Das beste Kundenportal ist ein engagierter Versicherungsmakler

Vor kurzem unterzog ComputerBild mehrere Online-Kundenportale großer Versicherungen einem Vergleichstest. Deutliche Unterschiede stellten die Tester bei den Kunden-Servicebereichen der HDI, SignalIduna, Ergo, Allianz, AXA, HUK24, LVM und Gothaer fest, sowohl beim Bedienkomfort wie bei der Sicherheit wie bei den angebotenen Funktionen.

Doch selbst wenn zwei der Kundenbereiche (die der LVM und der Allianz) für die Tester fast schon als vollwertiger Ersatz für den Leitz-Ordner am Schreibtisch zu Hause durchgingen: Überhaupt nicht am Start war bei dem Test die wirklich ideale Kundenschnittstelle zur Versicherungsgesellschaft. Denn die ist nach wie vor aus Fleisch und Blut und trägt die Berufsbezeichnung Versicherungsmakler.

Ein gutes Online-Kundenportal soll laut ComputerBild vier Dinge bieten: Überblick über alle Policen und Dokumente, Zugriff auf die gesamte Korrespondenz, die Möglichkeit, wichtige Daten einzugeben sowie Kontakt zum zuständigen Sachbearbeiter.

Das alles ist für den Versicherungsmakler ein Kinderspiel. Er hat den direkten Draht zu den Leuten bei Ihren Versicherungen, er kennt sämtliche Details Ihrer Versicherungsgeschichte und bei ihm können Sie eine Schadensmeldung nicht nur aufgeben, er hilft und berät Sie außerdem dabei, damit Sie den Schaden auch ersetzt bekommen.

Der Hauptvorteil: Der Versicherungsmakler ist durchweg auf Ihrer Seite, wird aber von der Versicherung bezahlt.

Es dürfte noch eine ganze Weile dauern, bis Sie etwas Gleichwertiges auf der Website einer Versicherungsgesellschaft finden. Bis dahin können Sie mich jederzeit anrufen. Denn auch das ist ein Vorteil: Ein Versicherungsmakler reagiert auf ganz normale Sprache. Langes Suchen nach der gewünschten Bedienfunktion entfällt.

Eine Lebensversicherung als „Premium-Festgeldkonto“

Wer bei Generali eine „Rente Chance Plus“ mit Versicherungsbeginn ab September 2013 abgeschlossen hat, kann sich über einen Wertzuwachs von 9,36 % auf sein Guthaben freuen, ohne dass er ein Verlustrisiko fürchten musste oder muss.

Das Produkt ist nicht sehr bekannt, aber durchaus interessant – eigentlich verbirgt sich dahinter so etwas wie ein als Altersvorsorge verkapptes Festgeldkonto: Man legt einen Einmalbetrag (mindestens 10.000 Euro) an, kann das Guthaben aber später bis auf 1.000 Euro Minimum abschöpfen. Der Wertzuwachs folgt dem Euro Stoxx 50,  (einer der führenden Aktienindizes,  aus 50 Aktiengesellschaften der Eurozone).

Das Besondere: Da das Produkt als Lebensversicherung strukturiert ist, wird das investierte Geld vom Anbieter garantiert. Und auch den jährlichen Zuwachs hat man sicher, falls im nächsten Jahr die europäischen Börsen abschmieren sollten. Zusätzlich kann man das Kapital bis auf den Minimalbetrag abräumen, wenn man es braucht oder man keine Perspektive mehr sieht. Alles in allem: Für viele, die eine größere Summe auf einmal anlegen wollen, sicher interessant.

Sachbeschädigung: Wenn der Manager auf die Konkurrenz losgeht …

In Berlin soll ein LG-Manager in einem „Saturn“-Markt vier Waschmaschinen von Samsung beschädigt haben, was für entsprechendes Medienecho sorgte. Die Polizei ermittelt wegen Sachbeschädigung, LG verteidigt sich mit dem Hinweis, der Mitarbeiter habe die Geräte nur auf wackelnde Türen überprüfen wollen – das jedenfalls berichtete Heise vor einer Weile.

Als Versicherungsmakler frage ich mich bei solchen Geschichten natürlich immer: Zahlt da wohl eine Versicherung? Eines kann man klar sagen: Bei vorsätzlicher Sachbeschädigung zahlt die Versicherung den Schaden nicht. Sie leistet höchstens Rechtsschutz bei Einleitung eines Strafverfahrens.

Wenn der Manager aber im Zuge seiner Tätigkeit für den Arbeitgeber (also LG) die Geräte versehentlich beschädigt haben sollte, dann müsste wohl die Betriebshaftpflicht  für den Schaden einstehen. Falls LG, was theoretisch möglich ist, dafür dann seinen Manager wiederum persönlich in Anspruch nimmt, könnte wiederum dessen D&O-Versicherung eintreten, falls er eine besitzt.

Eine „Directors and Officers“-Police ist quasi eine Berufshaftpflichtversicherung speziell für Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsräte – und angesichts der gesetzlichen Haftungsrisiken dieser „Organe“ unbedingt empfehlenswert. Selbst wenn man nicht gewohnheitsmäßig an den Türen der Konkurrenz rüttelt.

Nachtrag, 28. 12. 2014: Die Sache hatte jetzt in Südkorea ein juristisches Nachspiel. Wie unter anderem N-TV berichtet, wurden in Südkorea deshalb die Konzernzentrale von LG und eine Haushaltsgerätefabrik von der Polizei durchsucht. Samsung habe mehrere LG-Manager wegen „Verleumdung, Sachbeschädigung und Geschäftsbehinderung“ verklagt.
Da macht sich eine „Directors and Officers“-Police vermutlich inzwischen wirklich bezahlt. Gut, wenn man sie hat.

Lebensversicherung schnell kündigen? Keine übereilten Schritte!

Wer eine Lebensversicherung abgeschlossen hat, hat eher wenig Anlass zur Freude. Die EZB sorgt für immer niedrigere Zinsen, die Versicherungsgesellschaften haben Probleme, am Kapitalmarkt ausreichende Renditen zu erzielen. Diese Gewinne brauchen sie aber, um Garantiezinsen und Überschussbeteiligungen zu bezahlen.

Die Politik ist den Versicherern zu Hilfe geeilt: Das „Lebensversicherungsreformgesetz”, an dem Bund und Länder im Eiltempo basteln und das wohl im Juli in Kraft treten wird, lockert die Ausschüttungspflichten der Unternehmen deutlich. Für Versicherte, deren Verträge dann auslaufen, ist das mehr als ärgerlich.

Dass im Gegenzug bei den Unternehmen Provisionen gedeckelt und Dividendenzahlungen gestrichen werden, ist da auch kein Trost. Der Bund der Versicherten und andere Verbraucherschützer raten dazu, Lebensversicherungen möglichst noch vor Inkrafttreten der Neuregelung zu kündigen, wenn diese bald auslaufen.

Doch Vorsicht mit übereilten Schritten. Das Kündigen der Lebensversicherung macht nur für wenige Versicherungsnehmer Sinn. Sehr oft ist die Beitragsbefreiung eine sinnvollere Option als die Kündigung. Damit ist der Versicherungsnehmer von der Last der monatlichen Rate befreit, behält aber seine Ansprüche.

Entscheidend ist neben der Restlaufzeit auch die individuelle Situation. Auf welche Schlussüberschussbeteiligung würde man eigentlich verzichten? Welcher Anteil an Bewertungsreseven steht eigentlich zur Disposition? Kann man eine ausgezahlte Summe überhaupt anderweitig besser anlegen, vielleicht eigene Schulden ablösen und Sollzinsen sparen? Umfasst der Vertrag eine weitere Absicherung etwa für den Fall der Berufsunfähigkeit, die man nicht gleichwertig ersetzen kann? Dient die Lebensversicherung vielleicht  sogar als Sicherheitsleistung und kann gar nicht gekündigt werden?

Wer eine private Zusatzrentenversicherung vor Ablauf kündigt, bekommt nur den aktuellen Rückkaufwert ausgezahlt –  deutlich weniger als der im persönlichen Depot ausgewiesene Wert.  Wählt der Versicherte dagegen die Beitragsbefreiung, erhält er im Regelfall die gezahlten Beiträge samt einer Überschussbeteiligung, wenn der Vertrag abläuft oder die Altersgrenze erreicht wird (wahlweise als monatliche Rente oder in Form einer Kapitalabfindung).

In jedem Fall gilt: Man muss sich seine Altersvorsorgesituation genau ansehen, bevor man blindlings kündigt. Andererseits sind die Zeiten so, dass man nicht einfach blind auf früher getroffene Vorsorgemaßnahmen bauen kann.

Ich helfen Ihnen bei Ihrer Altersvorsorge.

Sie erreichen mich per E-Mail, über das Kontaktformular oder telefonisch (030 863926990, mobil: 0176 10318791)

Rückgedeckte Pensionszusage und verdeckte Gewinnausschüttung

Eine rückgedeckte Pensionszusage (Direktzusage) an Gesellschafter-Geschäftsführer wird schnell zur steuerlichen Stolperfalle für die Gesellschaft, weil das Finanzamt eine verdeckte Gewinnausschüttung sieht.  Besonders riskant ist es, wenn die Ansprüche ausbezahlt oder durch Einmalzahlungen abgefunden werden.  Mehrere Entscheidungen des Bundesfinanzhofs (BFH) aus jüngerer Zeit zeigen wieder einmal eindrücklich, wie gefährlich dieses Terrain für GmbHs und ihre Gesellschafter bzw. Gesellschafter-Geschäftsführer ist. (Die Gerichtsentscheide zur verdeckten Gewinnausschüttung füllen ohnehin Bände – das sagt schon alles.)

Stellt das Finanzamt eine verdeckte Gewinnausschüttung fest, dann ist die Zahlung oder Übertragung keine betrieblich veranlasste  Ausgabe mehr, die das Gesellschaftsergebnis und damit die Steuern mindert. Vielmehr handelt es sich dann um Kapitaleinkünfte des Begünstigten, die Gesellschaft hätte in diesem Fall 25  Prozent Kapitalertragssteuern einbehalten müssen.

Vereinbarungen zwischen Gesellschaft und Geschäftsführer müssen in puncto Steuer- und Gesellschaftsrecht mit großer handwerklicher Sorgfalt erarbeitet werden, um dies zu vermeiden. Bei späteren Umwandlungen, Abfindungen, Ausschüttungen und dergleichen mehr ist erst recht größte Vorsicht geboten.  Drei vom BFH entschiedenen Fälle zeigen, wie eng der Spielraum im konkreten Fall sein kann.

  • Ein beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer verfügte über eine Pensionszusage für sein Ausscheiden nach dem vollendeten 60. Lebensjahr. Statt dessen wurden ihm dann bereits mit dem 60. Lebensjahr eine Einmalzahlung ausgeschüttet, außerdem blieb er weiter in der Gesellschaft tätig. Für den BFH lag hier eine verdeckten Gewinnausschüttung vor. (BFH, 23.10.2013, AZ I R 89/12).
  • Ein anderer Gesellschafter-Geschäftsführer erhielt ab dem Erreichen der vereinbarten Altersgrenze seine monatliche Pension, war aber gleichzeitig in Teilzeit weiterhin als Geschäftsführer tätig. Um eine verdeckte Gewinnausschüttung zu vermeiden, wäre es laut Urteil (BFH, 23.10.2013, AZ I R 60/12) notwendig gewesen, entweder das aufgrund der Teilzeittätigkeit gezahlte Gehalt auf die Versorgungsleistung anzurechnen oder die Versicherungsleistung erst zu einem späteren Zeitpunkt zu bezahlen.
  • In einem dritten Fall ließ sich der beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer seine Pensionsansprüche durch Zahlung eines Einmalbetrags abgelten statt wie vereinbart einer monatlichen Rente, er wollte seinemm Sohn die GmbH ohne laufende Belastung übertragen können. Hier monierte der BFH das Fehler der erforderlichen vorherigen Vereinbarung in Schriftform – und erkannte wiederum eine verdeckte Gewinnausschüttung (BFH,  11.9.2013, AZ I R 28/13).

Das sind, wie gesagt, nur Beispiele für die missglückte Handhabung von Pensionszusagen. Eine weitere typische Stolperfalle sind übrigens zu niedrig vereinbarte Altersgrenzen. Wenn Sie sich für die juristischen Details interessieren, finden Sie in diesem Beitrag von Dr. Claudia Veh weitere Informationen. Wenn Ihnen dagegen weniger die steuerrechtliche Detailfragen als vielmehr Ihre Altersvorsorge am Herzen liegt, dann sollten Sie sich unbedingt beraten lassen.

Die Beratung sollte sich auch keineswegs nur auf steuerrechtliche und gesellschaftsrechtliche Fragen beschränken, so wichtig diese auch sind. Genau so wichtig aber ist es, den eigentlichen Zweck des Ganzen im Auge zu behalten: eine optimale, solide Altersabsicherung für den Chef. Das erfordert auch eine umfassende, praktische Kenntnis des Marktes für Vorsorgeprodukte.

Haben Sie Fragen zu Ihrer Altersvorsorge? Sie erreichen mich per E-Mail, über das Kontaktformular oder telefonisch (030 863926990, mobil: 0176 10318791)

Fussball-WM: Public Viewing auch nach 22.00 Uhr

Während der WM ist Public Viewing auch zu später Stunde erlaubt.

„Die Zeitverschiebung zwischen den brasilianischen WM-Spielstätten und Mitteleuropa beträgt fünf, im Fall von Manaus sogar sechs Stunden. Deshalb werden fast die Hälfte aller WM-Partien für deutsche Verhältnisse recht spät angepfiffen, um 22.00 oder auch erst um 0.00 Uhr mitteleuropäischer Zeit.

Public-Viewing-Events können dennoch stattfinden. Dafür sorgt eine „Sonderregelung für seltene Ereignisse”, die Umweltministerin Barbara Hendricks bereits im Mai vorlegte und die der Bundesrat abgesegnet hat. Die Verordnung gewährt den Kommunen die Möglichkeit, während der Weltmeisterschaft auch spät nachts öffentliche Übertragungen auf Großleinwänden zu gestatten.

Grünes Licht für öffentliche Fussballfeste also – die Fans wird es freuen. Anwohner, die sich durch den Lärm gestört fühlen, haben in dieser Zeit dagegen schlechte Karten.

Das neue Punktesystem für Verkehrssünder

Autofahrer müssen sich auf Änderungen einstellen: Ein neues Punktesystem hat seit 1. Mai die bislang bekannten „Punkte in Flensburg” abgelöst. Nach dem neuen „Fahreignungs-Bewertungssystem” werden in Zukunft vor allem solche Verkehrsverstöße  ins neue „Fahreignungs-Register” eingetragen, die die Sicherheit von Verkehrsteilnehmern gefährden.

Pro Verstoß kann man nun höchstens drei Punkte „sammeln”:

  • Für „verkehrsbeeinträchtigende Ordnungswidrigkeiten”, die mindestens 60 € Bußgeld kosten, gibt es einen Punkt (z. B. Überholen im Überholverbot). Nach zwei Jahren und sechs Monaten wird er wieder gelöscht.
  •  Für Verstöße, mit denen man sich ein befristetes Fahrverbot bzw. ein Regelfahrvebot einhandelt, bekommt zwei Punkte  (z. B. Fahren mit mehr als 0,5 Promille oder „Fahren bei Dunkelrot”); Löschung nach fünf Jahren.
  • Verkehrsstraftaten, die zur Entzug der Fahrerlaubnis führen, bringen drei Punkte (z.B. Fahrerflucht, Fahren ohne Führerschein, „Vollrausch”), Löschung erst nach zehn Jahren.

Bei 8 Punkten ist  der Führerschein weg: Dann wird  zwingend die Fahrerlaubnis entzogen. Zurück bekommt man die „Pappe” wie bisher mit medizinisch-psychologischem Gutachten, dem berühmten „Idiotentest”.

Anders als früher verlängern sich die Löschfristen nicht, wenn Einträge dazu kommen. Zum Ausgleich gibt es nur noch sehr eingeschränkte Möglichkeiten, Punkte vorzeitig zu tilgen.

Das aktuelle Punktekonto wurde zum Stichtag in das neue System konvertiert. Häufig ist das Sündenregister seither kleiner: Alte Punkte wurden nur umgerechnet, wenn der entsprechende Verstoß auch nach neuer Rechtslage eingetragen wird.  Nicht sicherheitsrelevante Verkehrssünden wie etwa das unerlaubte Fahren in der Umweltzone bleiben zukünftig ohne Eintrag. (Für dieses Vergehen wurde dafür das Bußgeld verdoppelt …)

Weitere Informationen gibt es beim Bundesverkehrsministerium.

Tipp: Verkehrsrechtsschutz abschließen. Aber nicht irgendeinen.

Für Viel-Fahrer wirklich sinnvoll: Eine Verkehrsrechtsschutzpolice bewahrt Sie vor den Kosten eines Rechtstreits nach Unfall oder Polizeikontrolle und macht juristische Gegenwehr finanziell möglich. Aber welche Police passt? Fahrzeug-Verkehrsrechtsschutz oder Fahrerverkehrsrechtsschutz, Unternehmens- und Privatkundenpolice – oder doch eine Familienrechtsschutzversicherung?
Mit welchen Klauseln im Versicherungsvertrag Sie gut fahren und was dagegen nuir Kosten verursacht, kann ich Ihnen sagen. Rufen Sie mich an (030 863 926 990, mobil: 0176 10318791) oder schicken Sie mir eine Nachricht.

Elternunterhalt und Pflegekosten – nur ein Rabeneltern-Thema?

Der Fall hat zwar nichts mit IT oder der Versicherungsbranche zu tun, aber bei näherem Hinsehen wird schnell klar, warum die Sache wichtig ist – für alle.

Dieses  Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH, 12.2.2014 – XII ZB 607/12) hat  für großes Echo und viele Diskussionen gesorgt:  Ein Sechzigjähriger muss für die Heimunterbringung seines Vaters 9.000 Euro an das Sozialamt Bremen erstatten –  obwohl dieser nach der Scheidung der Eltern den Kontakt zu seinem Sohn abgebrochen, auf Kontaktversuche ablehnend reagiert und ihn dann auch so weit wie möglich enterbt hatte. Schon 2010 hatte der  BGH  (15.09.2010 – XII ZR 148/09) ähnlich entschieden: Ein Sohn, dessen an Schizophrenie erkrankte Mutter ihn mangelhaft betreute, seine Kleidung zerschnitt und ihn aus der Wohnung aussperrte, bevor der Kontakt abbrach, musste  später dennoch 40.000 Euro Elternunterhalt für sie bezahlen.

Solche Urteile sorgen für große Aufregung. Die frappierende Entwicklung der Pflegekosten in Deutschland, die dahinter steht, wird jedoch von den meisten Leuten kaum zur Kenntnis genommen. Dabei öffnet sich die Schere zwischen den Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung und den tatsächlichen Pflegekosten immer weiter  – diese Lücke ist  in gerade mal zehn Jahren fast um 100% gewachsen. Ein Trend, der sich nicht so schnell umkehren wird.

Das bedeutet:  Man muss keine Rabeneltern gehabt haben, um von Elternunterhalt und Pflegekostenrisiko betroffen zu sein.  Der demographische Wandel lässt ambulante und stationäre Pflege immer teuer werden. Gleichzeitig reicht die gesetzliche Pflegeversicherung nicht mehr aus,  um die Kosten zu decken. Deshalb versuchen die Träger der Sozialhilfe immer energischer, sich die Kosten wenn möglich von den Kindern erstatten zu lassen.

Es ist Zeit, sich von der Vorstellung zu verabschieden, dass der Staat es schon richten wird. Wirklich jeder Einzelne muss selbst rechtzeitig Vorsorge für seine Altersvorsorge und eine mögliche Pflegebedürftigkeit treffen: Durch eine Pflegerente, eine Pflegekostenversicherung oder eine Pflegetagegeldversicherung zum Beispiel. Zur Vorsorge gehört außerdem, beizeiten eine Vorsorgevollmacht und eine Patientenverfügung aufzusetzen.

Die Pflege-Vorsorge sollten wir also alle regeln – im eigenen Interesse. Haben Sie Fragen? Auch zu diesen Versicherungsfragen kann ich Sie gerne beraten.

Mobilfunkantenne: Alle Eigentümer müssen zustimmen

Die Mehrheit der Eigentümerversammlung einer Wohnanlage beschließt, eine Mobilfunkanlage auf dem Dach des Fahrstuhlschachts anbringen zu lassen – das bringt schließlich Geld. Einer Eigentümerpartei gefällt das jedoch nicht. Sie zieht gegen den Beschluss vor Gericht, das Verfahren kommt bis vor den Bundesgerichtshof – und dort haben die „Antennenverweigerer” jetzt höchstinstanzlich Recht bekommen.

Das Errichten einer Mobilfunkantenne muss einstimmig beschlossen werden, entschied der BGH, der im Rahmen einer Revision mit der Sache befasst war (BGH, 24.01.2014 – V ZR 48/13). Entscheidend dafür ist übrigens nicht die tatsächliche Gesundheitsgefahr, die von der Sendeanlage ausgehen könnte (und die von der Wissenschaft ja auch überwiegend bestritten wird). Der Grund ist vielmehr, dass die Diskussion über solche Gefahren längst noch nicht abgeschlossen ist,  eine Mobilfunkanlage kann deshalb den Wert der Miet- und Marktwert der Eigentumswohnungen mindern, schließlich haben viele potenzielle Käufer bzw. Mieter Bedenken.

Damit ist die Linie, die das Oberlandesgericht Koblenz schon 2006  vorgegeben hatte (OLG  Koblenz, 12.07.2006
– 1 U 20/06 ), vom BGH bestätigt worden. Übrigens: Eine Parabolantenne (Satellitenschüssel) darf dagegen jeder Eigentümer anbringen, das kann die Eigentümerversammlung nicht so ohne weiteres untersagen. Sie darf aber den Ort dafür festlegen (BGH, 13.11.2009 – V ZR 10/09 ).

Die Zukunft im 3D-Printing: Rechtsprobleme und gesetzliche Grenzen?

Als Preis des Erfolg von 3D-Printing sehen die Analysten des Marktforschungsunternehmen Gartner eine Fülle von Rechtsproblemen um „Intellectual Property” heraufziehen. Das steht in ihrem neuesten Report zum Thema. Eine entsprechender dpa-Bericht schaffe es denn auch gleich u. a. ins Handelsblatt und die SZ.

Mit ihrer Einschätzung, dass 3D-Printing bei Urheberrechten, gewerblichen Schutzrechten und geistigem Eigentum noch für Bewegung sorgen wird, haben die Gartner-Leute ganz sicher recht. Auch ihre Prognose, dass das Bioprinting lebender Zellkulturen zu künstlichen Organen oder für andere Zwecke zu rechtlichem Regulierungsbedarf und öffentlichen Diskussionen führen wird, wenn es sich auf breiter Front durchsetzt, ist sicher richtig. Doch die spannende Frage ist ja: Was kann man heute tun, um sich als Startup im 3D-Druck-Sektor schon möglichst sicher aufzustellen? Und über welche Maßnahmen sollten Unternehmen nachdenken, die damit rechnen müssen, dass Bauteile einfach nachgedruckt oder Patent- und Urheberrechte missachtet werden?

Wie exakt man an die  wie immer ebenso genauen wie schlagzeilenträchtigen Zahlenangaben aus den Zukunftsszenarien der Analysten glauben will, (Zitat: „Gartner sagt vorher, dass der 3D-Druck bis 2018 zu jährlichen Verlusten bei geistigem Eigentum von mindestens 100 Milliarden Dollar jährlich führen wird.”) bleibt jedem selbst überlassen. Interessanter als numerische Zahlenspiele finde ich persönlich es, die jetzige Rechtslage darauf abzuklopfen, wie die juristische Situation für 3D-Printing-Unternehmen aussieht. Mein Ergebnis können Sie hier nachlesen: 3D-Druck als Massenmarkt: Was Start-ups über Recht, Risiken und Versicherungen wissen sollten

(A propos: Falls Sie Fragen zu betrieblichen Versicherungen rund um 3D-Printing haben – sprechen Sie mich an. Ich bin Versicherungsmakler und auf IT-Unternehmen und ihr Risikomanagement spezialisiert.)