Ein leer stehendes Gebäude versichern

Ein leer stehendes Haus zu versichern – das ist gar nicht so einfach.

Versicherungsgesellschaften mögen Leerstand nicht, die Risiken sind ihnen zu groß. Schließlich wirkt eine unbewohntes, leer stehendes Gebäude oft wie eine Einladung – an Kinder, die gern auch mal drinnen ein Lagerfeuer machen wollen, an Obdachlose, die nachts mit Kerzen hantieren, oder an Plünderer, die nach Verwertbarem suchen und beispielsweise die Kabel aus der Wand reißen, um das Kupfer zu versilbern.

(Was dann sogar zu Personenschäden führen kann, wie in Duisburg vor einigen Jahren: Da wollte ein Kabeldieb in einer stillgelegten Fabrik eine 10.000-Volt-Leitung mit einer Säge abtrennen. Er hat es nicht überlebt.)

Der Immobilienbesitzer, der uns nach der Versicherung gefragt hatte, bekam sein leer stehendes Haus dann doch versichert. Wir haben uns Mühe gegeben. Überhaupt haben wir bisher auch bei Leerstand noch immer eine Versicherung gefunden. Auch wenn es etwas mehr Zeit kostet.

Sachbeschädigung: Wenn der Manager auf die Konkurrenz losgeht …

In Berlin soll ein LG-Manager in einem „Saturn“-Markt vier Waschmaschinen von Samsung beschädigt haben, was für entsprechendes Medienecho sorgte. Die Polizei ermittelt wegen Sachbeschädigung, LG verteidigt sich mit dem Hinweis, der Mitarbeiter habe die Geräte nur auf wackelnde Türen überprüfen wollen – das jedenfalls berichtete Heise vor einer Weile.

Als Versicherungsmakler frage ich mich bei solchen Geschichten natürlich immer: Zahlt da wohl eine Versicherung? Eines kann man klar sagen: Bei vorsätzlicher Sachbeschädigung zahlt die Versicherung den Schaden nicht. Sie leistet höchstens Rechtsschutz bei Einleitung eines Strafverfahrens.

Wenn der Manager aber im Zuge seiner Tätigkeit für den Arbeitgeber (also LG) die Geräte versehentlich beschädigt haben sollte, dann müsste wohl die Betriebshaftpflicht  für den Schaden einstehen. Falls LG, was theoretisch möglich ist, dafür dann seinen Manager wiederum persönlich in Anspruch nimmt, könnte wiederum dessen D&O-Versicherung eintreten, falls er eine besitzt.

Eine „Directors and Officers“-Police ist quasi eine Berufshaftpflichtversicherung speziell für Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsräte – und angesichts der gesetzlichen Haftungsrisiken dieser „Organe“ unbedingt empfehlenswert. Selbst wenn man nicht gewohnheitsmäßig an den Türen der Konkurrenz rüttelt.

Nachtrag, 28. 12. 2014: Die Sache hatte jetzt in Südkorea ein juristisches Nachspiel. Wie unter anderem N-TV berichtet, wurden in Südkorea deshalb die Konzernzentrale von LG und eine Haushaltsgerätefabrik von der Polizei durchsucht. Samsung habe mehrere LG-Manager wegen „Verleumdung, Sachbeschädigung und Geschäftsbehinderung“ verklagt.
Da macht sich eine „Directors and Officers“-Police vermutlich inzwischen wirklich bezahlt. Gut, wenn man sie hat.