Telematik-Versicherung mit Unfallerkennung, Symbolbild: donations welcome via Pixabay

Telematik-Versicherung: Automatische Unfallerkennung samt Schadensmeldung

Telematikversicherung: Daten gegen Ersparnis

Telematik-Tarife sind schon seit vielen Jahren ein besonderes Angebot der Kfz-Versicherer. Der Fahrzeughalter erklärt sich bereit, mithilfe einer kleinen Telematik-Box oder einer Telematik-App auf dem Handy den Fahrstil automatisch auswerten zu lassen. Grundlage sind eine GPS-Ortungsfunktion und eine Mobilfunkverbindung. Der Versicherer bekommt so Positionsdaten, dazu Fahrdaten zur Geschwindigkeit, dem Beschleunigungs- und dem Bremsverhalten.

Im Gegenzug zur Datenbereitstellung erhalten Versicherungsnehmer eine Kfz-Versicherung zu besonders günstigen Bedingungen. Das ist vor allem für Fahranfänger interessant. Voraussetzung für die Ersparnis ist natürlich, dass die Telematik-Daten einen risikoarmen Fahrstil belegen.

Telematik-Tarif wird um automatische Unfallerkennung erweitert

Nun hat die HUK-Coburg ihren Telematik-Tarif um eine interessante Neuerung erweitert. Die Algorithmen, die die Fahrdaten laufend auswerten, sind offenbar in der Lage, einen Unfall aus der Ferne zu erkennen.

Ist das der Fall, erhalten die Fahrzeughalter bzw Versicherungsnehmer automatisch eine Push-Nachricht des Versicherers auf ihr Smartphone. Dabei werden eine Schadensnummer samt Kontaktdaten des Versicherers an die Telematik-App auf dem Smartphone des Fahrers übertragen. Dieser kann sie z. B. per E-Mail oder WhatsApp mit anderen Unfallbeteiligten teilen.

Erkennt das System einen Unfall, bei dem mit Personenschäden zu rechnen ist, meldet sich ein Dienstleister per Telefon und benachrichtigt bei Bedarf die Rettungskräfte.

Das Internet der Dinge prägt Versicherungsprodukte

Die neue Funktion hat ein auf Telematiklösungen spezialisiertes Unternehmen für die HUK Coburg entwickelt. Tests erfolgten in Kooperation mit der Dekra. Die Innovation zeigt, wie das Internet der Dinge die Versicherungslandschaft verändert. Bereits die Telematik-Tarife selbst sorgten für etwas Neues: Neben den Rahmendaten zum Fahrzeug und zum Fahrzeughalter fließen damit plötzlich laufende Nutzungswerte in den Tarif ein, der entsprechend flexibel gestaltet ist. Der Versicherer kann sein Risiko ganz konkret und aus der Nähe nachzeichnen.

Nun kommt ein weiteres neues Element dazu: Auch im Schadensservice erfolgt über die digitale Verbindung eine direkte, automatische Reaktion. Dazu kommt die Möglichkeit, schwere Personenschäden durch schnelle Notrufe abzumildern. Das ist natürlich für die Unfallbeteiligten ein Segen, es beeinflusst aber auch die Höhe des Schadens für den Versicherer positiv.

Man kann davon ausgehen, dass die Versicherungsgesellschaften solche individuellen, automatisierten Reaktionen auch für andere Versicherungsarten entwickeln. Der Versicherungsmarkt bleibt spannend. Was ist Ihre Meinung? Oder habe Sie Interesse an Telematik-basierten Versicherungsangeboten? Schreiben Sie uns!

E-Autos und Ladestationen versichern - Symbolbild: andreas160578 via Pixabay

E-Autos, Wallboxen, Ladestationen: Sicherheitshinweise der Versicherer

Sicherheitsvorgaben für Ladeeinrichtungen in geschlossenen Gebäuden

Bei Elektroautos und bei Ladestationen gibt es ein paar Dinge zu beachten. Nur dann kann man im Fall von Sachschäden (einschließlich Brandschäden) darauf zählen, dass die Versicherung die oft recht beträchtliche Schadenssumme ersetzt. Welche Sicherungsvorkehrungen die Versicherer erwarten, hat der VdS in zwei kostenlosen PDF-Broschüren zusammengefasst.

  • Ladestationen für Elektrostraßenfahrzeuge: Diese Broschüre befasst sich mit dem sicheren Laden von E-Autos, E-Rollern oder Pedelecs, vom Laden mit Haushaltsstrom bis zu Ladeplätzen in Großgaragen.
  • Elektrofahrzeuge in geschlossenen Garagen – Sicherheitshinweise für die Wohnungswirtschaft: Die zweite Broschüre macht Vorgaben zum Einbau und Betrieb sicherer Ladestationen und ist für Immobilienverwalter, Eigentümer, Handwerksbetriebe und Dienstleister gedacht. Die Vorgaben reichen vom Laden mit 3 kW an der normalen Haushaltsteckdose bis zu „Normalladestationen“ mit 22 kW. Es gibt natürlich auch Schnellladesäulen mit bis zu 44 kW/50 kW und Hochleistungsladesäulen mit bis zu 450 kW. Diese sind aber nicht Thema.

Der VdS, eine Tochter des Versicherer-Verbandes, befasst sich als Institut mit Vorgaben und Fortbildungen zur Vermeidung von Sachschäden und Versicherungsfällen.

Ausführliche technische Informationen bietet auch der PDF-Leitfaden zur Ladeinfrastruktur Elektromobilität vom VDE.

Was gilt für die Gebäude- oder Hausratsversicherung?

Noch ist die Versicherungslage rund um Ladeeinrichtungen und Wallboxen unklar. Doch allmählich lichtet sich der Nebel etwas. Ganz klar: Für Ihre Ladestation brauchen Sie eine Sachversicherung etwa gegen Brandschäden am Gebäude. Entscheidend ist außerdem, dass Ihre Haftung für die Ladestation versichert ist, etwa bei Personenschäden oder bei Schäden an einem fremden Fahrzeug. Voraussetzung für die Deckung ist natürlich, dass die oben genannten technischen Anforderungen und Sicherheitsvorgaben erfüllt sind.

Eigentlich sollte Ihre Ladestation – zumindest im Bereich des Normalladens bis 22 kW – mit in Ihrer Gebäudeversicherung, Inhaltsversicherung, Hausratsversicherung und/oder Haftpflichtstation versicherbar sein. Falls Ihr Versicherer sich quer stellen sollte, kennen wir Versicherungsgesellschaften, die dieses Thema kulanter handhaben. Der Versicherungsschutz Ihrer Ladestation muss aber mit Ihrem Versicherer abgeklärt werden. Außerdem kann eine Mitteilung zur Gefahrerhöhung notwendig sein. Vielleicht müssen Sie auch den Versicherungsvertrag erweitern und die Ladestation darin ausdrücklich als mitversichert aufführen.

Wenn das alles nicht geht, bleiben zwei Möglichkeiten: Sie können entweder für die Wallbox oder die Ladestation eine eigene Elektronikversicherung abschließen. Oder Ihre Wallbox wird per Zusatzbaustein über die Kfz-Versicherung mit abgedeckt. E-Auto-Tarife schließen diese Deckung zum Teil bereits ein.

Wir von acant kümmern uns gern darum und nehmen für Sie Kontakt zu Ihrem Versicherer auf: Rufen Sie uns an (030 863 926 990) oder schreiben Sie uns eine Nachricht.

E-Auto optimal versichern

Die Versicherung für Ihr Elektroauto sollte wie bereits gesagt auch Wallbox, Ladekabel und Adapter umfassen und Überspannungsschäden abdecken.

Das ist aber nicht alles. Andere Punkte: Bleibt der Schadenfreiheitsrabatt vom Benziner beim Umstieg auf das Elektroauto erhalten? Ist der Akku mit drin, wenn er z. B. bei einem Unfall oder nach einem Marder-Biss beschädigt wird? Übernimmt die Versicherung Abschleppkosten und Ersatzfahrzeug, wenn das E-Auto mit leerem Akku liegen bleibt? Was ist mit den Entsorgungskosten für eine defekte Batterie?

Übrigens gibt es inzwischen E-Auto-Versicherungen, die selbst Schäden durch Cyber-Angriffe auf das Fahrzeug einschließen. Auch bei der Kfz-Versicherung fürs E-Auto gilt: Wir beraten Sie gern!

E-Auto braucht spezielle Kfz-Versicherung. Symbolbild: Markus Distelrath via Pixabay

Kfz-Versicherung fürs E-Auto: Eine spezielle Elektroautoversicherung ist wichtig

Ein Elektroauto braucht eine besondere Versicherung

Sind Sie gerade dabei, auf ein E-Auto umzusteigen? Dann lohnt es sich, bei der Kfz-Versicherung genauer hinzuschauen.

Eine sinnvolle Versicherung fürs Elektroauto deckt auf jeden Fall die besonderen Aspekte der Elektromobilität ab:

  • Versicherungsschutz für den Akku ist wichtig. Wenn die Batterie nach einem Unfall beschädigt ist, sollte die Versicherung das bezahlen.
  • Überspannungsschäden am Auto während des Ladevorgangs sollten versichert sein. (Die sollten zwar eigentlich nicht auftreten – aber Versicherungen braucht man ja genau für Dinge, die nicht auftreten sollten.)
  • Außerdem sollten das Ladekabel, Adapter, mobile Ladegeräte oder Wallboxen mitversichert sein.
  • Zu einer guten E-Auto-Versicherung gehört auch eine Cyber-Deckung, die Schäden durch Hacker-Angriffe aufs Auto übernimmt.
  • Sinnvoll ist gerade bei E-Autos Mobilitätsschutz (Schutzbrief). Damit bekommen Sie schnell Hilfe, wenn Sie mit einer Panne oder mit leerem Akku liegenbleiben.

Natürlich sollte die Elektroauto-Versicherung auch alle weiteren Punkte abdecken, die eine gute Kfz-Versicherung ausmachen: eine Allgefahrendeckung, Fahrerschutz (für Personenschäden des Fahrers), freie Werkstattwahl, den Selbstbehalt, den man möchte, und Ähnliches mehr.

acant vermittelt die perfekte Versicherungen für Ihr E-Auto oder Ihre elektrische Flotte

Wie immer: Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine Nachricht. Wir von acant kennen auch den Markt für E-Auto-Versicherungen und sorgen dafür, dass Sie genau die Kfz-Versicherung bekommen, die für Sie passt: mit optimalem Schutz, ohne dass Sie draufzahlen.

Brandgefahr durch E-Autos und Ladestationen versichern? Symbolfoto: Reinhard Thrainer via Pixabay

Feuergefahr durch E-Autos und Ladestationen in Tiefgaragen: zahlt die Gebäudeversicherung?

Die Gebäudeversicherung und die Gefahr brennender E-Fahrzeuge: Viele Fragen

Zahlt die Gebäudeversicherung den Schaden, wenn ein E-Auto in der Tiefgarage brennt? Wie ist es mit der Feuerversicherung, wenn in der Tiefgarage oder direkt am Gebäude eine Ladestation eingerichtet wird? Steigen die Versicherungskosten?

Diese Fragen sind zurzeit sehr aktuell. Inzwischen haben erste Tiefgaragen die Zufahrt für E-Autos einschließlich von Hybridfahrzeugen gesperrt, so im fränkischen Kulmbach und im schwäbischen Leonberg. Die Begründung: Brandschutz.

Nach dem Brand eines E-Autos in der Tiefgarage kann das Gebäude abbruchreif sein

Stromer bzw. Hybridfahrzeuge geraten nicht häufiger in Brand als Autos mit Verbrennungsmotor. Das sagen zumindest die Statistiken, auch wenn für wirklich tragfähige Aussagen noch zu wenig Zahlen vorliegen.

Aber: Wenn es passiert, dann bringt sie am ehesten ein technischer Defekt beim Ladevorgang zum Brennen. Lithium-Ionen-Akkus sind gefährdet, wenn sie überladen werden oder Temperaturen von 180 Grad Celsius oder mehr ausgesetzt sind. Brennt die Batterie erst einmal, dann dauert der Autobrand in der Regel viel länger als bei herkömmlich angetriebenen Fahrzeugen.

Wenn der Akku Feuer fängt, hat die Feuerwehr ein Problem – der Immobilieneigentümer ebenfalls

Wenn der Akku eines E-Autos brennt, kann die Feuerwehr mit normalem Löschschaum nicht mehr viel ausrichten. In der Regel bleibt nur, den Wagen ausbrennen zu lassen – was mehrere Tage dauern kann. Viele Tiefgaragen sind zu niedrig und verwinkelt, um brennende E-Fahrzeuge mit dem nötigen Sicherheitsabstand ins Freie ziehen zu können. Außerdem entwickeln sich je nach Batterietyp giftige Gase.

Wenn das Brandgeschehen sich über Tage hinzieht und Stahlträger, tragende Wände und andere bauliche Elementen lange Zeit sehr hohen Temperaturen ausgesetzt sind, kann das die Bausubstanz komplett schädigen. Schlimmstenfalls ist die Statik des Gebäudes bedroht, der Abriss oder die Komplettsanierung die zwingende Folge.

Die Alternative: Große Mengen an Löschwasser

Als Alternative kann die Feuerwehr ganze Schwimmbecken an Löschwasser einsetzen, um die Batteriezellen zu kühlen, wenn der Zugang möglich ist. Das hat aber ebenfalls Folgen. Wenn Tausende von Litern Wasser durch die Tiefgarage fließen, sind ebenfalls Schäden vorprogrammiert.

Immerhin gibt es bereits Brandbekämpfungsmittel, die speziell für brennende Akkus entwickelt wurden: Löschlanzen werden in den Akku gerammt und sorgen dafür, dass das Wasser direkt die betroffenen Zellen kühlt. Das verringert den Wasserverbrauch erheblich. Es ist aber keinesfalls immer einfach, die Fahrzeugbatterie eines brennenden Wagens mit einer solchen Löschlanze zu erreichen.

Anforderungen der Sachversicherer

Bisher halten sich die Anforderungen der Sachversicherer noch im Rahmen. Die Versicherungsgesellschaften decken das Risiko der Akku-Brände in der Gebäudeversicherung bzw. Feuerversicherung mit ab. Eigene Deckungen oder Zusatzbausteine sind nicht erforderlich. Ladeeinrichtungen, ihre Umgebung und der bauliche Zustand müssen allerdings in Ordnung sein.

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft hat seine Anforderungen zu „Ladestationen für Elektrostraßenfahrzeuge“ im Merkblatt 3471 zusammengestellt. Es befasst sich sowohl mit Ladesäulen wie mit Wallboxen bzw. dem Laden über Haushaltsstrom, für E-Autos, Elektroroller und E-Bikes.

Überraschendes enthält das Merkblatt nicht. Selbst für Ladestationen in Mittel- und Großgaragen werden die Ladebetriebsart 4 (mit fest installierten Säulen) sowie ein angemessener zusätzlicher Überspannungsschutz nur empfohlen. Solange es bei Installation und Betrieb der Ladesäulen sachgerecht zugeht, wird die Versicherung Brandschäden wohl übernehmen müssen.

Wichtig: Gefahrenhöhung dem Versicherer melden

Neu eingerichtete Ladestationen sollten Sie dem Versicherer als Gefahrerhöhung melden. Sonst verweigert der womöglich später die Regulierung von Schäden. Ein Anruf bei acant genügt: Wir kümmern uns um die Kommunikation mit der Versicherungsgesellschaft.

Die Versicherer sehen, dass das Risiko wächst

E-Autos waren lang genug reine Exoten. Inzwischen steigen die Zahlen rasant, es gibt immer mehr Hybrid- und E-Fahrzeuge. Gleichzeitig entwickelt sich die Batterietechnik weiter, der Ladevorgang wird schneller. Der gerade vorgestellte Hyundai Ioniq 5 hat eine Batteriespannung von 800 Volt und soll in 10 Minuten auf 80 Prozent laden.

Umgekehrt kann der Eigentümer des Gebäudes kaum kontrollieren, ob an der Ladestation auf dem Parkdeck oder direkt vor der Tür nur Fahrzeuge in einwandfreiem technischem Zustand aufgeladen werden. Derzeit kommt noch dazu, dass in vielen Gebäudeobjekten wegen Corona weniger Betrieb ist und ein Brand vielleicht später bemerkt wird.

Gebäudeversicherung: Probleme für Eigentümer sind absehbar

Der Problemkomplex „E-Autos/Ladestationen/Brandrisiko/Versicherung“ dürfte weiter aktuell bleiben. Immobilieneigentümer, Eigentümergemeinschaften, Hausverwaltungen und Gewerbemieter sollten die Lage im Auge zu behalten.

  • In Eigentümergemeinschaften droht Konfliktpotential. Zum einen haben Eigentümer seit Dezember 2020 einen Anspruch darauf, auf eigene Kosten eine Ladevorrichtung einzubauen (§ 20 WEG). Andererseits kann das schnell zu Streit führen, wenn Miteigentümer ein erhöhtes Brandschaden-Risiko ins Feld führen, oder deshalb später einmal die Versicherungsprämien steigen. Außerdem kann die WEG zwar nicht verhindern, dass eine Ladestation eingebaut wird, sie kann aber über die Ausführung der Baumaßnahme bestimmen. Die E-Mobilität könnte also ein Streitpunkt bei der nächsten Eigentümerversammlung werden.
  • Für Vermieter gilt ähnliches: Mieter einschließlich von Gewerbemietern haben einen Anspruch darauf, auf eigene Kosten Ladestationen für E-Autos einzurichten (§ 554 BGB). In dem Fall muss der Vermieter schauen, dass der Versicherungsschutz das Brandrisiko angemessen abdeckt.
  • Wo es machbar ist, gehören Ladestationen ins Freie, in angemessener Distanz zum Gebäude und allem, was im Brandfall für teure Schäden gut ist. Im Moment ist das Versichern von Ladestationen zwar noch kein Problem. Doch in einigen Jahren kann es sich mit Blick auf die Versicherungsprämien auszahlen, wenn man jetzt schon vorausdenkt.

Wir von acant werden das Thema auf jeden Fall weiter verfolgen. Schließlich sind wir Spezial-Versicherungsmakler für technische Risiken. Wenn Sie Fragen oder Anmerkungen dazu haben, freuen wir uns über Ihre Rückmeldung: 030 863 926 990.