Cyber-Angriff + Kündigungsschutz = Risiko persönlicher Haftung

„Eine Betriebsunterbrechungsversicherung sorgt dafür, dass im Schadensfall – z. B. Betriebsausfall durch Brand – die fixen Kosten übernommen werden. Dazu gehören auch Löhne und Gehälter.

Und weil es solche Versicherungen gibt, wird es schwierig bis unmöglich, Mitarbeiter betriebsbedingt zu kündigen, nur weil  die Firma gerade abgebrannt ist. Begründung der Arbeitsrichter: „Sie, Herr Geschäftsführer, hätten ja versichern können.” Hat der Manager die Versicherung versäumt, droht ihm die persönliche Haftung für die Lohnkosten der Mitarbeiter, die jetzt unproduktiv herumsitzen.

Genau das gleiche Risiko zeichnet sich auch bei Cyber-Angriffen ab. Datenbank platt, Produktion lahmgelegt, enorme Ausfälle – aber Kündigungen gehen trotzdem nicht durch. Statt dessen muss die Geschäftsführung sich mit Fragen zur persönlichen Haftung herumschlagen – wenn es keine Cyber-Risk-Versicherung gab.

Cyber-Risiken sind eben nicht (nur) das Problem der IT-Abteilung. Eine Cyber-Versicherung auch für die Geschäftsführung wichtig.  Und eine D&O-Police zur Absicherung der persönlichen Haftpflicht ebenfalls.

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