IT-Sicherheitschecks zum Selbermachen - Symbolbild: Methawee Krasaeden via Pixabay,

Schnelltests mit begrenztem Nutzen: IT-Sicherheitscheck zum Selbermachen

IT-Sicherheitscheck im Internet: in wenigen Minuten die Bedrohung ausloten?

Corona-Schnelltests können zu einem falschen Gefühl der Sicherheit führen. Nur bei Wiederholung sind die Ergebnisse zuverlässig. Bei einem IT-Sicherheitscheck zum Selbermachen besteht ein ähnliches Risiko. Es gibt immer mehr davon im Internet. Als erste Orientierung sind sie in Ordnung. Eine belastbare Analyse der eigenen IT-Sicherheit innerhalb von Minuten liefern sie allerdings nicht. Das liegt in der Natur der Sache.

Natürlich kann man allgemeine Grundsätze für eine gute IT-Sicherheit abfragen: Software und Hardware auf aktuellem Stand? Profis für IT-Sicherheit zuständig? Mitarbeiter geschult? Notfallpläne vorbereitet? Sicherheitstechnologie installiert? Etc. etc. Aber ob das vor Ort wirklich umgesetzt wird und funktioniert, muss man schon genauer prüfen.

Hier vergleich ich alles … ach, wirklich?

Das Ganze erinnert mich an die Vergleichsplattformen, auf denen man neben Krediten oder DSL-Verträgen auch Versicherungen aller Art vergleichen kann. Hauptgesichtspunkt sind die Kosten. Natürlich kann man den Vertrag dann auch gleich abschließen. Der Plattformbetreiber erhält dafür Provision.

Betriebliche (und die meisten privaten!) Versicherungen kann man aber nicht sinnvoll vergleichen, indem man nur auf den Endpreis schaut. Die Versicherungsbedingungen sind wichtig. Anders als bei der privaten Kfz-Versicherung sind sie bei einer Betriebshaftpflicht-Versicherung nicht einfach standardisiert. Und das ist das Problem.

Deshalb sind auch Vergleichsplattformen nur zur ersten Orientierung sinnvoll, wenn überhaupt. Sonst hat man zwar ruckzuck eine Versicherung. Die eigene Tätigkeit ist aber möglicherweise von der Deckung ausgeschlossen. Oder die Sachversicherungsleistung ist auf den Zeitwert begrenzt. Vielleicht unterliegt das entscheidende Risiko einem Sublimit, das die Versicherung praktisch wertlos macht. Oder, oder, oder … während man sich abgesichert glaubt.

Gute Beratung ist ihr Geld wert

Natürlich ist das mehr Aufwand. Zunächst muss man jemand finden, der sich auskennt und objektiv berät. Zeit muss man ebenfalls investieren. Der Berater muss sich schließlich ein klares Bild der konkreten Gegebenheiten machen. Im Gegenzug kann man sich dafür auf die Analyse und die Handlungsempfehlungen verlassen.

Wenn es um Versicherungen geht, sind wir von acant Ihre Ansprechpartner: Wir schreiben Beratung groß und kennen den Versicherungsmarkt ganz genau. Wenn es um die IT-Sicherheit Ihres Betriebs geht, sind IT-Security-Experten die richtige Adresse. Wir können Ihnen gern gute Berater empfehlen.

IT-Sicherheitscheck: eine kleine Übersicht

Nach all den Worten der Warnung hier nun einige Tools für den IT-Sicherheits-Selbstcheck:

  • Verband der Sachversicherer: VdS-Quickchecks – diese Checks zur IT-Sicherheit, zum Datenschutz und zur Sicherheit von Produktionsanlagen sind vergleichsweise nützlich, weil sie ins Detail gehen. Außerdem spiegeln sie die Erfahrung mit Risikoeinschätzungen wieder.
  • Sicherheitstool Mittelstand: SiToM: Hier kann man ein „Projekt“ anlegen, das sich de facto als große Checkliste entpuppt. Immerhin sind die Fragen vergleichsweise detailliert.
  • Transferstelle IT-Sicherheit im Mittelstand: Sec-O-Mat. Dieses Tool soll dabei helfen, einen Aktionsplan auszuarbeiten.
  • Deutschland sicher im Netz: DsiN-Sicherheitscheck.
Der IT-Sicherheitscheck von DsiN fragt nach einer Cyber-Versicherung. (Screenshot)
Immerhin: Der IT-Sicherheitscheck von DsiN fragt nach einer Cyber-Versicherung.

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Rufen Sie uns an, wenn Sie Fragen oder Anmerkungen haben: 030 863 926 990. Oder schreiben Sie uns eine Nachricht. Sie können auch gern einen Kommentar hinterlassen.

Cyber-Versicherung hilft Vereinspräsident nach Datenschutzskandal - Symbolbild: Chiraphat Phaungmala via Pixabay

Stabile Abwehr: ein Bundesligaverein, ein Datenschutzskandal und eine Cyber-Versicherung

Bei uns geht es um Versicherungen, nicht um Fußball. Die internen Querelen beim Bundesligaverein VfB Stuttgart sind aber auch aus Versicherungsmakler- Perspektive interessant. Im Mittelpunkt des Konflikts steht nämlich ein – vermutlich – handfester DSGVO-Verstoß. Eine Cyber-Versicherung spielt ebenfalls eine wichtige Rolle.

Rudelbildung: Offene Eskalation zwischen dem Vorstandschef und dem Aufsichtsratsvorsitzenden

Seit Beginn dieser Saison spielt der VfB Stuttgart als Aufsteiger wieder erste Bundesliga. Bisher sehr erfolgreich. Trotzdem gibt es großen Ärger. Thomas Hitzlsperger, Vorstandvorsitzender der fürs Profigeschäft zuständigen Aktiengesellschaft VfB AG, hat Claus Vogt, seinen Aufsichtsratsvorsitzenden und Präsidenten des VfB e. V. , offen angegriffen.

Ein „tiefer Riss“ gehe durch den Verein, zwischen dem Aufsichtsratsvorsitzenden einerseits und „dem gesamten Vorstand der AG und zahlreichen Gremienmitgliedern aus Präsidium, Aufsichtsrat und Vereinsbeirat sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern“ andererseits. „Der Profilierungswunsch eines Einzelnen“ bedrohe die Existenz des VfB. Jetzt will Hitzlsperger selbst e.V.-Präsident werden.

Hintergrund: Der Umgang mit einem massiven DSGVO-Verstoß

Konflikte zwischen Vorstand und Aufsichtsrat gibt es in vielen AGs. Eine derart klare Grätsche hat trotzdem Seltenheitswert. Hauptauslöser des Konflikts ist der Umgang mit einer massiven Datenschutzaffäre, zu der es offenbar von 2016 bis 2018 kam. In dieser Zeit versuchte die Vereinsführung, die Mitglieder von der Ausgliederung des Profigeschäfts in besagte AG zu überzeugen. Rechtzeitig vor der entscheidenden Mitgliederversammlung wurde eine externe PR-Agentur beauftragt. Ihr Job: Guerilla-Marketing bei Facebook & Co. Dazu soll sie aus der Vereinszentrale personenbezogene Daten von Mitgliedern samt Telefonnummern und E-Mailadressen erhalten haben, insgesamt mehr als 200.000 Datensätze.

Es sah nach einem klaren Datenschutz-Verstoß aus. 2020 berichtete der Kicker. Der VfB-Kommunikationschef wurde beurlaubt. Der Landesdatenschutzbeauftragte startete eine Untersuchung. Vogt beauftragte die Berliner Kanzlei Esecon mit eigenen Nachforschungen. Dieses Mandat sei jedoch „ohne Ausschreibung, ohne Kostenschätzung und ohne Projektplan“ erteilt worden und habe zu „ausufernden Kosten“ geführt, so Hitzlsperger. Nun müsse die AG den Verein unterstützen, um ihn vor der Zahlungsunfähigkeit zu bewahren.

Zahlungsunfähig wegen einer Datenschutz-Aufklärung? Nicht, wenn die Cyber-Versicherung einspringt

Die Honorare von Esecon für die Aufklärungsarbeit rund um den DSGVO-Verstoß sollen sich auf 400.000 Euro belaufen – bisher. Viel Geld für einen Verein. Er darf ja, anders als die ausgegliederte AG, keine Gewinne anstreben, und nur begrenzt Rücklagen bilden.

Trotzdem konnte VfB-Präsident Vogt gegen Hitzlspergers Vorwurf mit einem entscheidenden Argument punkten: Die Kosten sind offenbar gedeckt durch eine Cyber-Versicherung, die der Verein mit der Allianz abgeschlossen hat. Die Versicherungssumme soll eine mittlere sechsstellige Summe betragen. Die Aufklärung von Datenschutzverstößen gehört bei einer Cyber-Versicherung in der Regel zu den versicherten Leistungen. Eine gute Cyber-Versicherung schützt nicht nur vor Schäden durch Viren und Trojaner, sondern auch durch DSGVO-Verstöße.

Cyber-Versicherung: Risikomanagement fürs Unternehmen, Absicherung für den Manager

Wie der Machtkampf beim VfB Stuttgart ausgeht, muss sich erst noch zeigen. Aber zwei Dinge stehen bereits fest:

  • Die Folgekosten eines größeren Datenschutzverstoßes können eine Organisation die Existenz kosten. Umgekehrt kann eine Cyber-Versicherung die Existenz retten – wenn man sie hat.
  • Wer als Führungskraft beizeiten eine Cyber-Versicherung abschließt, kann später damit punkten, dass er seiner Sorgfaltspflicht nachgekommen ist und vorgesorgt hat.

Wir von acant vermitteln seit vielen Jahren schwerpunktmäßig Cyber-Versicherungsschutz für Unternehmen, Vereine und andere Organisationen. Wir wissen, worauf es ankommt und wie Sie sich maßgeschneidert absichern. Rufen Sie uns an: 030 863 926 990.

Oldtimerversicherung für Liebhaber-Kfz, Foto: Free-Photos via Pixabay

Oldtimer, Youngtimer, Classic Car? acant hat die besondere Kfz-Versicherung für Ihr Liebhaberfahrzeug

Ende November ist wieder Stichtag für den Wechsel der Kfz-Versicherung. Diese Chance sollten besonders die Halter und Besitzer von Liebhaberfahrzeugen nutzen.

Oldtimer und Classic Cars haben eine Kfz-Versicherung für Liebhaberfahrzeuge verdient

Wir von acant sind als Versicherungsmakler auf technische Risiken spezialisiert – und dazu gehört für uns auch Ihr Oldtimer. Den versichern wir nicht irgendwie, sondern mit einer maßgeschneiderten Kasko-Versicherung für Liebhaberfahrzeuge.

Dabei sparen Sie gegenüber einer regulären Kfz-Versicherung, denn die Versicherungsprämie berücksichtigt, dass die Besitzer von Classic Cars mit ihren Fahrzeugen sehr viel rücksichtsvoller umgehen als Autobesitzer generell: die Fahrleistung liegt niedriger, der Oldtimer ist in der Regel sicher untergebracht und wird besonders sorgfältig gewartet. Und kaum ein Oldtimer-Besitzer pflegt einen Fahrstil, mit dem er einen Unfall in Kauf nimmt.

Deshalb ist eine Liebhaberfahrzeug-Versicherung im Vergleich zur regulären Kfz-Versicherung für Alltagsautos meist besonders günstig.

Youngtimer? Wechseln Sie von der „normalen“ Kfz-Versicherung zu einer Versicherung für Liebhaberfahrzeuge

Das Versichern in einer speziellen Liebhaberfahrzeug-Versicherung ist auch bei Youngtimern z. B. mit Baujahr aus den 90er Jahren möglich, die oft noch in einer klassischen, auf Neuwagen ausgerichteten Kfz-Versicherung sind. Gerade für die Halter solcher Fahrzeuge kann sich der Wechsel zu einer Oldtimer-Versicherung lohnen – dadurch sinken die Prämien in der Regel deutlich.

Mit der Versicherung Ihres Youngtimers als Liebhaberfahrzeug sparen Sie unter dem Strich Geld.

Eine Liebhaberfahrzeug-Versicherung berücksichtigt den wahren Wert Ihres Oldtimers oder Classic Car

Eine normale Kfz-Versicherung ist auf Neuwagen ausgerichtet. Sie ersetzt den Zeitwert – und der sinkt bei „normalen“ Autos, je älter das Fahrzeug ist. Selbst wenn der Wert nach einiger Zeit aufgrund der Seltenheit steigt, kann höchstens der ursprüngliche Neuwert ersetzt werden. Das ist dann oft ein DM-Betrag, der in Euro umgerechnet in keinem Bezug zum Marktwert Ihres Oldtimers steht.

Dieses System ergibt für Besitzer von wirklichen Classic Cars keinen Sinn. Ihr Fahrzeug ist ja gerade aufgrund seines Alters etwas Besonderes und damit wertvoll.

Außerdem berücksichtigt ein durchschnittlicher Marktwert nicht den Wiederherstellungswert Ihres ganz besonderen Fahrzeugs – der Aufwand, mit dem Sie das Fahrzeug restauriert haben. Mit einer Kasko-Police für Liebhaberfahrzeuge lässt sich auch das angemessen versichern, wenn ein Wertgutachten vorliegt.

Die Versicherungssumme der Kfz-Versicherung ihres Oldtimers oder Youngtimers sollte dessen wahren Wert widerspiegeln – die Prämien dagegen Ihre besondere Pflege und Fürsorge!

Nicht nur für Liebhaber-Autos

Als Liebhaberfahrzeuge können Sie nicht nur Ihren Classic Car versichern, sondern auch klassische Motorräder, Lastwagen, Transporter, Traktoren …

Fragen Sie uns – wir von acant finden die optimale Kfz-Kaskoversicherung für Ihr Liebhaberfahrzeug: 0176 1031 8791

Kurzarbeit und betriebliche Altersvorsorge, Symbolfoto: Philippe Ramakers via Pixabay

Arbeitgeber: Kurzarbeit ist eine Bewährungsprobe für Ihre betriebliche Altersvorsorge

Kurzarbeit – Stresstest für Vorsorgevereinbarungen zur betrieblichen Altersvorsorge

2020, das Jahr der Corona-Krise, ist auch zum Jahr der Kurzarbeit geworden. Die erweist sich in vielen Betrieben als Stresstest Verträge zur betrieblichen Altersvorsorge (betrAV). Die kollektiven oder individuellen Vorsorgevereinbarungen mit den Arbeitnehmern und die Verträge mit der Versicherung müssen sich auch jetzt bewähren, in der besonderen Situationen des Bezugs von Kurzarbeitergeld (KuG).

Wenn das Unternehmen in der Krise Kurzarbeit anmelden muss, gilt das Hauptaugenmerk vielleicht nicht der betrieblichen Altersvorsorge. Aber wenn Arbeitnehmer ohnehin weniger Einkommen haben und sich um ihren Job sorgen, braucht es keinen weiteren Konfliktstoff. Deshalb zahlt es sich aus, wenn sich nun das Kleingedruckte in der Vorsorgevereinbarung bewährt.

Typische KuG-Stolpersteine für Arbeitgeber und Arbeitnehmer in der betrieblichen Altersvorsorge

Ein paar typische Fallen , die sich aus der betrieblichen Altersvorsorge während Kurzarbeit ergeben können:

  • Leistet der Arbeitnehmer Beiträge per Entgeltumwandlung? Dann wird beim Bezug von Kurzarbeitergeld weniger umgewandelt: Kurzarbeitergeld darf als Lohnersatzleistung nicht dafür herangezogen werden.
  • Zahlt der Arbeitgeber einen Zuschuss zur Entgeltumwandlung? Dann ist bei Kurzarbeit maßgeblich, ob die  Höhe des Zuschusses vom Entgelt des Arbeitnehmers abhängt. Wenn ja, sinken die Einzahlungen des Arbeitgebers und damit auch die Anwartschaft des Mitarbeiters. Wenn nein, zahlt der Arbeitgeber auch in der Krise volle Vorsorgezuschüsse.
  • Bei Kurzarbeit Null sinkt auch die Entgeltumwandlung auf null. Dann stellt sich die Frage, was die Vorsorgevereinbarung in diesem Fall regelt. Sind für diesen Fall Eigenbeiträge des Mitarbeiters vorgesehen? Wie bezahlt er die?
  • Überhaupt: Kann die betriebliche Altersvorsorge während der Kurzarbeit beitragsfrei gestellt werden, damit der Mitarbeiter entlastet ist? Und welche Folgen hat das, wie viel Versicherungsschutz bleibt in der beitragsfreien Phase erhalten?
  • Was gilt, wenn die Kurzarbeit vorbei ist – werden dann die Beiträge nachgezahlt? Bei betrAV-Produkten mit Zusatzdeckung für Berufsunfähigkeit kann bei Wiederaufnahme der Beitragszahlung eine neue Gesundheitsprüfung anfallen. Was, wenn es dabei Probleme gibt?

Die Liste lässt sich fortsetzen, aber man sieht bereits: Der betrAV-Teufel lauert im Kurzarbeits-Detail.

Wir von acant sagen Ihnen, was in Ihren Vorsorgevereinbarungen steht. Kostenlos.

Als Versicherungsmakler mit Schwerpunkt Unternehmenskunden ist betriebliche Altersvorsorge für uns ein vertrautes Thema.

Wenn Sie wissen möchten, ob sich in den Vorsorgevereinbarungen Ihres Unternehmens mögliche Probleme verbergen, dann rufen Sie uns doch einfach an. Wir sehen uns Ihre Versicherungsverträge genau an und beraten Sie – kostenlos, versteht sich. Sie erreichen uns über das Kontaktformular oder unter 030 863 926 990.

Umsatzsteuersenkung: Bei Steuerrechtsproblemen hilft die Rechtsschutzversicherung, Symbolfoto Gerd Altmann via Pixabay

Umsatzsteuersenkung? Eine gute Rechtsschutz-Versicherung umfasst Steuerrechtsschutz

Deckt Ihre Rechtsschutzversicherung auch Umsatzsteuer-Ärger?

Die Senkung der Umsatzsteuer-Sätze hat für viele Unsicherheiten und Probleme gesorgt – und zeigt außerdem, wie sinnvoll eine gut betreute betriebliche Rechtsschutzversicherung ist: dann umfasst die Police auch Steuerrechtsschutz und Steuerstrafrechtsschutz.

Dass die „Mehrwertsteuer“ von Juli bis zum Jahresende vorübergehend abgesenkt wurde, sorgt in vielen Fällen für Komplikationen: etwa bei langfristigen Servicevereinbarungen, Abonnements sowie Lizenz– und Rahmenverträgen, bei Vorauszahlungen, Abschlagsrechnungen, späteren Zusatzleistungen und ähnlichem mehr.

Das genaue Abgrenzen von Einzelleistungen oder Lieferungen und mögliche Rechnungsstornos schaffen – trotz der offiziellen Ausführungen – jede Menge möglicher Fehler-Quellen. Dummerweise können Umsatzsteuer-Irrtümer drastische Folgen haben. Es drohen Änderungsbescheide, gegen die man vorgehen muss, vielleicht sogar ein Bußgeld und im schlimmsten Fall ein Steuerstrafverfahren.

In Ihrer betrieblichen Rechtsschutzversicherung sollten Steuerrecht und Steuerstrafrecht „drin“ sein

Die gute Nachricht: In einer zeitgemäßen Rechtsschutzversicherung sind die Kosten von Rechtsstreitigkeiten rund um die Umsatzsteuer vermutlich versichert. Je nach Police besteht sogar Strafrechtsschutz.

  • Ihr Unternehmen muss gegen einen Änderungsbescheid mit Umsatzsteuer-Nachforderungen klagen? Anwalts- und Prozesskosten sind in der Regel gedeckt.
  • Müssen Sie sich gegen Bußgeldforderungen wegen Umsatzsteuerverkürzung zur Wehr setzen? Auch das ist im Rahmen des Ordungswidrigkeiten-Rechtsschutzes mitversichert.
  • Dem Geschäftsführer oder Vorstand wird Hinterziehung von Umsatzsteuer vorgeworfen? Das ist ihm Rahmen von Strafrechtsschutz bzw. Steuerstrafrechtsschutz versicherbar.
  • Ein Kunde fordert Entschädigung, weil ihm fehlerhaft Umsatzsteuer berechnet wurde und kein Vorsteuerabzug möglich ist? Die Abwehr solcher zivilrechtlichen Ansprüche sollte in der Rechtsschutzversicherung gedeckt sein.

Wichtig: Ob Ihre Rechtsschutzpolice all das tatsächlich abdeckt, können wir gern für Sie ermitteln. Wir prüfen Ihren Versicherungsvertrag kostenlos und unverbindlich.

Übrigens: Eine Rechtsschutzversicherung kann die Finanzierungskosten senken

Wenn das Unternehmen auch für mögliche Rechtsstreitigkeiten vorgesorgt hat, dann kann das Kreditkosten senken. Angesichts verbreiteter Liquiditätsschwierigkeiten werden solche Aspekte besonders wichtig. Mehr dazu steht im Beitrag: „Wenn die Hausbank nach Rechtsschutzversicherungen fragt„.

Ist in Ihrer Rechtsschutzversicherung Steuerrecht und Steuerstrafrecht mit drin?

Als Fachmakler für Unternehmen können wir von acant Ihnen alle Fragen zum Unternehmensrechtsschutz beantworten. Außerdem prüfen wir Ihre Rechtsschutzversicherung und alle anderen Policen kostenlos und unverbindlich. Sie erreichen uns unter 030 863 926 990.

Drohnenführerschein machen, Symbolbild: LoggaWiggler via Pixabay

Drohnenführerschein mit Flugtraining – vom Versicherungs-Dienstleister

Nicht jeder, der Drohnen fliegen lässt, macht das nur zum Spaß. Inzwischen gibt es mehr als genug Drohnen, die kommerziell eingesetzt werden: zum Überprüfen von Leitungen, Gebäudeteilen oder Grundstücken beispielsweise, oder als flankierende Maßnahme im Sicherheitsbereich.

Deshalb ist auch die „VdS Schadensverhütung“ aktiv geworden: Die Dienstleistungstochter des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) bietet Drohnenführerschein-Kurse an.

Schließlich braucht in Deutschland jeder, der eine Drohne von mehr als 2 KG Gesamtgewicht fliegt, einen „Kenntnisnachweis gemäß § 21d LuftVO“. Der VdS-Lehrgang zum „Drohnen-Operator“ bietet zusätzlich zur Theorie-Schulung auch individuelles Flugtraining am Quadrocopter oder Octocopter.

Der Anbieter hofft, dass die Weiterbildung vor Ort bis zu den Terminen im September wieder möglich ist. Auf der VdS-Website gibt es weitere Infos.

Lehrreiche Cyber-Attacke, Symbolbild: klimkin via Pixabay

Lesetipp: „Lehrreiche Attacke“

Mittelständler berichtet offen über eine Ransomware-Attacke

Ein mittelständisches Unternehmen aus dem Raum Stuttgart wird im Herbst 2019 Opfer eines Trojaners: die Erpresser-Software „Paymer“ verschlüsselt sämtliche Daten im Unternehmensnetzwerk. 2.500 Mitarbeiter haben keinen Zugriff auf ihre Rechner und Daten mehr. Die Festnetzanschlüsse sind tot. Der komplette Betrieb kommt abrupt zum Erliegen. Zwei Wochen dauert es, bis die Produktion wieder anlaufen kann. Bis das Unternehmen aus dem Gröbsten heraus ist, vergehen drei Monate. Der Geschäftsführer vergleicht die Attacke später mit einem Großbrand.

Soweit ist all das nichts Besonderes, geradezu Alltag. Dass Schadsoftware Unternehmen lahmlegt und für enorme Schäden sorgt, gehört zur Tagesordnung.

Besonders ist dieser Fall allerdings aus zwei Gründen:

  • Das betroffene Unternehmen, die Pilz GmbH & Co. KG, bietet Lösungen rund um Automatisierung und Maschinensicherheit an, einschließlich von Sensorik, Antriebs- und Steuerungstechnik. Motto: „The spirit of safety“. Da ist eine erfolgreiche Attacke natürlich besonders delikat.
  • Trotzdem: Anders als die meisten Betroffenen in solchen Fällen macht Pilz die Cyber-Erpressung öffentlich – und kooperierte sogar mit Journalisten, die über den Vorfall und die Reaktion des Unternehmens berichteten. Das Unternehmen setzt wirklich auf Transparenz, es blieb nicht beim Wording.

Eine Ransomware-Angriff aus der Innenperspektive

Herausgekommen ist der Artikel „Lehrreiche Attacke“ im Wirtschaftsmagazin brand eins. Spannende Lektüre und ein echter Lesetipp.

Aus Schaden klug werden: Beim nächsten Mal durch eine Cyber-Versicherung geschützt sein

Was im Artikel allerdings unter den Tisch fällt, ist der Aspekt der Cyber-Versicherung. Die ist genau dafür gedacht, die Folgen solcher Katastrophen abzufedern.

Eine Cyber-Versicherung bezahlt nicht nur die Schäden, die aus der Betriebsunterbrechung, durch Schadenersatzforderungen und ähnliches mehr entstehen. Die Versicherer helfen auch mit konkreten Dienstleistungen: Sie stellen und/oder bezahlen Fachpersonal, das bei der Ermittlung der Schäden, dem Aufspüren der Ursachen und der Datenrettung hilft. Berater für die Krisen-PR und Anwälte für die dringenden Rechtsfragen haben die meisten Cyber-Versicherer ebenfalls im Angebot.

Fazit: Eine Cyber-Versicherung als dritter Sicherungsring

Bei Pilz wurden die Firewalls deutlich verstärkt. Außerdem wurde das Firmennetz komplexer und kleinteiliger gestaltet. Damit der nächste Trojaner, wenn er denn doch zuschlägt, nur noch begrenzten Schaden und keinen virtuellen Flächenbrand mehr anrichten kann.

Solche Lehren sind wichtig und richtig. Organisatorische und technische Schutzmaßnahmen werden jedoch erst durch eine Cyber-Versicherung als dritten Schutzring komplett. Eine Versicherung ist weder für technische Pannen noch für menschliche Schwächen anfällig – und hilft dann, wenn die anderen Schutzvorkehrungen versagt haben.

Haben Sie Fragen? Wir sind für Sie da: +49 (0)30 863 926 990 oder info@acant.de.

Vertrauensschutz - Deckungserweiterung für Cyberversicherung - Symbolbild: heikografie/Heiko S. via Pixabay

In der Cyber-Versicherung mit abgedeckt: Goodwill-PR, Copyright-Verstöße, Sicherheits-Hinterlegungen und mehr

Deckung der Cyberversicherung erweitert

Einer der Spezialversicherer im Bereich IT-Versicherung/Cyber-Versicherung hat seine Versicherungsbedingungen gerade um eine ganze Reihe interessanter Deckungen erweitert.

Die Liste zeigt sehr gut, dass eine gute Police viele Leistungen umfasst, an die man im Zusammenhang mit Cyber-Versicherung nicht gleich denkt.

  • Auch die Haftpflicht aus Datenschutzverstößen der eigenen Dienstleister im Sinne der DSGVO ist mitversichert. Wenn beim Cloud-Provider oder beim Rechenzentrum des Lohnabrechners die Daten von Kunden oder Mitarbeitern verloren gehen, haftet man als Auftraggeber für fremde Fehler mit. Diese Haftung ist nun Teil des Versicherungsschutzes.
  • Nach Datenschutzverstößen wie z. B. Datendiebstahl durch einen Trojaner müssen alle Geschädigten schnell und umfassend informiert werden. Das verursacht regelmäßig großen Aufwand und hohe Kosten. Muss dafür ein Call-Center beauftragt oder eine spezielle Website eingerichtet werden, fällt das nun unter die Deckung.
  • Bei Datenschutzverstößen verlangen die Behörden nicht selten, dass das betroffene Unternehmen noch vor Abschluss des Verfahrens in einem sogenannten Consumer Redress Fund Geld für die Geschädigten hinterlegt. Solche Hinterlegungssummen sind mitversichert.
  • Wird nach dem Missbrauch oder dem Diebstahl von Geschäftsgeheimnissen, Urheberrechten oder Patenten eine Entschädigung fällig, dann sind solche Ausgleichszahlungen in Zukunft ein Versicherungsschaden.
  • PR-Aktionen, die nach einem Vorfall beispielsweise durch Anzeigen, Rabattaktionen, oder Gutscheine den Reputationsschaden eindämmen sollen, sind nun ebenfalls durch die Cyber-Versicherung gedeckt.

Vertrauensschaden und Forensik

Eine gute Cyberversicherung enthält zudem eine Deckung für sogenannte Vertrauensschäden: Schäden, die durch Pflichtverletzungen der eigenen Mitarbeiter entstehen. Wenn ein Mitarbeiter die Kundendaten missbraucht, Geschäftsgeheimnisse entwendet oder die eigene IT sabotiert, zahlt die Versicherung.

Zu den Services, die einige Cyber-Versicherer nach einer IT-Sicherheitsverletzung anbieten, gehört IT-Forensik: Die Gesellschaft schickt nach einem Angriff auf die IT Spezialisten, die schnellstmöglich klären, auf welche Art die Systeme attackiert wurden, wer die Urheber waren und welche Daten abgeflossen sind. Das ist wichtig, weil erst dann die Beseitigung des Schadens wirklich beginnen kann.

Die Cyber-Versicherung wird zum umfassenden Versicherungs- und Dienstleistungspaket

Die Cyber-Versicherung entfernt sich weiter vom klassischen Spartenversicherungsprodukt, hin zum umfassenden Schutzpaket aus unterschiedlichen Versicherungs- und Dienstleistungen. Freuen können sich die Versicherungskunden: Der Markt ist in Bewegung, die Konkurrenz sorgt dafür, die die Cyber-Versicherer ihr Leistungsangebot weiter entwickeln.

Wir von acant behalten den Markt genau im Auge – und werden immer die Versicherungspolice empfehlen, die Ihnen und Ihrem Unternehmen am meisten für Ihr Geld bietet. Haben Sie Fragen zur Cyber-Versicherung? Rufen Sie an 0176 1031 8791 – oder schreiben Sie eine E-Mail.

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Stundung von Versicherungskosten bei Liquditätsproblemen, Symbolbild Ralph Klein via Pixabay

Akute Liquiditätsprobleme? Zahlungsaufschub ist auch für Versicherungsprämien möglich

Liquiditätsprobleme wegen Corona

Die Corona-Krise stellt viele Unternehmen vor enorme Liquiditätsprobleme. Die Kunden bleiben aus. Zahlungen verzögern sich. Bestellungen, Aufträge und Buchungen werden storniert. Rohmaterial oder Ware werden nicht geliefert.

Darauf hat auch die Politik reagiert. Neben Steuerstundung, Liquiditätsbeihilfen und Soforthilfe-Zuschüssen wurde auch ein gesetzlich verbrieftes, befristetes Moratorium für Dauerschuldverhältnisse erlassen. Es gilt für Verbraucher und für „Kleinstunternehmen“ nach Definition der EU.

Zahlungsmoratorium gilt auch für Versicherungsverträge

Um nach dieser Definition Kleinstunternehmer zu sein, darf das Unternehmen nicht mehr als neun Mitarbeiter beschäftigen, der Jahresumsatz darf zwei Millionen Euro nicht überschreiten.

Solche Betriebe haben ein „Leistungsverweigerungsrecht für Dauerschuldverhältnisse“, wenn diese vor dem 8. März 2020 abgeschlossen wurden.

Damit sind Verträge gemeint, die sich nicht auf eine einmalige Lieferung oder Leistung beziehen, sondern für einen Zeitraum gelten. Typischerweise gilt das bei Verträgen für Strom, Internet und private Müllentsorgung, aber eben auch für Versicherungsverträge.

Im Rahmen solcher Verträge dürfen Kleinstunternehmen gemäß dem neuen Art. 280 § 2 BGBEG die Zahlung aufschieben, und zwar bis 30. Juni 2020. Ab Juli gilt dann wieder die Pflicht zu zahlen, natürlich auch für die Monate des Moratoriums.

Voraussetzung ist, dass der Geschäftsbetrieb auf die Leistung oder Lieferung angewiesen ist und der Geschäftspartner durch den gesetzlich verordneten Zahlungsaufschub nicht selbst in wirtschaftliche Bedrängnis gerät.

Es gibt noch weitere Bedingungen: Die Zahlungsprobleme müssen durch die Corona-Pandemie ausgelöst worden sein. Miet- und Pachtverträge sind ebenso wie Arbeitsverträge explizit ausgenommen.

Auch viele Versicherer stunden die Prämien

Auch einige Versicherungsgesellschaften stunden Versicherungsnehmern mit akuten Zahlungsschwierigkeiten die Prämienzahlungen. Viele sind auch bereit, außerplanmäßig Deckungen zu reduzieren oder Versicherungssummen zu verringern, damit die Belastung geringer wird.

Natürlich ist das Entgegenkommen nicht bei allen Versicherern gleich groß ausgeprägt. Außerdem wird in der Regel erwartet, dass es bis zur Corona-Krise keine Zahlungsausfälle oder Verzögerungen gab. Und natürlich hängt die Bereitschaft zur Stundung immer von Umfang und Art der Versicherung ab.

Sprechen Sie mit uns. Wir sprechen mit den Versicherern.

Wir von acant betrachten uns als Partner unserer Kunden und setzten auf langfristige Zusammenarbeit. Ganz klar, dass wir auch in schwierigen Zeiten für Sie da sind.

Sprechen Sie mit uns, wenn Sie Versicherungszahlungen nicht begleichen können oder Ihre Versicherungskosten reduzieren wollen. Sie erreichen uns unter 030 863 926 999.

Versicherung bei Stillstand und Leerstand - Symbolfoto: Free-Photos via Pixabay

Falls der Betrieb wegen Corona still steht: Die Versicherer fordern Schutzmaßnahmen

Falls Ihr Betrieb wegen Corona geschlossen ist

Bei Stillstand und Leerstand haben Versicherungsnehmer bestimmte Pflichten. Zurzeit sind davon viele Gewerberäume betroffen: Geschäftsräume, Produktionshallen, Verkaufsräume, Büros und Werkstätten werden wegen der Corona-Epidemie nicht oder kaum genutzt.

In der Regel verlangen die Versicherer, dass bei Stillstand oder Leerstand bestimmte Auflagen eingehalten werden. Andernfalls können sie im Versicherungsfall die Leistung verweigern. Sprich: es besteht kein Versicherungsschutz mehr.

  • Türen, Fenster und Tore müssen selbstverständlich verschlossen sein.
  • Wenn bestimmte Sicherheitsvorkehrungen im Versicherungsvertrag stehen, etwa eine Alarmanlage, dann muss diese aktiviert sein.
  • Falls nötig und möglich, müssen die Räumlichkeiten durch die Heizung zumindest frostfrei gehalten werden (hoffentlich dieses Frühjahr nicht mehr notwendig)
  • Die Räumlichkeiten müssen gereinigt werden.
  • Löscheinrichtungen und Schlösser müssen funktionieren.
  • Wo es nicht genutzt wird, muss das Wasser abgestellt werden. Wasserbehälter müssen entleert werden.
  • Grundstück und Räumlichkeiten müssen regelmäßig kontrolliert werden, in der Regel mindestens jeden zweiten Tag.

Um welche Versicherungen geht es?

Betroffen ist vor allem Versicherungsschutz gegen Schäden durch Feuer, Einbruch, Vandalismus, Leitungswasser sowie gegen Sturm und Hagel.

Es geht also um betriebliche Sachversicherungen wie Ihre Inhaltsversicherung, eine Gebäudeversicherung oder eine Elementarschädenversicherung, die Sie vielleicht abgeschlossen haben.

Die Corona-Krise schafft für die Unternehmer bekanntlich mehr als genug Probleme. Trotzdem sollten Sie diese Anforderungen der Versicherer möglichst einhalten. Dann ist der Versicherungsschutz gewährleistet.