Deckt Ihre Rechtsschutzversicherung auch Umsatzsteuer-Ärger?
Die Senkung der Umsatzsteuer-Sätze hat für viele Unsicherheiten und Probleme gesorgt – und zeigt außerdem, wie sinnvoll eine gut betreute betriebliche Rechtsschutzversicherung ist: dann umfasst die Police auch Steuerrechtsschutz und Steuerstrafrechtsschutz.
Dass die „Mehrwertsteuer“ von Juli bis zum Jahresende vorübergehend abgesenkt wurde, sorgt in vielen Fällen für Komplikationen: etwa bei langfristigen Servicevereinbarungen, Abonnements sowie Lizenz– und Rahmenverträgen, bei Vorauszahlungen, Abschlagsrechnungen, späteren Zusatzleistungen und ähnlichem mehr.
Das genaue Abgrenzen von Einzelleistungen oder Lieferungen und mögliche Rechnungsstornos schaffen – trotz der offiziellen Ausführungen – jede Menge möglicher Fehler-Quellen. Dummerweise können Umsatzsteuer-Irrtümer drastische Folgen haben. Es drohen Änderungsbescheide, gegen die man vorgehen muss, vielleicht sogar ein Bußgeld und im schlimmsten Fall ein Steuerstrafverfahren.
In Ihrer betrieblichen Rechtsschutzversicherung sollten Steuerrecht und Steuerstrafrecht „drin“ sein
Die gute Nachricht: In einer zeitgemäßen Rechtsschutzversicherung sind die Kosten von Rechtsstreitigkeiten rund um die Umsatzsteuer vermutlich versichert. Je nach Police besteht sogar Strafrechtsschutz.
- Ihr Unternehmen muss gegen einen Änderungsbescheid mit Umsatzsteuer-Nachforderungen klagen? Anwalts- und Prozesskosten sind in der Regel gedeckt.
- Müssen Sie sich gegen Bußgeldforderungen wegen Umsatzsteuerverkürzung zur Wehr setzen? Auch das ist im Rahmen des Ordungswidrigkeiten-Rechtsschutzes mitversichert.
- Dem Geschäftsführer oder Vorstand wird Hinterziehung von Umsatzsteuer vorgeworfen? Das ist ihm Rahmen von Strafrechtsschutz bzw. Steuerstrafrechtsschutz versicherbar.
- Ein Kunde fordert Entschädigung, weil ihm fehlerhaft Umsatzsteuer berechnet wurde und kein Vorsteuerabzug möglich ist? Die Abwehr solcher zivilrechtlichen Ansprüche sollte in der Rechtsschutzversicherung gedeckt sein.
Wichtig: Ob Ihre Rechtsschutzpolice all das tatsächlich abdeckt, können wir gern für Sie ermitteln. Wir prüfen Ihren Versicherungsvertrag kostenlos und unverbindlich.
Übrigens: Eine Rechtsschutzversicherung kann die Finanzierungskosten senken
Wenn das Unternehmen auch für mögliche Rechtsstreitigkeiten vorgesorgt hat, dann kann das Kreditkosten senken. Angesichts verbreiteter Liquiditätsschwierigkeiten werden solche Aspekte besonders wichtig. Mehr dazu steht im Beitrag: „Wenn die Hausbank nach Rechtsschutzversicherungen fragt„.
Ist in Ihrer Rechtsschutzversicherung Steuerrecht und Steuerstrafrecht mit drin?
Als Fachmakler für Unternehmen können wir von acant Ihnen alle Fragen zum Unternehmensrechtsschutz beantworten. Außerdem prüfen wir Ihre Rechtsschutzversicherung und alle anderen Policen kostenlos und unverbindlich. Sie erreichen uns unter 030 863 926 990.