Cyber-Versicherung: Ausschluss als Falle

Stolperstein Versicherungsausschluss

Vieles an der Cyber-Versicherung ist neu. Der Querschnittscharakter etwa: Haftpflicht, Eigenschäden, Vertrauensschäden und Rechtsschutz in einer einzigen Police.

Manches ist dagegen so wie immer schon: Etwa die Tatsache, dass der Ausschluss eines bestimmten Versicherungsfalls zur Versicherungsfalle werden kann.

Zwei typische Beispiele:

  • Es gibt zum Beispiel Cyberpolicen, in denen nur zielgerichtete Angriffe versichert sind. Ein sich unkontrolliert verbreitender Computervirus legt Ihr Unternehmen lahm? Pech gehabt.
  • Oder der Ausschluss bezieht sich darauf, dass einer Ihrer Mitarbeiter vorsätzlich handelt. Ein jähzorniger Angestellter quittiert die Kündigung dadurch, dass er Ihre Auftragsdatenbank sabotiert oder alle Projektdaten löscht? Pech gehabt.

Wobei: Pech ist das falsche Wort. So etwas ist ja kein Schicksal, sondern falsche Beratung. Es gibt auch Versicherungsangebote ohne diese Ausschlüsse. Man muss sie allerdings kennen.

Mit anderen Worten: Sie sollten sich an einen Fachmakler für Cyber-Versicherungen wenden. Zum Beispiel an uns, die acant service GmbH. Sie erreichen uns unter 30 863 926 990.

Was deckt eine Cyberversicherungen eigentlich ab?

Für die klassischen betrieblichen Versicherungen wird der Versicherungsschutz nach Sparten definiert: Gegen Feuer eine Sachversicherung, gegen Ansprüche Dritter eine Haftpflicht-Police, gegen Schäden in der EDV eine technische Versicherung  usw.

Bei der Cyberversicherung wirkt zählt dagegen der Gedanke, dass  es nicht darum geht, einzelne mögliche Ursachen für Schäden an Daten, Netzwerken, Hardware, Steuerungen etc. als einzelne Schadensszenarien zu versichern und eine Vielzahl von Spartenversicherungen einzeln abzuschließen. Daten und Systeme sind vielmehr per se anfällig, und immer neuen Risiken ausgesetzt, sie müssen deshalb umfassend gegen unerlaubten Zugriff, Schäden und Ausfälle versichert werden.

Schließlich kann es dem geschädigten Unternehmen letztlich egal sein, ob ein Hacker, ein unzufriedener Mitarbeiter oder technisches Versagen die unersetzliche Datenbank zerstört hat. Und auch die Forderungen der Vertragspartner, die Kosten für das Neuaufsetzen der Datenbank, die juristischen Folgen und die durch die Panne entstehenden Marktverluste summieren sich letztlich zu einem Gesamtschaden, der die Bilanz verhagelt.

Deshalb sollte Cyber-Versicherungsschutz dem Risiko entsprechend umfassend konzipiert sein.

(Nicht vorhandene Risiken sollten dagegen tatsächlich nicht versichert sein – denn das kostet ja Geld.)

Und wie gesagt: Gerne beantworten wir Ihre Fragen zum Thema auch persönlich.