Wie jedes Jahr wird es parallel zum Trubel in den Kaufhäusern auch bei den Werkstätten voller – Winterreifen-Wechselzeit. Wer einfach mit Sommerreifen weiterfährt, riskiert ein Bußgeld und kann bei einem Unfall dumm dastehen: Die Kasko-Versicherung zahlt nicht oder nur teilweise, auch wenn die Kfz-Haftpflicht zunächst den Schaden beim Unfallgegner bezahlt. Und selbst wenn „der Andere“ schuld hatte, können Sommerreifen auf Schnee zu einer Mithaftung aufgrund des erhöhten Betriebsrisikos führen.
Doch was ist, wenn man Allwetterreifen bzw. Ganzjahresreifen aufgezogen hat? Diese Frage hat uns gerade ein Versicherungsnehmer gestellt. Ist man damit auf der sicheren Seite?
Die Antwort lautet, wie so oft: Es hängt davon ab. Wenn es zum Schaden kommt, ermittelt der Versicherer, ob die Bereifung für die Witterung geeignet war. Bei Allwetterreifen, die auf der Flanke die Kennzeichnung „M + S“ zusammen mit einem Eiskristall-Symbol tragen, ist das der Fall, denn damit sind sie als wintertauglich gekennzeichnet (Das steht sogar so im Gesetz – Abs. 3a § 2 StVO). Weitere Infos dazu findet man z. B. bei Continental.