahren.
Bei 8 Punkten ist der Führerschein weg: Dann wird zwingend die Fahrerlaubnis entzogen. Zurück bekommt man die „Pappe” wie bisher mit medizinisch-psychologischem Gutachten, dem berühmten „Idiotentest”.
Anders als früher verlängern sich die Löschfristen nicht, wenn Einträge dazu kommen. Zum Ausgleich gibt es nur noch sehr eingeschränkte Möglichkeiten, Punkte vorzeitig zu tilgen.
Das aktuelle Punktekonto wurde zum Stichtag in das neue System konvertiert. Häufig ist das Sündenregister seither kleiner: Alte Punkte wurden nur umgerechnet, wenn der entsprechende Verstoß auch nach neuer Rechtslage eingetragen wird. Nicht sicherheitsrelevante Verkehrssünden wie etwa das unerlaubte Fahren in der Umweltzone bleiben zukünftig ohne Eintrag. (Für dieses Vergehen wurde dafür das Bußgeld verdoppelt …)
Weitere Informationen gibt es beim Bundesverkehrsministerium.
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