Zack, Datenschutzverstoß, Bußgeld: Geht im Geschäftsalltag ganz schnell
Vor kurzem hat Dagmar Hartge, die Brandenburgische Landesdatenschutzbeauftragte, ihren Tätigkeitsbericht 2020 veröffentlicht. Der Bericht liefert viele Beispiele dafür, wie schnell ein Unternehmen ins Visier der Datenschützer gerät. Die Folge ist dann häufig ein Bußgeld, das wehtut.
Einige Beispiele:
- Ein Kreditvermittler schickt einem potenziellen Kreditnehmer eine abschlägige E-Mail. Darin nennt er dessen negative Schufa-Werte. Weil die E-Mail nicht komplett verschlüsselt ist, moniert der Abgelehnte einen Datenschutzverstoß. Die Landesdatenschutzbeauftragte sieht es genauso: Der Kreditvermittler wird offiziell verwarnt.
- Ein Immobilienmakler soll ein Haus an Käufer vermitteln. In den Werbeunterlagen veröffentlicht er Fotos, die er vom Eigentümer bekommt. Darunter sind auch Fotos einer Einliegerwohnung. Die Mieter sehen eine Datenschutzverletzung. Auch dafür gibt es eine Verwarnung.
- Ein anderes Immobilienunternehmen macht Drohnen-Fotos von Objekten, die es verkaufen will. Dummerweise sind auch Teile der Nachbargrundstücke abgebildet. Deren Eigentümer beschweren sich. Die Landesdatenschutzbeauftragte übt Druck aus, bis das Immobilienunternehmen die Fotos von der Website nimmt.
- Ein Wirt benutzt die Kontaktdaten-Liste seiner Gäste, die er wegen Corona führen muss, um ihnen Werbung zu schicken. Das darf er aber nicht – Bußgeld.
- Eine Ballettschule veröffentlicht auf Facebook Bilder, auf denen die Mädchen beim Tanzen zu sehen sind. Die Eltern wurden nicht um Erlaubnis gefragt. Ergebnis: Ein Bußgeld in vierstelliger Höhe.
- Günstiger kommt eine Arzthelferin davon, die sich in einen Patienten der Praxis verliebt. Sie kontaktiert ihn über die Telefonnummer in der Patientendatei. Auch das ist ein Datenschutzverstoß. Immerhin ist ihr Bußgeld nur dreistellig.
- Ein Tourismus-Unternehmen lässt seine Datenbank mit Kunden und Gastgebern ungesichert im Netz. Als das Landesamt vorstellig wird, bleiben trotz erster Korrekturen Sicherheitslücken. Das Unternehmen muss sich auf ein Bußgeld einstellen.
Datenschutzverstoß? Diese Kosten übernimmt Ihre Cyber-Versicherung
- Manche Cyber-Versicherungen versichern DSGVO-Bußgelder, soweit dies gesetzlich erlaubt ist. (Natürlich nicht bei Vorsatz.)
- Beim Vorwurf eines Datenschutzverstoßes braucht man den Anwalt. Und auch schon vorher: Dann, wenn man herausfinden will, ob ein Datenschutzverstoß vorliegt, über den man die Behörden informieren muss. Die Kosten für beides sind als Teil der Cyber-Deckung versicherbar.
- Viele Cyber-Versicherungen haben selbst spezialisierte Anwälte unter Vertrag, die im Notfall direkt helfen.
- Nach einem Datenschutzverstoß haben die Betroffenen Anspruch auf Schadenersatz. Solche Forderungen decken Cyber-Versicherungen ebenfalls.
- Wenn der Geschäftsführer dafür haften soll, dass der Datenschutzverstoß möglich war, deckt eine D&O-Versicherung (Manager-Haftpflichtversicherung) die Schadenersatzforderung .
- Viele Cyber-Versicherer stellen Fachleute für Krisen-PR. Sie helfen bei einem Datenschutz-Gau, Imageschäden zu minimieren.
acant hilft beim Eindämmen der DSGVO-Risiken
Datenschutz ist eine gute Sache. Für Unternehmen wird er allerdings schnell zum Glatteis. Es gibt einfach zu viele Möglichkeiten, im Geschäftsalltag gegen Datenschutzbestimmungen zu verstoßen.
Dieses finanzielle Risiko lässt sich durch eine Cyber-Versicherung weitgehend eindämmen, genauso wie die Schäden durch Hacker und Trojaner. acant ist als Spezialmakler für Cyber-Policen der richtige Ansprechpartner.
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