Kurzarbeit und betriebliche Altersvorsorge, Symbolfoto: Philippe Ramakers via Pixabay

Arbeitgeber: Kurzarbeit ist eine Bewährungsprobe für Ihre betriebliche Altersvorsorge

Kurzarbeit – Stresstest für Vorsorgevereinbarungen zur betrieblichen Altersvorsorge

2020, das Jahr der Corona-Krise, ist auch zum Jahr der Kurzarbeit geworden. Die erweist sich in vielen Betrieben als Stresstest Verträge zur betrieblichen Altersvorsorge (betrAV). Die kollektiven oder individuellen Vorsorgevereinbarungen mit den Arbeitnehmern und die Verträge mit der Versicherung müssen sich auch jetzt bewähren, in der besonderen Situationen des Bezugs von Kurzarbeitergeld (KuG).

Wenn das Unternehmen in der Krise Kurzarbeit anmelden muss, gilt das Hauptaugenmerk vielleicht nicht der betrieblichen Altersvorsorge. Aber wenn Arbeitnehmer ohnehin weniger Einkommen haben und sich um ihren Job sorgen, braucht es keinen weiteren Konfliktstoff. Deshalb zahlt es sich aus, wenn sich nun das Kleingedruckte in der Vorsorgevereinbarung bewährt.

Typische KuG-Stolpersteine für Arbeitgeber und Arbeitnehmer in der betrieblichen Altersvorsorge

Ein paar typische Fallen , die sich aus der betrieblichen Altersvorsorge während Kurzarbeit ergeben können:

  • Leistet der Arbeitnehmer Beiträge per Entgeltumwandlung? Dann wird beim Bezug von Kurzarbeitergeld weniger umgewandelt: Kurzarbeitergeld darf als Lohnersatzleistung nicht dafür herangezogen werden.
  • Zahlt der Arbeitgeber einen Zuschuss zur Entgeltumwandlung? Dann ist bei Kurzarbeit maßgeblich, ob die  Höhe des Zuschusses vom Entgelt des Arbeitnehmers abhängt. Wenn ja, sinken die Einzahlungen des Arbeitgebers und damit auch die Anwartschaft des Mitarbeiters. Wenn nein, zahlt der Arbeitgeber auch in der Krise volle Vorsorgezuschüsse.
  • Bei Kurzarbeit Null sinkt auch die Entgeltumwandlung auf null. Dann stellt sich die Frage, was die Vorsorgevereinbarung in diesem Fall regelt. Sind für diesen Fall Eigenbeiträge des Mitarbeiters vorgesehen? Wie bezahlt er die?
  • Überhaupt: Kann die betriebliche Altersvorsorge während der Kurzarbeit beitragsfrei gestellt werden, damit der Mitarbeiter entlastet ist? Und welche Folgen hat das, wie viel Versicherungsschutz bleibt in der beitragsfreien Phase erhalten?
  • Was gilt, wenn die Kurzarbeit vorbei ist – werden dann die Beiträge nachgezahlt? Bei betrAV-Produkten mit Zusatzdeckung für Berufsunfähigkeit kann bei Wiederaufnahme der Beitragszahlung eine neue Gesundheitsprüfung anfallen. Was, wenn es dabei Probleme gibt?

Die Liste lässt sich fortsetzen, aber man sieht bereits: Der betrAV-Teufel lauert im Kurzarbeits-Detail.

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Eine Lebensversicherung als „Premium-Festgeldkonto“

Wer bei Generali eine „Rente Chance Plus“ mit Versicherungsbeginn ab September 2013 abgeschlossen hat, kann sich über einen Wertzuwachs von 9,36 % auf sein Guthaben freuen, ohne dass er ein Verlustrisiko fürchten musste oder muss.

Das Produkt ist nicht sehr bekannt, aber durchaus interessant – eigentlich verbirgt sich dahinter so etwas wie ein als Altersvorsorge verkapptes Festgeldkonto: Man legt einen Einmalbetrag (mindestens 10.000 Euro) an, kann das Guthaben aber später bis auf 1.000 Euro Minimum abschöpfen. Der Wertzuwachs folgt dem Euro Stoxx 50,  (einer der führenden Aktienindizes,  aus 50 Aktiengesellschaften der Eurozone).

Das Besondere: Da das Produkt als Lebensversicherung strukturiert ist, wird das investierte Geld vom Anbieter garantiert. Und auch den jährlichen Zuwachs hat man sicher, falls im nächsten Jahr die europäischen Börsen abschmieren sollten. Zusätzlich kann man das Kapital bis auf den Minimalbetrag abräumen, wenn man es braucht oder man keine Perspektive mehr sieht. Alles in allem: Für viele, die eine größere Summe auf einmal anlegen wollen, sicher interessant.