Eine Lebensversicherung als „Premium-Festgeldkonto“

Wer bei Generali eine „Rente Chance Plus“ mit Versicherungsbeginn ab September 2013 abgeschlossen hat, kann sich über einen Wertzuwachs von 9,36 % auf sein Guthaben freuen, ohne dass er ein Verlustrisiko fürchten musste oder muss.

Das Produkt ist nicht sehr bekannt, aber durchaus interessant – eigentlich verbirgt sich dahinter so etwas wie ein als Altersvorsorge verkapptes Festgeldkonto: Man legt einen Einmalbetrag (mindestens 10.000 Euro) an, kann das Guthaben aber später bis auf 1.000 Euro Minimum abschöpfen. Der Wertzuwachs folgt dem Euro Stoxx 50,  (einer der führenden Aktienindizes,  aus 50 Aktiengesellschaften der Eurozone).

Das Besondere: Da das Produkt als Lebensversicherung strukturiert ist, wird das investierte Geld vom Anbieter garantiert. Und auch den jährlichen Zuwachs hat man sicher, falls im nächsten Jahr die europäischen Börsen abschmieren sollten. Zusätzlich kann man das Kapital bis auf den Minimalbetrag abräumen, wenn man es braucht oder man keine Perspektive mehr sieht. Alles in allem: Für viele, die eine größere Summe auf einmal anlegen wollen, sicher interessant.

Lebensversicherung schnell kündigen? Keine übereilten Schritte!

Wer eine Lebensversicherung abgeschlossen hat, hat eher wenig Anlass zur Freude. Die EZB sorgt für immer niedrigere Zinsen, die Versicherungsgesellschaften haben Probleme, am Kapitalmarkt ausreichende Renditen zu erzielen. Diese Gewinne brauchen sie aber, um Garantiezinsen und Überschussbeteiligungen zu bezahlen.

Die Politik ist den Versicherern zu Hilfe geeilt: Das „Lebensversicherungsreformgesetz”, an dem Bund und Länder im Eiltempo basteln und das wohl im Juli in Kraft treten wird, lockert die Ausschüttungspflichten der Unternehmen deutlich. Für Versicherte, deren Verträge dann auslaufen, ist das mehr als ärgerlich.

Dass im Gegenzug bei den Unternehmen Provisionen gedeckelt und Dividendenzahlungen gestrichen werden, ist da auch kein Trost. Der Bund der Versicherten und andere Verbraucherschützer raten dazu, Lebensversicherungen möglichst noch vor Inkrafttreten der Neuregelung zu kündigen, wenn diese bald auslaufen.

Doch Vorsicht mit übereilten Schritten. Das Kündigen der Lebensversicherung macht nur für wenige Versicherungsnehmer Sinn. Sehr oft ist die Beitragsbefreiung eine sinnvollere Option als die Kündigung. Damit ist der Versicherungsnehmer von der Last der monatlichen Rate befreit, behält aber seine Ansprüche.

Entscheidend ist neben der Restlaufzeit auch die individuelle Situation. Auf welche Schlussüberschussbeteiligung würde man eigentlich verzichten? Welcher Anteil an Bewertungsreseven steht eigentlich zur Disposition? Kann man eine ausgezahlte Summe überhaupt anderweitig besser anlegen, vielleicht eigene Schulden ablösen und Sollzinsen sparen? Umfasst der Vertrag eine weitere Absicherung etwa für den Fall der Berufsunfähigkeit, die man nicht gleichwertig ersetzen kann? Dient die Lebensversicherung vielleicht  sogar als Sicherheitsleistung und kann gar nicht gekündigt werden?

Wer eine private Zusatzrentenversicherung vor Ablauf kündigt, bekommt nur den aktuellen Rückkaufwert ausgezahlt –  deutlich weniger als der im persönlichen Depot ausgewiesene Wert.  Wählt der Versicherte dagegen die Beitragsbefreiung, erhält er im Regelfall die gezahlten Beiträge samt einer Überschussbeteiligung, wenn der Vertrag abläuft oder die Altersgrenze erreicht wird (wahlweise als monatliche Rente oder in Form einer Kapitalabfindung).

In jedem Fall gilt: Man muss sich seine Altersvorsorgesituation genau ansehen, bevor man blindlings kündigt. Andererseits sind die Zeiten so, dass man nicht einfach blind auf früher getroffene Vorsorgemaßnahmen bauen kann.

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