Brandgefahr durch E-Autos und Ladestationen versichern? Symbolfoto: Reinhard Thrainer via Pixabay

Feuergefahr durch E-Autos und Ladestationen in Tiefgaragen: zahlt die Gebäudeversicherung?

Die Gebäudeversicherung und die Gefahr brennender E-Fahrzeuge: Viele Fragen

Zahlt die Gebäudeversicherung den Schaden, wenn ein E-Auto in der Tiefgarage brennt? Wie ist es mit der Feuerversicherung, wenn in der Tiefgarage oder direkt am Gebäude eine Ladestation eingerichtet wird? Steigen die Versicherungskosten?

Diese Fragen sind zurzeit sehr aktuell. Inzwischen haben erste Tiefgaragen die Zufahrt für E-Autos einschließlich von Hybridfahrzeugen gesperrt, so im fränkischen Kulmbach und im schwäbischen Leonberg. Die Begründung: Brandschutz.

Nach dem Brand eines E-Autos in der Tiefgarage kann das Gebäude abbruchreif sein

Stromer bzw. Hybridfahrzeuge geraten nicht häufiger in Brand als Autos mit Verbrennungsmotor. Das sagen zumindest die Statistiken, auch wenn für wirklich tragfähige Aussagen noch zu wenig Zahlen vorliegen.

Aber: Wenn es passiert, dann bringt sie am ehesten ein technischer Defekt beim Ladevorgang zum Brennen. Lithium-Ionen-Akkus sind gefährdet, wenn sie überladen werden oder Temperaturen von 180 Grad Celsius oder mehr ausgesetzt sind. Brennt die Batterie erst einmal, dann dauert der Autobrand in der Regel viel länger als bei herkömmlich angetriebenen Fahrzeugen.

Wenn der Akku Feuer fängt, hat die Feuerwehr ein Problem – der Immobilieneigentümer ebenfalls

Wenn der Akku eines E-Autos brennt, kann die Feuerwehr mit normalem Löschschaum nicht mehr viel ausrichten. In der Regel bleibt nur, den Wagen ausbrennen zu lassen – was mehrere Tage dauern kann. Viele Tiefgaragen sind zu niedrig und verwinkelt, um brennende E-Fahrzeuge mit dem nötigen Sicherheitsabstand ins Freie ziehen zu können. Außerdem entwickeln sich je nach Batterietyp giftige Gase.

Wenn das Brandgeschehen sich über Tage hinzieht und Stahlträger, tragende Wände und andere bauliche Elementen lange Zeit sehr hohen Temperaturen ausgesetzt sind, kann das die Bausubstanz komplett schädigen. Schlimmstenfalls ist die Statik des Gebäudes bedroht, der Abriss oder die Komplettsanierung die zwingende Folge.

Die Alternative: Große Mengen an Löschwasser

Als Alternative kann die Feuerwehr ganze Schwimmbecken an Löschwasser einsetzen, um die Batteriezellen zu kühlen, wenn der Zugang möglich ist. Das hat aber ebenfalls Folgen. Wenn Tausende von Litern Wasser durch die Tiefgarage fließen, sind ebenfalls Schäden vorprogrammiert.

Immerhin gibt es bereits Brandbekämpfungsmittel, die speziell für brennende Akkus entwickelt wurden: Löschlanzen werden in den Akku gerammt und sorgen dafür, dass das Wasser direkt die betroffenen Zellen kühlt. Das verringert den Wasserverbrauch erheblich. Es ist aber keinesfalls immer einfach, die Fahrzeugbatterie eines brennenden Wagens mit einer solchen Löschlanze zu erreichen.

Anforderungen der Sachversicherer

Bisher halten sich die Anforderungen der Sachversicherer noch im Rahmen. Die Versicherungsgesellschaften decken das Risiko der Akku-Brände in der Gebäudeversicherung bzw. Feuerversicherung mit ab. Eigene Deckungen oder Zusatzbausteine sind nicht erforderlich. Ladeeinrichtungen, ihre Umgebung und der bauliche Zustand müssen allerdings in Ordnung sein.

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft hat seine Anforderungen zu „Ladestationen für Elektrostraßenfahrzeuge“ im Merkblatt 3471 zusammengestellt. Es befasst sich sowohl mit Ladesäulen wie mit Wallboxen bzw. dem Laden über Haushaltsstrom, für E-Autos, Elektroroller und E-Bikes.

Überraschendes enthält das Merkblatt nicht. Selbst für Ladestationen in Mittel- und Großgaragen werden die Ladebetriebsart 4 (mit fest installierten Säulen) sowie ein angemessener zusätzlicher Überspannungsschutz nur empfohlen. Solange es bei Installation und Betrieb der Ladesäulen sachgerecht zugeht, wird die Versicherung Brandschäden wohl übernehmen müssen.

Wichtig: Gefahrenhöhung dem Versicherer melden

Neu eingerichtete Ladestationen sollten Sie dem Versicherer als Gefahrerhöhung melden. Sonst verweigert der womöglich später die Regulierung von Schäden. Ein Anruf bei acant genügt: Wir kümmern uns um die Kommunikation mit der Versicherungsgesellschaft.

Die Versicherer sehen, dass das Risiko wächst

E-Autos waren lang genug reine Exoten. Inzwischen steigen die Zahlen rasant, es gibt immer mehr Hybrid- und E-Fahrzeuge. Gleichzeitig entwickelt sich die Batterietechnik weiter, der Ladevorgang wird schneller. Der gerade vorgestellte Hyundai Ioniq 5 hat eine Batteriespannung von 800 Volt und soll in 10 Minuten auf 80 Prozent laden.

Umgekehrt kann der Eigentümer des Gebäudes kaum kontrollieren, ob an der Ladestation auf dem Parkdeck oder direkt vor der Tür nur Fahrzeuge in einwandfreiem technischem Zustand aufgeladen werden. Derzeit kommt noch dazu, dass in vielen Gebäudeobjekten wegen Corona weniger Betrieb ist und ein Brand vielleicht später bemerkt wird.

Gebäudeversicherung: Probleme für Eigentümer sind absehbar

Der Problemkomplex „E-Autos/Ladestationen/Brandrisiko/Versicherung“ dürfte weiter aktuell bleiben. Immobilieneigentümer, Eigentümergemeinschaften, Hausverwaltungen und Gewerbemieter sollten die Lage im Auge zu behalten.

  • In Eigentümergemeinschaften droht Konfliktpotential. Zum einen haben Eigentümer seit Dezember 2020 einen Anspruch darauf, auf eigene Kosten eine Ladevorrichtung einzubauen (§ 20 WEG). Andererseits kann das schnell zu Streit führen, wenn Miteigentümer ein erhöhtes Brandschaden-Risiko ins Feld führen, oder deshalb später einmal die Versicherungsprämien steigen. Außerdem kann die WEG zwar nicht verhindern, dass eine Ladestation eingebaut wird, sie kann aber über die Ausführung der Baumaßnahme bestimmen. Die E-Mobilität könnte also ein Streitpunkt bei der nächsten Eigentümerversammlung werden.
  • Für Vermieter gilt ähnliches: Mieter einschließlich von Gewerbemietern haben einen Anspruch darauf, auf eigene Kosten Ladestationen für E-Autos einzurichten (§ 554 BGB). In dem Fall muss der Vermieter schauen, dass der Versicherungsschutz das Brandrisiko angemessen abdeckt.
  • Wo es machbar ist, gehören Ladestationen ins Freie, in angemessener Distanz zum Gebäude und allem, was im Brandfall für teure Schäden gut ist. Im Moment ist das Versichern von Ladestationen zwar noch kein Problem. Doch in einigen Jahren kann es sich mit Blick auf die Versicherungsprämien auszahlen, wenn man jetzt schon vorausdenkt.

Wir von acant werden das Thema auf jeden Fall weiter verfolgen. Schließlich sind wir Spezial-Versicherungsmakler für technische Risiken. Wenn Sie Fragen oder Anmerkungen dazu haben, freuen wir uns über Ihre Rückmeldung: 030 863 926 990.

Versicherung bei Stillstand und Leerstand - Symbolfoto: Free-Photos via Pixabay

Falls der Betrieb wegen Corona still steht: Die Versicherer fordern Schutzmaßnahmen

Falls Ihr Betrieb wegen Corona geschlossen ist

Bei Stillstand und Leerstand haben Versicherungsnehmer bestimmte Pflichten. Zurzeit sind davon viele Gewerberäume betroffen: Geschäftsräume, Produktionshallen, Verkaufsräume, Büros und Werkstätten werden wegen der Corona-Epidemie nicht oder kaum genutzt.

In der Regel verlangen die Versicherer, dass bei Stillstand oder Leerstand bestimmte Auflagen eingehalten werden. Andernfalls können sie im Versicherungsfall die Leistung verweigern. Sprich: es besteht kein Versicherungsschutz mehr.

  • Türen, Fenster und Tore müssen selbstverständlich verschlossen sein.
  • Wenn bestimmte Sicherheitsvorkehrungen im Versicherungsvertrag stehen, etwa eine Alarmanlage, dann muss diese aktiviert sein.
  • Falls nötig und möglich, müssen die Räumlichkeiten durch die Heizung zumindest frostfrei gehalten werden (hoffentlich dieses Frühjahr nicht mehr notwendig)
  • Die Räumlichkeiten müssen gereinigt werden.
  • Löscheinrichtungen und Schlösser müssen funktionieren.
  • Wo es nicht genutzt wird, muss das Wasser abgestellt werden. Wasserbehälter müssen entleert werden.
  • Grundstück und Räumlichkeiten müssen regelmäßig kontrolliert werden, in der Regel mindestens jeden zweiten Tag.

Um welche Versicherungen geht es?

Betroffen ist vor allem Versicherungsschutz gegen Schäden durch Feuer, Einbruch, Vandalismus, Leitungswasser sowie gegen Sturm und Hagel.

Es geht also um betriebliche Sachversicherungen wie Ihre Inhaltsversicherung, eine Gebäudeversicherung oder eine Elementarschädenversicherung, die Sie vielleicht abgeschlossen haben.

Die Corona-Krise schafft für die Unternehmer bekanntlich mehr als genug Probleme. Trotzdem sollten Sie diese Anforderungen der Versicherer möglichst einhalten. Dann ist der Versicherungsschutz gewährleistet.

Ein leer stehendes Gebäude versichern

Ein leer stehendes Haus zu versichern – das ist gar nicht so einfach.

Versicherungsgesellschaften mögen Leerstand nicht, die Risiken sind ihnen zu groß. Schließlich wirkt eine unbewohntes, leer stehendes Gebäude oft wie eine Einladung – an Kinder, die gern auch mal drinnen ein Lagerfeuer machen wollen, an Obdachlose, die nachts mit Kerzen hantieren, oder an Plünderer, die nach Verwertbarem suchen und beispielsweise die Kabel aus der Wand reißen, um das Kupfer zu versilbern.

(Was dann sogar zu Personenschäden führen kann, wie in Duisburg vor einigen Jahren: Da wollte ein Kabeldieb in einer stillgelegten Fabrik eine 10.000-Volt-Leitung mit einer Säge abtrennen. Er hat es nicht überlebt.)

Der Immobilienbesitzer, der uns nach der Versicherung gefragt hatte, bekam sein leer stehendes Haus dann doch versichert. Wir haben uns Mühe gegeben. Überhaupt haben wir bisher auch bei Leerstand noch immer eine Versicherung gefunden. Auch wenn es etwas mehr Zeit kostet.