Inflation - Versicherungssumme prüfen, Symbolfoto: annca via Pixabay

Inflation bedeutet: Versicherungssummen überprüfen!

Krieg, Kostenexplosion, Inflation: die Lage ist nicht rosig

Der russische Überfall auf die Ukraine hat eine wirtschaftliche Kettenreaktion ausgelöst: Energiekrise, unterbrochene Liefer- und Versorgungsketten, Unsicherheit, enorme Kostensteigerungen, Inflation.

Dadurch steigen die Risiken, und zwar ganz besonders für Versicherungsfälle der Cyber-Versicherung und bei der Manager-Haftpflicht (D&O-Versicherungen).

  • Parallel zum Kriegsgeschehen begann eine Flut von Cyber-Angriffen auf Institutionen und Unternehmen im Westen. Außerdem steigt die Zahl der Online-Betrugsversuche. Dazu kommen Lieferausfälle bei IT-Equipment, an denen unter anderem die Halbleiter-Krise schuld ist. Bei Hardware-Havarien wird es schwieriger, Ersatz zu beschaffen.
  • Steigende Insolvenzrisiken und wachsender Druck auf Geschäftspartner führen automatisch dazu, dass Geschäftsführerinnen und Geschäftsführern schuldhafte Verletzung ihrer Pflichten vorgeworfen wird. Viele Unternehmen drohen durch explodierende Energiepreise und deren Folgen wie erhöhte Rohstoff- und Transportkosten ins Minus zu rutschen. Oft fehlt es an alternativen Beschaffungsoptionen oder den Mitteln, um den Kostenanstieg zu kompensieren. Vor diesem Hintergrund stellen Gesellschafter und Insolvenzverwalter schnell die Frage nach persönlicher Verantwortung aufgrund mangelnder Vorsorge. Dazu kommt das mit jeder wirtschaftlichen Flaute verbundene persönliche Haftungsrisiko, etwa durch Zahlungen trotz drohender Überschuldung. Die Folge ist schnell die Haftung mit dem gesamten Privatvermögen.

Im Gegenzug verringert die Inflation nicht nur die Kaufkraft der Bestände an liquiden Mitteln. Sie frisst auch am Deckungspotenzial bestehender Versicherungssummen.

Wir prüfen für Sie Versicherungsbedingungen und Versicherungssummen

acant befasst sich mit Cyberversicherungen, seit es dieses Produkt auf dem Versicherungsmarkt gibt. Die Absicherung der Managerhaftung durch D&O-Versicherungen ist unser zweiter Schwerpunkt. Wir prüfen mit Ihnen gemeinsam, ob Ihre Versicherungssummen und Versicherungsbedingungen angemessen sind. Dabei kontrollieren wir auch, ob Ihre Deckung wirklich Ihrem Risikoprofil entspricht oder ob Sie durch Überdeckungen Geld verlieren oder durch offene Deckungslücken Risiken ausgesetzt sind.

Wenn Verträge angepasst werden müssen, übernehmen wir für Sie die Kommunikation mit den Versicherern. Der Versicherungsmarkt wird angesichts der Wirtschaftslage enger. Versicherungsbedingungen werden verschärft, Versicherungsnehmer zunehmend kritischer ausgewählt. Wir kennen die Ansprechpartner auf Seiten der Versicherungsgesellschaften persönlich, wir wissen um die Marktlage und wie man auch unter den gegenwärtigen Bedingungen marktgerechte Versicherungsangebote aushandelt.

acant kann Ihnen helfen, sich bei den betrieblichen und persönlichen Versicherungen optimal aufzustellen. Das ist ein wichtiger Teil der Vorsorge in der gegenwärtigen Lage. Rufen Sie uns an – wir beraten Sie gern: 030 863 926 990.

D&O-Versicherung prüfen - Symbolfoto: analogicus via Pixabay

Corona-Krise und Insolvenz-Sonderregeln: Geschäftsführer-Haftpflicht jetzt versichern oder verlängern

D&O-Versicherung für Geschäftsführer: Schutz vor Schadenersatz aufgrund persönliche Haftung für Pflichtversäumnisse

D&O-Versicherungen schützen Organe von Kapitalgesellschaften vor persönlicher Haftung: Geschäftsführer, Vorstände, Aufsichtsratsmitglieder und andere Mitglieder der Unternehmensführung sowie Prokuristen leitende Angestellte. Abgeschlossen werden sie allerdings in der Regel von der Gesellschaft. Der Versicherungsfall tritt ein, wenn Schadenersatzansprüche gegen den Geschäftsführer geltend gemacht werden – z. B. von der Gesellschaft selbst, weil der Geschäftsführer ihr gegenüber für Pflichtverletzungen haftet.

Besonders für AG-Vorstände und GmbH-Geschäftsführer ist das Haftungsrisiko sehr groß: sie sollten in jedem Fall gegen Schadenersatzansprüche aufgrund von Pflichtverletzungen versichert sein. Die D&O-Police kann der letzte Anker sein, der den privaten Ruin verhindert. Das ist keine Übertreibung.

Die Gefahr, mit dem gesamten Privatvermögen zu haften, ist vielen Geschäftsführen nicht wirklich bewusst. Doch nicht nur grob fahrlässige oder vorsätzliche Führungsversäumnisse führen in die Haftung. Grundsätzlich genügt ein einfacher Fehler.

Insolvenzverschleppung beispielsweise ist strafbar und begründet  Schadenersatzansprüche gegen den Geschäftsführer, Das gilt auch dann, wenn dem Geschäftsführer die rechnerische Überschuldung des Unternehmens gar nicht bekannt war.
Die derzeitige Aussetzung der Insolvenzantragspflicht ändert wenig am Risiko, durch eine Insolvenz in Haftung zu geraten, im Gegenteil. Doch dazu gleich mehr. Vorher lohnt sich ein Blick auf die Lage auf dem Markt für D&O-Versicherungen.

Corona-Krise und Marktprobleme: D&O-Versicherungen werden teuer und schwieriger zu bekommen

Ein Versicherungsprodukt, das Schadenersatzforderungen gegen Geschäftsführer deckt, lohnt sich für die Versicherer vor allem dann, wenn es der Wirtschaft gut geh. Dann fallen weniger Haftungsfälle an als in der Krise.

Da ist es kein Wunder, dass es auf dem Markt für diese Management-Haftpflichtversicherungen zurzeit keine Schnäppchen mehr gibt. Im Gegenteil, die Gesellschaften fahren das Geschäft eher zurück. Das war lange anders, die Versicherer waren bei Prämien und Konditionen vergleichsweise großzügig. Nun wird gegengesteuert. Manche Versicherungen bieten gar keine D&O-Versicherungen mehr an. Zumindest steigen die Prämien, besonders bei größeren Unternehmen.

Trotzdem: Jetzt erst recht

Dennoch sollten Geschäftsführer und Vorstände gerade jetzt aktiv werden und dafür sorgen, dass ihre Gesellschaft ihnen Versicherungsschutz besorgt oder bestehende Policen verlängert. Schließlich ist aktuell das Risiko besonders groß, in einer Haftungssituation zu enden. Die wirtschaftlichen Aussichten bleiben mittelfristig unsicher. Daran ändern kurze konjunkturelle Zwischenhochs wenig.

  • Für Geschäftsführer, die bisher keine D&O-Deckung haben, lautet der Rat: Jetzt abschließen. Das Produkt wird teurer, das Angebot wird immer kleiner, Warten verschlechtert die Position als Versicherungsnehmer.

  • Für bereits versicherte Geschäftsführer und Vorstände gilt: Ja, die Prämie wird teurer, wenn die Verlängerung ansteht. Noch wichtiger ist allerdings der Versicherungsschutz selbst. Denn viele Versicherer nehmen Änderungen vor, Deckungsausschlüsse kommen dazu. Eine genaue Prüfung der Versicherungsbedingungen ist wichtig. Wo die Konditionen stimmen, sollte eine vorzeitige Verlängerung der Police angestrebt werden.

  • Wichtig ist auch das Vertragsverhältnis zwischen dem Geschäftsführer und der Gesellschaft. Ist die GmbH verpflichtet, für den Geschäftsführer eine D&O-Versicherung abzuschließen? Ist ein bestimmter Deckungsumfang vereinbart? Und ist auch die Haftung nach einem Ausscheiden als Organ festgelegt? Das ist wichtig, aufgrund des „Claims-made“-Prinzips – dazu gleich mehr.
In jedem Fall können wir von acant helfen. Einer der Schwerpunkte von uns ist das Vermitteln von Versicherungsschutz für die persönliche Haftung des Managements: Geschäftsführung, Vorstand und Aufsichtsorgane. Wir kennen den Markt sehr genau und wissen, wie die besten Optionen am Markt aussehen.

Die Sache mit der „Claims-made“-Deckung

Ein wichtiger Aspekt von D&O-Versicherungen: Die Regulierung basiert auf dem „Claims-made“-Prinzip. Das bedeutet: Entscheidend ist nicht der Versicherungsschutz zu dem Zeitpunkt, als die Pflichtverletzung begangen wurde, sondern zum Zeitpunkt der Geltendmachung.

Beispiel: Im August 2020 durchläuft die GmbH eine Krise, es wird jedoch keine Insolvenz angemeldet. Im März 2021 kommt es doch zum Insolvenzantrag. Im Mai 2021 fordert der Insolvenzverwalter vom früheren Geschäftsführer Schadenersatz für Zahlungen der GmbH von August bis März. Begründung: Der Insolvenzantrag hätte schon im August, spätestens September 2020 gestellt werden müssen.

Sollte er damit Recht bekommen, dann gelten für die Regulierung der Forderung die Versicherungskonditionen vom Mai 2021. Welche D&O-Versicherungsvertrag im August 2020 galt, ist nicht ausschlaggebend.

Und genau deshalb ist es wichtig, die Entwicklung der Versicherungsbedingungen der eigenen Managerhaftpflicht genau im Auge zu behalten. Außerdem ist es wichtig, die einschlägige Rechtsprechung zu kennen, etwa zur Möglichkeit des Insolvenzverwalters, bestehende D&O-Policen zu kündigen.   Wir können Ihnen sagen, wie weit Ihr Versicherungsschutz konkret reicht.

Verlängerte Aussetzung der Insolvenzantragspflicht: eher Zusatzrisiko als Freibrief für Geschäftsführer

Die Regierung hat auf die Corona-Krise schon im März mit der befristeten Aussetzung der Insolvenzantragspflicht für GmbH-Geschäftsführer reagiert. Das galt zunächst bis Ende September. Jetzt wurde beschlossen, diese Regelung bis Jahresende zu verlängern.

Allerdings ist das nicht der Freibrief in Sachen Insolvenzrisiko, als der er oft verkauft wird. Trotz Insolvenzreife auf den Insolvenzantrag verzichten, das geht auch derzeit nur unter zwei Bedingungen:

  1. Das Unternehmen ist aufgrund der Pandemie insolvenzreif geworden. Das wird widerlegbar vermutet, wenn es nicht schon zum 31.12. 2019 insolvenzreif war.
  2. Eine Sanierung des Unternehmens hat reale Aussicht auf Erfolg.

Besonders der zweite Punkt kann später zur Haftungsfalle werden. Denn der GmbH-Geschäftsführer muss möglicherweise später nachweisen, dass er im Jahr 2020 nicht leichtfertig vom Insolvenzantrag Abstand genommen hat. Dafür muss zum Beispiel einen soliden, ausgearbeiteten, umsetzbaren Sanierungsplan existieren. Kann der Geschäftsführer die Sanierungsperspektive trotz Insolvenzreife nicht mit konkreten Zahlen und Informationen belegen, droht ihm nachträglich doch noch eine Anklage wegen Insolvenzverschleppung.

Und das bedeutet: die Gefahr der persönlichen Haftung mit dem Privatvermögen wird sehr konkret. Und damit die Frage, ob Versicherungsschutz besteht.

Wie bekommen Sie ihr persönliches Risiko in den Griff? Gemeinsam finden wir die optimale Lösung

Als Spezialmakler für Geschäftsführerhaftung vermitteln und optimieren wir seit vielen Jahren Versicherungen für die Manager-Haftpflicht. Wir finden auch für Ihre konkrete Situation die optimale Versicherungslösung. Sprechen Sie uns an.

Geschäftsführerhaftung - Symbolbild Foto: Lena Lindell via Pixabay

GmbH-Geschäftsführerhaftung? Da gibt es doch was vom … Versicherungsmakler

Die Haftung der Gesellschaft ist beschränkt. Nicht die des GmbH-Geschäftsführers.

Sind Sie Geschäftsführer einer GmbH oder auch einer UG (haftungsbeschränkt)? Oder planen Sie die Gründung einer GmbH oder UG, bei der Sie auch selbst die Geschäftsführung übernehmen wollen?

Dann sollten Sie über die GmbH-Geschäftsführerhaftung Bescheid wissen, zumindest in Grundzügen. Und Sie sollten wissen, dass Sie das Risiko persönlicher Haftung durch eine D&O-Versicherung ein gutes Stück weit entschärfen können. (Im Regelfall zahlt die Gesellschaft die Versicherungsprämie.)

Fiktives, aber realistisches Beispiel: Trojaner ruiniert GmbH-Geschäftsführer

Wenn keine Manager-Haftpflichtversicherung vorhanden ist, kann die GmbH-Geschäftsführerhaftung das komplette private Vermögen aufzehren, bis zur Pfändungsgrenze. Und dazu kommt es schneller als gedacht.

Nehmen wir ein (fiktives, aber realistisches) Beispiel: Einer Ihrer Mitarbeiter infiziert mit einem einzigen unvorsichtigen Klick Ihr Firmennetzwerk mit Ransomware. Der Verschlüsselungstrojaner macht im Hintergrund sämtliche Dateien unlesbar. Dann erscheint eine Erpresserbotschaft: 10 Bitcoin für den Code, der die Daten wieder entschlüsselt.

Im Unternehmen geht aufgrund der Verschlüsselung nichts mehr. Sie suchen erst einmal jemand, der weiß, wie man Bitcoin erwirbt und an die Erpresser transferiert. Leider ist die fünfstellige Euro-Summe für den Eintausch der Kryptowährung umsonst, sie erhalten keinen Dateischlüssel. Damit liegen Buchhaltung, Vertrieb und alle anderen Abteilungen lahm, weil kein Zugriff auf Kundendaten, Bestellungen, Abrechnungsprogramme und dergleichen mehr besteht. Betriebsunterbrechung und Lieferverzögerungen sorgen für Auftragsstornierungen und Umsatzverluste. Kunden springen ab, der Ruf des Unternehmens ist schwer beschädigt.

Und dafür macht man Sie verantwortlich, als Geschäftsführer der GmbH. Sie haben sich auf Ihren IT-Administrator verlassen, dessen System zur Datensicherung war jedoch der Aufgabe nicht gewachsen. Die Gesellschafter fordern von Ihnen Schadenersatz für sämtliche Schäden, die der Trojaner angerichtet hat: eine siebenstellige Summe.

Bei jeder Sorgfaltspflichtverletzung droht Haftung

Auch wenn dieser Irrglaube kaum auszurotten ist: Die Haftung mit Ihrem gesamten persönlichen Vermögen droht Ihnen als GmbH-Geschäftsführer keineswegs nur bei Insolvenz der Gesellschaft oder klarem Fehlverhalten in der Geschäftsführung.

Auch durch sogenannte Sorgfaltspflichtverletzungen können Sie sich schadenersatzpflichtig machen, weil Sie Ihre Aufgaben nicht mit der „Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns“ versehen haben. (Diese Formulierung stammt direkt aus § 43 GmbH-Gesetz.)

Ob im konkreten Fall eine Verletzung der Sorgfaltspflicht vorliegt, ist eine Ermessensfrage. Eine völlig risikofreie Geschäftsführung ist schließlich nicht möglich. Als Sorgfaltspflichtverletzung kann es beispielsweise gelten, wenn …

  • Sie ein offensichtliches Risiko nicht versichert haben, obwohl das möglich gewesen wäre (z. B. Überschwemmungsschäden auf einem Grundstück in Ufernähe, aber auch die Folgen eines Ransomware-Angriffs)
  • nach einem Arbeitsunfall mit hohem Personenschaden der Vorwurf mangelhafter Sicherheitsvorkehrungen erhoben wird
  • ein Rechtsmittel nicht eingelegt wurde, etwa eine Klage, die dem Unternehmen unter Umständen Geld eingebracht hätte.

Im Zweifel entscheidet am Ende ein Richter darüber, ob Sie die konkrete Entscheidung zum Wohle der GmbH und frei von Interessenkonflikten getroffen haben, sich dabei ausreichend informiert hatten und kein unangemessenes Risiko eingegangen sind – also die nötige Sorgfalt an den Tag gelegt haben. Von seinem Urteil kann Ihr persönliches, finanzielles Schicksal abhängen.

In der Praxis besonders gefährlich: Überschuldung, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz

Zu Schadenersatzansprüchen gegen GmbH-Geschäftsführer kommt es besonders häufig in Folge von Überschuldung, Zahlungsunfähigkeit und Insolvenz der Gesellschaft. Nur zwei der damit verbundenen Hauptrisiken für den Geschäftsführer:

  • Er haftet mit seinem Privatvermögen für jede Zahlung, die trotz Insolvenzreife angewiesen wurde und nicht mit der „Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmanns“ vereinbar ist. (Leitender Gesichtspunkt dafür ist das Interesse der Gläubiger, nicht die Perspektive der Geschäftsführung.)
  • Der Geschäftsführer haftet außerdem, wenn die Gesellschaft zu einem bestimmten Termin rechnerisch überschuldet oder zahlungsunfähig ist und er nicht unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von drei Wochen, Insolvenzantrag stellt. Mit jedem Tag, den die GmbH sich ab dann weiterschleppt, Ausgaben hat und neue Verträge abschließt, wächst die Liste der potenziellen Schadenersatzforderungen. Deshalb folgt aus der Insolvenz der Gesellschaft schnell der private Ruin des Geschäftsführers.

Das ist längst noch nicht alles in Sachen GmbH-Geschäftsführerhaftung

Wohlgemerkt: Das sind längst nicht alle Haftungsrisiken, mit denen ein GmbH-Geschäftsführer konfrontiert ist. Die Liste könnte noch lange fortgesetzt werden, etwa um die Haftung für Fehler von Mitgeschäftsführern, die Haftung für die Forderungsausfälle von Lieferanten, die besonderen Haftungsrisiken für nicht abgeführte Steuern und Sozialversicherungsbeiträge, die Haftung für mangelhafte Compliance etc. etc.

Anders gesagt: Die Haftungsmaterie ist ein komplexes Thema im GmbH-Recht, zu dem es viele Regalmeter an Literatur gibt. Die praktischen Auswirkungen der Rechtslage sind jedoch alles andere als abstrakt.

Und dazu kommt noch ein Punkt: Viele dieser Haftungstatbestände stehen mit Straftatbeständen in Verbindung. Das bedeutet: Erst drohen ein Strafverfahren mit Strafprozess und Verurteilung – und in der Folge noch eine existenzvernichtende Schadenersatzforderung.

„So etwas passiert mit unserer GmbH ja nicht.“

Trotzdem erlebe ich es häufig, dass GmbH-Geschäftsführern das Bewusstsein für ihr persönliches Risiko fehlt. Natürlich kann man darauf setzen, dass schon nichts passieren wird. Aber das ist dann eben Vogel-Strauß-Politik. Denn zu einer Insolvenz oder zum Vorwurf einer Sorgfaltspflichtverletzung kommt es keineswegs nur bei unfähigen Geschäftsführern – das ist schlicht ein allgemeines Berufsrisiko.

Die GmbH-Geschäftsführerhaftung lässt sich versichern. Fragen Sie uns einfach!

Zum Glück kann man vorbauen: durch eine D&O-Versicherung, die Schadenersatzforderungen aus der GmbH-Geschäftsführerhaftung abdeckt. Weil die Haftungsfragen rechtlich so komplex sind, kommt es bei einer Geschäftsführer-Haftpflichtpolice sehr auf die Versicherungsbedingungen an.

acant ist auf D&O-Versicherungen spezialisiert. Haben Sie Fragen? Wir beraten Sie gern, und selbstverständlich kostenlos.