Schäden und Kosten bei einem Cyber-Angriff

Welche Kosten entstehen bei einem Cyberangriff? Welche Art Schäden wird verursacht? Diesen Fragen geht der Bitkom-Leitfaden „Kosten eines Cyber-Schadensfalles“ nach.

Es lohnt sich sehr, die rund 40 Seiten des Papiers durchzulesen. Es zeigt nicht nur prägnant, wie bedrohlich die Folgekosten eine Cyber-Attacke ausfallen können, man lernt auch, wie sich die verschiedenen Schadensaspekte aufschlüsseln lassen: eine anschauliche Lektion in praktischem Risikomanagement.

Dabei ist das Ganze aufgrund zahlreicher Beispiele zudem gut lesbar. Außerdem gibt es einen Fragenkatalog zur Selbstdiagnose der eigenen Risikosituation.

Konkrete Beispiele für Schäden – in Euro

Besonders frappierend sind die Summen aus den diversen Beispielen für — keineswegs außergewöhnlichen — Cyberzwischenfälle. Ich habe mal ein paar dieser Zahlen notiert:

  • Verschlüsselungstrojaner beim einem deutschen Mittelständler: 150.000 Euro Schaden
  • Kreditkarten-Trojaner im Kassensystem eines gehobenen Restaurants: 115.000 Euro Schaden
  • Denial-of-Service-Attacke auf einen Online-Shop mit 23stündiger Downtime: 185.000 Euro Schaden
  • Datenklau im Vertreib eines Mittelständler: 2.423.000 Euro Schaden
  • Eingeschleuste Fremdsoftware in Verbindung mit CEO-Betrug bei einem Pumpenhersteller: 6.625.000 Euro Schaden

Eigenschäden und Fremdschäden

Die Folgeschäden nach einem Cyber-Angriff zerfallen in zwei verschiedene Arten: Eigenschäden und Fremdschäden. Beide Arten von Schäden tun weh – die einen direkt, die anderen auf dem Umweg über Rechtsanwälte und Schadenersatzklagen sowie durch Reputationsverlust.

Typische Eigenschäden

  • Betriebsunterbrechung oder Betriebsbeeinträchtigungen: Die Produktion steht still, oder die Dienstleistungen können nicht mehr erbracht werden, weil wichtige IT-Ressourcen fehlen. Fehlersuche, Wiederherstellung von Daten und das Wiederanfahren von Systemen kosten viel Geld. Verzögerungen und Qualitätseinbußen führen zu weiteren Kosten.
  • Krisenbewältigungskosten: Wenn nach einem desaströsen IT-Angriff Krisenstäbe tagen und Überstunden ansammeln, externe IT-Spezialisten eilig herbeigeholt werden.
  • Wiederherstellungskosten: Um die IT wieder in arbeitsfähigen Zustand zu versetzen, benötigt man IT-Spezialisten, Arbeitszeit, neue Hardware …
  • Ermittlungskosten: Bevor man einen Schaden reparieren kann, muss man ihn erstmal genau verorten. Außerdem muss die Schwachstelle, die den Angriff ermöglicht hat, dringend geschlossen werden. Drittens muss sichergestellt sein, dass nicht noch weitere Probleme unentdeckt geblieben sind – etwa beim Angriff installierte Schadroutinen. Diese sogenannte IT-Forensik erfordert Zeit und Spezialisten mit beneidenswerten Tagessätzen. Außerdem sind die betroffenen IT-Systeme während der Untersuchungen oft weiterhin nicht verfügbar: noch mehr Ausfallzeit.
  • Rechtsberatungskosten: Anwälte verdienen natürlich auch an Cyberangriffen, denn es gibt einige juristische Fragen zu klären: Haftungsfragen, arbeitsrechtliche und Datenschutzprobleme, Compliance- und Vertragsfragen, Prüfung von Informationspflichten, …
  • Informationskosten: dieser Kostenpunkt wird regelmäßig unterschätzt. Dabei ergeben sich bei einem Cyber-Angriff schnell eine ganze Reihe juristischer Informationspflichten: Das Datenschutzrecht verpflichtet zur Information Betroffener bei Datenklau, das Kapitalmarktrecht kann zu einer Ad-hoc-Mitteilung führen, das IT-Sicherheitsgesetz schreibt Meldungen an das BSI vor, Kreditinstitute müssen die BaFin informieren, etc. All das bindet Arbeitszeit und erfordert Aufwand, vor allem wenn – wie bei massenhaftem Kundendatenklau – viele Geschädigte angesprochen werden müssen.
  • Lösegeldzahlungen: Unternehmen werden schon lange von Cyber-Kriminellen erpresst.
  • Reputationsschäden sind eine weiteres bedrohliches Risiko – sie reichen von erhöhtem Werbe- und PR-Aufwand über sinkenden Umsatz bis zu steigenden Versicherungsprämien.
  • Vertragsstrafen: weil Liefer- oder Dienstverträge nicht eingehalten werden

Fremdschäden

Die Schäden, die der Angriff auf das eigene Unternehmen für Dritte nach sich zieht, sind oft besonders bedrohlich. Das führt der Leitfaden sehr anschaulich aus.

Zum einen kommen solche Schäden ja zu einem zurück – in Form von Ansprüchen aufgrund von Haftpflicht. Wenn die Daten der Kunden aus der zentralen Kundendatenbank gestohlen und später missbraucht werden, kann das gehackte Unternehmen mit einer Klagewelle rechnen.

Zum anderen sind Fremdschäden, anders als Eigenschäden, nur sehr schwer abschätzbar. Man weiß ja nicht, wieviel Geld mit den Kundendaten auf fremde Kosten ergaunert werden kann. Ähnlich ist es mit Trojanern oder Viren, die aus dem eigenen Unternehmen ins Netz von Geschäftspartnern eingeschleust werden und dort den Geschäftsbetrieb lahmlegen.

Gegenmaßnahmen und Präventionskosten

Das Bitkom-Papier zählt eine ganze Reihe von Präventions- und Gegenmaßnahmen auf:
  • ein Notfallkonzept entwickeln (mit Notfall- und Wiederanlaufplanung)
  • Krisenstab organisieren, Krisenübungen durchführen
  • eine Business-Impact-Analyse (BIA) durchführen, um kritische IT-Systeme, deren Abhängigkeiten untereinander und deren maximal tolerierbaren Ausfallzeiten genau zu kennen.
  • sichere IT-Infrastruktur aufbauen
  • Ausweich-Infrastrukturen vorhalten (etwa Verträge mit Ersatzrechenzentren)

Das alles kostet auch Geld. Dem müssen aber die Summen entgegengestellt werden, die ansonsten als Notfallreaktion fällig werden.

Auch der Bitkom sagt: Versichern!

Als Quintessenz aus all diesen Informationen empfiehlt auch der Bitkom: Versichern. Ich beschränke mich auf Zitate:

„Vor dem Hintergrund der in diesem Leitfaden skizzierten Herausforderungen, und im Sinne eines Risikomanagements, kann es für ein Unternehmen eine sinnvolle Entscheidung sein, bestehende Restrisiken abzusichern. Angebote mit entsprechender Versicherungspolice sind am Markt zwischenzeitlich verfügbar und runden das Konzept eines ganzheitlichen Sicherheitsmanagements ab.
Obwohl fast drei Viertel aller deutschen Unternehmen Angriffe auf ihre Computer und Datennetze durch Cyberkriminelle oder ausländische Geheimdienste als reale Gefahr sehen, haben sich bisher nur wenige Firmen gegen Cyber-Risiken versichert. Gut die Hälfte aller Unternehmen in Deutschland ist in den vergangenen zwei Jahren Opfer von digitaler Wirtschaftsspionage, Sabotage oder Datendiebstahl geworden (aktuellste Bitkom Studie). Die Unkenntnis über die vorhandenen Versicherungskonzepte oder die Sorge vor vermeintlich hohen Prämien können ein Gründe dafür sein.

Es gibt bereits mehr als ein Dutzend deutsche Versicherungsgesellschaften, die Absicherungslösungen gegen Schäden durch Cyberangriffe anbieten. Selbst der physische Datenverlust durch einfaches Liegenlassen oder durch den Klau einer Festplatte mit Firmendaten gilt dabei ebenso versichert wie das gehackte Firmenkonto oder die Betriebsunterbrechung durch Virenbefall. Zusätzlich bieten viele Versicherer Präventionsmaßnahmen und Krisenübungen an, damit ihre Kunden im Fall der Fälle vorbereitet sind.

Aber selbst wenn sich ein Unternehmen nicht gegen die aufgezeigten finanziellen Schäden absichern möchte, kann die vor Versicherungsvertragsschluss durchgeführte Prüfung einer Versicherungsgesellschaft über die Versicherbarkeit der Risiken durchaus Aufschluss über die Gefährdungslage bieten.
Cyber-Risk-Versicherungen bieten Schutz vor Risiken wie Hacking, Virenattacken, operative Fehler, Datenrechtsverletzungen sowie das Risiko, Dritte durch die Nutzung elektronischer Medien zu schädigen.“

Das Schadenspotenzial einer Cyber-Attacke ist enorm. Aber das gilt auch für die Schutzfunktion einer Cyber-Versicherung.

Haben Sie Fragen dazu? Rufen Sie mich an: 030 863 926 990

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