IT-Notfall - es brennt ... Foto: Thomas Wolter via Pixabay

Verhalten bei IT-Notfällen

Die IT-Notfallkarte

Vor einigen Monaten hat das BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) eine kleine „IT-Notfallkarte“ veröffentlicht. Man kann sie dort herunterladen, ausfüllen und sie in Büros, Fertigungshallen, Werkstätten, Lagerräumen etc. aufhängen, neben den Hinweisen zum Verhalten im Brandfall oder bei Arbeitsunfällen.

„Verhalten bei IT-Notfällen“ – so sieht die IT-Notfallkarte des BSI aus.

Ganz wirkungslos ist die Kampagne offenbar nicht, denn ich bekomme das Kärtchen in letzter Zeit immer öfter zu sehen, zumindest am Bildschirm. Und das finde ich als Versicherungsmakler mit Schwerpunkt auf Versicherungen für technische und digitalen Risiken sehr gut – wie alles, das für mehr Problem- und Risikobewusstsein in Sachen Cyber-Bedrohungen sorgt.

Es ist absolut richtig, dass man IT-Notfälle als echte Bedrohung ins Bewusstsein rückt

Schließlich kann ein einziger falscher Klick dafür sorgen, dass ein Verschlüsselungstrojaner oder ein Hackerangriff die Existenz des Unternehmens gefährden, zumindest aber die Jahresbilanz verhageln.

Zur Vorbereitung auf den IT-Notfall gehört mehr als eine Notfallkarte

Trotzdem: Mit dem Aufhängen der Karte ist es nicht getan. Entscheidend ist, dass der Umgang mit IT-Risiken im Unternehmen auch gelebt wird und Vorbereitungen getroffen werden:

  • Die Mitarbeiter müssen Bewusstsein dafür entwickeln, dass Viren, Trojaner und Hacker den ganzen Betrieb lahmlegen können und eine einzige unvorsichtige Aktion dafür ausreicht.
  • Es muss tatsächlich eine Notfall-Nummer geben, die man jederzeit anrufen kann. (Existiert es eine solche Nummer bei Ihnen?)
  • Die Mitarbeiter darf keine Scheu haben, sich dort zu melden. Auch dann nicht, wenn er nicht genau weiß, ob wirklich ein Notfall vorliegt.
  • Er muss dem Administrator sofort sagen können, an welchem Gerät er gerade arbeitet. Es braucht also eine eindeutige Kennzeichnung (gibt es vermutlich), und der Mitarbeiter muss die auch sehen können (den internen Host-Namen, eine Inventarnummer etc.)
  • Außerdem sollten die Mitarbeiter wissen, was bei akutem Verdacht auf eine Virus- oder Trojaner-Infektion zu tun ist. (Das Gerät muss vom Netz: sofort LAN-Kabel ziehen und/oder WLAN-Router aus. Wenn möglich, Screenshots machen oder den Bildschirm mit dem Handy fotografieren. Dann das Gerät direkt ohne Herunterfahren ausschalten – und ausgeschaltet lassen. Notieren, was man gerade gemacht hat, in welchem Programm, mit welcher Datei, mit welchem Kommunikationspartner etc.)

Viele Cyber-Versicherer bieten eine Notfall-Hotline mit IT-Expertenrat

Gut, wenn man versichert ist: Viele Cyberversicherer haben eine Notfallnummer für ihre Versicherten, rund um die Uhr und an jedem Tag mit IT-Experten besetzt. Außerdem bieten sie in der Regel vorbereitete Notfallpläne, damit klar ist, was zu tun ist und wer informiert werden muss. Drittens haben viele Versicherungsgesellschaften Experten in Bereitschaft, die sich im Ernstfall vor Ort um Schadensbegrenzung und Notfallmaßnahmen kümmern: IT-Fachleute, Krisen-PR-Experten und Juristen. (Das macht für den Versicherer Sinn, er will ja den Schaden begrenzen, den er bezahlen muss.)

Interesse an den Leistungen und Kosten der verschiedenen Cyber-Versicherungen?

Wir bei acant sind keine Experten für Erste Hilfe bei IT-Notfällen. Aber wir wissen genau, wie man Ihr Unternehmen am besten dagegen versichert. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine Nachricht – wir beraten Sie gern.

Das IT-Sicherheitsgesetz wird teuer – Versichern senkt das Kostenrisiko

Es wird mit großer Sicherheit teuer …

Im Sommer dürfte das IT-Sicherheitsgesetz in Kraft treten. Im Moment liegt der Gesetzesentwurf beim Bundestag. Es bringt dem „Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik“ (BSI) mehr Bedeutung und für so genannte „Betreiber kritischer Infrastrukturen“ neue Pflichten und Kosten – aber auch für jeden geschäftlichen Website-Betreiber.

Unklar: Betreiber einer kritischen Infrastruktur

Noch ist völlig unklar, wer dazu zählt. Genaue Festlegungen soll es erst später per Rechtsverordnung geben.

Bislang ist die Zielgruppe nur über zwei Merkmale eingegrenzt: Zugehörigkeit zu „den Sektoren Energie, Informationstechnik und Telekommunikation, Transport und Verkehr, Gesundheit, Wasser, Ernährung sowie Finanz- und Versicherungswesen“ und „hohe Bedeutung für das Funktionieren des Gemeinwesens“ (§ 2 Abs. 10 BSIG n. F.) – ziemlicher Gummi also.

Immerhin: Kleinst- und Kleinunternehmen sind ausgenommen. Andere Betreiber müssen …

  • innerhalb von zwei Jahren verbindliche IT-Sicherheitsstandards einführen. (Welche? Auch noch nicht klar …).
  • deren Einhaltung alle zwei Jahre zertifizieren lassen
  • eine permanent erreichbare „Kontaktstelle“ zum BSI einrichten
  • Cyber-Zwischenfälle sowie Störungen und Bedrohungen der IT-Sicherheit unverzüglich an das BSI melden – auch solche, die nicht zu Ausfällen oder Störungen führten. (Immerhin darf dann die Meldung anonym erfolgen)

Neue Sicherheitspflicht für jeden geschäftlichen Website-Betreiber

Eine Änderung im Telemediengesetz verpflichtet zudem Diensteanbieter (d. h. Website- und Webservice-Betreiber) dazu, alles an Cyber- und Datenschutzmaßnahmen zu installieren, was „technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar“ (§ 13 TMG n. F.) ist.

Eine Cyber-Versicherung hilft

Meldepflichten, Zertifizierungspflichten, verpflichtende IT-Sicherheitsstandards – all das ist nicht nur in der Umsetzung teuer. Zusätzlich drohen bei Verstößen Bußgelder und Schadenersatzansprüche Dritter.

Genau hier hilft eine Cyber-Versicherung, die Kostenrisiken im Griff zu halten:

  • Bei einem erfolgreichen Cyberangriff, einem technischen Zwischenfall oder menschlichem Versagen im Cyberbereich sind ihr Eigenschaden sowie Ausfall– und Folgekosten versichert (Produktionsausfälle, zerstörte Hardware, Datenwiederherstellung etc.)
  • Wichtiger noch: die Schadenersatzansprüche, die andere in diesem Fall an Sie stellen, sind ebenfalls versichert (denken Sie an Kunden, deren Daten geklaut wurden)
  • Die Versicherer halten Dienstleister für den Krisenfall bereit, die schnelle Hilfe bieten (Datenrettung, Krisen-PR, Rechtsberatung etc.)
  • Und, aktuell im Zusammenhang mit dem IT-Sicherheitsgesetz wichtig: Wenn gegen Ihr Unternehmen ein Bußgeldverfahren aufgrund von IT-Sicherheitsverletzung läuft, sind Ihre Rechtsanwalts- und Gerichtskosten mitversichert.