Telematik-Versicherung mit Unfallerkennung, Symbolbild: donations welcome via Pixabay

Telematik-Versicherung: Automatische Unfallerkennung samt Schadensmeldung

Telematikversicherung: Daten gegen Ersparnis

Telematik-Tarife sind schon seit vielen Jahren ein besonderes Angebot der Kfz-Versicherer. Der Fahrzeughalter erklärt sich bereit, mithilfe einer kleinen Telematik-Box oder einer Telematik-App auf dem Handy den Fahrstil automatisch auswerten zu lassen. Grundlage sind eine GPS-Ortungsfunktion und eine Mobilfunkverbindung. Der Versicherer bekommt so Positionsdaten, dazu Fahrdaten zur Geschwindigkeit, dem Beschleunigungs- und dem Bremsverhalten.

Im Gegenzug zur Datenbereitstellung erhalten Versicherungsnehmer eine Kfz-Versicherung zu besonders günstigen Bedingungen. Das ist vor allem für Fahranfänger interessant. Voraussetzung für die Ersparnis ist natürlich, dass die Telematik-Daten einen risikoarmen Fahrstil belegen.

Telematik-Tarif wird um automatische Unfallerkennung erweitert

Nun hat die HUK-Coburg ihren Telematik-Tarif um eine interessante Neuerung erweitert. Die Algorithmen, die die Fahrdaten laufend auswerten, sind offenbar in der Lage, einen Unfall aus der Ferne zu erkennen.

Ist das der Fall, erhalten die Fahrzeughalter bzw Versicherungsnehmer automatisch eine Push-Nachricht des Versicherers auf ihr Smartphone. Dabei werden eine Schadensnummer samt Kontaktdaten des Versicherers an die Telematik-App auf dem Smartphone des Fahrers übertragen. Dieser kann sie z. B. per E-Mail oder WhatsApp mit anderen Unfallbeteiligten teilen.

Erkennt das System einen Unfall, bei dem mit Personenschäden zu rechnen ist, meldet sich ein Dienstleister per Telefon und benachrichtigt bei Bedarf die Rettungskräfte.

Das Internet der Dinge prägt Versicherungsprodukte

Die neue Funktion hat ein auf Telematiklösungen spezialisiertes Unternehmen für die HUK Coburg entwickelt. Tests erfolgten in Kooperation mit der Dekra. Die Innovation zeigt, wie das Internet der Dinge die Versicherungslandschaft verändert. Bereits die Telematik-Tarife selbst sorgten für etwas Neues: Neben den Rahmendaten zum Fahrzeug und zum Fahrzeughalter fließen damit plötzlich laufende Nutzungswerte in den Tarif ein, der entsprechend flexibel gestaltet ist. Der Versicherer kann sein Risiko ganz konkret und aus der Nähe nachzeichnen.

Nun kommt ein weiteres neues Element dazu: Auch im Schadensservice erfolgt über die digitale Verbindung eine direkte, automatische Reaktion. Dazu kommt die Möglichkeit, schwere Personenschäden durch schnelle Notrufe abzumildern. Das ist natürlich für die Unfallbeteiligten ein Segen, es beeinflusst aber auch die Höhe des Schadens für den Versicherer positiv.

Man kann davon ausgehen, dass die Versicherungsgesellschaften solche individuellen, automatisierten Reaktionen auch für andere Versicherungsarten entwickeln. Der Versicherungsmarkt bleibt spannend. Was ist Ihre Meinung? Oder habe Sie Interesse an Telematik-basierten Versicherungsangeboten? Schreiben Sie uns!

Cloud-Ausfall versichern, Symbolfoto: ImaArtist via Pixabay

Versicherung gegen den Ausfall der Cloud

Hängt Ihr Betrieb davon ab, dass bei Dritten die Server laufen?

Nutzt Ihr Unternehmen Cloud-Speicher oder Hosted-Service-Angebote wie SaaS, PaaS oder Iaas („Software as a Service“, „Platform as a Service“, „Infrastructure as a Service“)? Wickeln Sie zum Beispiel Payment, Downloads, Logistiksteuerung oder andere Prozesse über die Server von Dritten ab?

Dann teilen sie das Downtime-Risiko Ihrer Dienstleister: Wenn deren Server ausfallen, schmieren Ihre Geschäftsprozesse ebenfalls ab. Fällt die gemietete Cloud aus, stockt Ihr Geschäftsablauf. Das ist ärgerlich

Und noch brisanter ist das Ausfallrisiko, wenn Sie Ihren eigenen Kunden Zugang zu Dateien, Software oder Service Levels zusagen, die vom Plattform- oder Cloud-Provider abhängen. Natürlich können Sie den Anbieter in Haftung nehmen, wenn es zu einer Downtime kommt. Aber das ist umständlich und langwierig. Zunächst sind immer einmal Sie selbst mit den unzufriedenen Kunden, mit Schadenersatzforderungen, Umsatzverlusten und Betriebsunterbrechungen konfrontiert.

Cloud-Ausfallversicherung zahlt pro Downtime-Stunde

Nun gibt es ein neues Versicherungsprodukt, das genau auf diese Art Risiko ausgerichtet ist. Die Cloud-Ausfallversicherung fängt den Schaden durch die Betriebsunterbrechung nach einem Ausfall beim Dienstleister auf.

Das Ganze funktioniert so: Der Versicherungskunde gibt an, welcher Cloud-Server bzw. welcher Dienst für ihn wichtig ist. Der Versicherer überwacht den Server mit einem eigenen Monitoring-Dienst. Kommt es zu einem Ausfall, wird die Länge der Downtime automatisch erfasst und für jede Stunde Nicht-Verfügbarkeit eine vorher festgelegte Summe ausgezahlt.

Zwei positive Aspekte der Cloud-Versicherung

Die Versicherungsleistung erfolgt unabhängig von der Ausfallursache. Das ist ein klarer Vorteil: Schließlich ist es dem Shop-Betreiber egal, warum Angreifer, fehlende Wartung, Sabotage oder schlichtes Pech zu der Havarie beim Fulfillment-Partner führten. Er muss sich damit herumschlagen, dass seine Bestellungen stocken oder die Kunden ihre Downloads nicht durchführen können.

Ein weiterer Vorteil: Der Kunde muss die Downtime bei seinem Dienstleister dem Versicherer gegenüber nicht nachweisen. Durch die feste Ausfallentschädigung ist auch kein aufwändiger Nachweis seines finanziellen Schadens notwendig.

Fazit

Alle Risiken sind mit der Cloud-Ausfallversicherung nicht vom Tisch. Eine pauschale Versicherungsleistung ist schwierig, wenn die Höhe des eigenen Schadens durch den Ausfall der Cloud stark variieren kann. In manchen Fällen wird es sinnvoller sein, die Service Levels aufzustocken und sich eine höhere Uptime zusichern zu lassen.


Für Unternehmen, die kritische Daten oder Dienste hosten lassen, ist die Cloud-Ausfallversicherung aber eine gute Zusatzabsicherung. Eine große Havarie kann schließlich die Existenz des Hosting-Anbieters gefährden. Oder es gibt Streit um Haftung und Schadenersatzpflicht. Dann ist es ein Segen, wenn der Versicherer davon unabhängig die Betriebsunterbrechung zuverlässig auffängt.

Versichern Sie Ihr Risiko durch IT-Ausfälle bei Dritten: Wir beraten Sie

IT-Ausfälle beim Dienstleister als eigenes Geschäftsrisiko: Als Spezial-Versicherungsmakler für sämtliche IT-Risiken kennen wir von acant dieses Problem. Mit uns können Sie besprechen, wie Versicherungen Sie vor Betriebsunterbrechungen, Schadenersatzforderungen oder Umsatzeinbrüchen schützen, die Ausfälle bei Dritten verursacht haben. Fragen Sie uns zu Ihren Möglichkeiten!

E-Autos und Ladestationen versichern - Symbolbild: andreas160578 via Pixabay

E-Autos, Wallboxen, Ladestationen: Sicherheitshinweise der Versicherer

Sicherheitsvorgaben für Ladeeinrichtungen in geschlossenen Gebäuden

Bei Elektroautos und bei Ladestationen gibt es ein paar Dinge zu beachten. Nur dann kann man im Fall von Sachschäden (einschließlich Brandschäden) darauf zählen, dass die Versicherung die oft recht beträchtliche Schadenssumme ersetzt. Welche Sicherungsvorkehrungen die Versicherer erwarten, hat der VdS in zwei kostenlosen PDF-Broschüren zusammengefasst.

  • Ladestationen für Elektrostraßenfahrzeuge: Diese Broschüre befasst sich mit dem sicheren Laden von E-Autos, E-Rollern oder Pedelecs, vom Laden mit Haushaltsstrom bis zu Ladeplätzen in Großgaragen.
  • Elektrofahrzeuge in geschlossenen Garagen – Sicherheitshinweise für die Wohnungswirtschaft: Die zweite Broschüre macht Vorgaben zum Einbau und Betrieb sicherer Ladestationen und ist für Immobilienverwalter, Eigentümer, Handwerksbetriebe und Dienstleister gedacht. Die Vorgaben reichen vom Laden mit 3 kW an der normalen Haushaltsteckdose bis zu „Normalladestationen“ mit 22 kW. Es gibt natürlich auch Schnellladesäulen mit bis zu 44 kW/50 kW und Hochleistungsladesäulen mit bis zu 450 kW. Diese sind aber nicht Thema.

Der VdS, eine Tochter des Versicherer-Verbandes, befasst sich als Institut mit Vorgaben und Fortbildungen zur Vermeidung von Sachschäden und Versicherungsfällen.

Ausführliche technische Informationen bietet auch der PDF-Leitfaden zur Ladeinfrastruktur Elektromobilität vom VDE.

Was gilt für die Gebäude- oder Hausratsversicherung?

Noch ist die Versicherungslage rund um Ladeeinrichtungen und Wallboxen unklar. Doch allmählich lichtet sich der Nebel etwas. Ganz klar: Für Ihre Ladestation brauchen Sie eine Sachversicherung etwa gegen Brandschäden am Gebäude. Entscheidend ist außerdem, dass Ihre Haftung für die Ladestation versichert ist, etwa bei Personenschäden oder bei Schäden an einem fremden Fahrzeug. Voraussetzung für die Deckung ist natürlich, dass die oben genannten technischen Anforderungen und Sicherheitsvorgaben erfüllt sind.

Eigentlich sollte Ihre Ladestation – zumindest im Bereich des Normalladens bis 22 kW – mit in Ihrer Gebäudeversicherung, Inhaltsversicherung, Hausratsversicherung und/oder Haftpflichtstation versicherbar sein. Falls Ihr Versicherer sich quer stellen sollte, kennen wir Versicherungsgesellschaften, die dieses Thema kulanter handhaben. Der Versicherungsschutz Ihrer Ladestation muss aber mit Ihrem Versicherer abgeklärt werden. Außerdem kann eine Mitteilung zur Gefahrerhöhung notwendig sein. Vielleicht müssen Sie auch den Versicherungsvertrag erweitern und die Ladestation darin ausdrücklich als mitversichert aufführen.

Wenn das alles nicht geht, bleiben zwei Möglichkeiten: Sie können entweder für die Wallbox oder die Ladestation eine eigene Elektronikversicherung abschließen. Oder Ihre Wallbox wird per Zusatzbaustein über die Kfz-Versicherung mit abgedeckt. E-Auto-Tarife schließen diese Deckung zum Teil bereits ein.

Wir von acant kümmern uns gern darum und nehmen für Sie Kontakt zu Ihrem Versicherer auf: Rufen Sie uns an (030 863 926 990) oder schreiben Sie uns eine Nachricht.

E-Auto optimal versichern

Die Versicherung für Ihr Elektroauto sollte wie bereits gesagt auch Wallbox, Ladekabel und Adapter umfassen und Überspannungsschäden abdecken.

Das ist aber nicht alles. Andere Punkte: Bleibt der Schadenfreiheitsrabatt vom Benziner beim Umstieg auf das Elektroauto erhalten? Ist der Akku mit drin, wenn er z. B. bei einem Unfall oder nach einem Marder-Biss beschädigt wird? Übernimmt die Versicherung Abschleppkosten und Ersatzfahrzeug, wenn das E-Auto mit leerem Akku liegen bleibt? Was ist mit den Entsorgungskosten für eine defekte Batterie?

Übrigens gibt es inzwischen E-Auto-Versicherungen, die selbst Schäden durch Cyber-Angriffe auf das Fahrzeug einschließen. Auch bei der Kfz-Versicherung fürs E-Auto gilt: Wir beraten Sie gern!

Betriebshaftpflicht nicht versichert bei IT-Dienstleistern, Symbolfoto Dünnes Eis von PublicDomainPictures via Pixabay

Haftungsrisiken für IT-Dienstleister: Dünnes Eis bei Projektverzug und Datenverlust

Viele IT-Dienstleister schätzen die eigentlichen Risiken falsch ein

Der IT- und Cyber-Versicherer Hiscox hat kleine und mittelständische IT-Dienstleister befragt. Eines der Ergebnisse: Die Risikoeinschätzung der Manager und Managerinnen passt nicht zu dem, was die Hiscox-Schadenstatistik als eigentliche Branchenrisiken ausweist.

Anders gesagt: die IT-Dienstleister unterschätzen, für welche Art Schadenersatzforderung am häufigsten bezahlt wird. Zudem sind gerade kleinere Unternehmen oft nicht ausreichend versichert.

Branchenrisiken von IT-Dienstleistungsunternehmen: Einschätzung und Fakten

Die IT-Entscheider sahen die Risiko-Rangliste so:

  1. Datenverlust durch Cyberangriff oder menschliches Versagen
  2. Ausfall der IT-Infrastruktur
  3. Projektverzögerung, Projektausfall oder Projektabbruch.

Die Schadenstatistik des Versicherers zeichnet dagegen ein anderes Bild der tatsächlichen Risiken:

  1. Projektverzögerung, Projektausfall oder Projektabbruch
  2. Datenverlust des Kunden durch Programmierfehler
  3. Kundenklagen wegen vermeintlicher Fehler des Dienstleisters

Für die Studie wurden etwas mehr als 200 Manager und Managerinnen sowie leitende Angestellte kleiner und mittelständischer IT-Dienstleistungsunternehmen befragt.

Zu wenige IT-Dienstleister sind versichert

Knapp 49 % der befragten Unternehmen haben eine IT-Betriebshaftpflichtversicherung, die durch den Betrieb verursachte Personen- und Sachschäden deckt. Knapp 44 Prozent sind gegen Cyber- und Datenrisiken versichert. Eine IT-Berufshaftpflicht zur Deckung von Vermögensschäden haben knapp 39 Prozent.

Gerade bei kleinen Unternehmen fehlen oft betriebliche Versicherungen. Beispielsweise haben etwa nur 22 Prozent in diesem Segment eine IT-Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen.

Fehlende Versicherungen sind auch ein Problem für die Auftraggeber

Dabei darf man nicht übersehen: Mangelndes Risikomanagement von IT-Unternehmen steigert auch das Risiko der Auftraggeber. Schließlich fehlen dann oft die Mittel zum Begleichen von Schadenersatzforderungen, wenn der Auftragnehmer eines IT-Projekts für Mängel oder Verzögerungen verursacht.

Mit dem Versichern von IT-Projekten haben wir uns in den Beiträgen „Gewährleistungs- oder Erfüllungsbürgschaft für IT-Projekte“ und „IT-Projekt mit Freelancern als Subunternehmer versichern“ befasst.

Es gab noch weitere interessante Ergebnisse

Natürlich ging es nicht nur um Versicherungen und Haftung. Die Umfrage ergab außerdem weitere interessante Ergebnisse, zum Beispiel diese:

  • Mehr als 40 Prozent der IT-Dienstleister haben seit der Pandemie mehr Aufträge bekommen. Allerdings profitierten vor allem größere Betriebe, kaum die kleineren.
  • Als Digitalisierungsbremsen sehen die IT-Fachleute in erster Linie fehlendes Know-how bei ihren Auftraggebern sowie bürokratische Hürden. Investitionszurückhaltung und auch Datenschutzvorgaben werden seltener genannt.

acant berät IT-Dienstleister und ihre Kunden zu Versicherungen

acant ist Spezialmakler für IT-Versicherungen sowie für Managerhaftpflicht-Policen. Wir beraten Sie ausführlich und selbstverständlich kostenlos dazu, wie Sie ihre geschäftlichen Risiken günstig und verlässlich absichern – ob als IT-Dienstleister oder als Auftraggeber.
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns!

Standard-Vertragsklauseln EU Datenschutz, Symbolfoto: Adrian Malec via Pixabay

Neue Standard-Vertragskauseln der EU zum Datenschutz: Haftung versichert?

Datenschutz: Neue Standard-Vertragsklauseln für Datenaustausch

Schon seit Ende Juni gelten neue Standard-Vertragsklauseln der EU für den Datenaustausch mit Staaten außerhalb der EU, wenn diese keinen angemessenen Datenschutz gewährleisten.

Diese Musterklauseln machen es möglich, dass EU-Unternehmen (also auch deutsche) personenbezogene Daten in Drittstaaten verarbeiten, dorthin transferieren oder dort speichern lassen. Und zwar auch in solchen Drittstaaten, deren Datenschutzrecht weniger streng ist als die in der EU gültige Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Das gilt zum Beispiel für die USA. Die Klauseln sollen gewährleisten, dass EU-Bürger auch dort ihre Datenschutzrechte wahrnehmen können.

Wenn ein Unternehmen einen Online-Service nutzt, bei dem personenbezogene Daten auf einem US-Server gespeichert werden können, muss der Vertrag mit dem Geschäftspartner Datenschutzbestimmungen gemäß EU-Standardvertragsklauseln enthalten. Sonst liegt ein DSGVO-Verstoß vor. Und die sind teuer.

Welcher Zeitrahmen gilt für die Übernahme der neuen Standard-Vertragsklauseln?

Die alten Versionen der Standard-Vertragsklauseln dürfen nur noch eine Weile verwendet werden. Spätestens am September 2021 müssen bei neu abgeschlossenen Verträgen über Datenaustausch oder Datenspeicherung die neuen Standardklauseln eingesetzt werden. Und ab dem 27. Dezember 2022 müssen alle Verträge, die bislang die alten Klauseln enthalten, auf die neuen Versionen umgestellt sein.

Was bedeutet das praktisch?

Unternehmer, die einen Cloud-Provider, einen Newsletter-Versender, ein Online-Marketing-Tool oder ähnliche Online-Services nutzen, sollten genau hinschauen. Speichert der Anbieter alle Daten in einem EU-Staat? Dann ist die Sache problemlos. Das Gleiche gilt für Länder, deren Datenschutz-Vorschriften dem Schutzniveau der DSGVO „angemessen“ sind. Aktuell sind etwa Südkorea, Kanada, Großbritannien, Japan und die Schweiz auf dieser Liste.

Für andere Länder sollten die Standard-Datenschutzklauseln der EU Teil des Vertrags werden. Das ist allerdings auch kein Allheilmittel: Das Unternehmen muss trotzdem sichergehen, dass der Datenschutz auch in der Realität gewährleistet wird. Es muss eine Risikoprüfung durchführen. Und es darf selbstverständlich nur personenbezogene Daten verarbeiten, speichern oder weitergeben, wenn die betreffende Person eingewilligt hat oder sonst eine Rechtsgrundlage besteht. Das gilt aber generell, nicht nur beim Datentransfer aus der EU heraus.

Das Risiko

Ein Problem ergibt sich, wenn das Datenschutzniveau dort, wo der Server steht, niedriger liegt als bei der DSGVO. Das ist auch in den USA der Fall. Dort haben beispielsweise staatliche Dienste sehr weitgehende Zugriffsmöglichkeiten. Mit den Standard-Vertragsbedingungen garantiert der Geschäftspartner, dass er trotzdem für angemessenen Datenschutz sorgt.

Datenschutzrecht ist eine komplexe Sache. Für internationales Datenschutzrecht gilt das erst recht. Ein Verstoß kann hohe Kosten verursachen. Allein die Bußgelder können bis zu zwei Prozent vom Jahresumsatz ausmachen. Dazu kommen aufwändige Hinweispflichten. Man muss alle Betroffenen informieren. Und jeder von Ihnen kann Schadenersatz verlangen.

Das Risiko ist keine Theorie. Es muss auch nicht erst zu einer Datenschutzverletzung kommen, damit man das Unternehmen in die Bredouille gerät. Schon jetzt verschicken die Landesdatenschutzbehörden Fragebögen an Unternehmen. Darin verlangen sie konkrete Auskunft darüber, welche Dienstleister man nutzt und wo diese die Daten speichern. Das berichtet die Anwaltskanzlei FPS, die zudem eine Checkliste zu den EU-Standardvertragsklauseln vorbereitet hat.

Abhilfe: Verträge prüfen lassen – und sich vor allem versichern!

Geht es bei Geschäftsbeziehungen mit Firmen im Nicht-EU-Ausland in irgendeiner Form um den Transfer personenbezogener Daten? Dann kann es ratsam sein, selbst bei kleineren Aufträgen die vorgelegten Standard-Verträge mit Blick auf den Datenschutz prüfen zu lassen. Grundsätzlich gilt: Anbieter, die die Speicherung und Verarbeitung innerhalb der EU garantieren, vermindern das Datenschutzrisiko enorm.

Ein zweiter, wichtiger Punkt sind geeignete Haftpflichtversicherungen. Die Gewährleistung des Datenschutzes ist eine Rechtspflicht. Damit ist die Haftpflicht gedeckt, wenn das Unternehmen in Haftung genommen wird. Voraussetzung ist natürlich, dass es seine Haftpflicht versichert hat, und dass der Datenschutzverstoß nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig erfolgt ist. Eine Cyber-Versicherung und eine Rechtsschutzversicherung können zusätzliche Kosten auffangen: Eigenschäden beispielsweise und Anwalts- bzw. Gerichtskosten. Gleiches gilt für eine Manager-Haftpflichtversicherung.

Decken Ihre betriebliche Versicherungen die Datenschutz-Risiken ab?

Wie steht es um den Versicherungsschutz Ihres Unternehmens in Sachen Datenschutzverletzung? acant prüft Ihre Versicherungsverträge und kontrolliert, wie weit die Deckungen reichen.

Das ist selbstverständlich kostenlos. Haben Sie Interesse? Nehmen Sie Kontakt auf!

Überschwemmungsschaden am Auto Symbolbild: Nick_H via Pixabay

Classic Car voll Wasser? Soforthilfe bei Überschwemmungsschäden am Auto

Oldtimer im Hochwasser: ein absoluter Alptraum

Ein Alptraum für alle, die Oldtimer, Youngtimer, Classic Cars oder andere besondere Autos lieben: der Wagen steht vermeintlich sicher in der Garage. Dann kommt eine Flutwelle wie aus dem Nichts, überschwemmt Garage und Auto, das Wasser steigt bis zum Dachhimmel. Vor einigen Wochen wurde dieser Alptraum für viele Oldtimer-Freunde in Deutschland Wirklichkeit.

Tipps für „oldtimer-rettende Sofortmaßnahmen“

Diplom-Ingenieurin Laura Kukuk und TÜV-Sachverständiger Norbert Schroeder sind Experten für Oldtimer-Fahrzeugtechnik. Sie wissen, was Oldtimer-Besitzer am Tag nach der Überschwemmung tun sollten – und was nicht.

Wenn Innenraum und Motor mit nassem Schlamm verkrustet sind und in jedem Winkel und in jedem Kabel modrige Nässe sitzt, kann überstürztes Handeln den Schaden verschlimmern. Deshalb nicht einfach Spannung anlegen, Sitzpolster abbürsten oder gar versuchen, den Wagen anzulassen. Besser:

  • sämtliche Schäden auf Fotos bzw. per Video ausführlich dokumentieren
  • Batterie abklemmen
  • das Auto aus der feuchten Umgebung herausholen, wenn es in einer durchnässten Garage oder Werkstatt steht. Die Luftfeuchtigkeit sorgt sonst für weitere Schäden. Aber Vorsicht bei der Bergung des Wagens!
  • einen Gutachter beauftragen, der sich mit Oldtimern bzw. Classic Cars auskennt und auch die Schäden feststellt, die nicht sofort ins Auge stechen.

Ausführliche Hinweise finden sich in dem Interview mit den beiden Experten, den unser auf die Versicherung von Classic Cars spezialisierte acant-Kooperationspartner OCC veröffentlicht hat: „Totalschaden nach Flutkatastrophe? Gutachter: So retten Sie Ihren Oldtimer“

Doch Vorsicht: Die Bilder in dem Artikel sind nichts für schwache Nerven …

Ist Ihr Classic Car richtig versichert?

Besitzen Sie selbst ein Auto, das finanziell wie emotional großen Wert hat? Dann lassen Sie es nicht unterversichert oder fehlversichert!

Wir von acant sorgen zusammen mit OCC dafür, dass Ihr Prunkstück eine oldtimer-gerechte Kfz-Versicherung bekommt. Rufen Sie uns einfach an, wir beraten Sie kostenlos und ausführlich: 0176 1031 8791

Bitcoin versichern - geht das? Symbolbild: Icons8_team via Pixabay

Bitcoin versichern, oder andere Kryptowährungen – geht das?

Kann man Bitcoin versichern, oder Guthaben in anderen Kryptowährungen? Dieser Frage hören wir bei acant inzwischen häufiger.

Guthaben in Kryptowährungen sind gefährdet

Gerade ist es mal wieder passiert: Ein Hacker stahl in den USA Kryptowährungen im Wert von rund 600 Millionen Dollar. Betroffen war die auf den Transfer bzw. den Tausch von Kryptowährungen spezialisierte Plattform Poly Network: Der Dieb hatte die Sicherheitssysteme geknackt und kaperte Guthaben der Kryptowährungen Ethereum, BSC (Binance) und Polygon. Später gab er die Guthaben wieder zurück – im Gegenzug wurde ihm eine Belohnung in Höhe von einer halben Million Dollar versprochen.

Gleiches ist auch schon oft genug mit Bitcoin passiert. In Nordkorea gibt es Medienberichten zufolge ganze Abteilungen staatlich kontrollierter Hacker, die sich auf illegale Blockchain-Operationen – sprich Diebstahl – spezialisiert haben. So tragen sie dazu bei, das Regime zu finanzieren.

Selbst ohne Diebe kann ein Bitcoin-Guthaben verloren gehen. Wenn die Schlüssel auf einer Festplatte liegen, drohen Hardware-Schäden oder unabsichtliches Überschreiben. Besonders spektakulär ist der Fall des virtuellen Bitcoin-Millionärs Stefan Thomas: Ihm gehört eine Festplatte mit Bitcoins im Wert eines neunstelligen Dollarbetrags. Was ihm fehlt, ist das Festplatten-Passwort, denn das hat er vergessen. Noch zwei Eingabeversuche erlaubt die Sicherungssoftware der Platte. Dann ist die Höchstzahl an Fehlversuchen erreicht, das Sicherheitsprogramm löscht die Daten auf der Festplatte.

Kann man Bitcoin versichern?

Die kurze Antwort lautet: Eine Sachversicherung für Bitcoin, die den Verlust oder Diebstahl ersetzt, gibt es derzeit nicht. Das liegt schon daran, dass die Versicherer das Risiko schlecht kalkulieren können. Schließlich hängt der von der Kursentwicklung ab. Der rechtliche Status und der offizielle Wert sind unklar, da Bitcoin, Ethereum & Co. keine offiziellen Zahlungsmittel sind und anders als Devisenguthaben oder Wertpapiere keinen Bilanzierungsvorschriften unterliegen. Aus Sicht eines Sachversicherers tauchen Bitcoin-Guthaben im zu versichernden Bestand, d. h. dem Vermögen des Unternehmens, nicht als bestimmter Wert auf.

Außerdem drohen im Fall eines Massendiebstahls wie bei Poly Network sehr umfangreiche Versicherungsfälle auf einen Schlag. Solche Risiken lassen Sachversicherer ebenfalls zurückschrecken.

Das Fazit: Es gab zwar frühere Ankündigungen von Bitcoin-Versicherungsprodukten. Entsprechende Angebote kamen nicht auf den Markt.

Eine Vertrauensschadenversicherung oder Cyberversicherung kann bei der Aufklärung helfen

Besser sind die Aussichten auf eine Deckung des Schadens bei dem Verdacht, dass eigene Mitarbeiter oder Beauftragte Bitcoin-Guthaben gestohlen oder veruntreut haben. Hat das Unternehmen eine Vertrauensschadenversicherung oder eine Cyber-Versicherung, kann der Versicherer die Kosten der forensische Aufklärung übernehmen. Experten für IT-Forensik können den Weg zu den Tätern weisen, von denen man die Guthaben mit etwas Glück zurückholen kann. Natürlich hängt der Anspruch von den Versicherungsbedingungen der Police ab.

Haben Sie Fragen zum Versicherungsschutz Ihrer digitalen Werte?

Wenn es um Versicherungen für digitale Werte und Versicherungsschutz vor digitalen Risiken geht, kennen wir von acant uns aus. Wir sind schließlich Spezialmakler für Cyberrisiken aller Art.

Fragen Sie uns einfach – wir beraten Sie gerne und kostenlos. Und wenn sich etwas nicht versichern lässt, wie zum Beispiel Bitcoin, dann sagen wir Ihnen das ganz klar.

Frank Schwandt: TÜV-zertifzierter Fachberater für Cyber-Risiken.

Versicherungsmakler – und TÜV-zertifizierter Fachberater für Cyber-Risiken

Qualifikation nachgewiesen: Fachberater für Cyber-Risiken mit TÜV-Zertifikat

Vor einiger Zeit bin ich von Berlin nach Essen gefahren, um meine Qualifikation als Fachberater prüfen zu lassen. Der TÜV Rheinland hat meine Kenntnisse in Sachen Cyber-Sicherheit und digitalen Risiko-Exponierung von Unternehmen eingehend geprüft.

Es ging um die Unterthemen:

  • Täterprofile moderner Cyberkrimineller
  • Gesetzeslage und Unternehmenshaftung bei Cyber-Kriminalität
  • Leistungen und Vorteile von Cyberversicherungen
  • Lösungsorientierte Beratung statt reiner Produktverkauf
  • Identifikation, Analyse und Bewertung von Cyberrisiken
  • Anwendung eines Softwaretools zur Versicherungs-Summenermittlung
  • IT-Sicherheitskonzepte nach VdS, BSI und ISO 27001
  • Grundlagen des IT-Risk-Management nach ISO 31000

Um ehrlich zu sein: ich bin stolz, dass ich meine Qualifikation auf diesen Fachgebieten unter Beweis stellen konnte. Dafür habe ich vom TÜV Rheinland die Zertifizierung als Fachberater erhalten, als Nachweis meiner Eignung für die gezielte Beratung von Unternehmen zum digitalen Risiko-Management.

Oder wie es der TÜV selbst formuliert: „Fachberater für Cyber-Risiken mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation weisen mit der Zertifizierung nach, dass sie für die fachliche Beratung gewerblicher Versicherungsnehmer umfassend vorbereitet und zur Identifikation und Kommunikation unternehmerischer Cyber- und IT-Risiken nach dem Grundsatz Lösungsorientierung statt Produktorientierung befähigt sind.“

Frank Schwandt ist TÜV-zertifizierter Fachberater für Cyber-Risiken (Urkunde)

Cyber-Versicherungen gibt’s inzwischen überall – qualifizierte Risiko-Beratung nicht

Es geht dabei nicht nur um Titel und Eitelkeiten. Ich freue mich über das TÜV-Zertifikat meiner Fachkenntnisse, weil es den besonderen Anspruch von acant bestätigt: Wir sind kompetente Fach-Versicherungsmakler zu Cyber-Risiken von Unternehmen jeder Größe und Branche.

Ransomware und/oder Datenschutzverstöße können jedes Unternehmen treffen, das ist inzwischen allgemein bekannt. Wann haben Sie das letzte Mal von Ransomware, Hackern und Datendiebstahl gehört – heute, gestern oder vorgestern?

Dass Cyber-Versicherungen Schutz bieten und zur Vorsorge genauso wichtig sind wie technische IT-Sicherheitsmaßnahmen, ist mittlerweile ebenfalls akzeptiert.

Aber: Diese Popularisierung des Themas bringt eigene Gefahren mit sich. Versicherungsschutz gegen Hacker, Trojaner und Datenschutzverletzungen gibt es inzwischen an jeder Ecke. Doch eine Cyber-Versicherung ist etwas anderes als eine Kfz-Versicherung fürs Privatauto, die man von der Stange kaufen kann. Cyber-Versicherungsschutz muss genau zum Unternehmen und seinen individuellen Risiken passen. Sonst zahlt man Prämien, steht im Ernstfall aber ohne Deckung dar. Oder man zahlt für Deckungen, die man gar nicht braucht.

Solche Fehlversicherungen kommen nicht vor, wenn acant Ihrem Unternehmen die Cyber-Versicherung vermittelt. Wir sind ein Versicherungsmakler, der sich durch Fachkompetenz und Beratung auszeichnet. Wir kennen den Versicherungsmarkt, wir wissen, welche Cyber-Policen Ihr Unternehmen wirklich schützen, und wir vermitteln nur Versicherungsprodukte, die Ihnen nützen.

Dass dies nicht nur leere Worte sind, hat mir der TÜV nun schwarz auf weiß bestätigt – mit meiner Zertifizierung als Fachberater für Cyber-Risiken. Das ist der Grund, warum ich mich darüber freue.

Datenschutzversto? Bußgeld versichern - Symbolbild: Steve Buissinne via Pixabay

Eine Versicherung gegen Datenschutzverstöße

Zack, Datenschutzverstoß, Bußgeld: Geht im Geschäftsalltag ganz schnell

Vor kurzem hat Dagmar Hartge, die Brandenburgische Landesdatenschutzbeauftragte, ihren Tätigkeitsbericht 2020 veröffentlicht. Der Bericht liefert viele Beispiele dafür, wie schnell ein Unternehmen ins Visier der Datenschützer gerät. Die Folge ist dann häufig ein Bußgeld, das wehtut.

Einige Beispiele:

  • Ein Kreditvermittler schickt einem potenziellen Kreditnehmer eine abschlägige E-Mail. Darin nennt er dessen negative Schufa-Werte. Weil die E-Mail nicht komplett verschlüsselt ist, moniert der Abgelehnte einen Datenschutzverstoß. Die Landesdatenschutzbeauftragte sieht es genauso: Der Kreditvermittler wird offiziell verwarnt.
  • Ein Immobilienmakler soll ein Haus an Käufer vermitteln. In den Werbeunterlagen veröffentlicht er Fotos, die er vom Eigentümer bekommt. Darunter sind auch Fotos einer Einliegerwohnung. Die Mieter sehen eine Datenschutzverletzung. Auch dafür gibt es eine Verwarnung.
  • Ein anderes Immobilienunternehmen macht Drohnen-Fotos von Objekten, die es verkaufen will. Dummerweise sind auch Teile der Nachbargrundstücke abgebildet. Deren Eigentümer beschweren sich. Die Landesdatenschutzbeauftragte übt Druck aus, bis das Immobilienunternehmen die Fotos von der Website nimmt.
  • Ein Wirt benutzt die Kontaktdaten-Liste seiner Gäste, die er wegen Corona führen muss, um ihnen Werbung zu schicken. Das darf er aber nicht – Bußgeld.
  • Eine Ballettschule veröffentlicht auf Facebook Bilder, auf denen die Mädchen beim Tanzen zu sehen sind. Die Eltern wurden nicht um Erlaubnis gefragt. Ergebnis: Ein Bußgeld in vierstelliger Höhe.
  • Günstiger kommt eine Arzthelferin davon, die sich in einen Patienten der Praxis verliebt. Sie kontaktiert ihn über die Telefonnummer in der Patientendatei. Auch das ist ein Datenschutzverstoß. Immerhin ist ihr Bußgeld nur dreistellig.
  • Ein Tourismus-Unternehmen lässt seine Datenbank mit Kunden und Gastgebern ungesichert im Netz. Als das Landesamt vorstellig wird, bleiben trotz erster Korrekturen Sicherheitslücken. Das Unternehmen muss sich auf ein Bußgeld einstellen.

Datenschutzverstoß? Diese Kosten übernimmt Ihre Cyber-Versicherung

  • Manche Cyber-Versicherungen versichern DSGVO-Bußgelder, soweit dies gesetzlich erlaubt ist. (Natürlich nicht bei Vorsatz.)
  • Beim Vorwurf eines Datenschutzverstoßes braucht man den Anwalt. Und auch schon vorher: Dann, wenn man herausfinden will, ob ein Datenschutzverstoß vorliegt, über den man die Behörden informieren muss. Die Kosten für beides sind als Teil der Cyber-Deckung versicherbar.
  • Viele Cyber-Versicherungen haben selbst spezialisierte Anwälte unter Vertrag, die im Notfall direkt helfen.
  • Nach einem Datenschutzverstoß haben die Betroffenen Anspruch auf Schadenersatz. Solche Forderungen decken Cyber-Versicherungen ebenfalls.
  • Wenn der Geschäftsführer dafür haften soll, dass der Datenschutzverstoß möglich war, deckt eine D&O-Versicherung (Manager-Haftpflichtversicherung) die Schadenersatzforderung .
  • Viele Cyber-Versicherer stellen Fachleute für Krisen-PR. Sie helfen bei einem Datenschutz-Gau, Imageschäden zu minimieren.

acant hilft beim Eindämmen der DSGVO-Risiken

Datenschutz ist eine gute Sache. Für Unternehmen wird er allerdings schnell zum Glatteis. Es gibt einfach zu viele Möglichkeiten, im Geschäftsalltag gegen Datenschutzbestimmungen zu verstoßen.

Dieses finanzielle Risiko lässt sich durch eine Cyber-Versicherung weitgehend eindämmen, genauso wie die Schäden durch Hacker und Trojaner. acant ist als Spezialmakler für Cyber-Policen der richtige Ansprechpartner.

Wir finden die Versicherung, die Sie und Ihr Unternehmen optimal schützt. Schreiben Sie uns oder rufen Sie uns an: 030 863 926 990

Digitalprämie Berlin Symbolfoto: Alexas_Fotos via Pixabay

Digitalprämie Berlin: bis zu 17.000 Euro Zuschuss für die Digitalisierung Ihres Unternehmens

Die Digitalprämie: Geld für Digitalisierung

Sind Sie selbstständig oder haben Sie ein Unternehmen? Liegt der Sitz in Berlin? Dann können Sie je nach Größe einen nicht-rückzahlbaren Zuschuss von der Investitionsbank Berlin bekommen:

  • 7.000 Euro für Solo-Selbstständige und Betriebe bis 10 Mitarbeiter
  • 17.000 Euro für Unternehmen von 11 bis 249 Beschäftigten

Wofür kann der Zuschuss genutzt werden?

Das Geld lässt sich für Digitalisierungsvorhaben aller Art verwenden.

Ein guter Einsatzzweck ist professionelle IT-Sicherheit mit spezieller Hardware und Software, um das Unternehmensnetzwerk gegen unbefugte Zugriffe abzusichern. Oder Sie legen sich damit ein leistungsfähiges, verlässliches System zur Datensicherung zu, als Vorsorgemaßnahme gegen Ransomware-Attacken.

Sie können die Prämie aber auch für andere Digitalisierungsprojekte nutzen, zum Beispiel ein zeitgemäßes Kassensystem, ein Dokumentenmanagement-System, oder für eine neue Datenbanklösung.

Auch Beratungen etwa zur IT-Sicherheit, zur digitalen Strategie oder zur Begleitung von Digitalisierungsvorhaben sind förderfähig. Dagegen schließt die Förderung Betriebssysteme, Office-Software, Einzelplatz-Computer, normale Drucker und ähnliche allgemeine Hardware und Software aus.

Bei uns hat es problemlos funktioniert

Wir von acant haben den Zuschuss ebenfalls beantragt und anstandslos bekommen – die Sache ist empfehlenswert.

Falls Sie einen kompetenten IT-Dienstleister benötigen, um ein Förderprojekt im eigenen Haus umzusetzen: Wir empfehlen gern geeignete Anbieter, die wir persönlich kennen.

Weitere Informationen zur Digitalprämie gibt es bei der IBB Berlin. Dort kann man auch die genaue Förderrichtlinie herunterladen (PDF; 728 KB).