Sachschadendeckung für die IT - Image by andreas160578 from Pixabay

Sachschäden durch Bedienfehler und unbefugte IT-Nutzung der eigenen Leute? Auch dafür gibt es eine Cyber-Deckung

Klassischerweise deckt eine Cyberversicherung drei Arten von Schäden:

  • Sie übernimmt Kosten, die nach einer Cyber-Angriff entstehen, etwa für die Feststellung des Tathergang, für die schnelle Wiederherstellung der Systeme und Daten sowie für den Soforteinsatz spezialisierter Rechtsanwälten und Notfall-PR-Berater.
     
  • Sie übernimmt den Schadenersatz an Dritte, etwa weil Hacker Personendaten Dritter bei Ihnen gestohlen haben, oder weil Sie nach einer Trojanerattacke Lieferfristen nicht einhalten konnten.
     
  • Sie bezahlt für Schäden, die durch solche Betriebsunterbrechungen entstehen.

Und wenn der Schaden hausgemacht ist?

Allerdings bleibt eine weitere Art Schaden dabei außen vor: Sachschäden, die auf nicht autorisierter oder sachgerechter IT-Nutzung beruhen und deren Verursacher im eigenen Haus sitzen. Dazu gehören Saboteure aus den eigenen Reihen (ein beträchtliches Risiko!), aber auch überforderte und schusselige Mitarbeiter (ebenfalls eine handfeste Gefahr).

Fragen Sie sich selbst: Welche Sachschäden kann Ihnen durch einen bösartigen oder tollpatschigen Arbeitnehmer entstehen? Und wie leicht könnte es dazu kommen?

Cyber-Versicherung umfasst Sachschäden durch Bedienfehler und unbefugte IT-Nutzung

Bislang waren solche Eigenschäden wenn überhaupt, dann nur in der Deckung einer Elektronik- oder Maschinenversicherung enthalten. Neuerdings gibt es auch die Möglichkeit, sie als Teil einer Cyberversicherung zu versichern.

Versichert sind dabei nicht nur Sachschäden an digitalen Geräten und Maschinen selbst, die durch falsche oder unbefugte Nutzung der IT-Systeme entstehen. Dieses Schadensrisiko ist besonders hoch: Sensible digitale Technologie verträgt nicht viel an grober Fehlbedienung.

Aber der Schaden kann noch größer sein. Ganze Maschinen, Lager voller Waren oder sogar das gesamte Betriebsgebäude können beschädigt werden. Dafür genügen bereits ein falsch programmiertes Klimasystem, das zu Schimmelbildung führt, oder der dilettantische Umgang mit der Steuerung der Sprinkler-Anlage samt anschließendem Wasserschaden. Auch solche Schäden sind in der neuen Deckung grundsätzlich enthalten.

Beispiele für versicherte Cyber-Sachschäden

  • Ein Bedienfehler des zuständigen Ingenieurs legt die Systeme zur Luftreinhaltung in den Produktionsräumen lahm. Das führt zu einem Ausfall der sensiblen, extrem staubempfindlichen Maschinen.
  • Eine von Administrator falsch installierte Software bewirkt eine Fehlsteuerung der automatisierten Fertigungsanlage. Die so erzeugten Produkte sind unbrauchbar, die Maschine selbst muss aufwendig repariert werden.
  • Ein neuer Mitarbeiter ändert eigenmächtig die Einstellungen der CNC-Fräsmaschine. Prompt werden drei Tage lange Aluminiumprofile mit falschen Bohrungen versehen, bis der Fehler auffällt. Die Profile sind damit Ausschuss.

In solchen Fällen kann sich das versicherte Unternehmen die Kosten für das Material, die Neuproduktion und die Reparaturen erstatten lassen.

„Lohnt sich das für uns?“ Das lässt sich nur individuell beantworten

Ob dieses neue Cyberversicherungs-Angebot eines namhaften Versicherers für Ihr Unternehmen attraktiv ist, oder ob Sie das Risiko besser anders versichern (etwa durch eine Maschinenversicherung oder eine Elektronikversicherung), das kläre ich gern mit Ihnen gemeinsam. Vielleicht macht es für Sie auch schlicht keinen Sinn, dafür Geld auszugeben. Das hängt von Ihrem Unternehmen, Ihrer Geschäftstätigkeit und den bestehenden Versicherungen ab.

Rufen Sie mich einfach an – das kostet Sie nichts, denn als Versicherungsmakler bekomme ich erst Geld, wenn Sie sich eine Versicherung vermitteln lassen. Und dann bezahlt in der Regel der Versicherer meine Courtage.

Cyber-Versicherungen: Es rollt – aber nicht immer in die richtige Richtung

Seit etwa drei Jahren sind Cyber-Versicherungen unser Hauptthema als Versicherungsmakler. Am Anfang war das nicht unbedingt ein Selbstläufer. „Wieso versichern? Wir haben doch unsere IT-Leute. Und Virenschutz und eine Firewall.“ – so klang es oft. Das hat sich geändert.

Geschäftsleute hören schließlich auch Nachrichten. Es hat sich herumgesprochen, dass Datendiebstahl und Computer-Havarien beim Mittelständler um die Ecke genauso vorkommen wie bei Weltkonzernen. Dass trotz ausgefeilter IT-Sicherheit ein Restrisiko bleibt. Und dass eine erfolgreiche Cyber-Attacke nicht nur Unternehmensdaten und Reputation, sondern auch Bilanz und Rating beschädigen kann, wenn keine Versicherung das Unternehmensergebnis rettet.

Dazu kommt der steigende Regulierungsdruck: EU-Richtlinien und Bundesgesetze bringen neue Sicherheits- und Informationspflichten. Selbst eine Vorgabe wie die Qualitätsmanagement-Norm ISO 9001 macht inzwischen Risikomanagement zur Pflicht. Natürlich geben Großunternehmen diesen Druck fleißig an Auftragnehmer und Zulieferer weiter. Denn jede neue Vorschrift führt ja auch zu neuen Haftungsrisiken.

Die Folge dieser Entwicklungen sehe ich täglich: Inzwischen verstehen meine Gesprächspartner, wozu die Cyber-Versicherungen gut sind, die acant vermittelt. Ich könnte glücklich und zufrieden sein. Statt dessen ich mache mir schon wieder Sorgen …

Etwas Hintergrund: Versicherungsbranche zwischen Angst und Hoffnung

Große Versicherungskonzerne wie die Allianz oder auch Hiscox investieren derzeit viel Geld, um das Produkt Cyber-Versicherungen im Markt zu positionieren. Die Versicherungsbranche weiß, dass hier noch viel Potenzial steckt. Die gute alte „Münchner Rückversicherungsgesellschaft“, heute unter dem schnittigeren Namen „Munich Re“ einer der weltweit führenden Rückversicherer und mit Töchtern wie Ergo auch am Erstversicherungsmarkt ein Riese, erwartet bis 2020 ein weltweites Marktvolumen von acht bis zehn Milliarden US-Dollar. Das ist eine Verdreifachung innerhalb von fünf Jahren. Auf Deutschland bezogen fäll die Wachstumsprognose noch viel steiler aus, weil hier gegenüber den USA noch großer Cyber-Nachholbedarf herrscht.

Gleichzeitig gibt es in den Versicherungsgesellschaften intern genug warnende Stimmen. Die Cyberrisiken sind nicht nur für die Versicherungskunden bedrohlich – sie sind auch für die Versicherungsbranche nicht ohne. Wenn erst einmal praktisch alle Unternehmen versichert sind, gleichzeitig aber auch jeder Kühlschrank, jedes Auto und jeder Container vernetzt ist, dann kann ein einziger Trojaner globale Schäden anrichten wie sonst nur Wirbelstürme oder Erdbeben.

Dazu kommt, dass Cyber-Policen ein neues Produkt sind. Die Versicherer haben für ihre Kalkulation keine Schadensstatistiken, die Jahrzehnte zurückreichen. Und noch schlimmer: Das Produkt Cyber-Police erfordert – außer bei Freelancern und kleineren Unternehmen – einiges an individueller Bestandsaufnahme, Anpassung und Beratung. Cyber-Versicherungen für Unternehmen lassen sich nicht unbedingt am Telefon oder per Internet verkaufen.

Die Reaktion der Versicherer besteht darin, die Cyber-Versicherungsprodukte so rasch wie möglich weiter zu entwickeln und auszudifferenzieren. Spezielle Branchenpolicen rücken immer mehr in den Horizont, beispielsweise Cyberversicherungen speziell für Online-Shops oder Rechtsanwälte. Und generell herrscht im Bereich des Kleingedruckten der Verträge viel Bewegung – wenn man nur darauf achtet.

Viele Kunden werden unzufrieden sein

Und damit sind wir bei dem, was mir Sorgen macht: Auch Unternehmenskunden achten zu wenig auf das Kleingedruckte, obwohl es darüber entscheidet, ob eine Versicherung eine gute Investition darstellt oder verlorenes Geld.

In den nächsten Jahren werden viele Unternehmen Cyber-Versicherungen abschließen – und ein guter Teil dieser neuen Versicherungskunden wird später sehr unzufrieden sein. Dabei ist die Versicherung selbst sehr sinnvoll, die Unternehmen brauchen diesen Schutz. Aber viele der Policen werden nicht zum Versicherungsbedarf passen. Es wird zu Unter- oder Überdeckungen kommen. Und oft werden Nebenleistungen wie die Vermittlung von IT-Notfallteams fehlen oder qualitative Mängel aufweisen.

Das ist teuer und ärgerlich für die Versicherten. Und es ist schlecht für uns als Makler, denn damit droht ein kompletter Produkttyp in Verruf zu geraten. Dabei könnte es auch ganz anders sein.

Cyber-Policen bündeln verschiedene Deckungen

Wer Cyber-Versicherungskunde wird, kauft einen neuen Typ Versicherung: Sie deckt nicht nur ein neues Feld von Risiken ab, sondern auch unterschiedliche Risikotypen.

Ein traditioneller Versicherungsvertrag bezieht sich entweder auf Eigenschäden oder auf Drittschäden/Schadenersatzansprüche oder auf Rechtsschutz. Die Cyber-Versicherung bündelt jedoch Deckungen für alle diese Risiken, eingegrenzt auf IT-/Daten-/Computerschäden.

Und sie packt noch etwas dazu, jedenfalls bei guten Produkten: Schnelle Dienstleistungen im Schadensfall. Das ist besonders wichtig, denn wenn plötzlich Ihre Unternehmens-IT ausfällt, dann muss schnell ein Forensiker her: Er klärt, wer oder was den Schaden wie verursacht hat, damit man diese Lücke schnell stopfen kann. Außerdem werden IT-Fachleute gebraucht, die verlorene Daten wiederherstellen und Systeme neu installieren. Juristische Fachleute müssen klären, welche Informations- und Handlungspflichten bestehen und wie man auf Ansprüche Dritter reagiert. Und, ganz wichtig: In vielen Fällen ist Krisen-PR gefragt, weil die Medien und soziale Netze überkochen, auch dafür braucht man Fachleute.

Das Bündel: Chance oder Belastung

Dieses Bündel an Deckungen und Diensten macht Cyber-Versicherungen sehr komplex. Im besten Fall sind damit alle Risiken abgedeckt, für den Schadensfall ist vorgesorgt. Aber: Jeder dieser Aspekte kann auch Probleme machen.

Die Versicherung kann zu wenig Schutz bieten. Viele Policen, die angeboten werden, bringen nicht alle genannten Elemente mit. Zum Beispiel bieten einige namhafte Versicherungsgesellschaften keine Dienstleister im Schadensfall, weil sie die entsprechenden Netzwerke und Erfahrung nicht haben. Das muss man aber wissen. Andere Versicherer verkaufen Policen, die zu einseitig auf Eigenschäden oder nur auf Drittschäden ausgerichtet sind.

Die Police kann zu viel versichern – und damit zu teuer sein. Nicht jedes Unternehmen braucht die Standarddeckungen in jedem Bereich. Wer keine Produktion hat, muss auch keinen Produktionsausfall versichern. Wenn Sie kaum persönliche Daten Dritter speichern, muss das datenschutzrechtliches Risiko nicht teuer abgedeckt werden.

Außerdem sind die entsprechenden Bausteine oft bereits in anderen betrieblichen Versicherungen enthalten. Wenn das Unternehmen schon umfassenden Rechtsschutz abgeschlossen hat, muss dieser Baustein nicht noch einmal in der Cyberversicherung enthalten sein, wo er dann ja auch ein zweites Mal kostet.

Entscheidend: der genaue Blick – und ein guter Makler

Nicht in jedem Fall ist die Cyber-Versicherung von der Stange schlecht. (Sonst würden wir nicht selbst ein Formular anbieten, mit dem Sie sich in wenigen Minuten zum Antrag auf Cyberversicherung klicken können.) Aber wenn das Unternehmen etwas größer oder das Geschäftsmodell in irgendeiner Weise unkonventionell ist, dann lohnt es sich, einen Versicherungsmakler anzurufen, damit

  • der Versicherungsschutz wirklich genau zu Ihrer Risikoexponierung passt
  • sowohl Überversicherung wie Unterversicherung ausgeschlossen werden (beides ist teuer)
  • Ihr Versicherer im Versicherungsfall auch wirklich schnelle Hilfe bietet

Um dieses Ergebnis sicherzustellen, muss der Makler Ihre Geschäftstätigkeit ebenso unter die Lupe nehmen wie die bestehenden Versicherungsverträge. Er wird das Risiko so ausschreiben, dass der Versicherer fehlende, aber benötigte Bausteine im Versicherungsvertrag ergänzt oder überflüssige Deckungen streicht. Und er wird darauf achten, dass die Policen aktuell und passend bleiben, denn weil Cyber-Versicherungen noch so neu sind, schrauben die Versicherer viel an den Details herum, so dass sich die Bedingungen immer wieder ändern. Auch darauf muss man achten.

Es gibt nicht sehr viele Versicherungsmakler, die sich mit dieser Materie wirklich gut auskennen: die wissen welcher Versicherer wo seine Stärken hat und wie man im Schadenfall dafür sorgt, dass die Schäden minimiert werden. Ich würde sagen: In Deutschland existieren davon eine Handvoll. Ich glaube, in aller Bescheidenheit: Einer davon sind wir.

Sie können also auch bei uns anrufen, ganz unverbindlich, um Fragen zu stellen und das Thema auszuloten. Bringen Sie ein wenig Zeit mit, damit wir Ihr Unternehmen kennenlernen können. Im Gegenzug werden wir uns Zeit für Sie nehmen. Denn falls wir Ihren Versicherungsvertrag vermitteln, dann sollen Sie damit zufrieden sein. Langfristig.

Antrag auf Cyber-Versicherung: Direkt online!

Für Kurzentschlossene und Interessierte: Einen Antrag auf Cyber-Verscicherung können Sie hier jetzt auch direkt online stellen:

  • Für Kurzentschlossene: Wenn Sie eine günstige Allround-Versicherung für Ihr Unternehmen suchen, können Sie hier direkt online den Antrag auf eine Cyber-Police von Hiscox stellen, die ein günstiges Preis-Leistungsverhältnis offeriert und guten Allround-Schutz bietet.
  • Zum Testen: Sie können das Formular gern auch dazu nutzen, um herauszufinden, wie Jahresumsatz und Selbstbeteiligung sich auf die Höhe der Versicherungsprämie auswirkt. Nebenbei zeigen die Antragsfragen auch, worauf die Versicherer Wert legen.

Weitere Informationen darüber, was Cyber-Versicherungen sind und welche Schäden Sie abdecken, lesen Sie unter „Cyber-Versicherung: Fakten“. Oder rufen Sie einfach an: 030 863 926 990.

Hier klicken, um den Inhalt von www.cyberversicherungonline.de anzuzeigen

Schäden und Kosten bei einem Cyber-Angriff

Welche Kosten entstehen bei einem Cyberangriff? Welche Art Schäden wird verursacht? Diesen Fragen geht der Bitkom-Leitfaden „Kosten eines Cyber-Schadensfalles“ nach.

Es lohnt sich sehr, die rund 40 Seiten des Papiers durchzulesen. Es zeigt nicht nur prägnant, wie bedrohlich die Folgekosten eine Cyber-Attacke ausfallen können, man lernt auch, wie sich die verschiedenen Schadensaspekte aufschlüsseln lassen: eine anschauliche Lektion in praktischem Risikomanagement.

Dabei ist das Ganze aufgrund zahlreicher Beispiele zudem gut lesbar. Außerdem gibt es einen Fragenkatalog zur Selbstdiagnose der eigenen Risikosituation.

Konkrete Beispiele für Schäden – in Euro

Besonders frappierend sind die Summen aus den diversen Beispielen für — keineswegs außergewöhnlichen — Cyberzwischenfälle. Ich habe mal ein paar dieser Zahlen notiert:

  • Verschlüsselungstrojaner beim einem deutschen Mittelständler: 150.000 Euro Schaden
  • Kreditkarten-Trojaner im Kassensystem eines gehobenen Restaurants: 115.000 Euro Schaden
  • Denial-of-Service-Attacke auf einen Online-Shop mit 23stündiger Downtime: 185.000 Euro Schaden
  • Datenklau im Vertreib eines Mittelständler: 2.423.000 Euro Schaden
  • Eingeschleuste Fremdsoftware in Verbindung mit CEO-Betrug bei einem Pumpenhersteller: 6.625.000 Euro Schaden

Eigenschäden und Fremdschäden

Die Folgeschäden nach einem Cyber-Angriff zerfallen in zwei verschiedene Arten: Eigenschäden und Fremdschäden. Beide Arten von Schäden tun weh – die einen direkt, die anderen auf dem Umweg über Rechtsanwälte und Schadenersatzklagen sowie durch Reputationsverlust.

Typische Eigenschäden

  • Betriebsunterbrechung oder Betriebsbeeinträchtigungen: Die Produktion steht still, oder die Dienstleistungen können nicht mehr erbracht werden, weil wichtige IT-Ressourcen fehlen. Fehlersuche, Wiederherstellung von Daten und das Wiederanfahren von Systemen kosten viel Geld. Verzögerungen und Qualitätseinbußen führen zu weiteren Kosten.
  • Krisenbewältigungskosten: Wenn nach einem desaströsen IT-Angriff Krisenstäbe tagen und Überstunden ansammeln, externe IT-Spezialisten eilig herbeigeholt werden.
  • Wiederherstellungskosten: Um die IT wieder in arbeitsfähigen Zustand zu versetzen, benötigt man IT-Spezialisten, Arbeitszeit, neue Hardware …
  • Ermittlungskosten: Bevor man einen Schaden reparieren kann, muss man ihn erstmal genau verorten. Außerdem muss die Schwachstelle, die den Angriff ermöglicht hat, dringend geschlossen werden. Drittens muss sichergestellt sein, dass nicht noch weitere Probleme unentdeckt geblieben sind – etwa beim Angriff installierte Schadroutinen. Diese sogenannte IT-Forensik erfordert Zeit und Spezialisten mit beneidenswerten Tagessätzen. Außerdem sind die betroffenen IT-Systeme während der Untersuchungen oft weiterhin nicht verfügbar: noch mehr Ausfallzeit.
  • Rechtsberatungskosten: Anwälte verdienen natürlich auch an Cyberangriffen, denn es gibt einige juristische Fragen zu klären: Haftungsfragen, arbeitsrechtliche und Datenschutzprobleme, Compliance- und Vertragsfragen, Prüfung von Informationspflichten, …
  • Informationskosten: dieser Kostenpunkt wird regelmäßig unterschätzt. Dabei ergeben sich bei einem Cyber-Angriff schnell eine ganze Reihe juristischer Informationspflichten: Das Datenschutzrecht verpflichtet zur Information Betroffener bei Datenklau, das Kapitalmarktrecht kann zu einer Ad-hoc-Mitteilung führen, das IT-Sicherheitsgesetz schreibt Meldungen an das BSI vor, Kreditinstitute müssen die BaFin informieren, etc. All das bindet Arbeitszeit und erfordert Aufwand, vor allem wenn – wie bei massenhaftem Kundendatenklau – viele Geschädigte angesprochen werden müssen.
  • Lösegeldzahlungen: Unternehmen werden schon lange von Cyber-Kriminellen erpresst.
  • Reputationsschäden sind eine weiteres bedrohliches Risiko – sie reichen von erhöhtem Werbe- und PR-Aufwand über sinkenden Umsatz bis zu steigenden Versicherungsprämien.
  • Vertragsstrafen: weil Liefer- oder Dienstverträge nicht eingehalten werden

Fremdschäden

Die Schäden, die der Angriff auf das eigene Unternehmen für Dritte nach sich zieht, sind oft besonders bedrohlich. Das führt der Leitfaden sehr anschaulich aus.

Zum einen kommen solche Schäden ja zu einem zurück – in Form von Ansprüchen aufgrund von Haftpflicht. Wenn die Daten der Kunden aus der zentralen Kundendatenbank gestohlen und später missbraucht werden, kann das gehackte Unternehmen mit einer Klagewelle rechnen.

Zum anderen sind Fremdschäden, anders als Eigenschäden, nur sehr schwer abschätzbar. Man weiß ja nicht, wieviel Geld mit den Kundendaten auf fremde Kosten ergaunert werden kann. Ähnlich ist es mit Trojanern oder Viren, die aus dem eigenen Unternehmen ins Netz von Geschäftspartnern eingeschleust werden und dort den Geschäftsbetrieb lahmlegen.

Gegenmaßnahmen und Präventionskosten

Das Bitkom-Papier zählt eine ganze Reihe von Präventions- und Gegenmaßnahmen auf:
  • ein Notfallkonzept entwickeln (mit Notfall- und Wiederanlaufplanung)
  • Krisenstab organisieren, Krisenübungen durchführen
  • eine Business-Impact-Analyse (BIA) durchführen, um kritische IT-Systeme, deren Abhängigkeiten untereinander und deren maximal tolerierbaren Ausfallzeiten genau zu kennen.
  • sichere IT-Infrastruktur aufbauen
  • Ausweich-Infrastrukturen vorhalten (etwa Verträge mit Ersatzrechenzentren)

Das alles kostet auch Geld. Dem müssen aber die Summen entgegengestellt werden, die ansonsten als Notfallreaktion fällig werden.

Auch der Bitkom sagt: Versichern!

Als Quintessenz aus all diesen Informationen empfiehlt auch der Bitkom: Versichern. Ich beschränke mich auf Zitate:

„Vor dem Hintergrund der in diesem Leitfaden skizzierten Herausforderungen, und im Sinne eines Risikomanagements, kann es für ein Unternehmen eine sinnvolle Entscheidung sein, bestehende Restrisiken abzusichern. Angebote mit entsprechender Versicherungspolice sind am Markt zwischenzeitlich verfügbar und runden das Konzept eines ganzheitlichen Sicherheitsmanagements ab.
Obwohl fast drei Viertel aller deutschen Unternehmen Angriffe auf ihre Computer und Datennetze durch Cyberkriminelle oder ausländische Geheimdienste als reale Gefahr sehen, haben sich bisher nur wenige Firmen gegen Cyber-Risiken versichert. Gut die Hälfte aller Unternehmen in Deutschland ist in den vergangenen zwei Jahren Opfer von digitaler Wirtschaftsspionage, Sabotage oder Datendiebstahl geworden (aktuellste Bitkom Studie). Die Unkenntnis über die vorhandenen Versicherungskonzepte oder die Sorge vor vermeintlich hohen Prämien können ein Gründe dafür sein.

Es gibt bereits mehr als ein Dutzend deutsche Versicherungsgesellschaften, die Absicherungslösungen gegen Schäden durch Cyberangriffe anbieten. Selbst der physische Datenverlust durch einfaches Liegenlassen oder durch den Klau einer Festplatte mit Firmendaten gilt dabei ebenso versichert wie das gehackte Firmenkonto oder die Betriebsunterbrechung durch Virenbefall. Zusätzlich bieten viele Versicherer Präventionsmaßnahmen und Krisenübungen an, damit ihre Kunden im Fall der Fälle vorbereitet sind.

Aber selbst wenn sich ein Unternehmen nicht gegen die aufgezeigten finanziellen Schäden absichern möchte, kann die vor Versicherungsvertragsschluss durchgeführte Prüfung einer Versicherungsgesellschaft über die Versicherbarkeit der Risiken durchaus Aufschluss über die Gefährdungslage bieten.
Cyber-Risk-Versicherungen bieten Schutz vor Risiken wie Hacking, Virenattacken, operative Fehler, Datenrechtsverletzungen sowie das Risiko, Dritte durch die Nutzung elektronischer Medien zu schädigen.“

Das Schadenspotenzial einer Cyber-Attacke ist enorm. Aber das gilt auch für die Schutzfunktion einer Cyber-Versicherung.

Haben Sie Fragen dazu? Rufen Sie mich an: 030 863 926 990

Cyber-Versicherung: Ausschluss als Falle

Stolperstein Versicherungsausschluss

Vieles an der Cyber-Versicherung ist neu. Der Querschnittscharakter etwa: Haftpflicht, Eigenschäden, Vertrauensschäden und Rechtsschutz in einer einzigen Police.

Manches ist dagegen so wie immer schon: Etwa die Tatsache, dass der Ausschluss eines bestimmten Versicherungsfalls zur Versicherungsfalle werden kann.

Zwei typische Beispiele:

  • Es gibt zum Beispiel Cyberpolicen, in denen nur zielgerichtete Angriffe versichert sind. Ein sich unkontrolliert verbreitender Computervirus legt Ihr Unternehmen lahm? Pech gehabt.
  • Oder der Ausschluss bezieht sich darauf, dass einer Ihrer Mitarbeiter vorsätzlich handelt. Ein jähzorniger Angestellter quittiert die Kündigung dadurch, dass er Ihre Auftragsdatenbank sabotiert oder alle Projektdaten löscht? Pech gehabt.

Wobei: Pech ist das falsche Wort. So etwas ist ja kein Schicksal, sondern falsche Beratung. Es gibt auch Versicherungsangebote ohne diese Ausschlüsse. Man muss sie allerdings kennen.

Mit anderen Worten: Sie sollten sich an einen Fachmakler für Cyber-Versicherungen wenden. Zum Beispiel an uns, die acant service GmbH. Sie erreichen uns unter 30 863 926 990.

Was deckt eine Cyberversicherungen eigentlich ab?

Für die klassischen betrieblichen Versicherungen wird der Versicherungsschutz nach Sparten definiert: Gegen Feuer eine Sachversicherung, gegen Ansprüche Dritter eine Haftpflicht-Police, gegen Schäden in der EDV eine technische Versicherung  usw.

Bei der Cyberversicherung wirkt zählt dagegen der Gedanke, dass  es nicht darum geht, einzelne mögliche Ursachen für Schäden an Daten, Netzwerken, Hardware, Steuerungen etc. als einzelne Schadensszenarien zu versichern und eine Vielzahl von Spartenversicherungen einzeln abzuschließen. Daten und Systeme sind vielmehr per se anfällig, und immer neuen Risiken ausgesetzt, sie müssen deshalb umfassend gegen unerlaubten Zugriff, Schäden und Ausfälle versichert werden.

Schließlich kann es dem geschädigten Unternehmen letztlich egal sein, ob ein Hacker, ein unzufriedener Mitarbeiter oder technisches Versagen die unersetzliche Datenbank zerstört hat. Und auch die Forderungen der Vertragspartner, die Kosten für das Neuaufsetzen der Datenbank, die juristischen Folgen und die durch die Panne entstehenden Marktverluste summieren sich letztlich zu einem Gesamtschaden, der die Bilanz verhagelt.

Deshalb sollte Cyber-Versicherungsschutz dem Risiko entsprechend umfassend konzipiert sein.

(Nicht vorhandene Risiken sollten dagegen tatsächlich nicht versichert sein – denn das kostet ja Geld.)

Und wie gesagt: Gerne beantworten wir Ihre Fragen zum Thema auch persönlich.

Kommunale IT-Dienstleister, Cyber-Risiken und Haftungsrisiko

Technik ist immer nur ein Teil der Absicherung

Das Bewusstsein für Cyber-Gefahren wächst, auch und gerade in Verwaltungen und öffentlichen Einrichtungen. Neue Gesetze, Maßnahmen und Initiativen sollen Sicherheit schaffen. Das ist natürlich grundsätzlich positiv. Allerdings werden kommunale IT-Dienstleister, die für Kommunen und ihre Verwaltungseinrichtungen und Versorgungsbetriebe tätig werden, dadurch vor neue Anforderungen gestellt. Parallel dazu steigt durch die juristische Entwicklung ihr Risiko, mit Haftungsansprüchen konfrontiert zu werden.

Deshalb sollten auch kommunale IT-Dienstleister ihr Interesse nicht nur auf Technologien und Strategien für Intrusion Detection, Disaster Recovery, Data Loss Prevention und ähnliches mehr legen. Technische und organisatorische Standards sind natürlich ein zentraler Teil der IT-Sicherheit. Eine wichtige Rolle können aber auch Versicherungen spielen, die vor den finanziellen Schäden und Haftungsansprüche nach einem Cyber-Angriff oder einer IT-Panne schützen, sowohl im eigenen Haus als auch beim Kunden.

Risikomanagement durch Versichern kommt in der IT-Sicherheitsdebatte oft sehr kurz. Dabei kann ein zusätzlicher Schutzring aus einer geeigneten Cyber-Police sowie aus Haftpflichtversicherungen für den IT-Betrieb und seine Geschäftsführung existenziell wichtig werden. Und zwar schon deshalb, weil eine Versicherung weder durch neue Angriffstechniken noch durch dumme Zufälle ausgehebelt werden kann – ein großer Unterschied zu jeder Technologie.

Das Risiko ist nicht mehr zu ignorieren

Auch bei Kommunal- und Stadtverwaltungen, städtischen Versorgern und anderen Verwaltungseinrichtungen entwickelt sich spätestens jetzt ein Bewusstsein dafür, wie gefährlich Cyber-Angriffe und IT-Havarien sind. Schließlich reagieren Bürger auf leichtsinnigen Umgang mit ihren Daten eben so allergisch wie auf den Ausfall öffentlicher Dienste.

Die Presse dagegen freut sich über solche Fälle: Dass die Berliner Bürgerämter durch eine neue Meldewesen-Software im Februar zunächst nicht entlastet, sondern erst recht lahmgelegt wurden, war wochenlang Medienthema: Selbst die ordnungsgemäße Durchführung der Wahlen sei bedroht, war zu lesen. Für die Politiker der Hauptstadt, das Berliner kommunale IT-Dienstleistungszentrum ITDZ oder den namentlich erwähnten Software-Hersteller keine angenehme Lektüre.

Ein anderes Beispiel liefert der Erpressungstrojaner Locky, der in Nordrhein-Westfalen auch in sechs Kliniken Dokumente und Verzeichnisse verschlüsselte und so den Klinikablauf massiv störte. Das war dann nicht nur Thema in den Abendnachrichten im Fernsehen, es rief auch das Landeskriminalamt auf den Plan, das in einer Pressemitteilung zu mehr Sicherheitsbewusstsein aufrief.

Dabei ist das Problem ja längst bekannt, und es tut sich auch etwas. Schon 2014 hat der Deutsche Städtetag einen Leitfaden zur Ausgestaltung der Informationssicherheitsleitlinie in Kommunalverwaltungen veröffentlicht, den die Arbeitsgemeinschaft kommunaler IT-Dienstleister (Vitako) erarbeitet hat. Die IT-Sicherheitsbeauftragten von Ländern und Kommunen arbeiten seit geraumer Zeit in einem eigenen Arbeitsforum bundesweit zusammen. Und in Hessen wurde vor kurzem ein Kommunales Dienstleistungszentrum Cybersicherheit initiiert, das die Kommunen beraten soll.

Dazu kommt das IT-Sicherheitsgesetz

Und natürlich ist da auch das neue IT-Sicherheitsgesetz. Die Kommunalverwaltungen selbst fallen zwar nicht unter die darin erfassten Betreiber kritischer Infrastrukturen, sie sind jedoch ausdrückliche Adressaten des KRITIS-Projekts. Und von den kommunalen Versorgungsbetrieben werden viele zum Kreis der KRITIS- Unternehmen zählen, die auf ein Informations-Sicherheits-Management-System (ISMS) nach Maßgabe von ISO 27001 verpflichtet werden.

Die genaue Abgrenzung der KRITIS-Unternehmen ist noch nicht vollständig,  die gerade beschlossene erste Kritis-Verordnung betrifft zunächst nur die Teilbereiche Energie, IT /TK, sowie Wasser und Ernährung. Nicht für die Betreiber entsprechender Anlagen liegt die Latte damit höher, auch für ihre Dienstleister und Auftragnehmer im IT-Sektor.

Für die IT-Dienstleister wächst das Haftungsrisiko – in mehrfacher Hinsicht

Von der Verwaltung beauftragte IT-Dienstleister der öffentlichen Hand stehen damit vor neuen Herausforderungen und neuen Haftungsrisiken. Das Gleiche gilt für öffentlich-rechtliche Kommunal- und Eigenbetriebe im IT-Bereich.

  • Zum einen steigt mit jedem neuen Cyber-Angriff die Gefahr, in Haftung genommen zu werden, und das um so mehr, je unverzichtbar die IT-Systeme sind, die der Anbieter liefert, installiert oder betreut. Wenn ein Hacker zuschlägt oder es zu einer Datenpanne kommt, kann daran auch ein bislang vertrauensvolles Verhältnis zum öffentlichen Kunden zerbrechen – um so mehr, wenn zum wirtschaftlichen  noch politischer Druck kommt.
    Aus einem echten oder vermeintlichen Programmierfehler oder einer mangelhaft implementierten Sicherheitsfunktion werden dann schnell Schadenersatzforderungen, die die Anwälte beschäftigt halten und dem Dienstleister große Kosten und viel Ärger einbringen können.
  • Neue verpflichtende Zertifizierungen und IT-Sicherheitslevel erhöhen das Haftungsrisiko für die Dienstleister auch schon per se. Wenn Kommunen und ihre Versorgungsbetriebe IT-Sicherheitsleitlinien erlassen, ISO 27001-Zertifizierungen oder IT-Grundschutzlevel fordern, ergeben sich für die Dienstleister, Systemhäuser sowie Software- und Hardware-Zulieferer ja nicht nur inhaltlich neue Anforderungen. Für sie entsteht auch ein zusätzliches Risiko, Pflichtverletzungen zu begehen, denn sie werden ja gesetzlich oder vertraglich auf das entsprechende Sicherheitsniveau verpflichtet.
  • Und dabei geht es nicht nur um die Haftung des Unternehmens oder Betriebs, sondern auch um eine persönliche Haftung der Verantwortlichen. Wenn ein Unternehmen von Gesetzes wegen, durch verbindliche Leitlinien für Informationssicherheit oder durch Verträge auf besondere Standards in der IT-Sicherheit festgelegt ist und diese nicht einhält, dann muss sich sehr schnell auch die Geschäftsführung verantworten.
    Eine solche Inanspruchnahme kann Existenzen vernichten: 2013 verurteilte das Landgericht München einen ehemaligen Siemens-Manager dazu, seinem früheren Arbeitgeber 15 Mio Euro Schadensersatz zu zahlen, weil er nicht für Compliance in den Geschäftsabläufen gesorgt hatte.

Gegenmittel: Unternehmen und Geschäftsführung gezielt versichern

  • Persönliche Haftung:Um die mögliche persönliche Haftung abzudecken, die schnell in existenzgefährdende Bereiche gehen kann, sollte der Vorstand oder die Geschäftsführung durch eine sogenannte D&O- Police (Managerhaftpflichtversicherung) und gegebenenfalls eine Managerrechtsschutzversicherung geschützt sein.
  • Unternehmensrisiken:Aber natürlich benötigt auch der Betrieb selbst Versicherungsschutz für den Fall einer Cyber-Attacke oder IT-Havarie – schließlich ist diese immer mit Kosten verbunden. Da diese Kosten nicht planbar und auch nicht aus Rückstellungen finanzierbar sind, bleibt nur, sie im Schadensfalls aus dem Budget, d. h. aus dem Cash Flow heraus zu bezahlen – oder aber man fängt das Risiko durch planbare Versicherungsbeiträge für eine Cyber-Versicherung auf, die zudem die Steuerlast senken. Aus betriebswirtschaftlicher Sicht und im Hinblick auf den Bilanzschutz ist das natürlich vorteilhafter.Dabei ist das Schadenspotenzial beträchtlich: Es umfasst Eigenschäden wie die Forensik zur Aufklärung des Vorfalls, die Kosten für die Wiederherstellung von Daten und Systemen, Maßnahmen zur Wiederherstellung der beschädigten Reputation und Anwaltskosten. Dazu kommen Schadenersatzforderungen und Haftungsansprüche, wenn Daten Dritter kompromittiert oder vertragliche Verpflichtungen nicht eingehalten werden.

Wenn die Versicherung nicht zur individuellen Situation passt, bietet sie keinen Schutz

Natürlich haben Betriebe im Regelfall bereits typische betriebliche Versicherungen abgeschlossen. Bestehende Sachversicherungen wie Feuer-, Elektronik- oder Maschinenversicherungen sowie die vorhandenen Betriebshaftpflichtversicherungen decken Schäden aus Cyber-Risiken jedoch nur unzureichend oder gar nicht ab. Haftpflichtpolicen beispielsweise greifen nicht, wenn der Schaden ohne eigenes Verschulden eintrat. Maschinen- und Elektronikversicherungen versichern im Regelfall keine Schadensersatzansprüche Dritter. Genau deshalb ist seit einigen Jahren das Produktspektrum der Cyber-Versicherungen entstanden, dass die Folgen digitaler Angriffe im Querschnitt abdeckt – eigene Schäden, Schadensersatzforderungen Dritter und eigene Rechtskosten.
Allerdings ist der Absicherungsbedarf immer sehr individuell. Einer der Gründe dafür, dass Unternehmen wie Kommunen sich für die Cyber-Versicherung nur allmählich erwärmen, liegt sicher im Misstrauen gegenüber Standard-Lösungen begründet. Wer gut beraten wird, muss sich darum allerdings nicht sorgen – schließlich gehört es zur Verantwortung eines Fach-Versicherungsmaklers, die Bausteine einer Police genau zum Risikoprofil des Kunden passend zu kombinieren und kritische Punkte mit den Versicherern individuell nachzuverhandeln. Dabei sollte der Makler auch dafür sorgen, dass bereits durch vorhandene Versicherungen abgedeckte Teilrisiken nicht ein zweites Mal versichert werden.

Was eine gute Cyber-Versicherung leisten sollte: Deckungen und Leistungen im Überblick

So lassen sich aus einem ganzen Spektrum einzelner Bausteine Risiken gezielt abdecken. Eine gute Police umfasst etwa folgende Punkte, soweit diese für den Versicherungsnehmer relevant sind:

Kriminalitätsrisiken, etwa

  • Angriffe durch Viren, Würmer oder Hacker
  • unautorisierter Zugriff durch Mitarbeitern auf das Finanz- und Sachvermögensschäden
  • Erpressungen und Lösegeldforderungen
  • „Kapern“ von EDV-Systemen zur Durchführung krimineller Handlungen

Schädigungen Dritter, z. B.

  • Diebstahl und Manipulation von Daten Dritter
  • Diebstahl von Know-how Dritter
  • Schadenersatzansprüche Dritter wegen Urheberrechtsverletzungen

Vermögensschäden, etwa durch

  • Betriebsunterbrechung durch Hardware-Schäden oder DoS-Attacken
  • Nichtverfügbarkeit des Cloud-Service bzw. des fremden Server-Dienstleisters
  • Mehrkosten durch veränderte Betriebsabläufe
  • Wiederherstellung des Unternehmensimage
  • Ermittlungen durch Datenschutzbehörden

Folgende Kosten sollte eine Cyber-Versicherung für kommunale IT-Dienstleister abdecken, soweit das Risiko in Ihrem Fall relevant ist:

  • Kosten für forensische Untersuchungen
  • Benachrichtigungen aller Betroffenen bei Datenschutzverletzungen (gesetzlich vorgeschrieben)
  • Öffentlichkeitsarbeit, Maßnahmen zur Wiederherstellung der Reputation
  • Kosten bei Erpressung
  • Beauftragung einer Sicherheitsfirma
  • Erstattung von Lösegeldzahlungen
  • Vermögensschaden-Haftpflicht aufgrund von Datenrechtsverletzung (z. B. Markteinbußen des Kunden)
  • Inanspruchnahme durch einen Dritten
  • Verletzung der Persönlichkeitsrechte Dritter durch Online-Inhalte
  • Ersatz und Wiederherstellung von Daten
  • Absicherung des Ertragsausfalls

Fazit: Risikomanagement für kommunale IT-Dienstleister

Die stark steigende Zahl von Cyber-Angriffen übt auch auf kommunale IT-Dienstleister Druck aus. Die Anbieter müssen sich nicht nur mit dem wachsenden Bedrohungsrisiko auseinandersetzen, sondern auch mit einem zunehmend stärker reglementierten Umfeld. In dieser Situation kann Versicherungsschutz ein wichtiger Teil des Risikomanagements sein. Allerdings bringen Versicherungen nur dann ein Plus an Sicherheit, wenn sie sich wirklich an der individuellen Situation des Betriebs ausrichten.

Falls Sie Fragen haben:

Haben Sie Interesse an Cyber-Versicherungen oder konkrete Nachfragen? Wir von der acant.service GmbH sind Spezialmakler für Cyber-Policen und D&O-Versicherungen. Sprechen Sie uns einfach an – wir stehen zu Ihrer Verfügung. Telefon: 030 863 926 990

Wer braucht eine Cyberversicherung und warum?

Was unterscheidet die Cyberversicherung von anderen Betriebsversicherungen?

  • Eine Cyberversicherung ist eine Querschnittslösung für alle Schäden, die sich in einem bestimmten Bereich ergeben.
  • Sie versichert ein breites Spektrum an Schadensereignissen. Damit die Cyberversicherung leistet, muss man nur eine Informationssicherheitsverletzung nachweisen und belegen, dass das Unternehmen dadurch wirtschaftliche Schäden hatte. Dagegen zahlt eine Maschinen- oder Elektronikversicherung nur, wenn ein Sachschaden eintritt. Bei einer Erpressung durch Hacker oder einem Denial-of-Service-Angriff, der die Server tagelang überlastet, gibt es aber keine Sachschäden. Eine Vertrauensschadenversicherung wiederum zahlt nur, wenn eine Vertrauensperson kriminell handelt. Ein Laptop mit wichtigen Daten kann aber auch ganz ohne Pflichtverletzung des Mitarbeiters gestohlen werden. Eine Betriebshaftpflichtversicherung bezahlt nicht, wenn auf der Website fremde Fotos oder Markenzeichen in guter Absicht, aber ohne Genehmigung verwendet werden.
  • Sie gilt weltweit.
  • Sie versichert sowohl Eigenschäden (Sachschäden, Umsatzausfall) wie auch Drittschäden (Schadenersatzansprüche).  Dabei sind viele verschiedene Kosten mitversichert, die ein Cyberangriff oder eine IT-Panne verursacht: Das Unternehmen muss feststellen, wie es dazu kam. Es muss Daten wiederherstellen und das System wieder in Betrieb nehmen. Es muss Krisen-PR betreiben, braucht Rechtsberatung und dergleichen mehr. Auch solche Kosten sind eingeschlossen oder versicherbar.

Für welche Unternehmen ist eine Cyberversicherung notwendig und sinnvoll?

Notwendig ist sie für alle. Und zwar um so mehr, je …

  • größer die Abhängigkeit von funktionierender IT für den Geschäftsbetrieb ist
  • größer die Vernetzung ist
  • wichtiger die Vertraulichkeit von Kunden- und Geschäftsdaten, Verfahren, Produktionsgeheimnissen ist

Ja, es gibt ausgefeilte technische Schutzmaßnahmen wie Firewall und Virenscanner. Diese sind auch unverzichtbar. Aber das Restrisiko lässt sich technisch nie weit genug reduzieren, um sorglos zu sein. Die Cyber-Versicherung ist der zweite, technisch nicht angreifbare Verteidigungsring um das Unternehmen. (Dafür wird sie umso günstiger, je bessere technische Vorkehrungen nachgewiesen werden können.)

Sinnvoll ist die Cyberversicherung als Bilanzschutz. Versicherungsausgaben sind Betriebsausgaben, wer ein unversichertes Schadensereignis finanziell abfangen muss, bezahlt das aus den Erträgen. Außerdem senkt die Vorsorge durch die Versicherung das Haftungsrisiko des Managements – und zwar erheblich.

Wie sollte man die passende Cyberversicherung auswählen?

Ganz einfach: Man nimmt das billigste Angebot für die benötigte Deckung. Herauszufinden, welche Risiken wirklich abgedeckt werden müssen, ist weniger einfach. Dafür braucht man eine solide Risikoanalyse. Ein guter erster Schritt ist die Selbstanalyse mit dem Quick-Check des Verbands der Sachversicherer.

Größere Unternehmen können individuelle Policen aushandeln. Für KMU sind kompakte Standard-Cyberpolicen die sinnvollste Lösung. Die Versicherer bringen zunehmend auch Branchenlösungen auf den Markt. Auch bei Standardversicherungen lassen sich zumindest Selbstbehalte und sogenannte Sublimits sinnvoll anpassen oder auswählen.

Abschließen sollte man nicht in Eigenregie. Dafür gibt es Versicherungsmakler. Die Maklergebühren zahlt die Versicherungsgesellschaft, trotzdem ist der Makler – schon gemäß gesetzlicher Verpflichtung – dem Interesse des Kunden verpflichtet.

Wie teuer sind die Versicherungsbeiträge für eine Cyberversicherung?

Das hängt natürlich von der konkreten Police, dem Deckungsumfang und Eigenbehalten ab. Bei Unternehmen mit Jahresumsätzen über 100.000 Euro liegen die Kosten jedoch im Promillebereich des Umsatzes.

Was ist im Schadensfall tun?

Rufen Sie bei Ihrem Versicherungsmakler an, der sich um das Weitere kümmert. Natürlich muss man auch Administratoren oder IT-Dienstleister informieren, wenn das noch nicht geschehen ist, und beim Verdacht auf Straftaten auch die Polizei (LKA).

Wo bekomme ich konkrete Auskünfte zum Thema Cyberversicherung?

Bei uns – wir sind einer der wenigen Fachmakler für Cyber- und IT-Risiken in Deutschland und kennen sowohl den Versicherungsmarkt wie die Risikolandschaft sehr gut. Rufen Sie uns an (030 863 926 990) oder schreiben Sie uns eine Nachricht.

Typisch: Cyber-Attacke auf Dieter Hallervorden

Cyber-Attacke auf Theater

Schlagzeile im Tagesspiegel: „Ärger für Dieter Hallervorden in Berlin  – Datendieb erpresst Schlossparktheater”. Mehrere tausend Datensätze seien bei der Cyber-Attacke aus dem Online-Zahlungssystem gestohlen worden: „Kundennamen, Adressen, Passwörter, Telefon-, Konto- und Kreditkartennummern.“ Dann wurde das  Theater am Steglitzer Kreisel erpresst. Sechs Bitcoins, also einen Gegenwert von knapp 1.3oo Euro, soll der Datendieb gefordert haben, damit er die persönlichen Daten nicht veröffentlicht.

Nicht viel, das stimmt. Das Geld wurde auch gar nicht bezahlt. Aber alle Betroffenen mussten informiert werden. Das kostet bestimmt nicht viel weniger. Wenn es doch noch zu Schädigungen kommt, folgen bestimmt Schadenersatzforderungen. Und dann ist da noch der Vertrauensverlust – der sich direkt auf die Zahl der online verkauften Tickets niederschlagen kann. Das ist der Schaden. Ob Didi, Geschäftsführer des Theaters, eine Cyber-Versicherung abgeschlossen hat? Dann sind solche Schäden nämlich gedeckt.

Typisch!

Das Außergewöhnliche an dem Vorgang ist jedenfalls nicht, dass eine Cyber-Attacke mit Erpressungsversuch auch ein kleines Theater treffen kann  – sondern dass jeder davon weiß. Solche Vorfälle sind in Deutschland nämlich längst an der Tagesordnung. Man hört nur selten davon.

Nachtrag (2. 10.): Dass man heute nun wieder von 15 Mio. bei T-Mobile gestohlenen Datensätzen  liest, rundet das Bild ab: Cyber-Risiken betreffen heutzutage zumindest in der ersten Welt einfach jedes Unternehmen – Punkt.

Fragen zur Cyber-Versicherung?

Bei uns gibt es Antworten:  030 863 926 990

Spionage, Sabotage, Datendiebstahl

Vor kurzem wurde die Bitkom-Studie „Spionage, Sabotage und Datendiebstahl – Wirtschaftsschutz im digitalen Zeitalter“ veröffentlicht. Statt langer Worte beschränken wir uns mal auf einen Teil vom Inhaltsvereichnis. Der sagt schon genug über die Situation:

Und vielleicht noch ein paar einschlägige Zitate:

„Bei 52 Prozent der von Wirtschaftsspionage, Sabotage und Datendiebstahl betroffenen Unternehmen war ein aktueller oder ehemaliger Mitarbeiter das Einfallstor.“  (Seite 6)

„Der Mittelstand ist aus mehreren Gründen ein besonders lukratives Angriffsziel. Viele Unternehmen bieten sehr innovative Produkte an und haben in ihrem Marktsegment international eine starke Stellung. Häufig sind sie als Zulieferer fest in den Lieferketten von Großkonzernen verankert. Sie verfügen aber nicht über die gleichen Mittel zur Abwehr entsprechender Angriffe und können somit als Einfallstor dienen, um an die Geschäftsgeheimnisse der Großkonzerne zu gelangen.“  (Seite 8)

„Gut ein Drittel derjenigen, die keine staatlichen Stellen informiert haben, nennt als Grund »Angst vor negativen Konsequenzen«.“ (Seite 25)

„Technische Sicherheitsmaßnahmen alleine reichen nicht aus.“ (Seite 34)

Die optimale Ergänzung für technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen ist eine Cyber-Versicherung. Sie schützt das Unternehmen vor den finanziellen Folgen von Angriffen – auch wenn die technischen Schutzmaßnahmen versagt haben.

Haben Sie Fragen dazu? Rufen Sie uns an: 030 863 926 990

Durchschnittskosten einer Datenschutzverletzung

Was Datenklau aktuell so kostet …

Schon seit zehn Jahren erstellt das Ponemon Institute Studien über die konkreten Kosten von Datenschutzverletzung. Die Statistiken gibt es sowohl global als auch für Einzelstaaten. Die Ausgabe „2015 Cost of Data Breach Study: Germany“ (auf Englisch, bei IBM als PDF) nennt konkrete Zahlen für Deutschland (bezogen auf Datenschutzverletzungen im Jahr 2014).

Was eine Datenschutzverletzung an Kosten verursacht

Die wichtigsten Werte:

  • Rund 3,2 Mio. € (3,52 Mio. $) beträgt der Gesamtschaden der Unternehmen durch Datenschutzverletzungen.
  • 139 € (152 $) steuert dazu jeder einzelne verlorene oder kompromittierte persönliche Datensatz (Daten zu einer Person) im Durchschnitt bei. Das ist eine Steigerung von mehr als acht Prozent gegenüber dem Vorjahr. Mehr als die Hälfte sind indirekte Folgekosten, etwa Umsatzeinbußen durch verlorene Kunden.
  • Die Kosten der gesetzlich vorgeschriebene) Information Betroffener liegen pro Fall bei durchschnittlich 219.000 € (240.000 $).
  • Besonders hohe Kosten durch Datenschutzverletzungen liefen im Finanzsektor, der Industrie und der Dienstleistungsbranche an, auch weil hier die Kunden am schnellsten vergrault werden. Einzelhandel, Logistik und öffentliche Hand hatten Schäden unter dem globalen Durchschnittswert.
  • Mehr als die Hälfte der Datenschutzverletzungen beruhten auf absichtlichen Angriffen mit kriminellem Hintergrund – diese Zwischenfälle sind auch teurer als Datenverluste durch technische oder menschliche Fehler.
  • Kommen Sicherheitsmaßnahmen wie Verschlüsselung zum Einsatz, liegen die Kosten im Durchschnitt niedriger.

Das Kostenrisiko ist real. Versichern ist gute Unternehmensführung

Fazit: Versichern macht Sinn.  Das Kostenrisiko ist real, durch eine Versicherung lässt es sich kontrolliert in die Bücher nehmen – und aus dem unversteuerten Gewinn bezahlen. Die Alternative – nichts tun – ist nicht nur riskant, sondern auch schlechte Unternehmensführung.

Eine Cyber-Versicherung bringt schon etwas, bevor eine Datenschutzverletzung eintritt, weil sie zu einer Analyse des individuellen Unternehmensrisikos führt. Tritt der Ernstfall ein, steht Ihnen eine „schnelle Eingreiftruppe“ aus IT-Spezialisten, Anwälten und PR-Leuten zur Verfügung. Und natürlich fängt die Cyber-Versicherung sowohl Ihre Haftung gegenüber Betroffenen als auch Ihre Eigenschäden auf.

Für weitere Informationen genügt ein Anruf bei Acant  (030 863 926 990) oder eine Nachricht an uns.