Bitcoin versichern - geht das? Symbolbild: Icons8_team via Pixabay

Bitcoin versichern, oder andere Kryptowährungen – geht das?

Kann man Bitcoin versichern, oder Guthaben in anderen Kryptowährungen? Dieser Frage hören wir bei acant inzwischen häufiger.

Guthaben in Kryptowährungen sind gefährdet

Gerade ist es mal wieder passiert: Ein Hacker stahl in den USA Kryptowährungen im Wert von rund 600 Millionen Dollar. Betroffen war die auf den Transfer bzw. den Tausch von Kryptowährungen spezialisierte Plattform Poly Network: Der Dieb hatte die Sicherheitssysteme geknackt und kaperte Guthaben der Kryptowährungen Ethereum, BSC (Binance) und Polygon. Später gab er die Guthaben wieder zurück – im Gegenzug wurde ihm eine Belohnung in Höhe von einer halben Million Dollar versprochen.

Gleiches ist auch schon oft genug mit Bitcoin passiert. In Nordkorea gibt es Medienberichten zufolge ganze Abteilungen staatlich kontrollierter Hacker, die sich auf illegale Blockchain-Operationen – sprich Diebstahl – spezialisiert haben. So tragen sie dazu bei, das Regime zu finanzieren.

Selbst ohne Diebe kann ein Bitcoin-Guthaben verloren gehen. Wenn die Schlüssel auf einer Festplatte liegen, drohen Hardware-Schäden oder unabsichtliches Überschreiben. Besonders spektakulär ist der Fall des virtuellen Bitcoin-Millionärs Stefan Thomas: Ihm gehört eine Festplatte mit Bitcoins im Wert eines neunstelligen Dollarbetrags. Was ihm fehlt, ist das Festplatten-Passwort, denn das hat er vergessen. Noch zwei Eingabeversuche erlaubt die Sicherungssoftware der Platte. Dann ist die Höchstzahl an Fehlversuchen erreicht, das Sicherheitsprogramm löscht die Daten auf der Festplatte.

Kann man Bitcoin versichern?

Die kurze Antwort lautet: Eine Sachversicherung für Bitcoin, die den Verlust oder Diebstahl ersetzt, gibt es derzeit nicht. Das liegt schon daran, dass die Versicherer das Risiko schlecht kalkulieren können. Schließlich hängt der von der Kursentwicklung ab. Der rechtliche Status und der offizielle Wert sind unklar, da Bitcoin, Ethereum & Co. keine offiziellen Zahlungsmittel sind und anders als Devisenguthaben oder Wertpapiere keinen Bilanzierungsvorschriften unterliegen. Aus Sicht eines Sachversicherers tauchen Bitcoin-Guthaben im zu versichernden Bestand, d. h. dem Vermögen des Unternehmens, nicht als bestimmter Wert auf.

Außerdem drohen im Fall eines Massendiebstahls wie bei Poly Network sehr umfangreiche Versicherungsfälle auf einen Schlag. Solche Risiken lassen Sachversicherer ebenfalls zurückschrecken.

Das Fazit: Es gab zwar frühere Ankündigungen von Bitcoin-Versicherungsprodukten. Entsprechende Angebote kamen nicht auf den Markt.

Eine Vertrauensschadenversicherung oder Cyberversicherung kann bei der Aufklärung helfen

Besser sind die Aussichten auf eine Deckung des Schadens bei dem Verdacht, dass eigene Mitarbeiter oder Beauftragte Bitcoin-Guthaben gestohlen oder veruntreut haben. Hat das Unternehmen eine Vertrauensschadenversicherung oder eine Cyber-Versicherung, kann der Versicherer die Kosten der forensische Aufklärung übernehmen. Experten für IT-Forensik können den Weg zu den Tätern weisen, von denen man die Guthaben mit etwas Glück zurückholen kann. Natürlich hängt der Anspruch von den Versicherungsbedingungen der Police ab.

Haben Sie Fragen zum Versicherungsschutz Ihrer digitalen Werte?

Wenn es um Versicherungen für digitale Werte und Versicherungsschutz vor digitalen Risiken geht, kennen wir von acant uns aus. Wir sind schließlich Spezialmakler für Cyberrisiken aller Art.

Fragen Sie uns einfach – wir beraten Sie gerne und kostenlos. Und wenn sich etwas nicht versichern lässt, wie zum Beispiel Bitcoin, dann sagen wir Ihnen das ganz klar.

Versicherung gegen den Diebstahl elektronischer Gelder und Wertpapiere

Der Markt für Cyberversicherungen ändert sich oft und rasch. Die Versicherer geben sich Mühe, den wahren Bedarf der Unternehmen und die tatsächliche Risikolandschaft genau zu analysieren und ihre Produkte entsprechend anzupassen.

Der Diebstahl elektronischer Gelder und Wertpapiere ist ein solcher Versicherungsbedarf, dem die bisherigen Versicherungspolicen gegen Cyber-Kriminalität nicht immer gerecht wurden. Das Sublimit in den Cyberversicherungen für diese Art Schaden betrug meistens 250.000 Euro. (Sublimit bedeutet: Im Schadensfall kann zwar insgesamt mehr ausbezahlt werden. Aber für den Diebstahl von elektronischen Geldern gibt es höchstens die im Sublimit festgelegte Summe.) In Zeiten, in denen Fälle von Bitcoin-Diebstahl im Wert von über 350 Mio. US-Dollar Schlagzeilen gemacht haben, war das zu wenig.

Jetzt hat ein großer Versicherer das Sublimit für seinen Versicherungs-Baustein Cyber-Diebstahl auf bis zu 50 % der Versicherungssumme und maximal 2,5 Mio. Euro hochgesetzt, Damit können Unternehmen Ihre digitalen Depots angemessen gegen Diebstahl absichern.

Wenn Sie Interesse an oder Fragen zu dieser Art Versicherung haben, dann rufen Sie uns doch einfach an (030 863 926 990 ) oder schicken Sie uns eine Nachricht.

Bitcoins: Risiken und Chancen

Bitcoin erlebt im Moment einen Höhenflug. Und das nicht nur, weil die Bitcoin-Kurse Werte erreichen wie nie zuvor. Auch in den Mainstream-Medien ist die P2P-Währung jetzt festes Thema.

Mit der rechtlichen Seite von Bitcoin befassen sich diese Berichte jedoch selten. Und die Bitcoin-Risiken werden oft nur aus einem bestimmten Winkel betrachtet – etwa nur unter dem der Spekulation.

Grund genug für mich, dem Thema „Bitcoin und die Risiken” ein paar Betrachtungen zu widmen. Die sind allerdings nur  grobsortiert – noch ist bei dem Thema einfach zu viel im Fluss. Wie immer freue ich mich über Ihre Kommentare. Schließlich ist das ein Thema, zu dem noch nicht bereits alles gesagt wurde.

Die Kurzfassung:

  •  Bitcoin kann scheitern, aber ein virtuelles Tauschmittel dieser Art wird vermutlich Teil der nahen Zukunft.
  • Digitale „Währungen” wie Bitcoin haben unbestreitbar Vorzüge
  • Im Moment ist Bitcoin vor allem eine Sache von und für Nerds – und Spekulanten.
  • Die rechtliche Einordnung ist alles andere als klar
  •  Auch die steuerliche Behandlung ist alles andere als klar
  • Wie die Regierungen mit dem Thema umgehen werden, ist nicht noch nicht sicher
  • Die Währungsrisiken sind ernüchternd
  • Versichern? Hmm.

Fazit: Die Bitcoin-Risiken sind groß. Aber die Idee wird überleben.

Vorweg noch eines: Ich will das System Bitcoin nicht noch einmal erklären, das haben andere ja schon sehr gut gemacht. Eine Einführung gibt esz. B. bei Chip.de oder aus Sicht der Bitcoin-Gemeinde im Bitcoin-Wiki. Lang und ausführlich erkärt die Wikipedia das System Bitcoin.

 

1. Bitcoin kann scheitern, aber ein virtuelles Tauschmittel dieser Art wird vermutlich Teil der nahen Zukunft.

Mit Verschlüsselungstechnik und P2P-Netzwerken sind die Voraussetzungen geschaffen für ein verteiltes, durch keine Zentralinstanz politisch oder kommerziell beherrschtes  Zahlungsnetzwerk, in dem  sehr direkt und schnell „Zahlungen” in einer virtuellen „Währung” ausgetauscht werden können. Dieses Tauschsystem  besteht darin, dass die Teilnehmer untereinander öffentlich Transaktionen bestätigen. Das Vertrauen wird durch eine dank Signatur und Verschlüsselung nachvollziehbare, kaum oder nur sehr schwer fälschbare öffentliche Transaktionskette und den Open-Source-Ansatz bewirkt. Selbst wenn Bitcoin scheitert, wird ein anderes, aber prinzipiell ähnliches System folgen – der Bedarf ist da und die Möglichkeiten ebenfalls.

2. Digitale „Währungen” wie Bitcoin haben unbestreitbar Vorzüge

Bitcoin ist schnell – denn die Transaktion ist normalerweise spätestens nach ein, zwei Stunden anerkannt.

Außerdem ist Bitcoin zunächst einmal sehr günstig, wenn man diese Form der Zahlungsabwicklung mit den Gebühren der üblichen kommerziellen Payment-Abwicklern vergleicht: Die Transaktioinsgebühren liegen unter einem Prozent.

Schließlich bietet Bitcoin zwar keine echte Anonymität, aber durch die pseudonyme Abwicklung der Transaktionen ist nicht so ohne weiteres ermittelbar, welcher Mensch oder welches Unternehmen tatsächlich beteiligt war.

3. Im Moment ist Bitcoin vor allem eine Sache von und für Nerds – und Spekulanten.

Die Liste der Organisationen und Unternehmen, die Bitcoins akzeptieren,  umfasst weit über 1.000 Einträge. Nach wie vor sind nicht wenige davon klar auf Nerds ausgerichtet-  oder aber auf Kunden, die eine pseudonyme Zahlungsmethode zu schätzen wissen – Sex-Sites,  Drogenentzugskliniken und dergleichen (was keinesfalls bedeutet, dass jeder, der Bitcoin-Zahlungen akzeptiert, unseriös wäre).

Für den Durchbruch als Verbraucherwährung müssten richtig große Player wie Amazon oder eBay auf Bitcoin aufspringen. Das kann möglicherweise durchaus und durchaus auch bald passieren, eBay-Chef John Donahue hat bereits Interesse signalisiert. Sicher ist der Durchbruch aber nicht.

Als zweite Perspektive bietet Bitcoin die Perspektive, irgendwann als Mittel für internationale Transaktionen die Bindung an Leitwährungen überflüssig zu machen sowie Devisenbeschränkungen oder Sanktionen zu umgehen. Warum, das erklärte das Wall Street Journal dieser Tage.

4. Die rechtliche Einordnung ist alles andere als klar

Die rechtliche Einordnung von Bitcoins ist alles andere als abgeschlossen, auch wenn das Bundesfinanzministerium(dieses Jahr)  und die BaFin (2011 und dann wieder dieses Jahr) dazu bereits Stellung genommen haben.

Die BaFin hat – in Übereinstimmung mit der überwiegend vertretenen Ansicht unter Juristen – klargestellt, dass Bitcoins kein E-Geld im Sinne des § 1a Abs. 3 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) sind. Dazu müssten Bitcoins einen „monetären Wert“ in Form einer Forderung gegenüber dem Emittenten darstellen, durch den Besitz von Bitcoins wird jedoch, das ist der „Knackpunkt“, keine Forderung gegen einen Dritten begründet.

Auch wenn ich bei einer Transaktion im Austausch gegen eine Lieferung den Anspruch erwerbe, mir eine entsprechende Anzahl an Bitcoins gutzuschreiben, folgt daraus nicht, dass irgendjemand gezwungen wäre, mir diese Bitcoins in eine gängige Währung umzutauschen.Der„Bitcoin-Anwalt” Julian Schneider formulierte es in einem Interview mit der LTO so: „Wenn man Bitcoins kauft, schließt man zwar einen atypischen Werkvertrag. Die Tätigkeit des Vertragspartners erschöpft sich aber in der Überweisung der Bitcoins auf ein spezielles Konto. Sobald die Bitcoins überwiesen sind, ist der Vertrag erfüllt und die Forderung erloschen.” 

Die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) sieht Bitcoins  als „Rechnungseinheit“ im Sinne des Kreditwesengesetzes. Damit hat sie „den Daumen drauf” – wer gewerbsmäßig  Zahlungsabwicklung oder andere Dienstleistungen rund um die Bitcoins erbringen will, wird von der BaFin als Finanzdienstleister gesehen und braucht  für seine Tätigkeit eine  Erlaubnis. Der gewerbliche Handel mit Bitcoins ist dagegen in Deutschland zwar anzeige-, aber nicht genehmigungspflichtig. Auch wer Bitcoins als Zahlungsmittel für eigene Lieferungen oder Leistungen annimmt, benötigt keine Genehmigung.

Eine BaFin-Erlaubnis braucht aber, wer zum Beispiel Bitcoin-Bezahlmöglichkeiten bei Geschäften Dritter ermöglicht. Dabei ist es egal, ob das Unternehmen sich auch selbst als Finanzdienstleister sieht. Wie schnell man zum „Finanzdienstleister” werden kann, zeigt der Fall von Lieferheld. Dort konnte man eine Pizza bestellen und mit PayPal bezahlen, der Lieferservice rechnete dann mit dem Restaurant ab – und hätte dafür eine BaFin-Genehmigung benötigt, so das Landgericht Köln (29. 9 2011 – Az. 81 O 91/11 ).

Verstöße gegen das ZAG sind nicht ohne – wer genehmigungspflichtige Zahlungsdienste ohne Erlaubnis anbietet, macht sich nach § 31 ZAG strafbar, für Schadenersatzforderungen und Wettbewerbsklagen  ist man ebenfalls angreifbar.

Bitcoins passen auch sonst nicht so recht in die bisherige Landschaft der Zahlungsabwicklung. Bei einem dezentral angelegten System wie Bitcoins ist es extrem schwierig, die bei traditionellen Systemen notwendige „verantwortliche Person“ zu benennen.  Derzeit hat als einziges Institut  in Deutschland  die Fidor-Bank, die mit den Handelsplattformen Bitcoin.de und inzwischen auch mit Kraken.com kooperiert,  eine Lizenz für den Bitcoin-Handel beantragt. Die Beantragung einer Lizenz macht jedoch insofern Sinn, als eine einmal in Deutschland von der BaFin erteilte Lizenz der Bank den Zugang zu allen EU-Mitgliedstaaten und damit den Handel mit Bitcoins eröffnet.

Etwas unsinnig ist der mitunter geäußerte Vorwurf, für Bitcoins gebe es keine Einlagensicherung. Das liegt in der Natur der Sache:  Bitcoins sind schließlich wie erwähnt kein E-Geld. Sie gelten vielmehr als Sondervermögen wie Aktien oder Schuldverschreibungen, für deren Depots die Einlagensicherung ja auch nicht gilt.

5. Auch die steuerliche Behandlung ist alles andere als klar

Klar ist so viel: Wer privat Bitcoins besitzt und diese nach mindestens einem Jahr verkauft, kann den Gewinn steuerfrei einstreichen, davor unterliegt der Gewinn aus einem solchen privaten Veräußerungsgeschäft normal der Einkommensteuer. Das hat das Bundesfinanzministerium bekanntgemacht. Abgeltungssteuer auf Bitcoin-Depots wird also nicht erhoben.

Interessanter wird es beim Thema Umsatzsteuer:  Bitcoins sind, so führt die Kanzlei Winheller aus, die nach eigener Auskunft die Fidor-Bank berät,  laut Bundesfinanzministerium ja nur Recheneinheiten – die Umsatzsteuerbefreiung für Währungen gilt hier also nicht. Andererseits sind  Bitcoins für das Ministerium das Resultat privater Geldschöpfung – also einer Leistung, und damit grundsätzlich steuerbar. Insgesamt ergibt sich damit die Möglichkeit, dass der Umtausch von Bitcoins in Euro vom Finanzamt als genauso umsatzsteuerpflichtig eingestuft  wird wie die Lieferung von Brennholz oder die Leistung eines Nagelstudios.

Dass Bitcoin-Zahlungen („die bloße Entgeltentrichtung”) umsatzsteuerpflichtig sind, hat das Bundesfinanzministerium bereits ausgeschlossen. Weniger deutlich fällt die Antwort aus, wenn es um den  Handel oder die Vermittlung von Bitcoins geht: dies  kann unter die Voraussetzungen des § 4 Nr. 8c UStG umsatzsteuerfrei sein”, so das Ministerium (Hervorhebung und Link durch FS). Klare Festlegungen klingen anders.

Bitcoin-Mining jedenfalls, das Errechnen neuer Bitcoin-Blöcke also, ist mit ziemlicher Sicherheit umsatzsteuerpflichtig.

Ein weiteres unklares Thema: Wie muss man Bitcoin-Transaktionen buchen und archivieren? Rechtsanwalt Andreas Wehle empfiehlt in einem ausführlichen Kommentar auf Frag-einen-Anwalt.de dafür eine eigene Einnahme-Überschuss-Rechnung. Das klingt zunächst vernünftig, aber eine EÜR nach herkömmlichem Muster dürfte wohl schwierig werden.  Transaktionen sind ja keine „echten“ Einnahmen, Bitcoin-Geschäfte mit herkömmlichen Buchhaltungsinstrumenten kaum abbildbar.

Für Klarheit werden hier vermutlich erst die Finanzgerichte sorgen, falls der Gesetzgeber nicht schon vorher aktiv wird.

6. Bitcoins sind fälschungssicher – aber Diebe,  Betrüger und Datenverlust stellen eine Bedrohung dar

Bitcoins „besitzt“ man eigentlich nicht. Was man besitzt, sind Schlüssel zu Bitcoins, die man in einem passwortgesicherten „Wallet” auf einem eigenen Rechner ablegt oder im eigenen Konto eines Fremdsystems, etwa einer Exchange oder einer Wechselstube. Verliert man das Passwort zu dem Wallet, sind auch die Bitcoins verloren. Lässt man sich die Schlüssel stehlen oder durch Betrügereien abluchsen, ebenfalls. Da das Gegenüber praktisch anonym ist, hilft einem auch die nachvollziehbare Transaktionskette wenig.

Dass dieses Verlustrisiko alles andere als theoretisch ist, zeigt die lange Liste „Verluste, Diebstähle, Hacks und Betrugsfälle” im Wikipedia-Artikel zu Bitcoin. Fairerweise muss man dazusagen, dass Diebstahl und Verlust natürlich auch andere Tauschwerte, Währungen oder Wertpapiere bedrohen.

7. Wie die Regierungen mit dem Thema umgehen werden, ist nicht noch nicht sicher

Bitcoins bieten eine Möglichkeit, um Devisenhandelsbeschränkungen, Wirtschaftssanktionen und andere staatliche Verbote zu umgehen. Auch für Geldwäsche sind sie gut geeignet. Angesichts des Potenzials für schwarze Transfers kann es sein, dass Bitcoin-Transaktionen in Zukunft gesetzlich eingeschränkt oder unter Auflagen gestellt werden.

Dazu kommt, dass offizielle Währungshüter solchen Parallelwährungen durchaus mit Misstrauen begegnen können – in Thailand sind Bitcoins de facto verboten. Allerdings hat das Bundesfinanzministerium in Berlin keinerlei grundsätzliche Vorbehalte erkennen lassen. Und auch der Chef der US-Notenbank, Ben Bernanke, hat sich vorsichtig zustimmend geäußert.

8. Die Währungsrisiken sind ernüchternd

Über die wilden Schwankungen des Bitcoin-Kurses berichtet seit einiger Zeit ja auch die Mainstream-Presse. Dass ein Zahlungsmittel, das zumindest bislang noch derart von Spekulation geprägt ist,eine schwierige Basis für stabile Geschäftsmodelle darstellt, liegt auf der Hand. Schließlich ist eine Wertheinheit, deren Umtauschwert täglich bis zu einem Fünftel schwankt, kaum ein massentaugliches Zahlungsmittel. Um Commerzbank-Chefvolkswirt Jörg Krämer zu zitieren: „Niemand verwendet eine Währung, die dauernd Achterbahn fährt.

Ebenfalls häufig berichtet wird über die maximale Obergrenze – mehr als  21 Millionen Bitcoins lassen sich nicht „schürfen“, und Verluste etwa durch verlorengegangene Passworte sind unwiederbringlich. Das führt zu dem Deflationsszenario, das häufig angeführt wird. Da Bitcoins immer knapper werden, steigt die Nachfrage immer weiter, wer Bitcoins besitzt, hat keinen Grund, sie wieder auszugeben. Ob das so eintritt, weiß ich nicht – ich glaube auch nicht, dass irgendjemand anders das im Moment sicher beurteilen kann.

Eine seltener genanntes Risiko: Die Internetgemeinde könnte an Bitcoins irgendwann das Interesse verlieren, um sich einer der vielen Alternativwährungen zuzuwenden.

Und was passiert, wenn sich das ganze System als kompromittiert herausstellen sollte? Sind dann die Bitcoins von einer Minute auf die andere wertlos? Die Folgen wären jedenfalls unabsehbar. Es ist nicht einmal klar, ob dann mit Bitcoins getätigte Geschäfte überhaupt noch wirksam wären. Vielleicht müssten sie rückabgewickelt werden? Mit dem Zivilrecht nach derzeitigem Stand lässt sich so einem Szenario nur schwer beikommen.

8. Versichern? Hmm.

Versicherer haben ein großes Interesse daran, auf neue Entwicklungen zu reagieren. Neue Chancen sind stets mit neuen Risiken verbunden, und davon lebt die Branche schließlich.  Wenn eine neue Sache wie Bitcoin aber noch zu viele Unwägbarkeiten birgt, um die Risiken entsprechender Geschäftsmodelle wirklich solide prognostizieren zu können, dann wird es jedoch schwierig für eine Versicherungsgesellschaften. Wie soll sie dem Kunden dafür dann eine Police anbieten?

Im Moment gibt es  für „Bitcoin-StartUps” jedenfalls noch keine Standardprodukte. Erste Überlegungen gehen dahin, Zahlungsausfall- oder Forderungsausfallversicherungen  für Bitcoin-Geschäfte analog zu Geschäften in Auslandswährungen zu behandeln. Dort wird ein Umrechnungskurs vertraglich festgelegt. Ob die Versicherer im Einzelfall eine solche Absicherung wirklich zu vertretbaren Konditionen übernehmen, muss man allerdings angesichts der Schwankungen des Bitcoin-Kurses  abwarten.

Viele andere Versicherer lehnen die Absicherung generell ab. Begründung: Die Gesellschaften sehen in Bitcoins, weil nirgendwo gesetzliches Zahlungsmittel, auch keine handelbare Währung.

Fazit: Die Bitcoin-Risiken sind sehr groß. Aber die Idee wird überleben.

Eigentlich kann man da die Bitcoin-Entwickler selbst zitieren„Bitcoin should be seen like a high risk asset, and you should never store money that you cannot afford to lose with Bitcoin.”

Das gilt nicht nur für Bitcoin als Geldanlage, sondern auch für Geschäftsmodelle, die auf Bitcoin beruhen. Aber: Diese Form der virtuellen Währung wird nicht wieder verschwinden. Und auch die Versicherer werden darauf reagieren, irgendwann. Ob man dann noch von Bitcoins spricht oder ob dann ein anderes System en vogue ist, weiß ich aber nicht.