Sachschäden durch Bedienfehler und unbefugte IT-Nutzung der eigenen Leute? Auch dafür gibt es eine Cyber-Deckung

Klassischerweise deckt eine Cyberversicherung drei Arten von Schäden:

  • Sie übernimmt Kosten, die nach einer Cyber-Angriff entstehen, etwa für die Feststellung des Tathergang, für die schnelle Wiederherstellung der Systeme und Daten sowie für den Soforteinsatz spezialisierter Rechtsanwälten und Notfall-PR-Berater.
     
  • Sie übernimmt den Schadenersatz an Dritte, etwa weil Hacker Personendaten Dritter bei Ihnen gestohlen haben, oder weil Sie nach einer Trojanerattacke Lieferfristen nicht einhalten konnten.
     
  • Sie bezahlt für Schäden, die durch solche Betriebsunterbrechungen entstehen.

Und wenn der Schaden hausgemacht ist?

Allerdings bleibt eine weitere Art Schaden dabei außen vor: Sachschäden, die auf nicht autorisierter oder sachgerechter IT-Nutzung beruhen und deren Verursacher im eigenen Haus sitzen. Dazu gehören Saboteure aus den eigenen Reihen (ein beträchtliches Risiko!), aber auch überforderte und schusselige Mitarbeiter (ebenfalls eine handfeste Gefahr).

Fragen Sie sich selbst: Welche Sachschäden kann Ihnen durch einen bösartigen oder tollpatschigen Arbeitnehmer entstehen? Und wie leicht könnte es dazu kommen?

Cyber-Versicherung umfasst Sachschäden durch Bedienfehler und unbefugte IT-Nutzung

Bislang waren solche Eigenschäden wenn überhaupt, dann nur in der Deckung einer Elektronik- oder Maschinenversicherung enthalten. Neuerdings gibt es auch die Möglichkeit, sie als Teil einer Cyberversicherung zu versichern.

Versichert sind dabei nicht nur Sachschäden an digitalen Geräten und Maschinen selbst, die durch falsche oder unbefugte Nutzung der IT-Systeme entstehen. Dieses Schadensrisiko ist besonders hoch: Sensible digitale Technologie verträgt nicht viel an grober Fehlbedienung.

Aber der Schaden kann noch größer sein. Ganze Maschinen, Lager voller Waren oder sogar das gesamte Betriebsgebäude können beschädigt werden. Dafür genügen bereits ein falsch programmiertes Klimasystem, das zu Schimmelbildung führt, oder der dilettantische Umgang mit der Steuerung der Sprinkler-Anlage samt anschließendem Wasserschaden. Auch solche Schäden sind in der neuen Deckung grundsätzlich enthalten.

Beispiele für versicherte Cyber-Sachschäden

  • Ein Bedienfehler des zuständigen Ingenieurs legt die Systeme zur Luftreinhaltung in den Produktionsräumen lahm. Das führt zu einem Ausfall der sensiblen, extrem staubempfindlichen Maschinen.
  • Eine von Administrator falsch installierte Software bewirkt eine Fehlsteuerung der automatisierten Fertigungsanlage. Die so erzeugten Produkte sind unbrauchbar, die Maschine selbst muss aufwendig repariert werden.
  • Ein neuer Mitarbeiter ändert eigenmächtig die Einstellungen der CNC-Fräsmaschine. Prompt werden drei Tage lange Aluminiumprofile mit falschen Bohrungen versehen, bis der Fehler auffällt. Die Profile sind damit Ausschuss.

In solchen Fällen kann sich das versicherte Unternehmen die Kosten für das Material, die Neuproduktion und die Reparaturen erstatten lassen.

„Lohnt sich das für uns?“ Das lässt sich nur individuell beantworten

Ob dieses neue Cyberversicherungs-Angebot eines namhaften Versicherers für Ihr Unternehmen attraktiv ist, oder ob Sie das Risiko besser anders versichern (etwa durch eine Maschinenversicherung oder eine Elektronikversicherung), das kläre ich gern mit Ihnen gemeinsam. Vielleicht macht es für Sie auch schlicht keinen Sinn, dafür Geld auszugeben. Das hängt von Ihrem Unternehmen, Ihrer Geschäftstätigkeit und den bestehenden Versicherungen ab.

Rufen Sie mich einfach an – das kostet Sie nichts, denn als Versicherungsmakler bekomme ich erst Geld, wenn Sie sich eine Versicherung vermitteln lassen. Und dann bezahlt in der Regel der Versicherer meine Courtage.

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