Datenschutz im Verein - per Rechtsschutz versicherbar

Datenschutz im Verein: Datenschutz-Baustein für Vereins-Rechtsschutz

Datenschutzvorschriften gelten auch für Vereine

Viele e. V. haben inzwischen zwar eine Datenschutzerklärung auf der Vereinswebsite. Aber das Datenschutzrecht verlangt mehr als das. Grundsätzlich darf ohne Einwilligung der Betroffenen nicht einmal der runde Geburtstag von Vereinsmitgliedern veröffentlicht werden, oder das aktuelle Mannschaftsfoto mit dem Namen der Spieler.

Für eine Abmahnung reicht schon ein Einzelner

Das gilt grundsätzlich für alle – Sportvereine, Kleingartenvereine, Brauchtumsvereine oder was auch immer. Für eine teure Abmahnung reicht schon ein einziger Querulant aus. Noch größer ist das Risiko, wenn der Verein auch die personenbezogenen Daten von Vereinsfremden „verarbeitet“. Dann etwa, wenn Mitglieder anderer Vereine an Wettkämpfen, Vorführungen oder Treffen teilnehmen.

Rechtsschutzversicherung gegen Datenschutzverstöße im Verein

Die Roland hat deshalb einen speziellen Baustein für ihre Rechtsschutzversicherungen auf den Markt gebracht, der im Fall von Datenschutzverstößen die rechtlichen Risiken für Vereine und Vereinsvorstände abdeckt. Für manche Vereine ist dieser Rechtsschutz-Baustein mit Sicherheit sinnvoll.

Fragen?

Rufen Sie uns an. Das kostet nichts, und wir beraten Sie gern dazu, welche Form von Versicherungsschutz für Ihren Verein Sinn ergibt, und welche nicht. Sie erreichen uns unter 030 863 926 990 oder 0176 10318791.