Kommunale IT-Dienstleister, Cyber-Risiken und Haftungsrisiko

Technik ist immer nur ein Teil der Absicherung

Das Bewusstsein für Cyber-Gefahren wächst, auch und gerade in Verwaltungen und öffentlichen Einrichtungen. Neue Gesetze, Maßnahmen und Initiativen sollen Sicherheit schaffen. Das ist natürlich grundsätzlich positiv. Allerdings werden kommunale IT-Dienstleister, die für Kommunen und ihre Verwaltungseinrichtungen und Versorgungsbetriebe tätig werden, dadurch vor neue Anforderungen gestellt. Parallel dazu steigt durch die juristische Entwicklung ihr Risiko, mit Haftungsansprüchen konfrontiert zu werden.

Deshalb sollten auch kommunale IT-Dienstleister ihr Interesse nicht nur auf Technologien und Strategien für Intrusion Detection, Disaster Recovery, Data Loss Prevention und ähnliches mehr legen. Technische und organisatorische Standards sind natürlich ein zentraler Teil der IT-Sicherheit. Eine wichtige Rolle können aber auch Versicherungen spielen, die vor den finanziellen Schäden und Haftungsansprüche nach einem Cyber-Angriff oder einer IT-Panne schützen, sowohl im eigenen Haus als auch beim Kunden.

Risikomanagement durch Versichern kommt in der IT-Sicherheitsdebatte oft sehr kurz. Dabei kann ein zusätzlicher Schutzring aus einer geeigneten Cyber-Police sowie aus Haftpflichtversicherungen für den IT-Betrieb und seine Geschäftsführung existenziell wichtig werden. Und zwar schon deshalb, weil eine Versicherung weder durch neue Angriffstechniken noch durch dumme Zufälle ausgehebelt werden kann – ein großer Unterschied zu jeder Technologie.

Das Risiko ist nicht mehr zu ignorieren

Auch bei Kommunal- und Stadtverwaltungen, städtischen Versorgern und anderen Verwaltungseinrichtungen entwickelt sich spätestens jetzt ein Bewusstsein dafür, wie gefährlich Cyber-Angriffe und IT-Havarien sind. Schließlich reagieren Bürger auf leichtsinnigen Umgang mit ihren Daten eben so allergisch wie auf den Ausfall öffentlicher Dienste.

Die Presse dagegen freut sich über solche Fälle: Dass die Berliner Bürgerämter durch eine neue Meldewesen-Software im Februar zunächst nicht entlastet, sondern erst recht lahmgelegt wurden, war wochenlang Medienthema: Selbst die ordnungsgemäße Durchführung der Wahlen sei bedroht, war zu lesen. Für die Politiker der Hauptstadt, das Berliner kommunale IT-Dienstleistungszentrum ITDZ oder den namentlich erwähnten Software-Hersteller keine angenehme Lektüre.

Ein anderes Beispiel liefert der Erpressungstrojaner Locky, der in Nordrhein-Westfalen auch in sechs Kliniken Dokumente und Verzeichnisse verschlüsselte und so den Klinikablauf massiv störte. Das war dann nicht nur Thema in den Abendnachrichten im Fernsehen, es rief auch das Landeskriminalamt auf den Plan, das in einer Pressemitteilung zu mehr Sicherheitsbewusstsein aufrief.

Dabei ist das Problem ja längst bekannt, und es tut sich auch etwas. Schon 2014 hat der Deutsche Städtetag einen Leitfaden zur Ausgestaltung der Informationssicherheitsleitlinie in Kommunalverwaltungen veröffentlicht, den die Arbeitsgemeinschaft kommunaler IT-Dienstleister (Vitako) erarbeitet hat. Die IT-Sicherheitsbeauftragten von Ländern und Kommunen arbeiten seit geraumer Zeit in einem eigenen Arbeitsforum bundesweit zusammen. Und in Hessen wurde vor kurzem ein Kommunales Dienstleistungszentrum Cybersicherheit initiiert, das die Kommunen beraten soll.

Dazu kommt das IT-Sicherheitsgesetz

Und natürlich ist da auch das neue IT-Sicherheitsgesetz. Die Kommunalverwaltungen selbst fallen zwar nicht unter die darin erfassten Betreiber kritischer Infrastrukturen, sie sind jedoch ausdrückliche Adressaten des KRITIS-Projekts. Und von den kommunalen Versorgungsbetrieben werden viele zum Kreis der KRITIS- Unternehmen zählen, die auf ein Informations-Sicherheits-Management-System (ISMS) nach Maßgabe von ISO 27001 verpflichtet werden.

Die genaue Abgrenzung der KRITIS-Unternehmen ist noch nicht vollständig,  die gerade beschlossene erste Kritis-Verordnung betrifft zunächst nur die Teilbereiche Energie, IT /TK, sowie Wasser und Ernährung. Nicht für die Betreiber entsprechender Anlagen liegt die Latte damit höher, auch für ihre Dienstleister und Auftragnehmer im IT-Sektor.

Für die IT-Dienstleister wächst das Haftungsrisiko – in mehrfacher Hinsicht

Von der Verwaltung beauftragte IT-Dienstleister der öffentlichen Hand stehen damit vor neuen Herausforderungen und neuen Haftungsrisiken. Das Gleiche gilt für öffentlich-rechtliche Kommunal- und Eigenbetriebe im IT-Bereich.

  • Zum einen steigt mit jedem neuen Cyber-Angriff die Gefahr, in Haftung genommen zu werden, und das um so mehr, je unverzichtbar die IT-Systeme sind, die der Anbieter liefert, installiert oder betreut. Wenn ein Hacker zuschlägt oder es zu einer Datenpanne kommt, kann daran auch ein bislang vertrauensvolles Verhältnis zum öffentlichen Kunden zerbrechen – um so mehr, wenn zum wirtschaftlichen  noch politischer Druck kommt.
    Aus einem echten oder vermeintlichen Programmierfehler oder einer mangelhaft implementierten Sicherheitsfunktion werden dann schnell Schadenersatzforderungen, die die Anwälte beschäftigt halten und dem Dienstleister große Kosten und viel Ärger einbringen können.
  • Neue verpflichtende Zertifizierungen und IT-Sicherheitslevel erhöhen das Haftungsrisiko für die Dienstleister auch schon per se. Wenn Kommunen und ihre Versorgungsbetriebe IT-Sicherheitsleitlinien erlassen, ISO 27001-Zertifizierungen oder IT-Grundschutzlevel fordern, ergeben sich für die Dienstleister, Systemhäuser sowie Software- und Hardware-Zulieferer ja nicht nur inhaltlich neue Anforderungen. Für sie entsteht auch ein zusätzliches Risiko, Pflichtverletzungen zu begehen, denn sie werden ja gesetzlich oder vertraglich auf das entsprechende Sicherheitsniveau verpflichtet.
  • Und dabei geht es nicht nur um die Haftung des Unternehmens oder Betriebs, sondern auch um eine persönliche Haftung der Verantwortlichen. Wenn ein Unternehmen von Gesetzes wegen, durch verbindliche Leitlinien für Informationssicherheit oder durch Verträge auf besondere Standards in der IT-Sicherheit festgelegt ist und diese nicht einhält, dann muss sich sehr schnell auch die Geschäftsführung verantworten.
    Eine solche Inanspruchnahme kann Existenzen vernichten: 2013 verurteilte das Landgericht München einen ehemaligen Siemens-Manager dazu, seinem früheren Arbeitgeber 15 Mio Euro Schadensersatz zu zahlen, weil er nicht für Compliance in den Geschäftsabläufen gesorgt hatte.

Gegenmittel: Unternehmen und Geschäftsführung gezielt versichern

  • Persönliche Haftung:Um die mögliche persönliche Haftung abzudecken, die schnell in existenzgefährdende Bereiche gehen kann, sollte der Vorstand oder die Geschäftsführung durch eine sogenannte D&O- Police (Managerhaftpflichtversicherung) und gegebenenfalls eine Managerrechtsschutzversicherung geschützt sein.
  • Unternehmensrisiken:Aber natürlich benötigt auch der Betrieb selbst Versicherungsschutz für den Fall einer Cyber-Attacke oder IT-Havarie – schließlich ist diese immer mit Kosten verbunden. Da diese Kosten nicht planbar und auch nicht aus Rückstellungen finanzierbar sind, bleibt nur, sie im Schadensfalls aus dem Budget, d. h. aus dem Cash Flow heraus zu bezahlen – oder aber man fängt das Risiko durch planbare Versicherungsbeiträge für eine Cyber-Versicherung auf, die zudem die Steuerlast senken. Aus betriebswirtschaftlicher Sicht und im Hinblick auf den Bilanzschutz ist das natürlich vorteilhafter.Dabei ist das Schadenspotenzial beträchtlich: Es umfasst Eigenschäden wie die Forensik zur Aufklärung des Vorfalls, die Kosten für die Wiederherstellung von Daten und Systemen, Maßnahmen zur Wiederherstellung der beschädigten Reputation und Anwaltskosten. Dazu kommen Schadenersatzforderungen und Haftungsansprüche, wenn Daten Dritter kompromittiert oder vertragliche Verpflichtungen nicht eingehalten werden.

Wenn die Versicherung nicht zur individuellen Situation passt, bietet sie keinen Schutz

Natürlich haben Betriebe im Regelfall bereits typische betriebliche Versicherungen abgeschlossen. Bestehende Sachversicherungen wie Feuer-, Elektronik- oder Maschinenversicherungen sowie die vorhandenen Betriebshaftpflichtversicherungen decken Schäden aus Cyber-Risiken jedoch nur unzureichend oder gar nicht ab. Haftpflichtpolicen beispielsweise greifen nicht, wenn der Schaden ohne eigenes Verschulden eintrat. Maschinen- und Elektronikversicherungen versichern im Regelfall keine Schadensersatzansprüche Dritter. Genau deshalb ist seit einigen Jahren das Produktspektrum der Cyber-Versicherungen entstanden, dass die Folgen digitaler Angriffe im Querschnitt abdeckt – eigene Schäden, Schadensersatzforderungen Dritter und eigene Rechtskosten.
Allerdings ist der Absicherungsbedarf immer sehr individuell. Einer der Gründe dafür, dass Unternehmen wie Kommunen sich für die Cyber-Versicherung nur allmählich erwärmen, liegt sicher im Misstrauen gegenüber Standard-Lösungen begründet. Wer gut beraten wird, muss sich darum allerdings nicht sorgen – schließlich gehört es zur Verantwortung eines Fach-Versicherungsmaklers, die Bausteine einer Police genau zum Risikoprofil des Kunden passend zu kombinieren und kritische Punkte mit den Versicherern individuell nachzuverhandeln. Dabei sollte der Makler auch dafür sorgen, dass bereits durch vorhandene Versicherungen abgedeckte Teilrisiken nicht ein zweites Mal versichert werden.

Was eine gute Cyber-Versicherung leisten sollte: Deckungen und Leistungen im Überblick

So lassen sich aus einem ganzen Spektrum einzelner Bausteine Risiken gezielt abdecken. Eine gute Police umfasst etwa folgende Punkte, soweit diese für den Versicherungsnehmer relevant sind:

Kriminalitätsrisiken, etwa

  • Angriffe durch Viren, Würmer oder Hacker
  • unautorisierter Zugriff durch Mitarbeitern auf das Finanz- und Sachvermögensschäden
  • Erpressungen und Lösegeldforderungen
  • „Kapern“ von EDV-Systemen zur Durchführung krimineller Handlungen

Schädigungen Dritter, z. B.

  • Diebstahl und Manipulation von Daten Dritter
  • Diebstahl von Know-how Dritter
  • Schadenersatzansprüche Dritter wegen Urheberrechtsverletzungen

Vermögensschäden, etwa durch

  • Betriebsunterbrechung durch Hardware-Schäden oder DoS-Attacken
  • Nichtverfügbarkeit des Cloud-Service bzw. des fremden Server-Dienstleisters
  • Mehrkosten durch veränderte Betriebsabläufe
  • Wiederherstellung des Unternehmensimage
  • Ermittlungen durch Datenschutzbehörden

Folgende Kosten sollte eine Cyber-Versicherung für kommunale IT-Dienstleister abdecken, soweit das Risiko in Ihrem Fall relevant ist:

  • Kosten für forensische Untersuchungen
  • Benachrichtigungen aller Betroffenen bei Datenschutzverletzungen (gesetzlich vorgeschrieben)
  • Öffentlichkeitsarbeit, Maßnahmen zur Wiederherstellung der Reputation
  • Kosten bei Erpressung
  • Beauftragung einer Sicherheitsfirma
  • Erstattung von Lösegeldzahlungen
  • Vermögensschaden-Haftpflicht aufgrund von Datenrechtsverletzung (z. B. Markteinbußen des Kunden)
  • Inanspruchnahme durch einen Dritten
  • Verletzung der Persönlichkeitsrechte Dritter durch Online-Inhalte
  • Ersatz und Wiederherstellung von Daten
  • Absicherung des Ertragsausfalls

Fazit: Risikomanagement für kommunale IT-Dienstleister

Die stark steigende Zahl von Cyber-Angriffen übt auch auf kommunale IT-Dienstleister Druck aus. Die Anbieter müssen sich nicht nur mit dem wachsenden Bedrohungsrisiko auseinandersetzen, sondern auch mit einem zunehmend stärker reglementierten Umfeld. In dieser Situation kann Versicherungsschutz ein wichtiger Teil des Risikomanagements sein. Allerdings bringen Versicherungen nur dann ein Plus an Sicherheit, wenn sie sich wirklich an der individuellen Situation des Betriebs ausrichten.

Falls Sie Fragen haben:

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